3A1 Leistungsumfang
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Leistungsumfang – Kranmanagement
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Dieses Dokument beschreibt den vollständigen Leistungsumfang für das Management aller kranbezogenen Anlagen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erbringt umfassende Dienstleistungen für den sicheren Betrieb der Krane, einschließlich regelmäßiger Prüfung, Wartung, Funktionskontrollen, Instandsetzung und lückenloser Dokumentation. Dabei werden alle Leistungen gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 52 – Krane erbracht, um einen sicheren, rechtskonformen und effizienten Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung der Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit aller Krananlagen am Standort, um Ausfallzeiten zu minimieren und die kontinuierliche Anlagenverfügbarkeit im Rahmen des Facility Managements zu unterstützen.
Leistungsumfang im Kranmanagement definiert
- Geltungsbereich
- Rechtliche und normative
- Leistungsbeschreibung
- Personal und Qualifikationen
- Umweltanforderungen
- Kommunikation
- Berichtswesen und Übergabe
- Gewährleistung
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Unterschriften
Geltungsbereich (Scope of the Guideline)
Dieser Leistungsumfang gilt für alle Kran- und Hebeanlagen innerhalb der Liegenschaften des Auftraggebers, z. B. in Produktionshallen, Werkstätten, Lagern und Freigeländen. Er umfasst sämtliche Krantypen wie Brücken- und Portalkrane, Ausleger- und Säulenschwenkkrane, Wandschwenkkrane, Hallen- und Laufkatzen sowie Regalbediengeräte. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle im Betrieb befindlichen Krane inklusive Anschlag- und Tragmittel erfasst und betreut werden. Dabei werden sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche Hebezeuge berücksichtigt. Alle Leistungen – von der Abnahmeinspektion bis zur abschließenden Dokumentation – erfolgen gemäß den einschlägigen technischen Regeln und den Herstellerangaben.
Rechtliche und normative Grundlagen
Alle Leistungen erfolgen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken.
Hierzu zählen insbesondere:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 10, 14: Regelung der Bereitstellung und sicheren Benutzung von Arbeitsmitteln. Für Krananlagen gelten spezielle Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Instandhaltung.
DGUV Vorschrift 52 – Krane: Unfallverhütungsvorschrift mit Anforderungen an Bau, Ausrüstung, Prüfung und Betrieb von Kranen.
DGUV Regel 100-500 (BGR 500), Kapitel 2.8: Regelwerk für das Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebebetrieb (allgemeine Empfehlungen und Hinweise für Hebezeuge).
DIN- und EN-Normen: u. a. DIN EN 13001 (Sicherheitsanforderungen an Krane), DIN EN 15011 (besondere Anforderungen an Brücken- und Portalkrane), DIN EN 14492 (Hub- und Zuggeräte), DIN EN ISO 13849-1 (Sicherheit von Steuerungen). Soweit zutreffend, werden zusätzlich DIN EN 60204-32 (Elektrische Ausrüstung von Hebezeugen) und weitere sicherheitstechnische Normen beachtet.
VDI 4068 Blatt 1: Qualifikation des Prüfpersonals für Krane.
VDI 6026 Blatt 1: Anforderungen an die digitale Dokumentation technischer Anlagen.
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Wartung und Instandhaltung) – sofern vertraglich vereinbart, gelten die einschlägigen ATV der VOB Teil C als vertragliche Regelung.
Prüfung
Der Auftragnehmer führt sämtliche periodischen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an den Krananlagen gemäß BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52 durch. Dies umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen sowie erforderlichenfalls Lasttests entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Dabei beachten die Prüfpersonen die Prüffristen und -inhalte gemäß Anhang 3 zu § 14 BetrSichV. Alle Prüfungen werden von sogenannten befähigten Personen (Sachverständige oder Sachkundige) ausgeführt. Die Ergebnisse werden detailliert dokumentiert: erfasste Mängel, empfohlene Korrekturmaßnahmen und die Ergebnisse der Nachprüfungen werden in einem Prüfbericht festgehalten. Jeder Prüfbericht bestätigt die Einhaltung der relevanten Sicherheitsvorgaben und Gesetze.
Wartung (Instandhaltung)
Der Auftragnehmer erstellt und realisiert einen vorbeugenden Wartungsplan, der an die spezifischen Anforderungen der einzelnen Krantypen und Betriebsbedingungen angepasst ist. Die Wartung umfasst Reinigungsarbeiten, Schmierung von Lagern und Getrieben, Nachziehen von Verschraubungen sowie Funktionsprüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen. Dabei werden insbesondere sicherheitsrelevante Komponenten wie Bremsen, Endschalter, Seilwinden, Tragmittel (Haken, Greifer) und Steuerungselemente überprüft und justiert. Ziel ist es, Verschleiß zu minimieren und die Funktionstüchtigkeit aller Baugruppen zu gewährleisten. Die Wartungsarbeiten werden fortlaufend protokolliert und in das bestehende CAFM-System des Auftraggebers übernommen. Für sicherheitstechnische Einrichtungen – etwa Not-Aus-Schalter oder Überlastsicherungen – wird ebenfalls eine regelmäßige Funktionsprüfung sichergestellt.
Prüfungen und Funktionskontrollen
Zusätzlich zu den Hauptprüfungen führt der Auftragnehmer alle erforderlichen Funktionskontrollen im laufenden Betrieb durch. Hierzu gehören beispielsweise Kontrolle der Steuerungseinrichtungen, der Sicherheitssysteme und der Überlastanzeigen. Nach Montage, umfangreichen Reparaturen oder Umbauten werden Sonderprüfungen (Lasttests) durchgeführt, um die Tragfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Krane zu verifizieren. Alle Testergebnisse werden dokumentiert und archiviert.
Instandsetzung (Reparaturen)
Bei festgestellten Mängeln oder Defekten übernimmt der Auftragnehmer zeitnah die Instandsetzung, um die Betriebssicherheit der Anlage wiederherzustellen. Dazu zählt der Austausch verschlissener oder beschädigter Teile (z. B. Seile, Zahnräder, Bremsbeläge), die Verstärkung von Tragstrukturen und die Behebung von Störungen in der Steuerungstechnik. Schweiß- und Reparaturarbeiten an tragenden Teilen erfolgen ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Einsatz von Ersatzteilen erfolgt gemäß den Herstellervorgaben und nur in zugelassener Qualität. Nach Abschluss der Reparaturmaßnahmen erfolgt vor der Wiederinbetriebnahme stets eine erneute Prüfung durch eine befähigte Person, um die Wirksamkeit der Instandsetzung zu bestätigen.
Dokumentation
Der Auftragnehmer erstellt und pflegt eine lückenlose Dokumentation aller Krananlagen und der durchgeführten Maßnahmen.
Dazu gehören insbesondere:
Prüf- und Wartungsberichte für jede Anlage
Prüfbescheinigungen, Messprotokolle und Lasttestzertifikate
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Kranbetrieb
Aufzeichnungen aller Mängel, Instandsetzungen und verwendeten Ersatzteile
Die Dokumentation wird digital geführt und gemäß VDI 6026 Blatt 1 strukturiert abgelegt. Alle Unterlagen – Prüfbücher, Prüfprotokolle und Betriebsanleitungen – sind jederzeit verfügbar und bei Bedarf im CAFM-System zugänglich. Dabei wird sichergestellt, dass jede Maßnahme eindeutig nachvollzogen und auditiert werden kann.
Personal und Qualifikationen
Alle Arbeiten werden durch fachlich qualifiziertes und zertifiziertes Personal ausgeführt.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle beteiligten Mitarbeiter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nachweisbare Qualifikation und Zertifizierung als befähigte Person für Krane (gemäß DGUV-Grundsätzen und VDI-Richtlinien).
Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu Krantechnologie und Arbeitssicherheit.
Medizinische Eignung für Arbeiten in großer Höhe und in Industriebetrieben.
Insbesondere übernehmen befähigte Personen (Sachverständige/Sachkundige) die Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten. Das Bedienpersonal besitzt die erforderliche Ausbildung nach DGUV-Vorschrift 52 und wird vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend unterwiesen. Vor Beginn der Arbeiten auf dem Gelände des Auftraggebers erfolgt eine Einweisung in die standortspezifischen Sicherheitsbestimmungen.
Sicherheits- und Umweltanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den geltenden Sicherheitsregeln des Auftraggebers und unter Abstimmung mit dem zuständigen Sicherheitskoordinator vor Ort. Es wird darauf geachtet, dass möglichst umweltfreundliche Materialien und Betriebsstoffe verwendet werden. Abfallstoffe, Altöle und andere Rückstände werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt. Alle Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen dienen dem Schutz von Personen und Umwelt während der Wartung und Instandsetzung der Krane.
Kommunikation und Koordination
Der Auftragnehmer koordiniert sämtliche kranbezogenen Aktivitäten eng mit dem Facility Management des Auftraggebers. Terminierte Wartungs- und Prüfungsarbeiten werden rechtzeitig angekündigt, um den Betriebsablauf möglichst wenig zu stören. Regelmäßige Abstimmungen mit Produktions-, Logistik- und Sicherheitsabteilungen sind vorgesehen – eine enge Verzahnung mit internen Schnittstellen wie Produktion und Instandhaltung ist unerlässlich. Darüber hinaus beteiligt sich der Auftragnehmer an Koordinationsbesprechungen und berichtet fortlaufend über den Projektfortschritt. Bei Bedarf findet ein Austausch mit externen Partnern (z. B. Prüfingenieuren, Herstellern, Behörden) statt, um alle Vorgaben einzuhalten und Transparenz über etwaige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zu gewährleisten.
Berichtswesen und Übergabe
Nach Abschluss jeder durchgeführten Maßnahme erstellt der Auftragnehmer einen Ergebnisbericht für den Auftraggeber. Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten, eine Dokumentation festgestellter Mängel sowie der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Gleichzeitig wird die ordnungsgemäße Erfüllung der Vorgaben aus BetrSichV und DGUV bestätigt. Alle Daten und Berichte werden unmittelbar in das CAFM-System eingepflegt. Nach den jährlich anstehenden Hauptprüfungen erhält der Auftraggeber einen konsolidierten Zustandsbericht, der den aktuellen Sicherheitsstatus aller Krane sowie die Instandhaltungsverläufe des Berichtszeitraums zusammenfasst.
Gewährleistung, Haftung und Versicherung
Der Auftragnehmer garantiert die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen für einen Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten ab Abnahme der Arbeiten. Für Mängel oder Schäden, die auf Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer unterhält über die gesamte Vertragslaufzeit eine gültige Haftpflichtversicherung, die Schäden an Personen und Sachwerten abdeckt. Der Nachweis dieser Versicherung wird vor Aufnahme der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorgelegt.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Leistungsumfang bleibt für die Dauer des Kranmanagement-Vertrags gültig. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, falls wiederholt erhebliche Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Pflichten festgestellt werden. Ebenso kann der Vertrag bei Zahlungsrückstand oder Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers beendet werden.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber / For the Client | Für den Auftragnehmer / For the Contractor |
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| Name: ___________________________ | Name: ___________________________ |
| Position: _______________________ | Position: _______________________ |
| Unterschrift: ___________________ | Unterschrift: ___________________ |
| Datum: ___________________________ | Datum: ___________________________ |
