Vor Inbetriebnahme ist für jede Krananlage eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die alle Betriebszustände (z. B. Tandembetrieb, Wartung, Störfälle) abdeckt. Aufgrund der ermittelten Gefährdungen werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Überlast- und Hubendschalter: Verhindern, dass der Kran überlastet oder das Seil zu weit auf- bzw. abgelassen wird.
Not-Aus: Unterbricht die Stromzufuhr aller Antriebe sofort.
Kollisionsschutz: Sensorische Erkennung anderer Krane auf derselben Bahn oder Hindernisse.
Warn- und Beleuchtungssysteme: Akustische und optische Vorwarnung bei Kranfahrt oder Lastabsenkung.
Organisatorische Maßnahmen
Qualifikation der Bediener: Kranführer müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet und entsprechend geschult sein. Anschläger ebenfalls speziell unterweisen.
Sichtprüfung vor Betriebsbeginn: Kontrolle von Bremsen, Seilen, Anschlagmitteln und Sicherheitsfunktionen.
Betriebsanweisungen: Regeln den Arbeitsablauf, Handzeichen für Einweiser, Verbot des Aufenthalts unter schwebenden Lasten, Personensicherung bei Wartungsarbeiten in der Höhe.
Wartung und Prüfung
Erstabnahme: Vor der ersten Verwendung (und nach wesentlichen Änderungen) durch einen Sachverständigen oder eine befähigte Person.
Wiederkehrende Prüfungen: Mindestens jährlich, Umfang abhängig von der Nutzung (FEM-Klasse, Betriebsstunden).
Dokumentation: Alle Prüfungen, Wartungen, Reparaturen müssen im Prüfbuch dokumentiert sein, ggf. in elektronischer Form.