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Anweisende Dokumentation

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Krananlagen: Anweisende Dokumentation

Krananlagen: Anweisende Dokumentation

Krananlagen zählen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den überwachungsbedürftigen Arbeitsmitteln. Ihr Einsatz unterliegt klaren rechtlichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen. Um diese Anforderungen transparent, standardisiert und rechtskonform zu erfüllen, ist eine anweisende Dokumentation notwendig.

Diese regelt Verantwortlichkeiten, Nutzung, Wartung, Prüfung, Störungserfassung, Unterweisung und Nachweispflichten – verbindlich für alle am Betrieb der Krananlagen beteiligten Personen und Funktionen. Sie ist zugleich Arbeitsgrundlage, Nachweisstruktur und Bestandteil der Betreiberverantwortung.

Ziel der anweisenden Dokumentation

  • Sicherstellung eines rechts- und betriebssicheren Kranbetriebs

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen aus BetrSichV, DGUV V52, TRBS 1201

  • Klarheit über Zuständigkeiten, Prüfpflichten, Schulungsbedarf und Dokumentation

  • Unterstützung von Audits, Zertifizierungen und Unfallverhütung

  • Integration in digitale Systeme (CAFM, DMS, Helpdesk, Schulungssysteme)

Inhalte der anweisenden Dokumentation

Abschnitt

Inhalt

Geltungsbereich

betroffene Kranarten, Hallen, Baugruppen, Nutzergruppen

Rollen und Verantwortlichkeiten

Betreiber, Kranverantwortliche, Prüfdienste, FM, SiBe

Nutzungsregelung

Bedienberechtigung, Sichtprüfung, tägliche Freigabe

Prüf- und Wartungspflichten

Fristen, Umfang, Dokumentationspflichten

Störungs- und Meldeverfahren

Meldung, Rückmeldung, Eskalation, Helpdesk-Verknüpfung

Schulung und Unterweisung

Erstunterweisung, jährliche Wiederholung, Nachweisführung

Zugang und PSA

Vorgaben zu Zutritt, Arbeitskleidung, Zugangssicherung

Dokumentation und Archivierung

Prüfbuch, Abnahmen, Wartungsprotokolle, DMS-Anbindung

Integration in Betriebsprozesse

Instandhaltung, Fremdfirmeneinsätze, Produktionsabstimmung

Rollenmodell

Rolle

Aufgaben laut Dokumentation

Kranverantwortliche:r

Koordination der Nutzung, Dokumentation, Ansprechpartner:in

Facility Management

Wartung, Prüfplanung, Anbindung an CAFM und Helpdesk

Sicherheitsbeauftragte:r

Gefährdungsbeurteilung, Schulungsüberwachung, PSA

Externe Prüfstelle (ZÜS)

Hauptprüfung, Protokollführung, Freigabe

Schulungsverantwortliche:r

Organisation der Unterweisung, Nachweisführung im System

Digitale Systemverknüpfung

System / Tool

Nutzung in der Dokumentation

CAFM-System

Fristen, Maßnahmen, Prüfzyklen, QR-Code-Erfassung

DMS / Intranet

Betriebsanweisungen, Prüfbücher, Gefährdungsbeurteilungen

Helpdesk / Ticketsystem

Störungsmeldung, Rückmeldung, Maßnahmenverfolgung

LMS / Schulungsplattform

Nachweis von Bedienberechtigung und Wiederholungsfristen

Sensorik / GLT (optional)

Betriebsstatus, Fahrzyklen, Überlastungserkennung

Anforderungen an Format und Pflege

  • Versionierte Ablage im DMS oder Intranet mit Änderungsdokumentation

  • Pflegeverantwortung klar definiert (z. B. durch FM oder SiBe)

  • Regelmäßige Aktualisierung bei technischen oder organisatorischen Änderungen

  • Integration in Betriebshandbuch, Prüfplanung, Unterweisungsunterlagen

  • Nutzung von Checklisten und standardisierten Formularen (z. B. Sichtprüfung, Mängelerfassung)

Erfolgsfaktoren

Erfolgsfaktor

Wirkung im Betrieb

Praxistaugliche Sprache und Struktur

Verständlichkeit für alle Rollen

Verbindlichkeit durch Freigabeprozess

Einhaltung der Regeln im Alltag

Digitale Verfügbarkeit

Zugriff für alle Beteiligten, auch mobil

Schulungsrelevanz

Grundlage für Einweisungen und Qualifikationsnachweise

Auditfähigkeit

Revisionssicherheit gegenüber Behörden und Prüfern

Die anweisende Dokumentation für Krananlagen ist im Alltag ein zentrales Steuerungsinstrument für:

  • den sicheren Betrieb gemäß Gesetz und interner Regelwerke

  • die Einhaltung von Prüf- und Wartungsfristen

  • die lückenlose Schulungs- und Nachweisführung

  • die strukturierte Störungsbearbeitung und Maßnahmenverfolgung

  • die digitale Integration in Facility Management, Produktion und Sicherheit

Sie stellt sicher, dass Krananlagen nicht nur technisch zuverlässig, sondern organisatorisch sauber und rechtlich abgesichert betrieben werden – dauerhaft und für alle nachvollziehbar.