Krananlagen sind ein zentraler Bestandteil vieler industrieller und logistischer Arbeitsprozesse. Ihre Anschaffung, Nutzung und Wartung haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Aufgrund der weitreichenden Folgen ist die Einbindung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unverzichtbar. Die Planung, Anschaffung und der Betrieb von Krananlagen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaft. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß BetrVG ist unverzichtbar, um die Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Betriebsvereinbarungen, klare Regelungen und eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats schaffen die Grundlage für eine sichere, effiziente und sozialverträgliche Nutzung von Krananlagen.
Mitbestimmung in der Instandhaltungsstrategie: Zusammenarbeit für sichere und effiziente Krananlagen
Arbeitsschutz: Der Betrieb von Krananlagen birgt potenzielle Gefahren für Mitarbeitende, wie Abstürze, Lastenverluste oder Fehlbedienungen.
Arbeitsorganisation: Der Einsatz von Krananlagen beeinflusst Arbeitsprozesse, Schichtpläne und Qualifikationsanforderungen.
Transparenz und Vertrauen: Die Einbindung des Betriebsrats stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und erhöht die Akzeptanz neuer Technologien.
Rechtliche Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.
§ 90 Abs. 1 BetrVG: Beratungspflicht des Arbeitgebers bei technischen Einrichtungen, die den Arbeitsplatz betreffen.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie der Einführung neuer Krananlagen oder einer Umstrukturierung.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Planung und Anschaffung neuer Krananlagen
Relevanz: Neue Krananlagen können Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse und Sicherheitsstandards verändern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat ist gemäß § 90 BetrVG frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass die neue Krananlage ergonomische Steuerungselemente und Not-Aus-Systeme enthält.
Arbeitsschutz und Sicherheitsmaßnahmen
Relevanz: Der Betrieb von Krananlagen erfordert regelmäßige Prüfungen, Wartung und Sicherheitsvorkehrungen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitspracherechte beim Arbeitsschutz.
Beispiel: Der Betriebsrat besteht auf jährlichen Sicherheitsprüfungen durch zertifizierte Fachkräfte.
Schulungen und Qualifikationsanforderungen
Relevanz: Der Betrieb von Krananlagen erfordert spezielle Fachkenntnisse und regelmäßige Schulungen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 96 BetrVG die Durchführung von Qualifikationsmaßnahmen einfordern.
Beispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass alle Bedienenden eine Schulung gemäß DGUV Vorschrift 52 (Krane) erhalten.
Arbeitszeit und Belastung
Relevanz: Der Betrieb von Krananlagen kann durch Schichtarbeit oder hohe Konzentrationsanforderungen die Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsbelastung beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitspracherechte bei der Arbeitszeitgestaltung.
Beispiel: Der Betriebsrat setzt Pausenregelungen und Schichtpläne durch, um Überlastung der Kranführenden zu vermeiden.
Einführung digitaler Überwachungssysteme
Relevanz: Moderne Krananlagen sind oft mit Überwachungssystemen ausgestattet, die Betriebsdaten aufzeichnen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung solcher Systeme.
Beispiel: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die erfassten Daten ausschließlich für Wartungszwecke genutzt werden und nicht zur Leistungskontrolle der Bedienenden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Sicherheitsstandards: Regelungen zu regelmäßiger Wartung und Sicherheitsprüfungen.
Schulungen und Qualifikation: Verpflichtung zu regelmäßigen Schulungen für Bedienende und technische Mitarbeitende.
Arbeitszeitregelungen: Festlegung von Pausen, Schichtplänen und Überstundenvergütung.
Datenschutz: Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung digitaler Überwachungssysteme.
Notfallmanagement:Vorgehen bei technischen Störungen oder Unfällen.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Sicherheit: Verbindliche Standards erhöhen den Schutz der Mitarbeitenden.
Transparenz: Klare Regelungen fördern das Vertrauen in den Umgang mit Krananlagen.
Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vorschriften.
Akzeptanz: Förderung der Akzeptanz durch Einbindung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse.
Einführung neuer Technologien
Herausforderung: Mitarbeitende könnten skeptisch gegenüber neuen Technologien oder automatisierten Systemen sein.
Lösung: Der Betriebsrat fördert eine offene Kommunikation und setzt auf Schulungen zur Akzeptanzsteigerung.
Datenschutz
Herausforderung: Digitale Überwachungssysteme könnten zur Leistungskontrolle genutzt werden.
Lösung: Der Betriebsrat fordert klare Datenschutzrichtlinien und regelmäßige Überprüfung der Systeme.
Sicherheitsrisiken
Herausforderung: Fehlende Wartung oder unzureichende Schulung können das Risiko von Unfällen erhöhen.
Lösung: Der Betriebsrat besteht auf regelmäßigen Prüfungen und qualifizierten Bedienenden.
Arbeitsbelastung
Herausforderung: Hohe Konzentrationsanforderungen oder Schichtarbeit könnten die Gesundheit der Mitarbeitenden belasten.
Lösung: Der Betriebsrat fordert angemessene Pausenregelungen und ergonomische Arbeitsplätze.
Einführung eines ferngesteuerten Krans
Problem: Bedienende befürchten höhere Anforderungen durch die Fernsteuerung.
Lösung: Der Betriebsrat setzt Schulungen und ergonomische Steuerungselemente durch.
Digitalisierung von Kransteuerungen
Problem: Überwachungssysteme könnten zur Kontrolle der Arbeitsleistung genutzt werden.
Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die Daten nur für Wartungszwecke genutzt werden.
Integration externer Wartungsfirmen
Problem: Fremdfirmen könnten Sicherheitsstandards nicht einhalten.
Lösung: Der Betriebsrat fordert Verträge, die die Einhaltung aller Vorschriften gewährleisten.