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Qualifizierung und Befähigung zum Betrieb von Krananlagen

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Qualifizierung und Befähigung zum Betrieb von Krananlagen

Qualifizierung und Befähigung zum Betrieb von Krananlagen

Der sichere und effiziente Betrieb von Krananlagen hat in vielen Branchen – vom Bauwesen über die Logistik bis hin zur industriellen Fertigung – einen hohen Stellenwert. Um Unfälle zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf im Betrieb sicherzustellen, sind in Deutschland klare Regeln und Vorschriften rund um die Qualifizierung von Kranführern festgelegt. Ob Hallen-Brückenkran oder komplexer Mobilkran: Eine fundierte Ausbildung mit anschließender Prüfung ist unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden, Schäden zu reduzieren und die Effizienz in der Produktion oder auf der Baustelle zu steigern.

Für Unternehmen bedeutet die Investition in gut ausgebildetes Kranpersonal nicht nur bessere Rechtssicherheit und geringere Ausfallkosten, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil durch effizientere Arbeitsabläufe. Für Mitarbeitende bringt der Kranschein erhöhte Beschäftigungssicherheit, mehr Verantwortung und gute Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen mit sich. Entscheidend bleibt, dass neben der Erstausbildung auch fortlaufend Unterweisungen und Prüfungen stattfinden, um den hohen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten. Nur so kann in allen Branchen, in denen Krane eingesetzt werden, ein reibungsloser und sicherer Betriebsablauf gewährleistet werden.

Rechtsgrundlagen und Vorschriften

Rechtliche Vorgaben für den Kranbetrieb

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt die grundsätzlichen Pflichten von Arbeitgebern zum Schutz der Beschäftigten.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Gibt Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Krane) vor.

  • DGUV Vorschrift 52 und DGUV Vorschrift 53: Enthalten Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für den Betrieb von Krananlagen und Hebezeugen (z. B. Brücken- und Portalkrane bzw. Fahrzeugkrane).

  • DGUV Grundsätze (z. B. DGUV Grundsatz 309-003 oder 309-001): Konkrete Ausführungen, wie die Qualifizierung zum Kranführer durchzuführen ist.

Branchenspezifische Regelungen für Krananlagen

Neben diesen Vorschriften beachten Unternehmen oft weitere branchenspezifische Regelungen sowie technische Normen (DIN, EN, ISO), die jeweils Anforderungen an Bau, Prüfung und Wartung von Krananlagen festlegen.

Kranschein / Kranführerausweis

Der sogenannte „Kranschein“ oder „Kranführerausweis“ ist in Deutschland keine offiziell gesetzlich definierte Bezeichnung, sondern hat sich umgangssprachlich durchgesetzt. Dahinter steht die formale „Unterweisung und Prüfung“ zum sicheren Führen bestimmter Kranarten.

Grundausbildung (theoretisch und praktisch)

  • Theorie: Sicherheitsvorschriften, Aufbau und Funktionsweise von Kranen, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Standsicherheit, Gefahrenquellen etc.

  • Praxis: Bedienen des Krans, Anheben und Verfahren von Lasten, Sichtkontrollen und einfache Wartungstätigkeiten.

Prüfung (theoretisch und praktisch)

  • Theoretischer Teil: Schriftliche oder mündliche Prüfung zu Sicherheitsaspekten, Vorschriften und technischen Grundlagen.

  • Praktischer Teil: Sicherer Umgang mit dem Kran, korrekte Anschlagtechniken, Abschätzen von Lasten, souveränes Bewegen der Lasten, Erkennen von Gefahrensituationen.

Ausstellung einer Bescheinigung / eines Kranscheins

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Prüfung erhält der Teilnehmende eine Dokumentation (Kranschein, Ausbildungsbescheinigung), die den Nachweis der Befähigung erbringt.

Wichtig

Die tatsächliche Erlaubnis, den Kran im Betrieb zu führen, obliegt dem Arbeitgeber. Dieser muss den Mitarbeitenden zusätzlich arbeitsplatzspezifisch unterweisen. Der Kranschein dient als Nachweis der grundsätzlichen Fachkenntnis.

Spezialisierungen nach Kranart

  • Brücken- und Portalkran (oft in Hallen, Werften, Produktionsbetrieben)

  • Ladekran (LKW-Ladekran)

  • Turmdrehkran (v. a. im Hoch- und Tiefbau)

  • Mobilkran / Fahrzeugkran (auf LKW-Chassis oder spezielle Mobilkran-Fahrzeuge)

  • Spezialkrane (z. B. Offshore-Anlagen, Containerkrane in Häfen etc.)

Ausbildung zum Kranführer: Grundlagen und Spezialisierung

Die Ausbildung kann je nach Komplexität des Krantyps umfangreicher ausfallen. Beispielsweise ist das Führen eines Mobilkrans (Fahrzeugkran) deutlich anspruchsvoller als das eines Hallen-Brückenkrans. In der Regel wird in den Lehrgängen zunächst eine allgemeine Grundqualifikation vermittelt, die dann durch spezifische Module für den jeweiligen Kran erweitert wird.

Welche Berechtigungen sind damit verbunden?

  • Führen des jeweils geschulten Krantyps: Nach erfolgreicher Ausbildung darf die Person den Kran bedienen, für den sie geschult ist (z. B. Hallen-Brückenkran, Turmdrehkran oder Fahrzeugkran).

  • Einhaltung von Sicherheits- und Schutzvorschriften: Die Kranführerausbildung vermittelt nicht nur technische Fähigkeiten, sondern auch Wissen über Gefahrenvermeidung, Unfallverhütung und Erste Hilfe-Maßnahmen.

  • Unterweisungspflicht des Arbeitgebers: Auch bei vorhandenem Kranschein muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Person in den betriebsspezifischen Gegebenheiten unterwiesen wird (Betriebsanweisung, Standorteigene Regeln etc.).

  • Regelmäßige Nachschulungen: In vielen Betrieben ist eine jährliche Unterweisung (Auffrischung) Pflicht, um die Gültigkeit der Berechtigung in Kombination mit der betrieblichen Erlaubnis zu erhalten.

Einfache Kranausbildung (z. B. Bedienung eines Hallen-Brückenkrans):

  • Dauer: Häufig 1–3 Tage.

  • Kosten: Zwischen ca. 300 und 800 Euro pro Person, je nach Anbieter, Ort und Gruppengröße.

Erweiterte Kranausbildung (z. B. Turmdrehkran, Fahrzeugkran):

  • Dauer: 5–10 Tage (teilweise sogar länger).

  • Kosten: Können mehrere Tausend Euro betragen, abhängig von der Komplexität, den vorgeschriebenen Praxisstunden und den Zertifizierungsstellen.

Zusätzliche Faktoren:

  • Medizinische Untersuchungen (z. B. G25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten): Teilnehmende müssen gesundheitlich geeignet sein (Seh- und Hörvermögen, körperliche und psychische Belastbarkeit).

  • Anfahrts- und Unterbringungskosten: Bei externen Schulungen entstehen gegebenenfalls Reise- und Übernachtungskosten.

  • Regelmäßige Unterweisung: Für jährliche Unterweisungen plant man in der Regel 2–4 Stunden, teilweise in Verbindung mit anderen Arbeitsschutzschulungen.

Für das Unternehmen

  • Erhöhte Arbeitssicherheit: Gut ausgebildete Kranführer minimieren die Unfallrisiken. Dies spart Kosten durch verminderte Ausfallzeiten, Schadensersatzansprüche und Regressforderungen durch die Berufsgenossenschaften.

  • Rechtliche Absicherung: Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden ordnungsgemäß schulen, erfüllen die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV. Das reduziert Haftungsrisiken im Schadensfall.

  • Effizienzsteigerung: Geschultes Personal führt Kranarbeiten schneller und präziser aus. Das senkt die Durchlaufzeiten und steigert die Produktivität, da Fehl- oder Falschbelastungen reduziert werden.

  • Flexibilität im Personaleinsatz: Mehrere qualifizierte Kranführer im Unternehmen erhöhen die Flexibilität (z. B. bei Schichtwechseln, Krankheitsausfällen oder Spitzenlasten).

Für den Mitarbeitenden

  • Erhöhte Arbeitsplatzsicherheit und Weiterentwicklung: Eine Qualifikation als Kranführer erhöht den Wert auf dem Arbeitsmarkt und die Arbeitsplatzsicherheit, da Krane in vielen Branchen eingesetzt werden.

  • Verantwortungsbewusste Tätigkeit: Die Tätigkeit als Kranführer ist anspruchsvoll und oft mit höherer Verantwortung und entsprechendem Ansehen im Betrieb verbunden.

  • Verbesserte Karrierechancen: Durch zusätzliche Zertifikate (z. B. für weitere Kranarten oder andere Hebegeräte) können Mitarbeitende zum vielseitigen Fachpersonal werden, was Gehalts- und Aufstiegsmöglichkeiten fördert.

Wichtige Aspekte und sonstige Hinweise

  • Regelmäßige Wartung und Prüfung der Krananlagen: Neben der Bedienperson spielt der Zustand des Krans eine wesentliche Rolle. In Deutschland sind regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen (z. B. TÜV, DEKRA) vorgeschrieben.

  • Dokumentation: Ausbildungsnachweise, Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise und Wartungsberichte müssen im Unternehmen revisionssicher aufbewahrt werden.

  • Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung: Für jede Krananlage muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Ferner ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben, um Risikofaktoren zu erkennen und zu minimieren.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Je nach Einsatzort und -zweck kann das Tragen von PSA (Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, ggf. Warnweste oder Auffanggurt) Pflicht sein.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (G-Untersuchungen): Kranführer sollten regelmäßig an Untersuchungen (z. B. G25) teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie gesundheitlich zur Bedienung von Kranen geeignet bleiben.

  • Berufserfahrung und Lernkurve: Die theoretische und praktische Ausbildung ist nur der Anfang. Erst durch regelmäßige Übung und gesammelte Praxiserfahrung können Kranführer einen routinierten und sicheren Umgang entwickeln.