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Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz in Kranbetrieb und Instandhaltung

Arbeitsschutz in Kranbetrieb und Instandhaltung

Vor Inbetriebnahme ist für jede Krananlage eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die alle Betriebszustände (z. B. Tandembetrieb, Wartung, Störfälle) abdeckt. Aufgrund der ermittelten Gefährdungen werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Überlast- und Hubendschalter: Verhindern, dass der Kran überlastet oder das Seil zu weit auf- bzw. abgelassen wird.

  • Not-Aus: Unterbricht die Stromzufuhr aller Antriebe sofort.

  • Kollisionsschutz: Sensorische Erkennung anderer Krane auf derselben Bahn oder Hindernisse.

  • Warn- und Beleuchtungssysteme: Akustische und optische Vorwarnung bei Kranfahrt oder Lastabsenkung.

Organisatorische Maßnahmen

  • Qualifikation der Bediener: Kranführer müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet und entsprechend geschult sein. Anschläger ebenfalls speziell unterweisen.

  • Sichtprüfung vor Betriebsbeginn: Kontrolle von Bremsen, Seilen, Anschlagmitteln und Sicherheitsfunktionen.

  • Betriebsanweisungen: Regeln den Arbeitsablauf, Handzeichen für Einweiser, Verbot des Aufenthalts unter schwebenden Lasten, Personensicherung bei Wartungsarbeiten in der Höhe.

Wartung und Prüfung

  • Erstabnahme: Vor der ersten Verwendung (und nach wesentlichen Änderungen) durch einen Sachverständigen oder eine befähigte Person.

  • Wiederkehrende Prüfungen: Mindestens jährlich, Umfang abhängig von der Nutzung (FEM-Klasse, Betriebsstunden).

  • Dokumentation: Alle Prüfungen, Wartungen, Reparaturen müssen im Prüfbuch dokumentiert sein, ggf. in elektronischer Form.