3E4 Vertragskündigung
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Vertragskündigung
[Projekttitel]: ___________________________________________
[Auftraggeber ]: _______________________________________________
[Auftragnehmer]: __________________________________________
[Projektstandort]: ____________________________________
[Vertragsnummer _______________________________________
[Datum]: __________________________
Dieses Dokument legt die vertraglichen Bestimmungen und den rechtlichen Rahmen für die Kündigung des Kranmanagement-Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer fest. Beide Parteien erkennen an, dass die Vertragsbeendigung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und den spezifischen Vertragsbedingungen des Dienstleistungsvertrags unterliegt. Der Zweck dieses Dokuments ist es, Rechtssicherheit, einen fairen Ablauf sowie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sicherzustellen.
Kündigung von Verträgen – Rechtsrahmen klar
- Geltungsbereich
- Normative Grundlagen
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Höhere Gewalt]
- Auftragnehmers
- Abrechnung
- Vertraulichkeit
- Rechtsfolgen
- Übergabe
- Unterschriften
Geltungsbereich der Richtlinie- Diese Richtlinie gilt für den Kranmanagement-Vertrag und alle damit verbundenen Leistungen, einschließlich:
präventiver Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,
regelmäßiger Inspektionen und Prüfungen,
Erstellung und Verwaltung technischer Zertifizierungen,
umfassender Dokumentationsaktivitäten im Facility-Management-Kontext.
Rechtliche und Normative Grundlagen- Die Kündigung dieses Vertrags orientiert sich am folgenden rechtlichen Rahmen (jeweils in der neuesten Fassung):
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 314, 626, 648, 649 (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen und Dienstverträgen)
VOB/B: § 8 (Kündigung von Dienst- und Bauverträgen)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): §§ 3, 10, 14 (vertragliche Sicherheitsverpflichtungen)
DGUV Vorschrift 52: Krane (Arbeitsschutzvorschriften für Krananlagen)
VDI 6026 Blatt 1: Dokumentation der Technischen Gebäudeausrüstung
Ordentliche Kündigung
Kündigungsfrist: Der Auftraggeber oder Auftragnehmer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen, sofern im Hauptvertrag keine abweichende Regelung vereinbart ist.
Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von bevollmächtigten Vertretern der jeweiligen Partei unterzeichnet sein. Elektronische Übermittlung ist nur zulässig, wenn sie eine verifizierbare digitale Signatur trägt.
Fortführung der Leistungen: Der Auftragnehmer führt alle wesentlichen Leistungen des Kranmanagements bis zum offiziellen Beendigungsdatum fort, um die Betriebssicherheit und die Einhaltung der BetrSichV sicherzustellen.
Dokumentationsübergabe: Bei Vertragsbeendigung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Wartungsunterlagen, Inspektions- und Prüfprotokolle, Zertifikate sowie CAFM-Daten, um einen reibungslosen Übergang der Verantwortlichkeiten zu gewährleisten.
Teilweise Kündigung: Vereinbarungen über eine Teil- oder gestaffelte Kündigung sind möglich, wenn einzelne Leistungskomponenten aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen oder Stilllegungen nicht mehr benötigt werden.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß BGB § 314 außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar wird, etwa aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen oder Gesetzesverstöße.
Beispiele für einen wichtigen Grund sind:
Der Auftragnehmer erbringt wiederholt unzureichende Servicequalität oder entspricht den vereinbarten Leistungs- und Sicherheitsstandards nicht.
Der Auftragnehmer verstößt gegen Vorschriften der BetrSichV oder DGUV Vorschrift 52, wodurch Personen oder Sachwerte gefährdet werden.
Der Auftragnehmer übermittelt falsche Dokumentationen oder verschweigt wesentliche Prüfergebnisse.
Der Auftraggeber erbringt trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung keine vertragsgemäßen Zahlungen.
Eine Partei wird insolvent, beginnt ein Insolvenzverfahren, liquidiert das Unternehmen oder stellt die Geschäftstätigkeit ein.
Vor einer außerordentlichen Kündigung muss die benachteiligte Partei der anderen Partei eine schriftliche Abmahnung mit angemessener Nachfrist (in der Regel 10–14 Kalendertage) zukommen lassen. Wird der Mangel innerhalb dieser Frist nicht behoben, wird die Kündigung durch schriftliche Erklärung sofort wirksam.
Kündigung bei höherer Gewalt
Unvorhergesehene Ereignisse: Treten unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt ein – beispielsweise Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Arbeitskämpfe oder behördlich verordnete Einschränkungen –, die die Vertragsausführung wesentlich beeinträchtigen, können beide Parteien den Vertrag aussetzen oder ohne Haftung kündigen. Die betroffene Partei muss den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich informieren und die Umstände sowie ihre Auswirkungen auf die Vertragserfüllung darlegen.
Kündigungsrecht bei Fortdauer: Dauert das höhere Gewalt-Ereignis länger als 90 Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen.
Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende- Nach Vertragsbeendigung stellt der Auftragnehmer einen geordneten und dokumentierten Übergabeprozess aller relevanten Projektdaten sicher, einschließlich:
Wartungs- und Inspektionsunterlagen gemäß VDI 6026 Blatt 1,
Prüfprotokollen und Zertifikaten gemäß DGUV Vorschrift 52,
offenen Mängel- und Nachbesserungslisten,
Dokumentation von Ersatzteilbeständen und Garantieansprüchen,
Zugangsberechtigungen sowie digitalen Daten im CAFM-System des Auftraggebers.
Alle dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bereitgestellten Geräte, Unterlagen oder Materialien bleiben Eigentum des Auftraggebers und sind vollständig sowie unverzüglich zurückzugeben. Der Auftragnehmer arbeitet mit möglichen Nachfolge-Dienstleistern zusammen, um einen sicheren und kontinuierlichen Kranbetrieb während der Übergabephase zu gewährleisten.
Abrechnung und Schlusszahlung
Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer eine Schlussrechnung über alle bis zum Kündigungsdatum nachweislich erbrachten und abgenommenen Leistungen.
Der Auftraggeber prüft die Schlussrechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für nicht erbrachte oder mängelbehaftete Leistungen erfolgt Zahlungsverzug bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung.
Geleistete Abschlagszahlungen oder Überzahlungen werden mit der Schlussabrechnung verrechnet.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn durch ein Verschulden des Auftragnehmers zusätzliche Kosten oder Sicherheitsrisiken entstanden sind.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Auch nach Vertragsbeendigung bleiben beide Parteien an die im Hauptvertrag festgelegten Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen gebunden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass keine Projektdaten, technischen Zeichnungen oder digitalen Aufzeichnungen ohne ausdrückliche Erlaubnis offengelegt, kopiert oder für andere Zwecke verwendet werden. Alle digitalen Daten im Zusammenhang mit dem Kranbetrieb sind nach schriftlicher Bestätigung der Datenübernahme durch den Auftraggeber aus den Systemen des Auftragnehmers zu löschen.
Rechtsfolgen und Anwendbares Recht
Die Kündigung entbindet keine Partei von Verpflichtungen, die vor dem Beendigungsdatum entstanden sind, einschließlich offener Dokumentationspflichten, Zahlungen oder Gewährleistungsverpflichtungen. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragskündigung unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers, sofern im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Übergabe und Abnahme
Nach Vertragsbeendigung findet eine formelle Übergabe statt, in der beide Parteien die Dokumentationen, noch offenen Aufgaben und etwaigen Haftungspunkte prüfen. Ein Kündigungsprotokoll wird erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet, um den Abschluss aller administrativen, technischen und finanziellen Verpflichtungen zu bestätigen. Der Auftragnehmer erkennt an, dass das Versäumnis einer ordnungsgemäßen Übergabe einen Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten gemäß BGB darstellt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber | Für den Auftragnehmer |
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| Name: ____________________________ | Name: ____________________________ |
| Position: ________________________ | Position: ________________________ |
| Unterschrift: ____________________ | Unterschrift: ____________________ |
| Datum: __________________________ | Datum: __________________________ |
