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Ortsfeste Krananlagen: Leistungsbeschreibung

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Ortsfeste Krananlagen: Leistungsbeschreibung

Ortsfeste Krananlagen: Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der technischen Gebäudeausstattung (TGA) umfasst KG 465 – Krananlagen die Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe sämtlicher ortsfester Krananlagen in den vorgesehenen Hallenbereichen. Gemäß Planungs- und Abstimmungsunterlagen sind die Krananlagen inklusive aller erforderlichen Bauteile und Zubehörteile auszuführen, wie Kranbahnkonsolen, Kranbahnträger, Kranbahnbrücke, Kranbahnlaufkatze, Zubehör, Montage und elektrische Anbindung.

Darüber hinaus sind weitergehende Anforderungen hinsichtlich Normen, Prüfungen, Dokumentation, Sicherheitsvorrichtungen und späterem Betrieb zu berücksichtigen. Die Krananlagen (KG 465) werden unter Berücksichtigung aller sicherheitstechnischen, normativen und baulichen Anforderungen ausgeführt. Für die Ausführung sind maßgeblich, die komplette Konstruktion bestehend aus Kranbahnkonsolen, Kranbahnträgern, Kranbahnbrücke, Laufkatze, Steuerung und Zubehör, die sichere und statisch korrekte Befestigung mit ausreichendem Schall- und Schwingungsschutz, die Einhaltung der Durchbiegungsgrenzen und belastungsabhängigen Normvorschriften, der umfassende Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung und Lackierung in RAL-Farbtönen nach Vorgabe, die elektrische Anbindung inkl. Hauptschalter, Verkabelung, Steuerungsprogrammierung und Sicherheitsfunktionen, die Integration aller geforderten Sicherheitseinrichtungen (Überlastsicherung, Warnsignale, Not-Halt, Kollisionserkennung), die Prüfungen und Dokumentation für Abnahme und den zukünftigen Betrieb und die Schulung des Bedien- und Wartungspersonals.

Damit ist sichergestellt, dass die ortsfesten Krananlagen den Planunterlagen entsprechen, reibungslos funktionieren und den gesetzlichen sowie arbeitssicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Alle Sonderbedingungen (z. B. individuelle Spannweiten, Hakenhöhen, Nutzlasten, Sonderlackierungen oder Fahrwegsbegrenzungen) sind aus den Detailunterlagen zu entnehmen und im Zuge der Ausführung verbindlich umzusetzen. Projektspezifisch ist die Leistungsbeschreibung anzupassen.

Normen, Richtlinien und Vorschriften

Richtlinien und Vorschriften

  • DIN/EN/ISO-Normen (z. B. DIN EN 15011 für Brücken- und Portalkrane, DIN EN 14492 für Hebezeuge, DIN 15018 hinsichtlich Belastungsgruppen und Konstruktion).

  • DGUV Vorschriften (insbesondere DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ sowie dazugehörige Regeln, z. B. DGUV Regel 100-500).

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorgaben für Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen.

  • Weitere anzuwendende Regelwerke, wie z. B. Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichnung), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und ggf. Landesbauordnungen, VDI-Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften.

Sämtliche Krananlagen sind so auszulegen, dass sie den jeweils gültigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Tragwerksplanung und Schnittstellen

  • Die bauliche Tragfähigkeit der Hallenstützen bzw. Wände, an denen die Kranbahnkonsolen befestigt werden, ist von einem qualifizierten Tragwerksplaner nachzuweisen.

  • Es ist sicherzustellen, dass sämtliche anfallenden statischen und dynamischen Lasten (einschließlich Stoß- und Schwingbeanspruchungen) zuverlässig in das Bauwerk abgeleitet werden.

  • Abstimmung mit anderen Gewerken (Elektro, Stahlbau, Brandschutz) ist während der Planung und Ausführung vorzusehen.

Kranbahnkonsolen

  • Ausladung: Ausreichend zur Aufnahme der Kranbahnträger, inkl.

  • Mindestabstand von 150 mm zwischen Kranbahnträger und Vorderkante Stütze.

  • Mindestabstand von 700 mm zwischen Kranbahnträger und Vorderkante Wände (gemäß Planunterlagen).

  • Höhenlage: Oberkante Konsole (OK Konsole) gemäß den Anforderungen zur Einhaltung der Mindesthakenhöhe.

  • Schallentkopplung: Druckfeste, elastische Trennauflagen zwischen Konsole und Kranbahnträger.

  • Befestigung so auszubilden, dass Körperschallübertragung minimiert wird.

  • Statische Bemessung: Ausführende Firma trägt Verantwortung für die Dimensionierung der Konsole (z. B. Betonqualität, Bewehrung, Stahlbau).

  • Einhaltung aller Lastfälle (Eigengewicht, Hebelkräfte, Radlasten, horizontale Fahrkräfte).

  • Gestaltung: Farbe, Sichtqualität, Oberfläche analog zu den baulichen Vorgaben (z. B. Sichtbeton, Lackierung bei Stahlkonsolen) ausführen.

Funktion

Die Kranbahnträger überspannen die jeweilige Hallenachse oder den vorgesehenen Kraneinsatzbereich. Sie übernehmen sämtliche vertikalen und horizontalen Kräfte aus dem Kranfahrbetrieb und leiten sie über die Kranbahnkonsolen in die Hallenstützen oder Wände ab.

Durchbiegungsgrenzen

  • Horizontal: L/800L / 800

  • Vertikal: L/500L / 500 (zusätzlich max. 2,5 cm, sofern in den Planunterlagen gefordert)

Länge und Endanschläge

  • Länge entsprechend dem erforderlichen Abdeckungsbereich der Krananlage.

  • Aufnahme von Endstoppern und Pufferzonen für den Kranfahrbereich.

Oberflächenschutz

  • Konstruktion feuerverzinkt und anschließend in einem RAL-Farbton nach Vorgabe des Auftraggebers deckend lackiert.

  • Lackierung als dauerhafter Korrosionsschutz (Mehrschichtaufbau: Grundierung, Zwischen- und Deckschicht).

  • Berücksichtigung von Sonder-RAL-Farbtönen, falls gewünscht.

Allgemeine Beschreibung

Die Kranbahnbrücke (in der Regel einträgeriger oder zweiträgeriger Brückenkran) fährt auf den Kranbahnträgern in Längsrichtung. Sie trägt wiederum die Laufkatze, die für die Quer- und Hubbewegung zuständig ist.

Durchbiegung

  • Max. Durchbiegung der Kranbrücke: L/1,000L / 1{,}000

Oberflächenschutz

  • Wie bei den Kranbahnträgern: Lackierung nach RAL, ggf. vorbehandelt (feuerverzinkt oder spezieller Grundschutz) gemäß Vorgaben des Auftraggebers.

Zusätzliche Ausrüstung

  • Schaltanlage: Steuerung, Sicherungen, Not-Halt, Motorstart etc.

  • Halterung für kabelgebundene Querbewegung (Energiekette, Schleppleitung oder Kabelschiene).

  • Optische und akustische Signalanzeige bei Überlast (akustischer Warnton, optische Blitzleuchte).

Aufgabe und Ausstattung

  • Trägt den Kranhaken (bzw. das Hubwerk) zur Vertikalbewegung.

  • Fährt quer zur Brückenlängsachse für exakte Positionierung der Last.

Hakenhöhen

  • Ausführung gemäß Planvorgabe, sodass die geforderten Mindesthakenhöhen von OKFFB bis Endstellung erreicht werden (inkl. angemessener Sicherheitsabstände nach oben).

Oberflächenschutz

  • Lackierung in RAL-Farbton nach Auftraggeber-Vorgabe, analog zum Schutzaufbau der Kranbahnbrücke.

Montage und Anschluss

  • Hauptschalter Krananlage inkl. Verkabelung und Absicherung direkt aus der NSHV.

  • Steuerleitung, Antriebsleitungen zwischen Hauptschalter, Kranbahnbrücke und Laufkatze.

  • Programmierung aller Kranfunktionen: Zwangsstopp an definierten Positionen (z. B. vor Hallenwänden oder Türen).

  • Hochziehen des Hakens in kritischen Bereichen.

  • Begrenzung der Fahrwege, Positionierung an Endstoppern.

Kranzubehör

  • Kabelgebundene Steuerung (Hängetaster) und Funkfernsteuerung (Handsender) sind beizustellen.

  • Stromschiene für die Längsbewegung und Kabelschiene (oder Energiekette) für die Querbewegung.

  • Endschalter, Endstopper, Lichtschranken, Puffer, Stoßdämpfer, Schallentkopplungselemente, Überlastanzeigen etc. werden gemäß Planunterlagen geliefert und montiert.

Ausführungsgrundsätze und Sicherheitsfunktionen

  • Überlastsicherung mit Lasterkennung: Permanente Überwachung der Traglast. Bei Überschreitung Warnung und Abschaltung.

  • Motorstromüberwachung: Verhinderung einer Überhitzung oder Überlastung des Hubmotors.

  • Tippbetriebsschutz: Reduzierung von Kurzzeit-Schaltspielen (Start/Stop), um Hubwerksschütze und Antriebe zu schonen.

  • Generatorische Bremse: Entlastung der mechanischen Bremse und Verlängerung deren Standzeit.

  • Redundanter Sicherheitsaufbau: Doppelte Sicherungskreise und Selbstdiagnosesysteme zur Erhöhung der Betriebssicherheit.

  • Fehlerdiagnose: Integrierte Störungsanalyse erleichtert Wartung und minimiert Stillstandzeiten.

  • Betriebsstundenzähler: Zeigt Gesamtlaufzeit zur Organisation von Wartungsintervallen an.

  • Lastkollektivspeicher: Speichert tatsächliche Last-Zeit-Kollektive, um die Restlebensdauer zu ermitteln.

  • Kollisionsschutz: Katz- und Kranfahrten mit Sensorik (z. B. Abstandssensoren), um Zusammenstöße zu verhindern.

  • Korrosionsschutz für Innenbetrieb: Auslegung für Temperaturen zwischen -5°C und +45°C, rel. Feuchte 20–90 %.

  • Warn-/Signaleinrichtungen: Akustische Signale bis 115 dB (Mehrtonsignal) und optische Warnleuchten.

Bedienkonzept

  • Funksteuerung als Hauptsteuerung, 2-stufige Drucktasten, inkl. Ersatz-Akkus und Ladegerät.

  • Hängetaster als Ersatzsteuerung (Umstecken an der Schützsteuerung), bei Störung oder Batterieversagen der Funkfernbedienung.

Erstabnahme und wiederkehrende Prüfungen

  • Sachverständigenabnahme (z. B. TÜV, Dekra) vor Erstinbetriebnahme gemäß BetrSichV und DGUV Vorschriften.

  • Wiederkehrende Prüfungen gemäß den vorgeschriebenen Intervallen durch befähigte Personen.

Dokumentation

  • Statiknachweise (Konsolen, Träger, Verankerungen).

  • CE-Konformitätserklärung, Bedienungs- und Wartungsanleitungen.

  • Schaltpläne, Stromlaufpläne, Übersichtszeichnungen (Aufbau, Befestigung).

  • Prüfbuch bzw. digitale Prüfdokumentation für wiederkehrende Prüfungen.

Kennzeichnung

  • Typen- und Lastschilder an sichtbaren Stellen (Hersteller, Baujahr, Tragfähigkeit).

  • Sicherheits- und Warnhinweise im Fahrbereich (z. B. Hupensignal, Gefahrenbereich-Schilder).

Einweisung des Bedienpersonals

  • Der Auftragnehmer führt eine Einweisung für Bediener und ggf. Wartungspersonal durch.

  • Inhalte: Bedienung, Sicherheitshinweise, Wartungs- und Prüfvorschriften.

Wartung und Service

  • Wartungsintervalle entsprechend Herstellerangaben und Nutzungsintensität.

  • Vorschlag eines Servicevertrags oder Wartungsvertrags nach Ablauf der Gewährleistung (optional).

Erweiterte Umwelt- und Betriebsbedingungen

  • Bei Abweichungen (z. B. extrem kalte oder heiße Hallen, hohe Staubbelastung, chemische Dämpfe, Explosionsschutz-Anforderungen) sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen (z. B. spezielle Dichtungen, Edelstahlkomponenten, ATEX-konforme Ausführung).

  • Maßnahmen zur Belüftung der Motoren/Antriebstechnik bei erhöhten Umgebungstemperaturen.