3A4 Vertragslaufzeit und Zeitplan
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Vertragslaufzeit und Zeitplan – Kranmanagement
Dieses Dokument definiert die Vertragslaufzeit und den Zeitplan für alle Leistungen im Kranmanagement. Der Auftragnehmer erstellt, pflegt und optimiert fortlaufend einen detaillierten Zeitplan für Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten, Lasttests und UVV-Prüfungen in Übereinstimmung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ziel ist es, einen koordinierten, transparenten und effizienten Planungsprozess zu gewährleisten, der sich an den Produktionsabläufen und betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers orientiert und dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit stärkt.
Vertragslaufzeit und Zeitplan in Kranmanagement-Verträgen
- Vertragslaufzeit
- Zweck
- Struktur
- Koordination
- Optimierung
- Dokumentation
- Verzögerungen
- Überprüfung
- Unterschriften
Vertragslaufzeit
Der Kranmanagement-Vertrag beginnt am [Startdatum] und läuft bis zum [Enddatum], sofern er nicht gemäß den vertraglichen Bestimmungen verlängert oder gekündigt wird. Der Auftragnehmer erbringt während der gesamten Vertragsdauer alle erforderlichen Leistungen und gewährleistet die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Prüf- und Wartungszyklen gemäß BetrSichV §14 und der DGUV Vorschrift 52 für Krane. Sollte der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit weitere Krananlagen in Betrieb nehmen oder den Vertrag verlängern, integriert der Auftragnehmer diese unverzüglich in den bestehenden Zeitplan. Der Vertrag kann eine Option auf Verlängerung um [X Jahre/Monate] vorsehen, vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und einer positiven Leistungsbewertung.
Der Zeitplan dient als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für alle kranbezogenen Tätigkeiten im Facility Management. Er gewährleistet:
Gesetzeskonforme Einhaltung der Prüf- und Untersuchungsfristen nach § 14 BetrSichV.
Vermeidung von Produktionsunterbrechungen durch abgestimmte Terminplanung.
Transparente Dokumentation geplanter und durchgeführter Wartungsmaßnahmen.
Integration präventiver und vorausschauender Instandhaltungsstrategien.
Fortlaufende Optimierung im Rahmen des partnerschaftlichen Zusammenwirkens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten, digitalen Zeitplan, der alle Prüf-, Wartungs- und Testaktivitäten umfasst. Für jeden Kran und Betriebsstandort beinhaltet der Zeitplan folgende Angaben:
Krantyp, Anlagen-Nummer (Asset-ID) und Standort.
Art der Leistung (Prüfung, Wartung, Lasttest, UVV-Prüfung, Reparatur).
Anwendbare Norm oder Rechtsvorgabe (z. B. BetrSichV §14, DGUV Vorschrift 52, ISO 9927-1).
Geplantes Datum bzw. Zeitfenster der Leistungserbringung.
Zuständiger Techniker oder Prüfungsstelle.
Benötigte Stillstandszeit und Bewertung der Produktionsbeeinträchtigung.
Abstimmungsstatus mit dem operativen Betrieb des Auftraggebers.
Abschlussdatum sowie nächster Prüftermin.
Koordination mit dem Betrieb des Auftraggebers
Der Auftragnehmer stimmt den Zeitplan eng mit den Produktions- und Betriebsabläufen des Auftraggebers ab. Vor der Umsetzung legt der Auftragnehmer dem Facility Management und der Produktionsleitung des Auftraggebers einen Entwurf des Zeitplans vor. Anpassungen werden vorgenommen, um Betriebsstörungen zu vermeiden und gleichzeitig alle Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen zu erfüllen.
Mindestens einmal pro Quartal finden Abstimmungsgespräche statt, um den Zeitplan anhand von Produktionszyklen, Kranauslastung und Prüfergebnissen zu überprüfen und anzupassen. Bei dringenden Produktionsbedarfen passt der Auftragnehmer den Zeitplan flexibel an und verschiebt betroffene Wartungs- oder Prüfaktivitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Im Rahmen der Innovationspartnerschaft analysiert der Auftragnehmer kontinuierlich Betriebsdaten, Prüfergebnisse und Instandhaltungshistorie, um Optimierungen im Zeitplan vorzuschlagen. Dies umfasst:
Anpassung der Prüf- und Wartungsintervalle basierend auf dem tatsächlichen Anlagenzustand und Nutzungsdaten.
Integration vorausschauender Instandhaltungsmethoden (Predictive Maintenance) durch Sensorik und Monitoring.
Vernetzung mit digitalen Plattformen für eine datengetriebene Terminplanung.
Identifizierung von Effizienzsteigerungen, kürzeren Stillstandszeiten und verlängerter Lebensdauer der Anlagen.
Der Auftragnehmer dokumentiert jede Aktivität und jede Aktualisierung im Zeitplan. Folgende Berichte werden dem Auftraggeber regelmäßig vorgelegt:
Monatlicher Fortschrittsbericht, der alle abgeschlossenen Prüfungen, Wartungen und Tests sowie Abweichungen oder Verzögerungen zusammenfasst.
Jährlicher Gesamtzeitplan mit Übersicht über abgeschlossene, laufende und geplante Aktivitäten für alle Krane.
Bericht zur Zeitplanoptimierung mit Darstellung der umgesetzten Verbesserungen und deren Auswirkungen auf Leistung, Stillstandszeiten und Compliance.
Verzögerungen und Abweichungen vom Zeitplan
Kann eine geplante Maßnahme aus externen oder technischen Gründen nicht innerhalb des Zeitrahmens durchgeführt werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftragnehmer schlägt innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen einen Ausweichtermin vor und begründet den Verzug schriftlich. Wiederholte oder nicht begründete Verzögerungen können Vertragsstrafen gemäß Service Level Agreement (SLA) nach sich ziehen.
Überprüfung und Freigabe
Der Auftraggeber prüft den eingereichten Zeitplan und alle folgenden Aktualisierungen vor deren Umsetzung. Die Freigabe erfolgt schriftlich durch den bevollmächtigten Vertreter des Auftraggebers. Beide Parteien führen eine Versionskontrolle und dokumentieren alle Änderungen, um während der gesamten Vertragsdauer Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber (Client) | Für den Auftragnehmer (Contractor) |
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| Name: ___________________________ | Name: ___________________________ |
| Position: _______________________ | Position: _______________________ |
| Unterschrift: ___________________ | Unterschrift: ___________________ |
| Datum: __________________________ | Datum: __________________________ |
