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3E2 Zahlungsbedingungen

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Kaufmännische Anforderungen » Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen

[Projekttitel]: ____________________________________

[Auftraggeber]: _________________________________________

[Auftragnehmer]: _____________________________________

[Projektstandort]: ____________________________

[Vertragsnummer]: ________________________________

[Datum]: _______________________________________________

Diese Richtlinie definiert die Zahlungsbedingungen und Rechnungsanforderungen, die für den Vertrag über Kranmanagement im Rahmen des Facility Management des Auftraggebers gelten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Rechnungen und Finanzunterlagen gemäß §14 UStG erstellt und eingereicht werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, klare, transparente und rechtlich konforme Bedingungen hinsichtlich der Zahlungsfristen, Fälligkeitstermine und etwaiger Rabatte festzulegen, um eine faire und effiziente finanzielle Abwicklung zwischen beiden Vertragsparteien zu gewährleisten.

Zahlungsbedingungen im Kranmanagementvertrag

Geltungsbereich der Richtlinie (Scope of the Guideline)

Diese Richtlinie gilt für alle Zahlungen, die sich aus der Erbringung von Kranmanagement-Dienstleistungen ergeben, einschließlich Inspektion, Wartung, Reparatur, Prüfung, Dokumentation sowie damit verbundener Verwaltungs- oder Materialkosten. Sie regelt alle finanziellen Verpflichtungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer während der Vertragsdurchführung und legt den Aufbau, den Zeitrahmen und die Bedingungen fest, unter denen Zahlungen zu leisten sind. Alle finanziellen Transaktionen müssen den deutschen handelsrechtlichen, steuerlichen und Facility-Management-Beschaffungsstandards entsprechen.

Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Zahlungs- und Rechnungsverfahren unterliegen den folgenden Bestimmungen (jeweils in der aktuellsten Fassung):

  • Umsatzsteuergesetz (UStG) §14: Vorschriften zur Ausstellung und zum Inhalt von Rechnungen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 271–286: Allgemeine Vorschriften zu Fälligkeit, Verzug und Verzugszinsen

  • VOB/B §16: Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen für Dienstleistungsverträge

  • Handelsgesetzbuch (HGB): Vorschriften zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung

  • VDI 6026 Blatt 1: Struktur der Dokumentation im Facility Management

Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Besteuerung während der Vertragslaufzeit.

Rechnungsanforderungen

Alle vom Auftragnehmer vorgelegten Rechnungen müssen den Anforderungen des §14 UStG entsprechen.

Jede Rechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Auftragnehmers und des Auftraggebers

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers

  • Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum

  • Datum der Leistungserbringung oder Wartungszeitraum

  • Genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen (z.B. Kraninspektion, Wartung, Prüfung)

  • Aufschlüsselung der Arbeits-, Material-, Prüf- und Dokumentationskosten

  • Nettobetrag, anwendbarer Mehrwertsteuersatz und Gesamtbruttobetrag

  • Vertrags- oder Bestellreferenznummer

  • Zahlungsbedingungen, Fälligkeitstermine und etwaige Skonti

  • Bankverbindung (IBAN/BIC) für die Überweisung

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Rechnungen klar strukturiert und nachvollziehbar sind und den vereinbarten Leistungsnachweisen sowie den Leistungsdokumentationen im CAFM-System des Auftraggebers entsprechen.

Zahlungsfristen und Fälligkeitstermine

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, leistet der Auftraggeber die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Eingang einer prüffähigen Rechnung.

Die Zahlungsfrist beginnt erst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Rechnung ist in Form und Inhalt gemäß §14 UStG korrekt eingereicht worden.

  • Die betreffende Leistung wurde vom Auftraggeber ohne Vorbehalt abgenommen.

  • Alle erforderlichen Unterlagen, Prüfberichte und Bescheinigungen wurden über das CAFM-System eingereicht.

Akzeptiert der Auftraggeber eine Skontoregelung, wird bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer korrekten und prüffähigen Rechnung ein Skonto von 2 % gewährt. Abschlagszahlungen können für definierte Meilensteine oder Leistungsphasen gemäß Vertrag oder Service-Level-Vereinbarung erfolgen.

Zahlungsweise

Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das vom Auftragnehmer auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Bankdaten gültig und SEPA-konform sind. Barzahlungen oder Zahlungen per Scheck sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Alle Zahlungen erfolgen in Euro (€) und verstehen sich inklusive aller nach deutschem Recht anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben.

Rechnungsprüfung und Freigabe

Nach Eingang einer Rechnung führt der Auftraggeber eine formelle und inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit durch.

Dabei wird insbesondere geprüft:

  • Die vertraglich vereinbarte Preisstruktur

  • Bestätigte Leistungsnachweise

  • Korrekte Steuerangaben und Rechnungsgestaltung

Werden Unstimmigkeiten oder fehlende Informationen festgestellt, sendet der Auftraggeber die Rechnung zur Korrektur an den Auftragnehmer zurück. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach Eingang der berichtigten Rechnung erneut.

Die Abnahme der Leistungen und die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung sind Voraussetzung für die Freigabe der Zahlung.

Verzug und Verzugszinsen

Zahlt der Auftraggeber trotz Fälligkeit nicht und ohne berechtigten Grund, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen gemäß §288 BGB geltend machen. Der Verzugszins beträgt bei Handelsgeschäften 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Verzugszinsen können jedoch nur gefordert werden, wenn die Rechnung allen Anforderungen des §14 UStG und dieser Richtlinie entspricht.

Bei strittigen Rechnungen ruhen die Zahlungsverpflichtungen, bis die Unstimmigkeiten einvernehmlich geklärt sind.

Dokumentation und Aufbewahrungspflichten

Der Auftragnehmer bewahrt alle Rechnungsunterlagen, Leistungsnachweise und zugehörigen Finanzdokumente mindestens zehn (10) Jahre lang auf, wie es §14b UStG und §257 HGB vorsehen. Alle Unterlagen sind in prüffähiger Form zu speichern und auf Anforderung durch den Auftraggeber oder die Steuerbehörden zugänglich zu machen. Rechnungen und zugehörige Nachweise werden zudem im CAFM-System des Auftraggebers hinterlegt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Änderungen und Anpassungen

Änderungen der Zahlungsbedingungen oder der Rechnungsanforderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Anpassungen können vorgenommen werden, wenn Änderungen in gesetzlichen oder steuerlichen Vorschriften die Rechnungsstruktur oder den Zahlungsplan betreffen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Änderungen, um die Einhaltung von UStG und BGB sicherzustellen.

Übergabe und Abnahme

Der Auftragnehmer übergibt die endgültige Fassung dieses Zahlungsbedingungen-Dokuments als Teil des Vertragsübergabepakets. Der Auftraggeber prüft und bestätigt vor Vertragsunterzeichnung die Zustimmung zu allen finanziellen Bestimmungen. Die formelle Abnahme wird durch die gemeinsame Unterschrift beider Parteien dokumentiert, womit sie ihr Verständnis und ihre Einhaltung aller festgelegten Bedingungen anerkennen.

Unterschriften

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name: _________________________________

Name: _________________________________

Position: _____________________________

Position: _____________________________

Unterschrift: __________________________

Signature: ____________________________

Datum: ________________________________

Date: ________________________________