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Recht, Normen und Standards

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Rechtssicherheit durch Normen und technische Standards

Rechtssicherheit durch Normen und technische Standards

Rechtliche Vorgaben, Normen und Standards bilden die Grundlage für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb von Krananlagen. Sie regeln Konstruktion, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung. Die Einhaltung dieser Vorschriften minimiert Risiken, schützt Mitarbeitende und sichert die technische Betriebsfähigkeit. Durch klare Regelwerke entsteht Transparenz in der Umsetzung und Kontrolle technischer Anforderungen im gesamten Lebenszyklus der Anlage.

Recht, Normen und Standards

Europäische Richtlinien und Normen

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Grundsätzliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

  • CE-Kennzeichnung: Hersteller muss Konformitätserklärung ausstellen, um die Erfüllung aller relevanten Normen zu bescheinigen.

  • EN 13001 (Konstruktion allgemein), EN 15011 (Brücken- und Portalkrane), EN 14492 (Hubwerke) usw.

Nationale Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6) in Deutschland: Vorschriften zur Abnahme, Prüfung, Betrieb, Qualifikation der Kranführer.

  • Betriebssicherheitsverordnung: Arbeitgeberverantwortung für sichere Bereitstellung, regelmäßige Prüfungen, Gefährdungsbeurteilung.

  • Prüfbuch: Jedes Hebezeug benötigt ein Prüfbuch mit Nachweisen über alle regelmäßigen und besonderen Prüfungen.

Tandembetrieb und Sonderanwendungen

  • Der kombinierte Betrieb von zwei Kranen muss vom Hersteller freigegeben oder von einer befähigten Stelle geprüft werden. Dabei sind auch Richtlinien wie VDI 4467 zu berücksichtigen.

  • Für Explosionsschutzbereiche (ATEX), Reinräume oder Hochtemperaturanwendungen gelten zusätzliche Anforderungen.