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3G3 Wirtschaftlichkeit und Preisgestaltung

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3G3 Wirtschaftlichkeit und Preisgestaltung

Wirtschaftlichkeit und Preisgestaltung

Dieses Dokument definiert den Rahmen für die Bewertung und die Anforderungen an die Preisgestaltung im Rahmen der Ausschreibung für das Kranmanagement. Der Auftraggeber bewertet alle eingereichten Angebote nach dem Prinzip der Gesamtwirtschaftlichkeit, Transparenz und langfristigen betrieblichen Effizienz. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die vorgeschlagene Preisstruktur fair, nachvollziehbar und im Einklang mit den Prinzipien der innovativen Partnerschaft ist, wobei technische Exzellenz mit wirtschaftlicher Nachhaltigkeit in Einklang gebracht wird. Ziel ist es, eine hohe Servicequalität bei optimierten Lebenszykluskosten zu erreichen und dabei Effizienz und Zuverlässigkeit in den Kranmanagement-Aufgaben zu gewährleisten.

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für sämtliche kostenrelevanten Komponenten der Kranmanagement-Dienstleistungen, einschließlich vorbeugender und korrektiver Wartung, Inspektionen, Prüfungen, Dokumentation und Ersatzteilversorgung. Sie regelt, wie die Preisgestaltung während der gesamten Vertragslaufzeit darzustellen, zu bewerten und aufrechtzuerhalten ist. Der Auftragnehmer hat vollständige Transparenz in allen Kostenelementen zu gewährleisten und den Mehrwert durch effiziente Prozesse, Ressourcenoptimierung und messbare Leistungsindikatoren (KPIs) nachzuweisen.

Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit sowie die Grundsätze der Preisgestaltung orientieren sich an den folgenden Regelwerken und Standards (jeweils in der neuesten Fassung):

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) – § 16: Wirtschaftlichkeit und Funktionalität im Bieterverfahren.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 305–310: Bestimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Transparenz und Fairness in Verträgen.

  • ISO 9001: Qualitätsmanagement (Fokus auf Kosten- und Prozesssteuerung).

  • ISO 15686: Lebenszykluskosten-Bewertung für gebäudebezogene Anlagen.

  • VDI 6026 Blatt 1: Dokumentationsstruktur für Facility-Management-Systeme.

  • DIN EN 13306: Wartungsterminologie und leistungsorientierte Kostenmodelle.

Alle Preisstrukturen und Bewertungen halten sich an das deutsche und europäische Vergaberecht, um fairen Wettbewerb und transparente Preisbildung zu gewährleisten.

Die Wirtschaftlichkeitsbewertung stellt sicher, dass der ausgewählte Auftragnehmer das beste Zusammenspiel aus Qualität, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit bietet. Folgende Ziele werden dabei verfolgt:

  • Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis: Ermittlung des Angebots mit dem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis über die gesamte Vertragslaufzeit.

  • Preistransparenz: Sicherstellung, dass alle Kostenbestandteile eindeutig aufgeführt und fachlich begründet sind.

  • Betriebs- und Lebenszykluskosten: Einbeziehung der gesamten Folgekosten für eine langfristige finanzielle Planung.

  • Effizienz und Innovation: Förderung von effizienten Abläufen und innovativen Ansätzen im Kranmanagement.

  • Kooperative Kostenkontrolle: Unterstützung eines kooperativen Kostencontrollings im Sinne des Modells der innovativen Partnerschaft.

Der Auftragnehmer legt eine detaillierte und transparente Preisstruktur vor, die alle Dienstleistungskomponenten im Zusammenhang mit dem Kranmanagement umfasst. Die Kostenstruktur wird dabei in folgende Hauptkategorien unterteilt:

  • Personalkosten: Einschließlich Inspektions-, Wartungs-, Prüfungs-, Dokumentations- und Verwaltungsleistungen. Die Stundensätze müssen die Qualifikation gemäß TRBS 1203 widerspiegeln.

  • Material- und Ersatzteilkosten: Für Original-Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien und sonstige Ersatzteile entsprechend DGUV Vorschrift 52 und den Herstellervorgaben.

  • Prüfungs- und Zertifizierungskosten: Einschließlich UVV-Prüfungen, Lastprüfungen und Gebühren für externe Prüfinstitute.

  • Dokumentations- und CAFM-Integrationskosten: Unter Berücksichtigung der Anforderungen aus VDI 6026 Blatt 1 und digitalem Datenmanagement.

  • Gemein- und Verwaltungskosten: Einschließlich Koordination, Logistik, Versicherungen und Berichterstattung.

  • Optionale Leistungen und Reserven: Für außerplanmäßige Wartungen, Notfalleinsätze und Modernisierungsmaßnahmen.

Jede Kostenkomponente ist klar auszuweisen und mit Einzelpreisen, Mengen sowie Gesamtbeträgen anzugeben. Verdeckte Kosten oder Pauschalbeträge ohne Aufschlüsselung sind unzulässig.

Der Auftraggeber bewertet alle Angebote anhand eines gewichteten Scoring-Modells, das wirtschaftliche und qualitative Kriterien berücksichtigt. Die wesentlichen Bewertungskriterien sind:

  • Preis (40 %): Gesamtpreis des Angebots, Kostenaufschlüsselung und Wettbewerbsfähigkeit.

  • Transparenz (20 %): Übersichtlichkeit der Preisstruktur, Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit der Kalkulation.

  • Betriebskosten (20 %): Geschätzte Kosten für Wartung, Energie und Serviceleistungen während der Vertragslaufzeit.

  • Effizienz (20 %): Prozessoptimierung, Einsatz digitaler Systeme und langfristiges Einsparungspotenzial.

Jedes Angebot wird anhand der Wirtschaftlichkeitsmatrix des Auftraggebers geprüft, um eine ausgewogene Bewertung von finanziellem und technischem Leistungsniveau sicherzustellen.

Der Auftragnehmer gewährleistet während der gesamten Vertragsdauer durchgehende Transparenz bezüglich der Preis- und Kostenentwicklung. Dies beinhaltet insbesondere:

  • Detaillierte Kostenaufstellungen für alle erbrachten Leistungen.

  • Quartalsweise Kostenkontrollberichte mit Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Kosten.

  • Offenlegung von Preisänderungen basierend auf vereinbarten Indexwerten oder Materialkostenentwicklungen.

  • Nachvollziehbare Dokumentation aller Rechnungen, Ersatzteilbestellungen und Subunternehmerleistungen.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, alle Kostendaten zu prüfen und die Preisintegrität zu verifizieren. Anpassungen der Sätze sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig und müssen durch objektive Markt- oder regulatorische Faktoren begründet sein.

Der Auftragnehmer legt dar, wie das vorgeschlagene Kranmanagement-Konzept die Betriebskosten minimiert und die Effizienz maximiert. Das Angebot muss umfassen:

  • Energiesparende Betriebsstrategien und vorausschauende Wartungskonzepte.

  • Integration digitaler Prüfungs- und Inspektionsdaten zur verbesserten Einsatzplanung und Reduzierung von Ausfallzeiten.

  • Optimierung der Ersatzteillogistik zur Minimierung von Lagerkosten.

  • Analyse der langfristigen Instandhaltungskosten (5–10 Jahre) sowie Einsparpotenziale durch Prozessverbesserungen.

Der Auftraggeber kann im Rahmen der Angebotsprüfung Lebenszykluskostenrechnungen (LCC) oder Total-Cost-of-Ownership-Analysen (TCO) verlangen.

Dieser Vertrag basiert auf dem Modell der innovativen Partnerschaft, das Zusammenarbeit, Transparenz und Fairness betont. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Kostenstruktur zu pflegen, die den Marktbedingungen entspricht und gleichzeitig kontin

  • Regelmäßige Überprüfung der Kostenentwicklung und Identifizierung von Optimierungspotenzialen.

  • Aufteilung der Kosteneinsparungen, die durch Innovation, Prozessverbesserungen oder verringerte Ausfallzeiten erzielt werden.

  • Anwendung fairer Preisgestaltungspraktiken, die langfristige Wertschöpfung fördern statt kurzfristiger Kostenminimierung.

Das Angebot des Auftragnehmers muss eindeutig aufzeigen, wie Innovation und Kooperation zu einer Gesamtkostenreduktion und einer Verbesserung der Servicequalität beitragen.

Der Auftragnehmer liefert alle finanziellen und preisrelevanten Dokumente gemäß VDI 6026 Blatt 1 und integriert sie in das CAFM-System des Auftraggebers. Berichte umfassen:

  • Monatliche Serviceberichte mit Kostenübersichten.

  • Vierteljährliche Finanz-Dashboards, die wesentliche Kostentreiber aufzeigen.

  • Jährliche Leistungsberichte, in denen Kostendaten mit Kennzahlen wie Verfügbarkeit, Wartungshäufigkeit und Energieeffizienz verknüpft sind.

Alle Berichte werden digital in einem vom Auftraggeber vorgegebenen strukturierten Format übermittelt.

Beide Parteien überprüfen im Rahmen des Vertragsmanagements jährlich die Kostenstrukturen. Anpassungen werden nur in folgenden Fällen geprüft und umgesetzt:

  • Nachgewiesene Änderungen gesetzlicher Lohnkosten, Steuern oder Versicherungsbeiträge.

  • Umsetzung vom Auftraggeber genehmigter Prozessverbesserungen oder technologischer Neuerungen.

  • Einvernehmlich vereinbarte Änderungen des Leistungsumfangs.

Alle Änderungen werden in einem Kostenüberarbeitungsprotokoll dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet.

Übergabe und Abnahme

Nach Abschluss der Angebotsprüfung legt der ausgewählte Auftragnehmer einen finalen, geprüften Preis- und Leistungsverzeichnis vor, der die vereinbarte Struktur und den Leistungsumfang widerspiegelt. Der Auftraggeber bestätigt die Annahme der Preisunterlagen nach Prüfung auf Richtigkeit, Transparenz und Übereinstimmung mit dieser Richtlinie. Die formale Abnahme wird durch beiderseitige Unterschriften dokumentiert und im CAFM-System abgelegt.

Unterschriften

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name: ___________________________

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Position: ________________________

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Unterschrift / Signature: __________________________

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Datum / Date: _____________________

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