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Planungsbegleitendes FM

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Krananlagen: Planungs- und baubegleitendes Facility Management (bFM)

Krananlagen: Planungs- und baubegleitendes Facility Management (bFM)

Krananlagen zählen in vielen Industrie- und Logistikgebäuden zu den sicherheitsrelevanten und infrastrukturell integrierten Betriebsmitteln. Ihr Einsatz ist eng mit baulichen, statischen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen verbunden. Damit sie sicher, wartungsfähig, betreibbar und regelkonform betrieben werden können, müssen sie bereits in der Planung und Bauphase systematisch mitgedacht werden.

Das planungs- und baubegleitende Facility Management (bFM) stellt sicher, dass alle Anforderungen aus Betriebssicherheit, Instandhaltung, Steuerung, Zugänglichkeit und Prüfung in die HOAI-Phasen integriert werden – mit dem Ziel, die Krananlage als Teil des Gebäudes wirtschaftlich und rechtssicher in Betrieb nehmen und betreiben zu können.

Relevante Aspekte für das bFM bei Krananlagen

Bereich

Ziel der bFM-Beteiligung

Tragkonstruktion

Abstimmung mit Statik, Lastannahmen, Schwingungsverhalten

Kranbahnplanung

Wartungsgänge, Revisionsflächen, Endanschläge, Fluchtwege

Stromversorgung

Zuleitung, Kabelführung, Schleifleitungen, Sicherheitsabschaltung

Steuerung / Automatisierung

Integration in GLT, Fernzugriff, Kollisionsschutz

Sicherheitskonzept

PSA-Zonen, Sichtachsen, Not-Aus, Schnittstellen zu FM-Anlagen

Wartungs- und Prüfzugang

Gerüstfreiheit, Inspektionspodeste, Zugang über Bühne oder Dach

Prüfpflichten nach BetrSichV

Integration in die Prüf- und Instandhaltungsplanung

Rolle des Facility Managements in den Planungsphasen

HOAI-Phase

bFM-Beitrag zur Kranintegration

LPH 1–2 (Grundlagenermittlung)

Klärung der Nutzeranforderungen, Prüffristen, Betriebsszenarien

LPH 3–4 (Entwurfsplanung)

Positionierung der Krananlage, Kranbahn, Tragstruktur, Verkehrswege

LPH 5 (Ausführungsplanung)

Zugangskonzepte, Steuerungseinbindung, Medienversorgung

LPH 6–7 (Ausschreibung / Vergabe)

Berücksichtigung bauseitiger Leistungen und Prüfdienstleistungen

LPH 8 (Bauüberwachung)

Kontrolle von Freigängigkeit, Revisionsflächen, Not-Halt-System

LPH 9 (Objektbetreuung)

Integration der Krananlage in CAFM, Prüfkalender, Dokumentation

Betriebsrelevante Anforderungen an Krananlagen

Anforderung

Begründung im späteren Betrieb

Wartung ohne Produktionsstillstand

Planung von Servicezonen mit ausreichender Höhe und Tragfähigkeit

Integration in Prüfprozesse

Jahresprüfungen, Sichtkontrollen, externe Sachverständige

Steuerungskonformität

Redundanzen, Notabschaltung, Energieabschaltung über GA

Zugangslogik

Sicherheitszonen bei Unterflurverkehr, Zugang mit Schlüssel / Chip

Ersatzteilverfügbarkeit / Servicefreundlichkeit

Komponentenwahl beachten (Standard statt Sonderbau)

Dokumentations- und Systemintegration

System

Inhalt aus bFM-Sicht

CAFM-System

Krananlage als prüf- und wartungspflichtiges Betriebsmittel

GLT / Gebäudeautomation

Kranabschaltung bei Brand / Rauch / Stromausfall

DMS / Prüfprotokolle

Wartungsberichte, Abnahmeprüfungen, Prüfpflichtennachweis

Instandhaltungsplan

Zyklische Wartungen, Sichtkontrollen, Herstellerempfehlungen

Sicherheitshandbuch

Verhalten im Störfall, Not-Halt, Sperrzonen

Erfolgsfaktoren für bFM bei Krananlagen

Erfolgsfaktor

Wirkung im Projekt und Betrieb

Frühe Einbindung der Betreiberperspektive

Vermeidung nachträglicher Umbauten

Revisionsfreundliche Bauweise

Weniger Stillstand bei Prüfung, bessere Zugänglichkeit

Integration in CAFM und Prüfstruktur

Rechtssicherheit und Effizienz im Lebenszyklus

Klare Schnittstellen zum Nutzerausbau

Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Einhaltung aller Prüfvorgaben nach BetrSichV

Schutz für Mensch, Anlage, Unternehmen

Durch bFM-geprägte Planung und Umsetzung lassen sich Krananlagen:

  • wartungsfreundlich und effizient betreiben

  • gesetzeskonform in Instandhaltungsprozesse integrieren

  • digital überwachen und dokumentieren

  • sicher in Arbeitsabläufe einbetten

  • nachvollziehbar an Prüfstellen und Sachverständige übergeben

So wird die Krananlage nicht zum nachträglichen Sonderfall, sondern zu einem vollwertigen, planbaren und digital steuerbaren Bestandteil des Gebäudes und der Produktion – von Anfang an.