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Gefährdungsbeurteilung – Kranmanagement

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Dieses Dokument legt die Anforderungen und den Aufbau einer kranspezifischen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Kranmanagement-Leistungsumfangs fest. Der Auftragnehmer erstellt, implementiert und pflegt eine umfassende Gefährdungsbeurteilung gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 und TRBS 1111. Ziel ist es, alle relevanten Gefährdungen im Betrieb, bei Wartung, Prüfung und aufgrund von Umwelteinflüssen der Krananlagen zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen. Damit wird sichergestellt, dass der Betrieb der Krane sicher und normgerecht erfolgt – insbesondere im Einklang mit der Betriebssicherheitsverordnung und dem betrieblichen Arbeitsschutzkonzept des Auftraggebers. Dabei orientiert sich der Auftragnehmer am jeweils aktuellen Stand der Technik und Arbeitswissenschaft.

Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung bei Kranbetrieb

Geltungsbereich der Richtlinie- Die Gefährdungsbeurteilung gilt für alle Krananlagen und Hebezeuge auf dem Gelände des Auftraggebers, einschließlich:

  • Brücken- und Portalkrane,

  • Säulenschwenkkrane,

  • Hallen- und Traversenkrane,

  • Werkstattkrane und Hallenkrane.

Sie erstreckt sich über alle Betriebsphasen und Umgebungsbedingungen: vom Heben und Transportieren von Lasten über Inspektions- und Wartungsarbeiten bis hin zu Stromversorgung und Witterungseinflüssen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung die standortspezifischen Gegebenheiten und die aktuelle Nutzungssituation widerspiegelt. Sie wird bei Änderungen an den Krananlagen, an Arbeitsabläufen oder an der Umgebung umgehend angepasst.

Rechtliche und Normative Grundlagen- Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regeln:

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention: Arbeitgeber/Unternehmer sind verpflichtet, alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

  • TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung: Verbindliche Empfehlung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere §§ 3, 5, 6, 10, 14: Vorgabe einer Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme bzw. bei wesentlichen Änderungen.

  • DGUV Vorschrift 52 – Krane (ehemals BGV D6): Spezielle Unfallverhütungsvorschrift für Krananlagen; fordert u. a. qualifiziertes Bedienpersonal und regelmäßige Prüfungen.

  • DIN EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen: Grundnorm für Risikobeurteilung und Risikominderung bei Maschinen.

  • VDI 4068 Blatt 1 – Qualifikation von Prüfpersonal: Anforderungen an befähigte Personen für Prüfungen.

  • VDI 6026 Blatt 1 – Dokumentation in der TGA: Vorgaben zur Dokumentation technischer Anlagen.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht des Arbeitgebers zur systematischen Gefährdungsermittlung und Maßnahmenableitung auch für Kranarbeiten.

Der Auftragnehmer achtet darauf, dass die Gefährdungsbeurteilung mit dem Arbeitsschutzrecht übereinstimmt und auch die intern vorgegebene Sicherheitsorganisation des Auftraggebers berücksichtigt wird.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung

Zweck der kranspezifischen Gefährdungsbeurteilung ist es, systematisch Risiken zu managen und den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Konkret werden folgende Ziele verfolgt:

  • Gefahren identifizieren: Ermittlung aller möglichen Unfall- und Gesundheitsgefährdungen im Einsatz, bei Wartung und bei Lastbewegungen.

  • Risiken bewerten: Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß der identifizierten Gefahren.

  • Schutzmaßnahmen definieren: Festlegung geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen zur Risikoreduzierung.

  • Rechtliche Konformität sicherstellen: Erfüllung aller Verpflichtungen nach DGUV-Vorschriften, BetrSichV und ArbSchG.

  • Integration in CAFM-System: Dokumentation der Maßnahmen im CAFM-basierten Sicherheitsmanagement des Auftraggebers, um Nachverfolgbarkeit und Prüfbarkeit zu gewährleisten.

Dabei achtet der Auftragnehmer darauf, dass die ergriffenen Maßnahmen praktikabel sind, regelmäßig überprüft werden können und unmittelbar auf den Kranbetrieb anwendbar bleiben.

Methodik der Gefährdungsbeurteilung

Der Auftragnehmer orientiert sich an den Vorgaben der TRBS 1111 und der DGUV-Information 211-082.

Die standardisierte Vorgehensweise umfasst folgende Schritte:

  • Gefahrenermittlung: Alle potenziellen Gefährdungen beim Einsatz, bei Wartung, bei Tests und unter den vorhandenen Umweltbedingungen erfassen.

  • Risikobewertung: Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes jeder Gefahr (z. B. mithilfe einer Risikomatrix).

  • Risikominderung: Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen (technische, organisatorische, persönliche) zum Ausschluss oder zur Minimierung der Risiken.

  • Wirksamkeitskontrolle: Prüfung und Bestätigung, dass die umgesetzten Maßnahmen die Gefährdungen ausreichend reduzieren.

  • Dokumentation und Aktualisierung: Alle Ergebnisse und Maßnahmen werden nach VDI 6026-1 in einheitlicher Form dokumentiert. Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig geprüft und bei Veränderungen (Anlagen, Prozesse, Befunde) aktualisiert.

Die Anwendung einer Risikomatrix gemäß DGUV/TRBS-Kriterien gewährleistet eine transparente Klassifizierung und Priorisierung der Risiken.

Erkannte Gefährdungsbereiche- Betriebsrisiken

  • Lastabsturz: Unsachgemäß angeschlagene oder überladene Güter können abstürzen.

  • Kollisionen: Zusammenstöße von Kran oder Lasten mit Bauwerksteilen, Maschinen oder Personen.

  • Quetsch- und Schergefahr: Verletzungen durch einklemmende oder scherende Teile der Krananlage.

  • Sichtbehinderung: Ungenügende Ausleuchtung oder Hindernisse können Reaktionszeiten verkürzen.

Wartungs- und Prüfgefahren

  • Absturzgefahr: Arbeiten in oder an Kranhöhen bergen Absturzrisiken für Wartungspersonal.

  • Einklemmung: Gefährdung durch nicht gesicherte bewegliche Teile während der Instandsetzung.

  • Elektrische Gefährdung: Risiko eines Stromschlags bei Servicearbeiten an laufender oder nicht ausreichend freigeschalteter Anlage.

  • Energiefreisetzung: Unbeabsichtigtes Absenken von Lasten bei fehlender Energie-Trennung (Fehlende Verriegelung).

Elektrische Gefahren (Electrical System Risks)

  • Live-Teile: Kontakt mit spannungsführenden Leitungen oder Bauteilen (Stromschlaggefahr).

  • Fehlende Erdung: Unzureichender Potentialausgleich und Defekte an Schutzeinrichtungen (FI-Schutz) können Kurzschlüsse oder Überspannung verursachen.

  • Versorgungsausfall: Unterbrechungen oder Störungen der Stromzufuhr können zu plötzlichem Stillstand führen (z. B. Funktionsverlust von Bremsen).

Bewegungs- und Stabilitätsrisiken (Load Movement and Stability Risks)

  • Unkontrollierte Schwingung: Lastpendeln durch plötzliche Bewegungen oder Wind führt zu Instabilität.

  • Senkgeschwindigkeit: Übermäßige Senkgeschwindigkeit kann zu Aufschlagen und Versagen der Lastaufhängung führen.

  • Mechanischer Ausfall: Versagen von Seilen, Ketten oder mechanischen Anschlagmitteln birgt Absturzgefahr.

Umwelt- und Witterungseinflüsse

  • Windbelastung: Bei Außenkranen können böige Winde Lasten unkontrolliert pendeln lassen.

  • Niederschlag und Eis: Regen, Schnee und Eisbildung beeinträchtigen Sicht, greifen Bauteile an und verschlechtern Bodenhaftung.

  • Temperatur: Extreme Hitze oder Kälte können Materialeigenschaften und die Elektronik (Sensoren, Steuerungen) belasten.

  • Blitzschlag und Gewitter: Risiko für elektrische Überspannungen und Blitzeinschläge bei Freiluftbetrieb.

Schutz- und Präventionsmaßnahmen- Für die genannten Gefährdungsbereiche legt der Auftragnehmer folgende Maßnahmenkategorien fest:

  • Technische Maßnahmen:

  • Installation von Überlastsicherungen und Limitern.

  • Einbau von Notausschaltern und Sicherheitsbremsen.

  • Schutzverkleidungen und Verriegelungen für bewegliche Teile.

  • Pendelbegrenzungssysteme (Anti-Sway) und Seilspannvorrichtungen.

  • Automatische Warnsysteme (Licht- und Tonsignale bei Bewegung).

Organisatorische Maßnahmen:

  • Betriebsanweisungen und klare Arbeitsabläufe (z. B. Einweisung durch Fachpersonal).

  • Regelmäßige Wartungs- und Prüfpläne (Prüffristen gemäß BetrSichV) mit Dokumentation.

  • Zutritts- und Sperrzonen für den Kranarbeitsbereich.

  • Freigabeprozeduren vor speziellen Hebevorgängen.

  • Koordination zwischen Kranführer und Anschläger/Spotter (kommunikative Absprachen).

Persönliche Maßnahmen:

  • Unterweisungen und regelmäßige Schulungen aller Kranbediener und Instandhalter.

  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe, Helm, ggf. Auffanggurt.

  • Nachweisführungen für Kranführerschein und Qualifikationen (gemäß DGUV 52).

  • Förderung sicherheitsbewussten Verhaltens durch Kontrollen und Feedback.

Umweltbezogene Maßnahmen:

  • Überwachung der Windgeschwindigkeit und Betriebsunterbrechung bei Überschreiten kritischer Grenzwerte.

  • Einschränkungen bei extremen Wetterlagen (z. B. Sturmwarnung, Gewitteralarm).

  • Sichere Abstellposition der Krane und Verriegelungssysteme bei Nichtgebrauch.

  • Korrosionsschutzmaßnahmen und gründliche Reinigung nach salzhaltiger oder feuchter Witterung.

Alle festgelegten Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, dokumentiert und in das CAFM-System des Auftraggebers übernommen.

Dokumentation und Berichterstattung

Der Auftragnehmer hält die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach den Vorgaben der VDI 6026 Blatt 1 elektronisch fest.

Jedes Dokument enthält mindestens:

  • Kranbezeichnung: Identifikation (ID), Standort und Typ des Kransystems.

  • Terminangaben: Datum der Gefährdungsbeurteilung und geplanter Prüfungstermin (nächste Überprüfung).

  • Festgestellte Gefährdungen: Auflistung der Risiken und Bewertung (Risikostufen).

  • Schutzmaßnahmen: Beschriebene Maßnahmenkataloge und Zuordnung der Verantwortlichkeiten.

  • Prüfergebnisse: Prüfprotokolle und Bewertung des verbleibenden Restrisikos.

Die digitale Gefährdungsbeurteilung wird revisionssicher im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt und ist für berechtigte Anwender zugänglich. Eine jährliche Aktualisierung ist verbindlich; außerdem erfolgen Zwischenaktualisierungen bei Änderungen der Betriebsbedingungen oder Krankonfiguration.

Überprüfung und Aktualisierung- Der Auftragnehmer überprüft die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig und aktualisiert sie:

  • mindestens einmal jährlich,

  • nach wesentlichen Änderungen an der Anlage oder den Einsatzbedingungen,

  • nach Vorkommnissen und Beinaheunfällen, um aus den Erkenntnissen zu lernen.

Dabei werden die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet und gegebenenfalls weiter optimiert. Jede Revision wird dokumentiert (Datum, Versionsnummer, verantwortliche Person) und umgehend im Dokumentationssystem festgehalten. So wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sichergestellt.

Verantwortlichkeiten (Responsibilities)

Der Auftragnehmer benennt eine(n) Sicherheits- und Gefährdungsbeauftragte(n), der für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung der kranspezifischen Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist. Gemäß DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer (hier Auftragnehmer) alle erforderlichen Maßnahmen treffen.

Die Fachabteilung Facility Management des Auftraggebers prüft und genehmigt die Gefährdungsbeurteilung. Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten eng zusammen, um etwaige Anpassungen zu diskutieren und umzusetzen. Dabei stellt der Auftragnehmer die fristgerechte Umsetzung festgelegter Verbesserungsmaßnahmen sicher.

Übergabe und Abnahme (Handover and Acceptance)

Nach Fertigstellung übergibt der Auftragnehmer das gesamte Paket der Gefährdungsbeurteilung – einschließlich digitaler Unterlagen, Maßnahmelisten und Prüfprotokollen – an den Auftraggeber. Ein bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers kontrolliert die Vollständigkeit und Angemessenheit der Dokumentation. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Gefährdungsbeurteilung offiziell abgenommen. Ein Protokoll über die Abnahme bestätigt die Erfüllung aller Anforderungen.

Unterschriften (Signatures)

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name: ___________________________

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Funktion/Position: ____________________

Funktion/Position: ____________________

Unterschrift: ______________________

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Datum: ___________________________

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