Referenzen und Referenzprojekte
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Dieses Dokument legt die Anforderungen für die Vorlage von Unternehmensreferenzen und Referenzprojekten im Rahmen der Ausschreibung von Kranmanagement-Dienstleistungen fest. Der Auftragnehmer hat hierfür nachweisbare Belege über Fachkompetenz und Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung vergleichbarer Kranmanagementprojekte zu erbringen. Ziel ist es, die fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und Leistungsbilanz des Auftragnehmers gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 52 (Krane) und den einschlägigen Qualitätsstandards im Facility Management nachzuweisen.
Referenzen und Referenzprojekte in Kranmanagement-Ausschreibungen
Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Bieter, die Angebote für den Kranmanagementauftrag des Auftraggebers einreichen. Der Auftragnehmer muss Erfahrungen mit Projekten vergleichbaren Umfangs und ähnlicher Komplexität nachweisen, insbesondere Projekte, die Inspektion, Instandhaltung, Prüfung, Zertifizierung und Dokumentation von Kransystemen in Industrie- oder Gewerbeanlagen umfassen.
Die eingereichten Referenzen dienen als Nachweis der Kompetenz in den Bereichen:
Technisches Facility Management (TFM) für Krane und Hebezeugsysteme
Einhaltung der Anforderungen der BetrSichV und DGUV Vorschrift 52
Integration digitaler Dokumentation in CAFM-Systeme
Langfristige Vertragserfüllung und Einhaltung vertraglicher Service-Level-Standards
Die Referenzprojekte des Auftragnehmers müssen unter Beachtung der folgenden Vorschriften und Normen durchgeführt worden sein:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – §§ 3, 10, 14 (Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln)
DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 – Sicherheit von Kransystemen
TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen
TRBS 1203 – Qualifikation des Prüfungspersonals
VDI 6026 Blatt 1 – Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung
VOB/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A
Der Auftragnehmer bestätigt, dass alle Referenzprojekte gemäß den jeweils geltenden deutschen Sicherheits- und Dokumentationsvorschriften abgeschlossen wurden.
Anforderungen an die Einreichung von Referenzen
Der Auftragnehmer hat mindestens drei (3) Referenzprojekte vorzulegen, die den erfolgreichen Abschluss vergleichbarer Kranmanagementleistungen eindeutig belegen. Jeder Referenznachweis muss formell dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber verifiziert sein.
Die Referenzunterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen und müssen folgende Informationen enthalten:
Projekttitel und Beschreibung – Knapp gefasste Zusammenfassung des Projektumfangs und der Projektziele.
Leistungsumfang – Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich Inspektion, vorbeugender Instandhaltung, Prüfung, Dokumentation und Zertifizierung.
Vertragsdauer – Beginn- und Enddatum (bzw. Laufzeit bei Rahmenverträgen).
Auftraggeberorganisation – Name des Kundenunternehmens und Typ der Anlage (z.B. Industriebetrieb, Logistikzentrum, Produktionsanlage).
Ansprechpartner – Name, Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines nachweisbaren Projektansprechpartners.
Kranarten und Stückzahlen – Übersicht der betreuten Kranarten (z.B. Brückenkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Hängebahnsysteme) und deren Anzahl.
Einhaltung der Vorschriften – Bestätigung, dass die Ausführung entsprechend der BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 erfolgte.
Leistungshighlights – Besondere Erfolge, Innovationen oder Effizienzsteigerungen (z.B. Einführung digitaler Inspektionsprozesse, prädiktiver Wartungssysteme).
Der Auftraggeber bewertet die vorgelegten Referenzen anhand der folgenden qualitativen und quantitativen Kriterien:
Übereinstimmung von Projektgröße, -umfang und technischer Komplexität mit dem aktuellen Ausschreibungsobjekt
Nachweis der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitstechnischer Anforderungen
Konsistenz und Qualität der erbrachten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit
Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit (gemäß den Bestätigungen der angegebenen Ansprechpartner)
Nachweis einer nachhaltigen Dienstleistungserbringung sowie der Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards
Nur Referenzen, die diese Kriterien erfüllen, werden als gültiger Erfahrungsnachweis anerkannt.
Der Auftragnehmer übermittelt alle Referenzprojekte im digitalen PDF-Format, geordnet nach der Struktur der VDI 6026 Blatt 1. Die Dokumente müssen wie folgt zusammengefasst werden:
Ein unterschriebenes Deckblatt mit Bestätigung der Echtheit der Angaben
Einzelne Projektreferenzblätter mit vollständigen Kontaktdaten
Optional: Empfehlungsschreiben oder Leistungsnachweise des Auftraggebers
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle Kundenkontaktdaten aktuell sind und dass die Zustimmung der Referenzkunden zur Verwendung als Referenz vorliegt.
Überprüfung und Vertraulichkeit
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die angegebenen Referenzkunden zwecks Überprüfung zu kontaktieren. Alle übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Eignungsprüfung verwendet. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber dazu, im Rahmen des Vergabeverfahrens Referenzprüfungen durchzuführen.
Nichtkonformität und Ablehnung
Die Nichtvorlage von mindestens drei gültigen und verifizierbaren Referenzprojekten bzw. die Einreichung unvollständiger oder nicht überprüfbarer Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Referenzen, die keinen Nachweis der Einhaltung der BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 erbringen, werden nicht akzeptiert.
Erklärung zur Richtigkeit der Angaben
Der Auftragnehmer erklärt, dass alle bereitgestellten Referenzdaten und Kontaktinformationen wahrheitsgemäß, vollständig und nachvollziehbar sind. Er versichert, dass keine Vertraulichkeitsbeschränkungen die Überprüfung der aufgeführten Projekte verhindern und dass alle Projekte unter direkter Leitung des Unternehmens des Auftragnehmers durchgeführt wurden.
Übergabe und Abnahme
Nach Einreichung prüft der Auftraggeber die Vollständigkeit und Gültigkeit der Referenzdokumentation. Die formelle Abnahme der Referenzen erfolgt, sobald alle Anforderungen verifiziert sind. Der Auftragnehmer bleibt für etwaige Unstimmigkeiten oder falsche Angaben verantwortlich.
Unterschriften
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