Leistungen für Neuanlagen
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Leistungsbeschreibung: Aspekte Neuanlagen
Diese Leistungsbeschreibung definiert den Umfang der technischen Betriebsführung und Instandhaltung für betriebliche Krananlagen (z. B. Brückenkrane, Portalkrane, Hängekrane). Sie dient als Grundlage für Ausschreibungen oder Leistungsvereinbarungen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Leistungen professionell und normgerecht erbracht werden. Ziel ist es, einen bestimmungsgemäßen, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb aller Krananlagen zu gewährleisten.
Planung und Umsetzung betrieblicher Neuanlagen
Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
Während der Inbetriebnahmephase stellt der Dienstleister eine vollumfängliche Unterstützung sicher, damit alle Krananlagen fachgerecht, sicher und rechtskonform in Betrieb genommen werden.
Dies umfasst insbesondere:
Unterstützung bei Montage und Inbetriebsetzung: Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal zur Begleitung der Montage und Erstinbetriebnahme aller Kranarten. Enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Montagefirmen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Etwaige Anpassungen oder Justierungen der Anlage während der Inbetriebnahme werden fachkundig begleitet.
Durchführung und Begleitung vorgeschriebener Prüfungen: Organisation und/oder Begleitung aller gesetzlich oder normativ geforderten Prüfungen sowie Funktionsnachweise. Hierzu zählt insbesondere die Abnahmeprüfung vor erster Nutzung der Krane gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschriften (ehemals UVV). Alle erforderlichen Lastproben, Sicherheitstests und Funktionsprüfungen (z. B. Test der Überlastsicherung, Endschalter) werden durchgeführt bzw. überwacht. Die vorgeschriebene Freigabe der Anlage durch einen befähigten bzw. ermächtigten Sachverständigen wird veranlasst und dessen Dokumentation (Abnahmeprüfbericht, Eintrag ins Kranprüfbuch) sichergestellt.
Dokumentation der Inbetriebnahme: Lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Parameter und Ergebnisse der Inbetriebnahme. Dazu gehören das Führen eines Inbetriebnahmeprotokolls, die Dokumentation von Prüfergebnissen und Messwerten sowie die Erfassung eventuell festgestellter Mängel oder Abweichungen. Sämtliche Nachweise (Prüfprotokolle, Abnahmebescheinigungen, Konformitätserklärungen) werden gesammelt und für die weitere Dokumentation aufbereitet.
Übernahme und Fortschreibung der Dokumentation
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme übernimmt der Dienstleister die vollständige technische Dokumentation der Krananlagen und führt diese während der Vertragslaufzeit kontinuierlich fort.
Dies stellt sicher, dass alle Unterlagen stets aktuell und konform zu geltenden Vorschriften verfügbar sind:
Vollständige Übernahme der Anlagendokumentation: Alle technischen Dokumente werden vom Dienstleister übernommen, geprüft und strukturiert abgelegt. Hierzu zählen unter anderem das Kranprüfbuch (Abnahme- und Prüfprotokolle), die CE-Konformitätserklärung, Schalt- und Stromlaufpläne, Ersatz- und Verschleißteillisten sowie Betriebs- und Wartungsanleitungen. Es wird verifiziert, dass die Dokumentation vollständig vorliegt und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Konformitätsprüfung und normative Anforderungen: Sicherstellung, dass sämtliche Dokumente den gesetzlichen, normativen und vertraglichen Anforderungen genügen. Dies beinhaltet die Prüfung auf Übereinstimmung mit relevanten Rechtsvorschriften (z. B. BetrSichV, Arbeitsstättenrichtlinien), DIN-/EN-Normen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV-Regeln). Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen, Prüfnachweise und Zertifikate werden dahingehend geprüft, dass sie aktuellen Standards entsprechen.
Strukturierte digitale Ablage: Einrichtung eines strukturierten Ablagesystems (vorzugsweise digital) für alle Dokumente, gemäß geltenden Standards und kundenspezifischen Vorgaben. Die Dokumentation wird in übersichtlicher Form katalogisiert (z. B. nach Anlagenkennzeichnung oder Standort) und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Aktualisierungen der Unterlagen werden versioniert und Änderungen nachvollziehbar dokumentiert.
Fortlaufende Aktualisierung („Fortschreibung“): Kontinuierliche Pflege der Dokumentation über die gesamte Vertragsdauer. Bei Änderungen an der Krananlage (z. B. Nachrüstungen, Umbauten) oder neuen Vorgaben werden die Unterlagen unverzüglich angepasst. Insbesondere wird das Prüfbuch (Kranbuch) laufend geführt und alle Wartungs- und Prüfvorgänge werden dokumentiert. Damit wird sichergestellt, dass jederzeit ein aktueller Bestandsnachweis der Anlage und ihrer Historie verfügbar ist.
Durchführung von As-built-Aufnahmen
Der Dienstleister erfasst den tatsächlichen Anlagenzustand (As-built) der Krane präzise und integriert diese Informationen in die Bestandsdokumentation.
Dies ist sowohl nach der ersten Inbetriebnahme als auch bei späteren Änderungen oder Modernisierungen von Bedeutung:
Erfassung des Ist-Zustands: Unmittelbar nach Inbetriebnahme (bzw. nach größeren Änderungen) wird der endgültige Ausführungszustand der Krananlage vor Ort aufgenommen. Alle Abweichungen gegenüber den Planungsunterlagen werden identifiziert. Dies kann durch Vor-Ort-Aufmaß, Abgleich von Montageplänen mit der realisierten Anlage sowie fotografische Dokumentation erfolgen.
Erstellung/Aktualisierung von Bestandsunterlagen: Auf Basis der As-built-Aufnahme werden technische Zeichnungen, Pläne und Schemata auf den aktuellen Stand gebracht. Beispielsweise werden Stromlaufpläne, mechanische Übersichtszeichnungen oder Stücklisten korrigiert, falls die Ausführung von der ursprünglichen Planung abweicht. Änderungen, die während der Bau- und Inbetriebnahmephase entstanden sind (etwa andere Kabelführungen, geänderte Bauteile), fließen als „Roteintrag“ in die Bestandspläne ein, welche anschließend in Reinzeichnung gebracht werden.
Integration in die Dokumentation: Die aktualisierten As-built-Dokumente werden nahtlos in die bestehende Anlagendokumentation integriert. Dabei wird auf konsistente Formatierung und Ablage geachtet, sodass die As-built-Unterlagen für zukünftige Wartungsarbeiten oder Prüfungen leicht zugänglich sind. Jederzeit spiegelt die Dokumentation somit den realen Zustand der Anlage wider, was für Instandhaltung und Sicherheit unerlässlich ist.
Mangelanspruchsmanagement
Während der gesamten Vertragslaufzeit übernimmt der Dienstleister das Mangelanspruchsmanagement für die Krananlagen.
Auftretende Mängel oder Abweichungen werden systematisch erfasst und ihre Beseitigung im Rahmen der Gewährleistung verfolgt:
Erfassung und Bewertung von Mängeln: Alle festgestellten Mängel (sei es im Zuge von Abnahmen, Wartungen oder dem laufenden Betrieb) werden in einer Mängelliste dokumentiert. Hierbei werden Details wie Zeitpunkt der Feststellung, betroffener Anlagenteil, Auswirkung auf Betrieb/Sicherheit und vorläufige Ursachenfestlegung festgehalten. Jeder Mangel wird fachkundig bewertet (Dringlichkeit, sicherheitsrelevant oder betriebsrelevant, Gewährleistungsfall ja/nein).
Verfolgung der Gewährleistungsansprüche: Der Dienstleister sorgt dafür, dass Gewährleistungsmängel fristgerecht und fachgerecht behoben werden. Er meldet identifizierte Mängel unverzüglich an die verantwortlichen Dritten (z. B. Hersteller, Lieferanten oder Errichterfirmen) und fordert zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen auf. Dabei werden die vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfristen überwacht, sodass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
Koordination der Mangelbeseitigung: Als Schnittstelle zwischen Betreiber und Nachunternehmer organisiert der Dienstleister sämtliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Er stimmt Termine für Nachbesserungsarbeiten ab, überwacht die Durchführung der Reparaturen und prüft die ordnungsgemäße Ausführung. Gegebenenfalls begleitet er Dritte bei ihren Arbeiten an der Krananlage, um Qualität und Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Dokumentation und Kommunikation: Jede Mängelbeseitigung wird lückenlos dokumentiert (Reparaturberichte, Fotodokumentation vor/nach der Maßnahme, Prüfprotokolle nach erfolgter Nachbesserung). Der Dienstleister hält den Betreiber über den Fortschritt informiert und erstellt bei Bedarf Berichte zum Mangelstatus. Sollte ein Mangel nicht behoben werden oder Differenzen auftreten, unterstützt der Dienstleister den Betreiber bei der Durchsetzung der Mangelansprüche – nötigenfalls durch Eskalation, Gutachten oder Vorbereitung juristischer Schritte. Während des gesamten Prozesses steht die Wahrung der Betreiberansprüche im Vordergrund.
Nebenleistungen zur Hauptleistung
Zusätzlich zu den oben genannten Hauptleistungen erbringt der Dienstleister alle notwendigen Nebenleistungen, die für einen bestimmungsgemäßen, sicheren und wirtschaftlichen Kranbetrieb erforderlich sind.
Diese unterstützenden Tätigkeiten stellen sicher, dass Schnittstellen zu anderen Beteiligten professionell gemanagt werden und der laufende Betrieb optimiert wird:
Schnittstellenmanagement: Zentraler Ansprechpartner für alle beteiligten Parteien, insbesondere für Hersteller, Lieferanten und Prüforganisationen. Der Dienstleister koordiniert die Zusammenarbeit mit Herstellern (z. B. bei technischen Rückfragen, Software-Updates oder Garantiefällen), Lieferanten (Beschaffung von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien) und Prüfstellen/Sachverständigen (Planung und Begleitung der wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV/BetrSichV). So wird ein reibungsloser Informationsfluss und effiziente Abwicklung über Unternehmensgrenzen hinweg gewährleistet.
Planung von Wartung und Prüfungen: Erstellung und Pflege von Wartungsplänen und Prüfterminen entsprechend den geltenden Vorschriften und Herstellerempfehlungen. Der Dienstleister organisiert turnusmäßige Inspektionen, Wartungsarbeiten und behördlich geforderte Prüfungen. Er erinnert an Fälligkeiten, plant die Durchführung mit minimalen Betriebsunterbrechungen und sorgt dafür, dass etwa benötigte Prüflasten oder Gerätschaften bereitstehen. Alle durchgeführten Wartungen und Prüfungen werden im Dokumentationssystem nachverfolgt.
Störungs- und Notfallmanagement: Einrichtung eines Störungsdienstes für die Krananlagen, um bei unerwarteten Betriebsstörungen oder Ausfällen schnell reagieren zu können. Es werden feste Reaktionszeiten vereinbart (z. B. max. 2 Stunden bis zum Eintreffen qualifizierten Personals), um Stillstandszeiten zu minimieren. Der Dienstleister stellt eine 24/7-Erreichbarkeit für Störungsmeldungen sicher und hält Notfallpläne bereit (inkl. ggf. Einleitung von Erstmaßnahmen durch das Betreiberpersonal bis zum Eintreffen des Servicetechnikers).
Unterstützung des sicheren Betriebs: Umsetzung aller ergänzenden Maßnahmen, die die Arbeitssicherheit und Verfügbarkeit der Krane erhöhen. Dazu zählen z. B. regelmäßige Unterweisungen des Kranführpersonals in Zusammenarbeit mit dem Betreiber (insbesondere bei neuen Funktionen oder nach Umbauten), das Kontrollieren der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften im Kranumfeld (Kennzeichnungen, Absperrungen) sowie das Einleiten präventiver Instandhaltungsmaßnahmen bei erkennbaren Verschleißanzeichen.
Berichtswesen und Beratung: Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber über den Zustand der Krananlagen, durchgeführte Maßnahmen und empfohlene zukünftige Schritte. Der Dienstleister berät proaktiv zu Optimierungspotenzialen (technische Verbesserungen, Modernisierungen) und unterstützt bei Bedarf in der Kommunikation mit Behörden oder Unfallversicherungsträgern.