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Betriebsanweisungen Brücken-/Portalkran

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Betriebsanweisungen – Sicherer Betrieb von Brücken- und Portalkranen

Betriebsanweisungen – Sicherer Betrieb von Brücken- und Portalkranen

Betriebsanweisungen für Brücken- und Portalkrane legen die wesentlichen Anforderungen an Sicherheit, Bedienung und Instandhaltung fest, um einen zuverlässigen und rechtskonformen Kranbetrieb sicherzustellen. Sie geben klare Hinweise zu Verantwortlichkeiten, Steuerungsfunktionen, Lastaufnahme und Notfallmaßnahmen gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 52 und TRBS 2111. Diese Anweisungen müssen allen Beschäftigten zugänglich sein und regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen in Technik, Betriebsumgebung oder gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Im Facility Management tragen strukturierte Betriebsanweisungen zu einem einheitlichen Sicherheitsbewusstsein bei, minimieren Unfallrisiken und gewährleisten die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität der Kransysteme.

Arbeits- und Sicherheitsanweisungen Kransysteme

BA Bedienung (Brücken-/Portalkran) – Kranführer

Sicherer Normalbetrieb

  • Nur durch unterwiesene, beauftragte Kranführer; tägliche Sicht- und Funktionsprüfung (Hub, Katz-, Kranfahrt, Bremsen, Endschalter, Not-Halt, Warneinrichtungen).

  • Tragfähigkeit/Lastaufnahmemittel prüfen; Umfeld freiräumen; ausreichende Beleuchtung, keine Personen im Gefahrenbereich; zuverlässige Kommunikation (Funk/Handzeichen).

  • Wetterlage beachten (Windgrenzen, Sicht); bei Störungen Betrieb einstellen.

Bewegungsabläufe

  • Haken über Schwerpunkt zentrieren; fachgerechtes Anschlagen freigeben.

  • Probeshub 10–20 cm und Bremsprobe; Pendeln dämpfen.

  • Last mit gleichmäßiger Beschleunigung verfahren; beim Positionieren in Kriechfahrt; schwingungsarm absetzen, Anschlagmittel entlasten und kontrollieren.

Lastführung

  • Keine Schrägzüge; Last so tief und nah wie möglich führen; keine Fahrten über Personen; Querzug, Verdrehen, Anstoßen vermeiden.

  • Bei langen/sperrigen Lasten Führungshilfen/Einweiser nutzen; Windangriffsfläche berücksichtigen.

Warn- und Sicherungsmaßnahmen

  • Akustische/optische Warnung vor Fahrbewegungen; Gefahrenbereich absperren/markieren.

  • Einweiser einsetzen, wenn Sicht eingeschränkt; Funkkanal testen, klare Kommandos.

  • Kollisionsschutz/Endanschläge prüfen; Not-Halt kennen und erreichbar halten.

Muss-/Kann-Einstufung

  • Muss: Befähigung und Beauftragung; Vor- und Funktionsprüfung; Einhaltung Tragfähigkeit; Probeshub/Bremsprobe; Verbot Schrägzug/Personenunterfahrung; sichere Kommunikation; Absperrung/Warnung; Betrieb bei Mängeln einstellen.

  • Kann: Tandembetrieb mit Synchronisation/Freigabe; Anti-Sway-, Kamera- und Kollisionsassistenz nutzen; spezielle Anschlagmittel/Lasttraversen; definierte Parkpositionen/Lastwege.

Quellen

  • DGUV Vorschrift 52 „Krane“

  • DGUV Grundsatz 309-003 „Ausbildung und Beauftragung der Kranführer“

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insb. §§ 3, 4, 10

  • DIN EN 15011 „Brücken- und Portalkrane – Krane“; DIN EN 13001 (Kran-Sicherheit, Konstruktion)

BA Anschlagen von Lasten (Brücken-/Portalkran) – Anschläger

Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen

  • Auswahl nach Tragfähigkeit (WLL), Anschlagwinkel, Kantenradius, Umgebungseinfluss (Temperatur, Chemikalien), Form/Schwerpunkt der Last. Ketten (DIN EN 818, EN 1677), Drahtseile (EN 13414/EN 12385), Hebebänder/Rundschlingen (DIN EN 1492-1/-2, Farbcode), Schäkel (EN 13889), Anschlagpunkte (DIN 580/582; drehbare Anschlagpunkte nach Herstellerspezifikation).

  • Lastaufnahmeeinrichtungen: Traversen, C-Haken, Greifer, Magnete/Vakuum (DIN EN 13155) mit Herstellerkennzeichnung/CE.

  • Vor jeder Benutzung Sichtprüfung: Kennzeichnung, Unversehrtheit (Kettenglieder/Seildrähte gebrochen, Hakenverzug/Risse, textil: Schnitt/Quetschung/Hitzeschaden). Ablegereife nach Herstellervorgaben/DGUV. Wiederkehrende Prüfung mind. jährlich durch befähigte Person (BetrSichV, TRBS 1201/1203).

Verwendung und Anschlagarten

  • Direkt-, Schnür- (Choker) und Körbelschlag; mehrsträngig symmetrisch. Anschlagwinkel möglichst ≤60° (Reduktionsfaktoren beachten), Lastschwerpunkt unter dem Anschlagpunkt, Kanten-/Temperaturschutz verwenden, Mindestkantenradius einhalten. Zurrmittel sind nicht zum Heben.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Pflicht: Schutzhelm (EN 397), Sicherheitsschuhe S3 (EN ISO 20345), Handschuhe (EN 388), Warnkleidung (EN ISO 20471), ggf. Augenschutz. Bei Absturzgefahr: PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198/‑199).

Muss-/Kann-Anforderungen

  • Muss: Unterweisung, sichere Kommunikation/Handzeichen, Sichtprüfung, passende Tragfähigkeit/Anschlagwinkel, Kanten-/Klemmschutz, Freihalten des Gefahrenbereichs, kein Aufenthalt unter Last, keine Personenbeförderung, Stop bei Unklarheiten, gültige Prüfkennzeichnung.

  • Kann: Einsatz von Traversen/Spreader zur Winkelreduktion, nachrüstbare Anschlagpunkte, Dreh-/Gelenkhaken mit Sicherung, Taglines zum Führen der Last.

Norm- und Regelbezüge (Auswahl)

  • DGUV Vorschrift 52 (Krane), DGUV Regel 109-017, DGUV Information 209-013 (Anschlagen von Lasten), BetrSichV, TRBS 1201/1203; DIN EN 818, EN 1677, EN 1492-1/-2, EN 13414/EN 12385, EN 13889, DIN 580/582, DIN EN 13155.

BA Prüfung (Brücken-/Portalkran) – Befähigte Person

Erst- und wiederkehrende Prüfungen

  • Vor erster Inbetriebnahme sowie nach Montage, Umbau oder wesentlicher Änderung ist eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV/ TRBS 1201 durchzuführen; bei besonderen Gefährdungen ggf. mit Erweiterung des Prüfumfangs.

  • Wiederkehrende Prüfungen erfolgen regelmäßig, mindestens jährlich, zusätzlich nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Kollision, Überlast, Sturz, Wassereinwirkung). Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen durch den Betreiber ergänzen das System.

Prüfumfang und Protokolle

  • Sicht-, Funktions- und ggf. zerstörungsfreie Prüfungen von: Tragstruktur, Kranbahn/Kranlaufkatze, Hubwerken, Bremsen, Endschaltern/Begrenzern, Not-Halt, Seilen/Ketten/Haken (inkl. Verschleiß- und Rissprüfung), Lastaufnahmemitteln, elektrischer Ausrüstung/Schutzleiter, Kennzeichnungen und Dokumentation.

  • Prüfprotokoll mit Identifikation des Krans, Prüfbasis (BetrSichV, DGUV, Hersteller), Mess-/Befunddaten, Mängelklassifizierung, Fristen zur Mängelbeseitigung und Freigabe; Aufbewahrung bis zur nächsten Prüfung.

Fristen nach BetrSichV/DGUV

  • Festlegung der Prüffristen risikobasiert durch Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV §3, §14) unter Berücksichtigung von Einsatzintensität, Umgebung, Herstellerangaben und DGUV Vorschrift 52/Regeln. Mindestens jährlich; engere Intervalle für Seile/Ketten/Anschlagmittel nach Beanspruchung.

Anforderungen an befähigte Personen

  • Nach TRBS 1203: einschlägige Berufsausbildung, mehrjährige Erfahrung mit Kranen, zeitnahe Prüfpraxis, Kenntnis der BetrSichV/DGUV/DIN, Unabhängigkeit, geeignete Prüfmittel und fachliche Fortbildung; formale Beauftragung durch den Arbeitgeber.

BA Montage/Installation und Abnahme (Brücken-/Portalkran)

Aufbau am Standort

  • Voraussetzungen: freigegebene Fundamente/Kranbahn inkl. Vermessungsnachweis und Tragfähigkeitsbestätigung; Montage- und Hebeplan; Gefährdungsbeurteilung/SiGe-Plan; qualifiziertes Personal (befähigte Personen, Schweißer/Elektriker mit Nachweis).

  • Kranbahn/Schienen: Ausrichtung, Ebenheit und Parallelität innerhalb der Toleranzen (z. B. DIN 4132/EN 1993-6); Endanschläge, Puffer und Anschlagmittel montieren; Entgleisschutz/Schienenklemmen (Portalkran).

  • Mechanik/Elektrik: korrekte Montage von Fahr-, Katz- und Hubwerken; Endlagen- und Überlastabschaltungen einstellen; Not-Halt prüfen; Erdung und Potenzialausgleich nach EN 60204-32; Energiezuführung (Schleifleitungen/Kabelketten) sichern.

  • Umfeld: Absperrungen/Exklusionszonen, Kranhakenparkposition, Windverriegelung und Sturmverankerung (Portalkran); Witterungsgrenzen definieren.

Abnahmeprozedere und Freigaben

  • Dokumente: CE-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), EG-Bauartnachweise, Werkstoffe/WPQR (EN 1090), Prüfprotokolle, Betriebsanleitung, Wartungsplan.

  • Prüfungen: Erstprüfung nach Montage gemäß BetrSichV durch zur Prüfung befähigte Person; Funktions- und Sicherheitstest (Fahren, Heben/Senken, Bremsen, Endlagen, Not-Halt, Überlastschutz, Kollisionsschutz).

  • Belastungsprobe: statisch/dynamisch mit 1,1–1,25-facher Nennlast gemäß EN 15011; Protokollierung.

  • Freigaben: formale Inbetriebnahmefreigabe des Betreibers, Unterweisung des Bedienpersonals, Übergabe der Dokumentation.

Typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

  • Absturz/Arbeiten in der Höhe: PSA gegen Absturz, zugelassene Zugänge/Arbeitsbühnen, Absturzkanten sichern.

  • Quetsch-/Scherstellen, Pendel-/herabfallende Lasten: Exklusionszonen, geprüfte Anschlagmittel, qualifizierte Anschläger, Lastführung per Tagline, Funkkommunikation/Einweiser.

  • Elektrische Gefährdungen: Spannungsfreiheit/LOTO, Schutzerdung, IP-Schutz, RCD wo erforderlich.

  • Kollision/Entgleisen/Wind: Endanschläge, Puffer, Anti-Kollisionssysteme, Spurkranz-/Entgleisschutz, Windmesser, Betriebsstopp ab definierter Windstärke, Schienenklemmen/Sturmanker (Portalkran).

Normative Verweise

  • DIN EN 15011 Brücken- und Portalkrane; DIN EN 13001 (Kran-Konstruktion); DIN EN 13135 (Ausrüstung von Kranen).

  • DIN EN 60204-32 (Elektrische Ausrüstung von Kranen); DIN 4132 und EN 1993-6 (Kranbahnen).

  • DIN EN 1090 (Tragwerke); DIN EN ISO 12100 (Risikobeurteilung).

  • DGUV Vorschrift 52 Krane; DGUV Regel 109-017 Brücken- und Portalkrane; DGUV Regel 100-500.

  • BetrSichV (Prüfung vor erster Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen); Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

BA Umbau/Verlagerung/Retrofit (Brücken-/Portalkran)

Vorgaben für Änderungen

  • Änderungen nur auf Basis freigegebener Planungsunterlagen (Statik, Lastannahmen, Stromlaufpläne) und Risikobeurteilung; Bewertung „wesentliche Veränderung“ inkl. CE-Konformität prüfen.

  • Einbindung von Herstellern/Statikern; Einhaltung einschlägiger Normen (z. B. BetrSichV, TRBS, DIN EN 15011, DGUV Vorschrift 52/54).

Stilllegung

  • Vollständige Stillsetzung mittels Lockout-Tagout: alle Energiequellen (elektrisch, mechanisch, hydraulisch/pneumatisch) spannungs- bzw. drucklos schalten und verriegeln.

  • Lasten absetzen, Kranhaken sichern, Fahrwege und Kranbahn blockieren; Gefahrenbereich absperren und kennzeichnen.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Arbeitsfreigabe/Erlaubnisscheinverfahren mit Gefährdungsbeurteilung und Rettungskonzept; Toolbox-Meeting vor Beginn.

  • PSA inkl. Absturzsicherung; geprüfte Anschlag- und Hebemittel verwenden; temporäre Abstützungen/Lastaufnahmen nachweislich bemessen.

  • Heißarbeiten nur mit Brandschutzfreigabe; Funken-/Schutzvorhänge, Feuerwache; Ordnung und Sauberkeit (Trip-/Drop-Hazards vermeiden).

Dokumentations- und Freigabeprozesse

  • Lückenlose Bautage- und Prüf-Dokumentation (Messprotokolle, Drehmomentnachweise, Schweißdokumentation, Abweichungen).

  • Aktualisierung von Zeichnungen, Stromlaufplänen, Prüfbuch, Betriebsanleitung und Risikobeurteilung („as-built“).

  • Abnahme durch befähigte Person/zugelassene Stelle inkl. Funktions- und Lastprobe; formale Inbetriebnahmefreigabe durch Betreiber.

BA Stillsetzen/Stilllegung (LOTO) (Brücken-/Portalkran)

Ziel und Geltungsbereich

Sicheres Stillsetzen und längerfristige Stilllegung von Brücken-/Portalkranen mittels Lockout-Tagout (LOTO), um Personen- und Anlagensicherheit während Wartung, Umbau oder temporärer Außerbetriebnahme zu gewährleisten.

Vorgehen bei längerem Abschalten

  • Arbeitsfreigabe/LOTO-Plan erstellen; Zuständigkeiten, Schnittstellen und Dauer festlegen.

  • Anlagenstopp: definiert anfahren, Last absetzen, Kran gegen Wind sichern (Sturmbremse/Radklemmen).

  • Trennen und verriegeln aller Energiequellen; Tagging mit Zweck, Datum, Name, Kontakt.

  • Nullenergie verifizieren: Spannungsfreiheit prüfen, Restenergie abbauen, Funktionsversuch „Try-out“ ohne Spannung.

  • Schutzabdeckungen anbringen, Zugänge sichern; regelmäßige Inspektionen dokumentieren.

  • Wiederinbetriebnahme: Bereich räumen, Schutzorgane montiert, LOTO in umgekehrter Reihenfolge entfernen, Testlauf.

Energiequellen

  • Elektrisch: Hauptschalter, Einspeiseschiene/Kabeltrommel, Hilfsantriebe, Batterien/Kondensatoren; Spannungsfreiheit messen.

  • Mechanisch: Hub-/Fahrwerksbremsen sichern, Hubwerk absetzen, Krangeschirr entlasten, Puffer.

  • Pneumatisch/Hydraulisch: Druck ablassen, Speicher entlasten, Leitungen blindsetzen.

  • Umfeld: Schienensperren, Endanschläge, Sturmverankerung.

Kennzeichnung

  • Personalisierte, schlüsselgleiche, nicht überbrückbare Schlösser; keine Generalschlüssel.

  • Tags mit Name, Organisation, Kontakt, Grund, Datum/Uhrzeit.

  • Gruppen-LOTO über Sammelkasten; Schichtwechsel- und Schlüsselverwaltung dokumentiert; LOTO-Register fortschreiben.

Anwendungsfälle

  • Langzeitwartung/Revision, Modernisierung/Retrofit, saisonale Stillsetzung, Standortverlagerung, Unfall-/Überlastuntersuchung, Korrosionssanierung, End-of-Life-Demontage.

BA Notfälle/Rettung (Brücken-/Portalkran)

Alarmierung

  • Nothalt betätigen, Bewegungen stoppen, Gefahrenbereich großräumig absperren; keine Personen unter Last.

  • Notruf 112 und interne Alarmierung gemäß Alarmplan (Standort: Halle/Feld, Kran-ID, Ereignis, Anzahl Verletzter, Zugänglichkeit).

  • Ersthelfer alarmieren, AED bereitstellen; Rettungswege freihalten.

  • Energiequellen freischalten und verriegeln (LOTO), Kran bis Freigabe außer Betrieb.

Szenario

  • Stromausfall: Last bleibt durch Sicherheitsbremsen gehalten; Bereich sichern, Schwingungen vermeiden.

  • Notablass/Handbetrieb nur durch befähigte Person; wenn erforderlich, Last mit zweitem Hebezeug/Unterbau sichern. Wiederanlauf erst nach technischer Freigabe.

Hängende Last

Last nicht manuell führen; Führungsleinen verwenden, Sperrzone einrichten, Wind-/Schwingungseinfluss minimieren.

  • Last gegen unbeabsichtigtes Absetzen unterbauen; Abhängen nur nach Risikobeurteilung.

Einklemmungen/Quetschungen

Nothalt, Last gegen Absenken sichern (Unterbau/Lastaufnahmemittel mechanisch entlasten), Anlage spannungs- und drucklos.

  • Rettung ohne zusätzliche Gefährdung, keine Rückwärtsfahrt ohne Sicherung. Erste Hilfe bis Eintreffen des RD.

Absturzrettung

Bei Arbeiten auf Kranbahn/Brücke PSAgA verwenden; Anschlagpunkte gemäß EN 795.

  • Hängender Verunfallter: zügige Rettung mit bereitgehaltenem Rettungsgerät (Hubarbeitsbühne oder Abseil-/Hubsystem EN 1496); Hängetrauma minimieren; nur unterwiesenes Rettungsteam.

Rollen und PSA

  • Kranführer: Nothalt, Absperren, Meldung, Stillsetzen.

  • Anschläger/Einweiser: Bereich sichern, Last stabilisieren mit Hilfsmitteln.

  • Aufsicht/Notfallkoordinator: Alarmierung, LOTO, Einsatzkräfte einweisen, Wiederanfahrfreigabe.

  • Ersthelfer: Versorgung, AED-Bedienung, Übergabe an RD.

  • PSA: Schutzhelm (mit Kinnriemen bei Höhe), Schutzbrille, Handschuhe, S3-Schuhe, Warnkleidung; PSAgA EN 361/355, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Funk; Rettungsgerät vorhalten.

BA Schulung/Qualifikation (Brücken-/Portalkran)

Aufbau am Standort

  • Voraussetzungen: freigegebene Fundamente/Kranbahn inkl. Vermessungsnachweis und Tragfähigkeitsbestätigung; Montage- und Hebeplan; Gefährdungsbeurteilung/SiGe-Plan; qualifiziertes Personal (befähigte Personen, Schweißer/Elektriker mit Nachweis).

  • Kranbahn/Schienen: Ausrichtung, Ebenheit und Parallelität innerhalb der Toleranzen (z. B. DIN 4132/EN 1993-6); Endanschläge, Puffer und Anschlagmittel montieren; Entgleisschutz/Schienenklemmen (Portalkran).

  • Mechanik/Elektrik: korrekte Montage von Fahr-, Katz- und Hubwerken; Endlagen- und Überlastabschaltungen einstellen; Not-Halt prüfen; Erdung und Potenzialausgleich nach EN 60204-32; Energiezuführung (Schleifleitungen/Kabelketten) sichern.

  • Umfeld: Absperrungen/Exklusionszonen, Kranhakenparkposition, Windverriegelung und Sturmverankerung (Portalkran); Witterungsgrenzen definieren.

Abnahmeprozedere und Freigaben

  • Dokumente: CE-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), EG-Bauartnachweise, Werkstoffe/WPQR (EN 1090), Prüfprotokolle, Betriebsanleitung, Wartungsplan.

  • Prüfungen: Erstprüfung nach Montage gemäß BetrSichV durch zur Prüfung befähigte Person; Funktions- und Sicherheitstest (Fahren, Heben/Senken, Bremsen, Endlagen, Not-Halt, Überlastschutz, Kollisionsschutz).

  • Belastungsprobe: statisch/dynamisch mit 1,1–1,25-facher Nennlast gemäß EN 15011; Protokollierung.

  • Freigaben: formale Inbetriebnahmefreigabe des Betreibers, Unterweisung des Bedienpersonals, Übergabe der Dokumentation.

Typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

  • Absturz/Arbeiten in der Höhe: PSA gegen Absturz, zugelassene Zugänge/Arbeitsbühnen, Absturzkanten sichern.

  • Quetsch-/Scherstellen, Pendel-/herabfallende Lasten: Exklusionszonen, geprüfte Anschlagmittel, qualifizierte Anschläger, Lastführung per Tagline, Funkkommunikation/Einweiser.

  • Elektrische Gefährdungen: Spannungsfreiheit/LOTO, Schutzerdung, IP-Schutz, RCD wo erforderlich.

  • Kollision/Entgleisen/Wind: Endanschläge, Puffer, Anti-Kollisionssysteme, Spurkranz-/Entgleisschutz, Windmesser, Betriebsstopp ab definierter Windstärke, Schienenklemmen/Sturmanker (Portalkran).

Normative Verweise

  • DIN EN 15011 Brücken- und Portalkrane; DIN EN 13001 (Kran-Konstruktion); DIN EN 13135 (Ausrüstung von Kranen).

  • DIN EN 60204-32 (Elektrische Ausrüstung von Kranen); DIN 4132 und EN 1993-6 (Kranbahnen).

  • DIN EN 1090 (Tragwerke); DIN EN ISO 12100 (Risikobeurteilung).

  • DGUV Vorschrift 52 Krane; DGUV Regel 109-017 Brücken- und Portalkrane; DGUV Regel 100-500.

  • BetrSichV (Prüfung vor erster Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen); Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

BA Umbau/Verlagerung/Retrofit (Brücken-/Portalkran)

Vorgaben für Änderungen

  • Änderungen nur auf Basis freigegebener Planungsunterlagen (Statik, Lastannahmen, Stromlaufpläne) und Risikobeurteilung; Bewertung „wesentliche Veränderung“ inkl. CE-Konformität prüfen.

  • Einbindung von Herstellern/Statikern; Einhaltung einschlägiger Normen (z. B. BetrSichV, TRBS, DIN EN 15011, DGUV Vorschrift 52/54).

Stilllegung vor Eingriffen

  • Vollständige Stillsetzung mittels Lockout-Tagout: alle Energiequellen (elektrisch, mechanisch, hydraulisch/pneumatisch) spannungs- bzw. drucklos schalten und verriegeln.

  • Lasten absetzen, Kranhaken sichern, Fahrwege und Kranbahn blockieren; Gefahrenbereich absperren und kennzeichnen.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Arbeitsfreigabe/Erlaubnisscheinverfahren mit Gefährdungsbeurteilung und Rettungskonzept; Toolbox-Meeting vor Beginn.

  • PSA inkl. Absturzsicherung; geprüfte Anschlag- und Hebemittel verwenden; temporäre Abstützungen/Lastaufnahmen nachweislich bemessen.

  • Heißarbeiten nur mit Brandschutzfreigabe; Funken-/Schutzvorhänge, Feuerwache; Ordnung und Sauberkeit (Trip-/Drop-Hazards vermeiden).

Dokumentations- und Freigabeprozesse

  • Lückenlose Bautage- und Prüf-Dokumentation (Messprotokolle, Drehmomentnachweise, Schweißdokumentation, Abweichungen).

  • Aktualisierung von Zeichnungen, Stromlaufplänen, Prüfbuch, Betriebsanleitung und Risikobeurteilung („as-built“).

  • Abnahme durch befähigte Person/zugelassene Stelle inkl. Funktions- und Lastprobe; formale Inbetriebnahmefreigabe durch Betreiber.

Ziel und Geltungsbereich

Sicheres Stillsetzen und längerfristige Stilllegung von Brücken-/Portalkranen mittels Lockout-Tagout (LOTO), um Personen- und Anlagensicherheit während Wartung, Umbau oder temporärer Außerbetriebnahme zu gewährleisten.

Vorgehen bei längerem Abschalten

  • Arbeitsfreigabe/LOTO-Plan erstellen; Zuständigkeiten, Schnittstellen und Dauer festlegen.

  • Anlagenstopp: definiert anfahren, Last absetzen, Kran gegen Wind sichern (Sturmbremse/Radklemmen).

  • Trennen und verriegeln aller Energiequellen; Tagging mit Zweck, Datum, Name, Kontakt.

  • Nullenergie verifizieren: Spannungsfreiheit prüfen, Restenergie abbauen, Funktionsversuch „Try-out“ ohne Spannung.

  • Schutzabdeckungen anbringen, Zugänge sichern; regelmäßige Inspektionen dokumentieren.

  • Wiederinbetriebnahme: Bereich räumen, Schutzorgane montiert, LOTO in umgekehrter Reihenfolge entfernen, Testlauf.

Energiequellen sichern

  • Elektrisch: Hauptschalter, Einspeiseschiene/Kabeltrommel, Hilfsantriebe, Batterien/Kondensatoren; Spannungsfreiheit messen.

  • Mechanisch: Hub-/Fahrwerksbremsen sichern, Hubwerk absetzen, Krangeschirr entlasten, Puffer.

  • Pneumatisch/Hydraulisch: Druck ablassen, Speicher entlasten, Leitungen blindsetzen.

  • Umfeld: Schienensperren, Endanschläge, Sturmverankerung.

Kennzeichnung und Personenregister

  • Personalisierte, schlüsselgleiche, nicht überbrückbare Schlösser; keine Generalschlüssel.

  • Tags mit Name, Organisation, Kontakt, Grund, Datum/Uhrzeit.

  • Gruppen-LOTO über Sammelkasten; Schichtwechsel- und Schlüsselverwaltung dokumentiert; LOTO-Register fortschreiben.

Anwendungsfälle

  • Langzeitwartung/Revision, Modernisierung/Retrofit, saisonale Stillsetzung, Standortverlagerung, Unfall-/Überlastuntersuchung, Korrosionssanierung, End-of-Life-Demontage.

BA Notfälle/Rettung (Brücken-/Portalkran)

Alarmierung und Erstmaßnahmen

  • Nothalt betätigen, Bewegungen stoppen, Gefahrenbereich großräumig absperren; keine Personen unter Last.

  • Notruf 112 und interne Alarmierung gemäß Alarmplan (Standort: Halle/Feld, Kran-ID, Ereignis, Anzahl Verletzter, Zugänglichkeit).

  • Ersthelfer alarmieren, AED bereitstellen; Rettungswege freihalten.

  • Energiequellen freischalten und verriegeln (LOTO), Kran bis Freigabe außer Betrieb.

Szenario-spezifische Maßnahmen

  • Stromausfall: Last bleibt durch Sicherheitsbremsen gehalten; Bereich sichern, Schwingungen vermeiden.

  • Notablass/Handbetrieb nur durch befähigte Person; wenn erforderlich, Last mit zweitem Hebezeug/Unterbau sichern. Wiederanlauf erst nach technischer Freigabe.

Hängende Last

Last nicht manuell führen; Führungsleinen verwenden, Sperrzone einrichten, Wind-/Schwingungseinfluss minimieren.

  • Last gegen unbeabsichtigtes Absetzen unterbauen; Abhängen nur nach Risikobeurteilung.

Einklemmungen/Quetschungen

Nothalt, Last gegen Absenken sichern (Unterbau/Lastaufnahmemittel mechanisch entlasten), Anlage spannungs- und drucklos.

  • Rettung ohne zusätzliche Gefährdung, keine Rückwärtsfahrt ohne Sicherung. Erste Hilfe bis Eintreffen des RD.

Absturzrettung

Bei Arbeiten auf Kranbahn/Brücke PSAgA verwenden; Anschlagpunkte gemäß EN 795.

  • Hängender Verunfallter: zügige Rettung mit bereitgehaltenem Rettungsgerät (Hubarbeitsbühne oder Abseil-/Hubsystem EN 1496); Hängetrauma minimieren; nur unterwiesenes Rettungsteam.

Rollen und PSA

  • Kranführer: Nothalt, Absperren, Meldung, Stillsetzen.

  • Anschläger/Einweiser: Bereich sichern, Last stabilisieren mit Hilfsmitteln.

  • Aufsicht/Notfallkoordinator: Alarmierung, LOTO, Einsatzkräfte einweisen, Wiederanfahrfreigabe.

  • Ersthelfer: Versorgung, AED-Bedienung, Übergabe an RD.

  • PSA: Schutzhelm (mit Kinnriemen bei Höhe), Schutzbrille, Handschuhe, S3-Schuhe, Warnkleidung; PSAgA EN 361/355, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Funk; Rettungsgerät vorhalten.

BA Schulung/Qualifikation (Brücken-/Portalkran)

Erforderliche Qualifikationen und Unterweisungen

  • Mindestalter 18 Jahre; körperliche und psychische Eignung, arbeitsmedizinische Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (gemäß ArbMedVV).

  • Fachausbildung zum Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 mit Theorie, Praxis und erfolgreicher Prüfung; Kenntnisse der DGUV Vorschrift 52 (Krane) und der betrieblichen Betriebsanweisung.

  • Unterweisung im sicheren Anschlagen von Lasten bzw. Zusammenarbeit mit qualifizierten Anschlägern; Kenntnis der eingesetzten Lastaufnahmemittel.

  • Anlagenbezogene Einweisung am konkreten Brücken-/Portalkran (Steuerungsart, Traglasten, Fahrwege, Not-Halt, Funk-/Kabinensteuerung).

Beauftragung

  • Schriftliche, objekt- und tätigkeitsbezogene Beauftragung durch den Arbeitgeber; ggf. befristet.

  • Einschränkungen nach Krantyp, Steuerungsart, Arbeitsbereich und Traglasten sind festzuhalten.

Nachweisführung

  • Dokumentation von: Ausbildungsnachweis/Kranführerausweis, schriftlicher Beauftragung, jährlicher Unterweisungen, anlagenbezogenen Einweisungen sowie arbeitsmedizinischer Vorsorge.

  • Zentrale, auditfeste Ablage; Fristenmanagement (Erneuerungen/Termine) ist sicherzustellen.

Auffrischungen

  • Wiederholungsunterweisung mindestens jährlich (ArbSchG/DGUV V1), zusätzlich anlassbezogen (Änderungen, Unfälle/Beinaheunfälle, längere Tätigkeitspausen).

  • Praxisorientierte Übungen inkl. Notfall- und Funkprozessen; Aktualisierung der Beauftragung nach erfolgreicher Auffrischung.

BA Dokumentation/Unterlagen (Brücken-/Portalkran)

    Kranbuchführung

    Für Brücken- und Portalkrane ist ein Kranbuch zu führen. Es enthält mindestens: Identifikationsdaten (Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit), Einsatzorte, Betriebsstunden, Prüf- und Instandhaltungsnachweise, Meldungen über Störungen/Schäden, Unfälle/Beinaheereignisse, Änderungen/Umbauten sowie Freigaben. Einträge sind fortlaufend, zeitnah, vollständig und manipulationssicher vorzunehmen; Anlagen (z. B. Prüfberichte) sind dem Kranbuch beizufügen. Das Kranbuch ist am Einsatzort verfügbar zu halten.

    Prüfberichte

    Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend sowie anlassbezogen (nach Änderungen, außergewöhnlichen Ereignissen) werden durch befähigte Personen dokumentiert. Prüfberichte beinhalten Prüfumfang, festgestellte Mängel mit Einstufung, Abhilfemaßnahmen, Fristen sowie die Entscheidung zur weiteren Verwendung. Die Ergebnisse sind gemäß BetrSichV/TRBS aufzuzeichnen und dem Kranbuch beizulegen.

    Unterweisungs- und BA-Nachweise

    Für jeden Kran ist eine schriftliche, objekt- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung (BA) bereitzustellen (Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Störfall). Kranführer und Anschläger sind vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich sowie anlassbezogen zu unterweisen; Inhalte, Datum, Dauer und Teilnehmende sind zu dokumentieren. Die BA ist zugänglich auszuhängen bzw. digital bereitzustellen; Unterweisungsnachweise sind revisionssicher abzulegen.

    Aufbewahrungsfristen und Zugänglichkeit

    • Kranbuch: über die gesamte Einsatz- bzw. Lebensdauer des Krans.

    • Prüfberichte: mindestens bis zur nächsten entsprechenden Prüfung, darüber hinaus solange sicherheitsrelevant.

    • Unterweisungs- und BA-Nachweise: bis zur nächsten Unterweisung; empfohlen mindestens zwei Jahre.

    • Alle Unterlagen sind vor Ort oder digital jederzeit für Bediener, befähigte Personen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt sowie Aufsichts- und Unfallversicherungsträger zugänglich, aktuell, lesbar und vor Verlust geschützt (z. B. digitales, versionsgesichertes Dokumentenmanagement).