Ausbildung / Weiterbildung

Ausbildung / Weiterbildung im Bereich Krananlagen
Im Rahmen des technischen Gebäudebetriebs berücksichtigen wir Krananlagen als sicherheitsrelevante Betriebsmittel mit besonderen Anforderungen an Qualifikation, Prüfung und Dokumentation. Die Bedienung, Wartung und Überwachung dieser Anlagen ist ausschließlich durch fachlich geschultes Personal durchzuführen. Grundlage hierfür bilden Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 52, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Wir erfassen den Schulungsbedarf systematisch im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen und Instandhaltungsprozessen. Dabei integrieren wir sowohl gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen als auch praxisnahe Weiterbildungsmaßnahmen. Dies betrifft insbesondere den sicheren Umgang mit Brücken-, Portal- und Schwenkkranen, aber auch das korrekte Verhalten im Gefahrenbereich und die Einhaltung von Prüffristen. Ein durchgängiges Schulungskonzept ermöglicht es uns, Prozesse rund um Lastaufnahme, Steuerung, Störungsmanagement und Wartung technisch sicher und rechtskonform umzusetzen. Zudem erfassen wir, welche Personen nach TRBS 1203 als befähigte Personen für Prüfaufgaben eingesetzt werden können.