Störungen analysieren, Bauteile prüfen und Funktionen gezielt wiederherstellen
Instandsetzungen im Gewerk Krananlagen sind entscheidend für die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit von Hebe- und Fördertechnik. Typische Maßnahmen umfassen die Reparatur von Seilzügen, Steuerungen, Fahrwerken oder Bremssystemen unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben, BetrSichV und DIN EN 15011. Fachgerechte Instandsetzungen durch befähigte Personen minimieren Ausfallzeiten, verhindern Unfälle und gewährleisten die Einhaltung von SLA- und XLA-Zielen – insbesondere in produktionskritischen Bereichen wie Logistikzentren oder Industriehallen. Ziel ist es, durch qualifizierte, normgerechte und dokumentierte Instandsetzungen die Betriebsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit von Krananlagen zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere Wiederherstellung des Soll-Zustandes nach Ausfall, Erfüllung gesetzlicher Prüf- und Nachweispflichten, Minimierung ungeplanter Stillstände und die Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit
Instandsetzungen an Krananlagen sind sicherheitskritisch und unterliegen strengen normativen und gesetzlichen Anforderungen. Durch strukturierte Prozesse, qualifiziertes Personal, digitale Rückverfolgbarkeit und risikoorientiertes Handeln wird die Verfügbarkeit, Sicherheit und Rechtskonformität von Krananlagen in allen Nutzungstypen sichergestellt. KPI-, SLA- und XLA-gestützte Systeme ermöglichen dabei ein modernes, revisionssicheres Instandhaltungsmanagement.
Verfügbarkeit und Betriebssicherheit durch fachgerechte Eingriffe sichern
Die Instandsetzung bei Krananlagen beinhaltet alle technischen Maßnahmen zur Fehlerbehebung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Dies umfasst:
Austausch defekter mechanischer oder elektrischer Komponenten
Rücksetzung von Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen
Funktions- und Lasttests nach der Maßnahme
Nachdokumentation und Wiederfreigabe zur Nutzung
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Sicherstellung des sicheren Betriebszustands (BetrSichV §3, §4)
Organisation von Prüfungen nach Instandsetzung (TRBS 1201, DGUV V52)
Auswahl und Überwachung befähigter Personen und Dienstleister
Verantwortung für Dokumentation und Freigabe nach Instandsetzung
Gewährleistung des Personenschutzes nach ArbSchG, BetrSichV