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Prüfanforderungen im Gewerk Krananlagen

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Geschäftsprozesse » 6. Prüfungen

Rechtssicherheit und Anlagensicherheit durch dokumentierte Prüfprozesse stärken

Rechtssicherheit und Anlagensicherheit durch dokumentierte Prüfprozesse stärken

Prüfanforderungen für Krananlagen sind unerlässlich, um den sicheren Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 sicherzustellen. Je nach Kranart und Einsatzbereich sind regelmäßige Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfungen durch befähigte Personen erforderlich. Dabei werden mechanische, elektrische und sicherheitsrelevante Komponenten überprüft. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, die Betriebssicherheit zu erhöhen und SLA- sowie XLA-Vorgaben in industriellen und gewerblichen Anwendungen dauerhaft zu erfüllen. Ziel dieses Fachkonzepts ist die rechtskonforme, systematische und risikoorientierte Durchführung von Prüfungen an Krananlagen, um die Betriebssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Arbeitsschutz nachhaltig sicherzustellen. Die Prüfungen dienen als Grundlage für Entscheidungen zu Wartung, Instandsetzung und Betriebserlaubnis.

Die Prüfanforderungen bei Krananlagen stellen einen sicherheitskritischen Aspekt der Betreiberverantwortung dar. Nur durch strukturierte, nachvollziehbare und gesetzeskonforme Prüfprozesse lassen sich Risiken minimieren, Haftung vermeiden und Verfügbarkeiten sichern. Die Kombination aus technischem Sachverstand, digitalen Werkzeugen und kennzahlenbasierter Steuerung (KPI, SLA, XLA) macht die Prüfstrategie zukunftssicher – in jedem Nutzungskontext.

Fristen, Prüfumfang und Zuständigkeiten systematisch erfassen

Definition: Prüfung an Krananlagen

Eine Prüfung an Krananlagen umfasst alle planmäßigen und anlassbezogenen Kontrollen zur Feststellung:

  • des technischen Zustands

  • der Betriebssicherheit

  • der normgerechten Ausführung

  • der Einhaltung von Prüfintervallen gemäß gesetzlichen Vorgaben

Sie ist abzugrenzen von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Reparatur).

Nicht delegierbare Betreiberverantwortung

  • Einhaltung der Prüfpflichten nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 52

  • Auswahl und Beauftragung von „zur Prüfung befähigten Personen“ (TRBS 1203)

  • Bewertung und Archivierung der Prüfergebnisse

  • Dokumentationspflicht nach § 14 BetrSichV

  • Maßnahmenveranlassung bei festgestellten Mängeln

  • Gewährleistung sicherer Weiterbetrieb

Delegierbare Pflichten

  • Organisation der Prüfabläufe (z. B. Fristenmanagement im CAFM)

  • Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfungen durch befähigte Personen

  • Erstellung von Prüfprotokollen inkl. Maßnahmenkatalog

  • Integration der Prüfdaten in digitale Systeme (CAFM, EAM)

  • Überwachung externer Dienstleister für spezialisierte Prüfungen

Relevanter Rechtsrahmen (Deutschland)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : §§ 14, 15

  • DGUV Vorschrift 52 : Krane

  • TRBS 1201 / 1203 / 1111 : Prüfanforderungen, befähigte Personen

  • DIN EN 13001-1 bis -3 : Konstruktionsanforderungen

  • DIN 15018 : Tragwerke und Ausrüstungen

  • ISO 9927-1 : Inspektion von Kranen

  • DIN EN ISO 12100 : Sicherheit von Maschinen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : bei Bedienplätzen

Prüfarten & Intervalle

Prüfart

Inhalt

Intervall

Äußere Prüfung

Sichtkontrolle auf Schäden, Korrosion, Rissbildung

Jährlich

Funktionale Prüfung

Bremsen, Endschalter, Hubwerk, Not-Aus

Jährlich

Belastungsprüfung (Lasttest)

Prüflast 1,1x der Nennlast

Alle 4 Jahre (bzw. bei wesentlichen Änderungen)

Dokumentenprüfung

Vollständigkeit von Betriebsanleitung, Prüfbuch, Schaltplänen

jährlich

Sonderprüfung

z. B. nach Unfällen, Umbauten, Stillstand >1 Jahr

anlassbezogen

Nutzungsspezifische Anforderungen

Nutzungstyp

Besondere Prüfanforderungen

Industrie

Prüfung unter Produktionsbedingungen, hohe Auslastung, 24/7-Betrieb

Verwaltung

Krananlagen in Facility Services / Technikzentralen

Betriebsgastronomie

seltener Einsatz für Lasttransport, dennoch Prüfung erforderlich

Hochregallager

Hochfrequente Nutzung von Regalbediengeräten (automatisierte Krane)

Mobility Hub

Einsatz bei Serviceeinheiten, PV-/Ladetechnikmontage, gelegentlicher Lasttransport

Digitalisierung & Dokumentation

  • Prüfprotokolle digital im CAFM-/EAM-System hinterlegt

  • Fristenverwaltung mit automatischer Eskalation bei Überschreitung

  • QR-/RFID-Kennzeichnung aller prüfpflichtigen Komponenten

  • Foto- und Videoanhang zur Beweissicherung bei Mängeln

  • Schnittstellen zu Prüfmittelüberwachung und Anlagendokumentation

  • ISO-konforme Archivierung für Audits (z. B. ISO 9001, 45001)

Key Performance Indicators (KPI)

KPI

Zielwert

Intervall

Einhaltung gesetzlicher Prüfintervalle

≥ 98 %

monatlich

Abweichungen mit Maßnahmenumsetzung

100 %

laufend

Wiederholungsbefunde nach Maßnahme

< 5 %

jährlich

Verfügbarkeit prüfpflichtiger Krane

≥ 99 %

monatlich

Service Level Agreements (SLA)

Service

Reaktionszeit

Umsetzung

Durchführung von Standardprüfungen

≤ 5 AT

vor Ort inkl. Bericht

Bereitstellung Prüfbericht

≤ 48 h

digital im CAFM

Eskalation bei sicherheitsrelevanten Mängeln

≤ 4 h

Meldung an Betreiberverantwortliche

Experience Level Agreements (XLA)

Nutzerfaktor

Zielwert

Nachvollziehbarkeit der Prüfergebnisse

≥ 90 % Zustimmung Technik / FM

Vertrauen in Prüftiefe & Fachkompetenz

≥ 95 %

Reaktionsfähigkeit bei kritischen Prüfungen

≥ 95 % positiv bewertet