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3B5 Lastprüfung und Zertifizierung

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Kranmanagementvertrag » 3B5 Lastprüfung und Zertifizierung

Lastprüfung und Zertifizierung – Kranmanagement

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Dieses Dokument legt den Rahmen, die Zuständigkeiten und Verfahren für die regelmäßigen und außerordentlichen Lastprüfungen an Krananlagen fest. Es dient der Einhaltung der Anforderungen des §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 (Krane) sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften. Im Falle einer öffentlichen Auftragsvergabe sind alle Leistungen nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen (z.B. VgV, GWB) auszuschreiben und zu vergeben.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Krane ordnungsgemäß funktions- und tragfähig geprüft werden. Nach jeder Prüfung werden gültige Prüfbescheinigungen (nach DGUV Vorschrift 52) ausgestellt, die jährlich erneuert und digital im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt werden.

Ziel ist es, den höchstmöglichen Stand an Betriebssicherheit, Rechtskonformität und nachvollziehbarer Dokumentation für alle Kraneinrichtungen auf dem Gelände des Auftraggebers sicherzustellen.

Lastprüfung & Zertifizierung im Kranmanagement

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle innerhalb der Anlagen des Auftraggebers eingesetzten Kran- und Hebezeuge, einschließlich Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane, Hängeschwenkkrane und Werkstattkrane. Sie regelt sämtliche Aktivitäten der Lastprüfung, sowohl regelmäßig als auch außerordentlich, einschließlich der damit verbundenen Dokumentations- und Zertifizierungspflichten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Lastprüfungen und Zertifizierungen von fachkundigem Personal durchgeführt werden und dass alle Prüfergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert, digital archiviert und revisionssicher vorliegen.

Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Prüf- und Zertifizierungsmaßnahmen werden streng nach den jeweils aktuellen folgenden Vorschriften und technischen Regeln durchgeführt:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14: Prüfungen von Arbeitsmitteln

  • DGUV Vorschrift 52: Krane; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 – Krane

  • TRBS 1201: Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen

  • TRBS 1203: Befähigte Personen für Prüfungen

  • DIN EN ISO 9927-1 – Krane: Inspektionsverfahren

  • DIN EN 13135 – Krane: Sicherheitsanforderungen an Bauteile und Ausrüstung

  • VDI 6026 Blatt 1: Dokumentation der Technischen Gebäudeausrüstung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle beteiligten Personen und Prüfverfahren jederzeit diesen Standards entsprechen.

Leistungsbeschreibung- Regelmäßige Lastprüfungen

Der Auftragnehmer führt regelmäßige Lastprüfungen gemäß BetrSichV §14 und DGUV Vorschrift 52 durch. Diese Prüfungen bestätigen, dass alle Krane ihre Trag- und Funktionsfähigkeit behalten.

Regelmäßige Lastprüfungen erfolgen einmal jährlich und beinhalten:

  • Überprüfung der Hebe- und Bremsmechanismen sowie der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus, Endschalter)

  • Statische Lastprüfung mit 125% der Nennlast

  • Dynamische Lastprüfung mit 110% der Nennlast

  • Funktionsprüfung aller Steuerungs- und Begrenzungseinrichtungen

Alle durchgeführten regelmäßigen Lastprüfungen werden dokumentiert, und es werden Prüfbescheinigungen ausgestellt, die die Konformität bestätigen.

Außerordentliche Lastprüfungen- Außerordentliche Lastprüfungen werden zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen durchgeführt, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Bauliche oder mechanische Änderungen am Kran

  • Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Seile, Bremsen, Steuerungen)

  • Verlagerung oder Wiederaufbau des Krans

  • Störung, Schaden oder Unfall am Kran

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jede außerordentliche Prüfung vor der Inbetriebnahme des Krans durchgeführt wird. Das Prüfverfahren entspricht dem der regelmäßigen Prüfungen und umfasst vollständige Dokumentation und Zertifizierung.

Prüfvorbereitung und Koordination

Vor Durchführung der Lastprüfungen koordiniert der Auftragnehmer Termin und Prüfaufbau mit dem Facility Management und den entsprechenden Fachabteilungen des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:

  • Prüfgewichte oder kalibrierte Lastmesszellen bereitstehen und verifiziert sind

  • Prüfbereiche abgesperrt und gesichert sind

  • Nur autorisiertes Personal während der Prüfung anwesend ist

  • Alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 1 umgesetzt werden

Der Auftragnehmer reicht einen Prüfplan im Voraus ein, der Prüfdatum, Krankennung, verantwortliche Techniker und Prüfmethoden enthält.

Durchführung der Prüfungen

Der Auftragnehmer führt die Lastprüfungen gemäß den etablierten Verfahren nach DIN EN ISO 9927-1 und TRBS 1201 durch.

Jeder Prüfablauf umfasst folgende Schritte:

  • Sichtprüfung des Kranaufbaus, des Seilzustands und der Sicherheitseinrichtungen

  • Statische Lastprüfung mit 125% der Nennlast für eine definierte Haltezeit

  • Dynamische Lastprüfung mit 110% der Nennlast unter verschiedenen Bewegungen (Heben, Senken, Drehen)

  • Überprüfung von Endschaltern, Notausschalter und Überlastschutz

  • Funktionsprüfung der Steuerungssysteme und Bremsleistung

  • Dokumentation aller Messwerte, Beobachtungen und Abweichungen

Der Auftragnehmer verwendet kalibrierte Prüfgeräte und stellt sicher, dass die Prüfwerte auf nationale Kalibrierstandards (DIN EN ISO/IEC 17025) rückführbar sind.

Ausstellung von Prüfbescheinigungen (Issuance of Test Certificates)

Nach erfolgreicher Durchführung der Lastprüfung stellt der Auftragnehmer eine UVV-Prüfbescheinigung (nach DGUV Vorschrift 52) aus, die die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bestätigt.

Jede Prüfbescheinigung enthält:

  • Kran-Identifikationsnummer und Standort

  • Prüfdatum und nächster Fälligkeitstermin

  • Prüfart (regelmäßig oder außerordentlich)

  • Aufgebrachte Prüflasten und Ergebnisse

  • Name, Qualifikation und Unterschrift des Prüfingenieurs

  • Bezug auf die einschlägigen Normen (BetrSichV §14, DGUV Vorschrift 52)

Die Gültigkeitsdauer jeder Prüfbescheinigung beträgt 12 Monate. Der Auftragnehmer überwacht die Ablaufdaten und erneuert die Prüfbescheinigungen in Abstimmung mit dem jährlichen Wartungszyklus des Auftraggebers.

Digitale Ablage und CAFM-Integration

Alle Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle werden digitalisiert und im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jedes Dokument unter der entsprechenden Kran-Asset-ID korrekt indexiert und revisionssicher gespeichert wird. Metadaten wie Prüfdatum, nächstes Fälligkeitsdatum und prüfende Person werden in die CAFM-Datenbank übernommen, um die Überwachung und automatische Erinnerungen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber jederzeit Zugriff auf alle digitalen Unterlagen und Dokumente.

Verantwortlichkeiten und Qualifikationen

Alle Lastprüfungen und Zertifizierungen werden von befähigten Personen gemäß TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 309-003 durchgeführt.

Der Auftragnehmer erbringt Nachweise über:

  • Technische Fachkompetenz und Schulungszertifikate des Prüfungspersonals

  • Kalibrierzertifikate der verwendeten Prüfgeräte

  • Haftpflichtversicherung, die die Prüfungsarbeiten abdeckt

Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Prüfergebnisse und Zertifikate.

Berichtswesen und Kommunikation- Nach Abschluss jeder Prüfperiode übermittelt der Auftragnehmer einen zusammenfassenden Prüfbericht, der Folgendes enthält:

  • Übersicht der geprüften Krane und Prüfungsdaten

  • Zusammenfassung der Prüfergebnisse und festgestellten Abweichungen

  • Empfohlene Korrekturmaßnahmen oder Folgetermine für Nachprüfungen

  • Aktualisierte Liste der gültigen UVV-Prüfbescheinigungen

Der Auftragnehmer bespricht die Ergebnisse und Empfehlungen mit dem Facility Management des Auftraggebers, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umgehend umgesetzt werden.

Abweichungen und Korrekturmaßnahmen

Erfüllt ein Kran während der Prüfung die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen nicht, meldet der Auftragnehmer den Mangel unverzüglich dem Auftraggeber und sperrt den Kran bis zur Behebung des Mangels. Der Auftragnehmer schlägt umgehende Korrekturmaßnahmen vor und stellt sicher, dass Reparaturen und Folgetests abgeschlossen sind, bevor der Kran wieder in Betrieb genommen wird. Alle Abweichungen, Maßnahmen und Nachtestergebnisse werden im CAFM-System dokumentiert.

Übergabe und Abnahme- Nach Abschluss des Prüf- und Zertifizierungsprozesses übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber:

  • Die unterschriebene UVV-Prüfbescheinigung

  • Digitale Kopien aller Prüfprotokolle

  • Bestätigung der Ablage im CAFM-System

Der Auftraggeber prüft und bestätigt alle übergebenen Unterlagen vor der förmlichen Abnahme.

Unterschriften

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name: ___________________________

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Position: _______________________

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Unterschrift: ____________________

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Datum: __________________________

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