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3G2 Erfahrung und Qualifikation

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3G2 Erfahrung und Qualifikation

Erfahrung und Qualifikationen

Projekttitel: ___________________________________________

Auftraggeber: ___________________________________________

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Projektstandort: _______________________________________

Vertragsnummer: _______________________________________

Datum: ____________________________________________

Dieses Dokument definiert die Qualifikations- und Erfahrungsvoraussetzungen für Personal und Organisationen, die Kranmanagement-Leistungen im Rahmen des Facility Managements des Auftraggebers erbringen. Der Auftragnehmer muss seine technische Kompetenz, praktische Erfahrung in der Kranwartung und -prüfung sowie die fachliche Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiter nachweisen. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Kranmanagement-Aktivitäten sicher, effizient und in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, technischen Standards und Herstellerspezifikationen durchgeführt werden. Die Anforderungen orientieren sich an den Standards des deutschen Facility Managements und berücksichtigen gegebenenfalls Anforderungen des öffentlichen Vergaberechts.

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Auftragnehmer und Subunternehmer, die an Betrieb, Prüfung, Wartung und Dokumentation von Kransystemen auf dem Gelände des Auftraggebers beteiligt sind. Sie regelt die Bewertung der fachlichen Erfahrung, der organisatorischen Kapazität und der personellen Qualifikationen des Auftragnehmers. Die Bewertung ist ein wesentlicher Bestandteil des Ausschreibungs- und Auswahlprozesses und stellt sicher, dass nur technisch kompetente und gesetzeskonforme Anbieter Kranmanagement-Dienstleistungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 52 erbringen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Leistungen und Qualifikationen des Personals die folgenden Vorschriften und Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung einhalten:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 10, 14 – Sicherheits- und Prüfpflichten für Krane

  • DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 – Betrieb und Sicherheit von Kranen

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 – Anforderungen an befähigte Personen für Kranprüfungen

  • TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und Dokumentationsverfahren

  • VDI 6026 Blatt 1 – Struktur und Pflege der technischen Dokumentation

  • ISO 9001 – Qualitätsmanagementsysteme

  • VDI 4068 Blatt 1 – Qualifikation und Anforderungen an Prüfpersonal

Ziel dieser Bewertung ist es, die Fähigkeit des Auftragnehmers zur Erbringung hochwertiger Kranmanagement-Dienstleistungen zu überprüfen, indem bewertet wird:

  • die technische Kompetenz und das Verständnis des Auftragnehmers für Kransysteme

  • die nachgewiesene Erfahrung des Auftragnehmers in Wartung, Prüfung und Dokumentation von Kranen

  • die Qualifikationen, Zertifizierungen und Schulungsnachweise aller für Kranmanagement-Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter

Diese Bewertung stellt sicher, dass der Auftraggeber einen Dienstleister auswählt, der die Betriebssicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die langfristige Zuverlässigkeit aller Kransysteme gewährleistet.

Der Auftragnehmer weist seine technische und organisatorische Leistungsfähigkeit nach durch:

  • Nachweis von mindestens fünf (5) Jahren Erfahrung in der Kranprüfung, Wartung und Instandhaltung gemäß DGUV Vorschrift 52

  • Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte in Industrie-, Logistik- oder Facility-Management-Umgebungen

  • Beschreibung der technischen Struktur des Unternehmens, einschließlich Abteilungen, Managementsystemen und internen Qualitätssicherungsverfahren (z. B. ISO 9001 oder gleichwertig)

  • Nachweis eines implementierten Umwelt- (ISO 14001) und Arbeitsschutzmanagementsystems (ISO 45001)

  • Bestätigung, dass das Unternehmen über ausreichendes Personal, Ausrüstung und technische Ressourcen verfügt, um alle Aufgaben kontinuierlich und zuverlässig an den Standorten des Auftraggebers auszuführen

Der Auftragnehmer benennt einen festen Technischen Verantwortlichen für Krane, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und alle technischen Mitarbeiter fachlich anleitet.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle am Kranmanagement beteiligten Personen gemäß TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 309-003 fachlich qualifiziert, zertifiziert und geschult sind. Jeder Mitarbeiter, der dem Projekt zugewiesen wird, muss folgende Nach

  • Qualifikation als befähigte Person für Krane gemäß TRBS 1203

  • Dokumentierte Berufserfahrung in der Wartung, Prüfung und Inspektion von Kranen

  • Zertifizierung in Kranbedienung und Sicherheitsschulung gemäß DGUV Grundsatz 309-003

  • Jährliche Teilnahme an Sicherheits-Auffrischungsschulungen

  • Arbeitsmedizinisches Gutachten (G25/G41) für Arbeiten in der Höhe und mit mechanischer Ausrüstung

Der Auftragnehmer legt eine detaillierte Liste aller eingesetzten Mitarbeiter vor, einschließlich Name, Funktion, Qualifikation sowie Kopien der relevanten Zertifikate und Schulungsnachweise.

Der Auftragnehmer weist nachweisbare Erfahrung in der Wartung und Inspektion unterschiedlicher Kransysteme nach. Dies umfasst:

  • Erfahrung mit Brückenkranen, Portalkranen, Auslegerkranen und Hängekranen im Industrie- und gewerblichen Umfeld

  • Nachgewiesene Einhaltung der BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 bei Wartungs- und Prüfprozessen

  • Fähigkeit zur Durchführung präventiver, korrektiver und vorausschauender Wartungsmaßnahmen

  • Integration der Wartungsergebnisse in digitale Systeme (CAFM/CMMS) gemäß VDI 6026 Blatt 1

  • Teilnahme an Audits und Prüfungen durch zuständige Behörden ohne festgestellte schwerwiegende Mängel

Der Auftragnehmer benennt mindestens drei (3) Referenzprojekte, die den erfolgreichen Einsatz vergleichbarer Kranmanagement-Dienstleistungen belegen. Jede Referenz beinhaltet Angaben zu Leistungsumfang, Projektdauer, Ansprechpartner beim Kunden und Leistungsbewertung.

Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang zu allen technischen Ressourcen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, einschließlich:Zertifizierte und kalibrierte Prüfgeräte gemäß DIN EN ISO/IEC 17025Zertifizierte und kalibrierte Prüfgeräte gemäß

  • Zertifizierte und kalibrierte Prüfgeräte gemäß DIN EN ISO/IEC 17025

  • Zugriff auf Original-Herstellerdokumentationen, Ersatzteile und zugelassene Werkzeuge

  • Interne oder externe Experten für statische, mechanische und elektrische Untersuchungen

  • Ein digitales Dokumentationsmanagementsystem, das Wartungs- und Prüfdaten in das CAFM-System des Auftraggebers integriert

Alle technischen Tätigkeiten werden nach dokumentierten Arbeitsanweisungen durchgeführt, die den in Abschnitt 3 aufgeführten Normen entsprechen.

Während des Vergabeverfahrens bewertet der Auftraggeber die Qualifikationen und Erfahrungen des Auftragnehmers nach folgenden gewichteten Kriterien:

  • Technische Fachkompetenz (40 %) – Nachweis der Fähigkeit zur Einhaltung sicherheitstechnischer, mechanischer und elektrischer Vorschriften

  • Relevante Projekterfahrung (30 %) – Umfang und Qualität bisheriger Projekte zur Kranwartung und -prüfung

  • Personelle Qualifikationen (30 %) – Zertifizierungs- und Schulungsstand der Mitarbeiter gemäß TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 309-003

Die Angebotsunterlagen des Auftragnehmers müssen alle für diese Bewertung erforderlichen Nachweise enthalten. Nur Bieter, die alle Mindestqualifikationsanforderungen erfüllen, werden als technisch geeignet betrachtet.

Der Auftragnehmer stellt alle Nachweise digital im VDI 6026 Blatt 1-konformen Format bereit, einschließlich:

  • Unternehmenszertifikate (ISO 9001, ISO 45001 etc.)

  • Qualifikations- und Schulungsnachweise des Personals

  • Dokumentation der Referenzprojekte

  • Nachweise über Kalibrierung und Zertifizierung der Ausrüstung

  • Erklärungen zur technischen Konformität, unterzeichnet vom bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers

Alle Dokumente müssen im CAFM-System des Auftraggebers während der gesamten Vertragslaufzeit überprüfbar und zugänglich sein.

Übergabe und Abnahme

Nach Zuschlagserteilung legt der Auftragnehmer ein umfassendes Qualifikationsdossier vor, das alle Mitarbeiterzertifikate und Unternehmensnachweise enthält. Der Auftraggeber prüft die Echtheit, Vollständigkeit und Gültigkeit der eingereichten Unterlagen. Die formelle Anerkennung der Qualifikation des Auftragnehmers erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung und Eintragung in das Lieferantenverzeichnis des Auftraggebers.

Unterschriften

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name: __________________

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Position: ______________

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Unterschrift: ____________

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Datum: _________________

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