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MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR KRANANLAGEN

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MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR KRANANLAGEN

MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR KRANANLAGEN

In einem Großunternehmen mit vielfältigen Krananlagen (Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane, Säulenschwenkkrane, LKW-Ladekrane, Hallenkrane) sind zahlreiche Gefährdungen zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wie durch eine sorgfältige Organisation, technische Sicherheitseinrichtungen, regelmäßige Unterweisungen und eine konsequente Dokumentation ein hoher Sicherheitsstandard erreicht werden kann.

Wichtige Eckpunkte sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen, geschulte und beauftragte Kranführer und Anschläger, klare Betriebsanweisungen und Markierungen, ein wirksames Notfallmanagement und kontinuierliche Verbesserung.

EINLEITUNG

Hintergrund im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

In einem Industrieunternehmen werden verschiedene Krananlagen in der Produktion, im Lager und in Montagebereichen eingesetzt. Zu den Krantypen zählen Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane, Säulenschwenkkrane, LKW-Ladekrane und Hallenkrane. Die Aufgabenbereiche dieser Krane umfassen u. a. den Materialtransport, Fertigungstätigkeiten, die Be- und Entladung von LKWs, Montagearbeiten und Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen.

Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es, alle relevanten Gefahrenpotenziale zu identifizieren, diese zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, um einen sicheren Kranbetrieb zu gewährleisten.

Zweck und Zielsetzung

  • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschriften).

  • Reduzierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken für alle an den Kranarbeiten beteiligten Personen.

  • Verbesserung der betrieblichen Abläufe durch vorausschauende Maßnahmen, Vermeidung von Störungen und Ausfällen.

  • Schutz von Sachwerten durch Minimierung von Schäden an Krananlagen und transportierten Gütern.

Geltungsbereich

  • Alle stationären und mobilen Krananlagen: Brückenkrane (z. B. in Hallen über Kranbahnen)

  • Portalkrane (Innen- oder Außenbereich)

  • Schwenkkrane (Wand- und Säulenschwenkkrane)

  • LKW-Ladekrane (für Verladetätigkeiten auf dem Betriebsgelände)

  • Hallenkrane (verschiedene Tragfähigkeiten und Spannweiten)

  • Sämtliches Personal, das mit Konstruktion, Betrieb, Wartung, Reparatur, Prüfung oder Kontrolle der Krananlagen betraut ist.

  • Alle Bereiche des Unternehmens, in denen Krananlagen zum Einsatz kommen (Produktion, Lager, Montage, ggf. Außenbereiche).

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):Regelt das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln (z. B. Krane), die Pflicht zu regelmäßigen Prüfungen und sachkundiger Instandhaltung.

  • DGUV Vorschrift 52 „Krane“: Enthält Vorschriften zu Bau, Ausrüstung, Betrieb und Prüfung von Krananlagen.

  • DGUV Regeln (z. B. DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8 Krane): Praktische Konkretisierungen der Pflichten aus Gesetzen und Verordnungen.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Erläuterungen zu sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen, z. B. TRBS 2111.

  • Weitere relevante Regelungen: Vorschriften zur Unfallverhütung, z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DIN-EN-Normen zu Krane (Konstruktion, Prüfung).

Wert und Nutzen der Krananlagen

  • Effizienzsteigerung beim innerbetrieblichen Transport schwerer Lasten und komplexer Bauteile.

  • Reduktion von Muskel-Skelett-Belastungen bei den Beschäftigten.

  • Verkürzung von Materialflusszeiten in Produktion und Lager.

  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch schnelle und sichere Logistikprozesse.

Schadensprävention und Haftungsrisiken

  • Vermeidung von Produktionsausfällen durch präventive Wartung und Instandhaltung.

  • Risikominimierung für Unfälle, die zu Haftungsansprüchen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

  • Sicherung des Anlagevermögens (Krananlagen, Lastaufnahmemittel, transportierte Güter).

Unternehmensleitung

  • Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

  • Bereitstellung personeller und finanzieller Mittel.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Beratung, Überprüfung und Dokumentation im Bereich Arbeitsschutz.

  • Mitwirkung an Unterweisungen, Schulungen und Audits.

Betriebs- / Abteilungsleiter

  • Koordination der Tätigkeiten im Verantwortungsbereich.

  • Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, Einhaltung von Prüf- und Wartungsplänen.

Kranführer / Anschläger

  • Verantwortlich für den sicheren Betrieb während der Arbeitsschicht (z. B. Sichtprüfung, Meldung von Defekten).

Wartungspersonal / Instandhaltung

  • Durchführung von geplanten und außerplanmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.

  • Dokumentation aller Maßnahmen in Prüfbüchern und Wartungsprotokollen.

Pflichten und Befugnisse

  • Betreiberverantwortung: Sicherstellen, dass nur geeignete Krane eingesetzt werden.

  • Gewährleistung regelmäßiger und fachgerechter Prüfungen.

  • Organisation von Unterweisungen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

  • Abstimmung bei mehreren gleichzeitig tätigen Unternehmern (z. B. Fremdfirmen).

  • Koordinierte Maßnahmenplanung zur Minimierung von Schnittstellenrisiken.

GEFÄHRDUNGSERMITTLUNG UND RISIKOBEWERTUNG

Im Folgenden werden zentrale Gefährdungen für die verschiedenen Kranarten zusammengefasst. Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern soll als Richtlinie dienen, um im jeweiligen Betrieb eine detaillierte Erfassung und Bewertung durchzuführen.

Kollision von Kranteilen mit Personen oder Bauteilen

  • Gefahr: Quetschungen, Anfahren von Personen, Sachschäden.

  • Ursache: Unachtsamkeit des Kranführers, unzureichend abgesicherte Fahrbereiche, mangelnde Sicht (z. B. Blendung, tote Winkel).

Abstürzen von Lasten

  • Gefahr: Schwerste Verletzungen bis hin zu Todesfällen, Sachschäden.

  • Ursache: Falsch angeschlagene oder defekte Anschlagmittel, Überschreiten der Tragfähigkeit, technischer Defekt (z. B. Versagen der Bremse).

Elektrische Gefährdungen

  • Gefahr: Stromschlag, Kurzschluss, Brand.

  • Ursache: Defekte Schleifleitungen, beschädigte Stromkabel, unsachgemäße Reparaturen.

Absturzgefahr für Wartungspersonal

  • Gefahr: Abstürzen von hohen Positionen, Verletzungen.

  • Ursache: fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen bei Arbeiten auf Laufstegen oder Kranträgern.

Mechanische Gefahren / Quetschungen

  • Gefahr: Einklemmen zwischen beweglichen Teilen, z. B. Laufkatze und Anschlägen.

  • Ursache: Fehlende oder defekte Schutzeinrichtungen, unachtsame Bewegungen, mangelnde Koordination.

Gefahren durch Schwingen der Last

  • Gefahr: Pendeln der Last, unkontrollierte Bewegungen, Kollisionen.

  • Ursache: ruckartige oder unsanfte Fahrbewegungen, Windlast (besonders bei Portalkranen im Außenbereich).

Witterungseinflüsse (für Außen- oder LKW-Ladekrane)

  • Gefahr: Reduzierte Sicht, Rutschgefahr, Vereisung, Sturm.

  • Ursache: mangelnde Beachtung von Wettergrenzen (z. B. Windgeschwindigkeit), keine Schutzmaßnahmen bei Regen, Schnee, Frost.

Lärmbelastung

  • Gefahr: Gehörschäden, Stressbelastung.

  • Ursache: laute Fahrgeräusche, Warnsignale in geschlossenen Hallen, Anprall von Lasten.

Psychische Belastung

  • Gefahr: Stress, Erschöpfung, Konzentrationsmängel.

  • Ursache: Zeitdruck, monotone oder repetitive Arbeit, hohe Verantwortung bei Schwerlasttransporten.

MUSTER-FORMBLATT FÜR DIE GEFAHRENBESCHREIBUNG, BEWERTUNG UND MAßNAHMEN

Nachstehend ein detaillierteres Formblatt, das die wesentlichen Informationen strukturiert erfasst und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung transparent macht.

Risikobewertung und Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz

Gefahrstelle / Tätigkeit

Gefährdung

Betroffene Personen

Risikobewertung (vor Maßn.)(hoch/mittel/gering)

Geplante Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Zeitrahmen

Risikobewertung (nach Maßn.)

Kranfahrweg (Brückenkran, Halle)

Anfahren von Personen, Quetschen zwischen Kran und baulichen Anlagen

Kranführer, Mitarbeiter in Halle

Hoch

- Markierung von Kranfahrwegen (Warnlinien, Hinweisschilder)- Warnsignale (akustisch/optisch) bei Fahrbewegungen- Absperrungen beim Betrieb, wenn möglich- Unterweisung zum Betreten von Gefahrenzonen

Produktionsleitung

Sofortige Umsetzung, regelmäßige Kontrolle

Mittel

Lastaufnahme und Anschlagen

Absturz der Last bei fehlerhaftem Anschlagen oder defekten Anschlagmitteln

Anschläger, Kranführer, Personen in Reichweite

Hoch

- Regelmäßige Sichtprüfung von Anschlagmitteln- Kennzeichnung Tragfähigkeit- Schulung im sicheren Anschlagen- Sofortiges Aussortieren beschädigter Anschlagmittel- Sicherungsprozesse bei Schwerlasten (z. B. Tandemhub)

Schichtleiter, Instandhaltung

Kontinuierlich, nach Wartungsplan

Mittel

LKW-Ladekran im Außenbereich

Witterungseinflüsse (Regen, Wind, Eis), Kipp- und Absturzgefahr

Kranführer, LKW-Fahrer

Mittel

- Festlegung von Windgrenzen (z. B. max. 6 Bft.)- Unterbau und Abstützung (Standsicherheit)- Witterungsbedingte Kontroll- und Wartungsintervalle (z. B. bei Kälteperioden)- Weitreichende Absperrung im Umfeld

Transportleitung

An wetterabhängigen Tagen, laufend

Gering

Elektrische Anlage (Kransteuerung)

Stromschlag, Brandgefahr bei Defekten

Kranführer, Wartungspersonal

Mittel

- Wartung nur durch Elektrofachkräfte- Sichtkontrollen der Schleifleitungen/Kabel- Abschaltung / Freischalten für Wartungsarbeiten- Brandverhütungskonzept (Löschgeräte in Nähe)

Instandhaltung

Laut Wartungs- / Prüfplan

Gering

Arbeiten auf dem Kran (Wartung)

Absturzgefahr, unzureichende Sicherung

Wartungspersonal, Prüfer

Hoch

- Installation von Geländern, Laufstegen und Zugangsleitern nach Norm- PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) tragen- Freigabeprozess vor Betreten, z. B. Lockout-Tagout

Instandhaltung, SiFa

Sofort, regelmäßige Revision

Gering

Schwingende Last / Pendeln

Unkontrollierte Bewegung und Pendeln der Last, Kollisionen

Kranführer, Mitarbeitende im Umfeld

Mittel

- Langsame, gleichmäßige Bewegungen- Anschlagpunkte zentral an Last anbringen- Kranführer-Schulung zu Stoß- und Ruckfahrten- Sicherheitsabstand zu Personen beachten

Kranführer, Vorgesetzte

Sofortige Umsetzung, Dauerthema

Gering

Lärmbelastung und Warnsignale

Gehörschäden, Stress, Überhören von Warnsignalen

Kranführer, Mitarbeiter im Umfeld

Mittel

- Kontrolle der Warntonstärke und Frequenz (angemessene Lautstärke)- Bereitstellung von Gehörschutz in lärmintensiven Bereichen- Kennzeichnung lärmintensiver Zonen- Periodische Lärmmessungen

SiFa, Betriebsleiter

Kontinuierlich, nach Bedarf

Gering

Psychische Belastung (Zeitdruck)

Konzentrationsmangel, Stress, Fehlerhäufigkeit

Kranführer

Mittel

- Arbeitsorganisation mit ausreichend Pausen- Regelmäßiger Wechsel der Tätigkeiten (z. B. keine Dauereinsätze an anspruchsvollen Kranen)- Sensibilisierung der Vorgesetzten für Stressfaktoren

Personalabteilung, Führungskräfte

Laufend

Gering

Schriftliche Beauftragung von Kranführern

  • Nur ausgebildetes und geprüftes Personal darf Krane bedienen.

  • Aushändigung von Kranführerscheinen oder Betriebsinternen Berechtigungsausweisen.

Regelmäßige Unterweisungen

  • Mindestens einmal jährlich Unterweisungen zu Sicherheitsvorschriften, Not-Halt, Anschlagtechniken.

  • Zusätzliche Unterweisungen nach Unfällen, Beinaheunfällen oder technischen Änderungen.

Interne Betriebsanweisungen und Checklisten

  • Klare, verständliche Betriebsanweisungen mit Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Notfallmaßnahmen.

  • Tägliche und wöchentliche Checklisten für Kranführer (z. B. Sichtprüfung, Funktionsprüfung).

Koordination mit Fremdfirmen

  • Wenn externe Dienstleister (z. B. Montagefirmen) Krane nutzen, ist ein abgestimmtes Sicherheitskonzept erforderlich.

  • Aufnahme in Fremdfirmenunterweisungen (Betriebsgelände-Regeln, Gefährdungen durch Krane).

Technische Maßnahmen

  • Not-Halt-Einrichtungen: An leicht zugänglichen Stellen (z. B. Bedienpult, Funkfernsteuerung).

  • Regelmäßige Funktionsprüfung.

Überlastsicherungen

  • Automatische Sicherheitsabschaltung bei Überschreitung der Nennlast.

  • Wartung und Prüfung mindestens gemäß Herstellerangaben.

Absturzsicherungen und Zugangswege

  • Laufstege auf Kranträgern müssen mit Geländern (Handlauf, Knieleiste, Fußleiste) versehen sein.

  • Ausreichende Beleuchtung der Aufstiege und Wege.

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen.

Sicherheitszonen / Barrieren

  • Klare Bodenmarkierungen und Warnschilder im Fahrbereich.

  • Absperrung von Arbeitsbereichen bei speziellen Hubvorgängen (z. B. Schwerlast, Langgut).

Elektrische Sicherheit

  • Fachgerechtes Verlegen und Schützen von Schleifleitungen und Stromzuführungen.

  • Wartung nach festgelegten Intervallen (Isolationsmessungen, Kontrolle der Steckverbindungen).

  • Brandschutzkonzept (Feuerlöscher, Rauchmelder), insbesondere bei elektrischen Schaltschränken.

Prüfungen gemäß BetrSichV

  • Durchführung regelmäßiger und wiederkehrender Prüfungen (z. B. jährlich oder halbjährlich – abhängig von Nutzung und Beanspruchung) durch Sachkundige oder zugelassene Überwachungsstellen.

  • Dokumentation im Prüfbuch, einschließlich Fristen und Prüfergebnissen.

Wartungs- und Instandhaltungspläne

  • Erstellung separater Pläne für jede Krananlage, in denen Aufgaben, Intervalle und Zuständigkeiten festgelegt sind.

  • Berücksichtigung besonderer Einsatzbedingungen (z. B. extreme Temperaturen, Staub, chemische Einflüsse).

Einsatzgrenzen bei Witterung

  • Festlegung von Grenzwerten für Windgeschwindigkeit, Niederschlagsmenge und Sichtverhältnissen, insbesondere für Außen- und LKW-Ladekrane.

  • Unterbrechung des Kraneinsatzes bei Gewitter und starkem Sturm.

Notfallplanung und Erste Hilfe

  • Erstellen eines Notfallplans für Lastabsturz, Stromausfall, Störungen an der Steuerung etc.

  • Ausreichend ausgebildete Ersthelfer in Nähe der Einsatzorte.

  • Rettungswege und Zugänge für Rettungskräfte freihalten.

Dokumentation und Archivierung

  • Prüfbücher, Wartungsnachweise und Unterweisungsnachweise müssen sicher verwahrt werden.

  • Aufbewahrungsfristen einhalten (mindestens für die gesamte Einsatzdauer des Krans plus gesetzlich vorgeschriebene Zeiträume).

Wartungsprotokoll Krananlage

Krananlage / Typ

Datum

Wartungsumfang

Festgestellte Mängel

Abstellmaßnahmen

Durchführende Person

Freigabe

Brückenkran Halle 3

01.04.2025

- Sichtprüfung Seiltrommel- Kontrollmessung Bremse- Schmierung der Laufschienen

Keine Mängel, alles im grünen Bereich

Keine (Normalbetrieb)

K. Maier (Wartungsteam)

Betriebsleiter

Portalkran Außenbereich

05.04.2025

- Funktionsprüfung Endschalter- Sichtkontrolle Schleifleitungen- Kontrolle Abstützungen (Hydraulik)

Rissbildung an einer Abstützplatte Verölung an Hydraulikzylinder

Austausch der Platte Dichtung erneuert, Dichtheitsprüfung i. O.

M. Schulze (Fremdfirma Montage)

Instandl.-Leiter

Unterweisungsnachweis Kranpersonal

Name

Funktion

Datum

Inhalt der Unterweisung

Dauer

Durchführende Person

Unterschrift

Hans Müller

Kranführer

15.03.2025

- Auffrischung sicherer Fahrbetrieb- Not-Halt-Einrichtungen- Sicheres Anschlagen nach DGUV Grundsätzen

2 Std.

SiFa / Abteilungsleiter

Unterschrift

Linda Wagner

Anschlägerin

15.03.2025

- Auswahl passender Anschlagmittel- Lastverteilung und Schwerpunkt- Vermeidung von Pendelbewegungen

2 Std.

SiFa / Abteilungsleiter

Unterschrift

Regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Zur Überprüfung der Umsetzung von Schutzmaßnahmen (Markierungen, Sicherheitsabstände, PSA-Nutzung).

  • Dokumentation etwaiger Mängel und Festlegung von Korrekturmaßnahmen.

Auswertung von Unfall- und Beinaheunfallmeldungen

  • Ermittlung von Unfallhäufungen oder systemischen Fehlern.

  • Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und Ableitung zusätzlicher Maßnahmen.

Stichprobenartige Kontrolle der Kran-Checklisten

  • Überprüfung, ob tägliche/wöchentliche Sicht- und Funktionsprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden.

Evaluierung der Schulungsmaßnahmen

  • Befragungen des Personals zu Inhalten, Verständnis und Anwendbarkeit im Alltag.

  • Bedarfsermittlung für Vertiefungsschulungen oder Sondertrainings (z. B. für Tandemhübe).