Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

3A3 Zutreffende Vorschriften und Normen

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Rechtliche, vertrauliche und ethische Anforderungen » Zutreffende Vorschriften und Normen

Geltende Vorschriften und Normen – Kranmanagement

Geltende Vorschriften und Normen – Kranmanagement

Dieses Dokument legt den geltenden rechtlichen, normativen und technischen Rahmen fest, der alle Kranmanagement-Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags bestimmt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Inspektions-, Wartungs-, Prüf-, Reparatur- und Dokumentationsaufgaben ausschließlich in Übereinstimmung mit den gültigen deutschen und europäischen Gesetzen, Vorschriften und Normen durchgeführt werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere, zuverlässige und regelkonforme Betriebsführung im Facility Management des Auftraggebers.

Relevante Vorschriften und Normen für Krananlagen

Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Kransysteme, die in den Liegenschaften des Auftraggebers betrieben werden. Dazu zählen insbesondere Brückenkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Hängekrane und Werkstattkrane. Sie legt fest, dass alle Tätigkeiten – Inspektion, Prüfung, Wartung, Reparatur, Modernisierung und Dokumentation – gemäß den anwendbaren technischen Regeln, Sicherheitsvorschriften und anerkannten Normen durchgeführt werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jede Maßnahme nachvollziehbar, überprüfbar und ordnungsgemäß dokumentiert und gemäß VDI 6026 Blatt 1 im CAFM-System des Auftraggebers hinterlegt wird.

Rechtliche und Normative Grundlagen

Alle Leistungen aus diesem Vertrag erfolgen unter Einhaltung der folgenden verbindlichen rechtlichen und technischen Anforderungen (in der jeweils gültigen Fassung). Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung dafür, die Einhaltung dieser Anforderungen zu gewährleisten und stets mit allen anwendbaren Aktualisierungen und Änderungen der Vorschriften vertraut zu sein.

Gesetzliche Bestimmungen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

  • DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8

Technische Normen und Regeln

  • DIN EN 13135 – Krane: Sicherheitsanforderungen für Einrichtungen und Komponenten. Legt die allgemeinen und spezifischen Sicherheitsgrundsätze für Kranbauteile und Baugruppen fest. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Auslegungen, Änderungen und Reparaturarbeiten den Sicherheitsgrundsätzen und technischen Parametern dieser Norm entsprechen.

  • ISO 9927-1 – Krane: Inspektionen – Allgemeines. Legt Prüfintervalle, -arten und -verfahren für Krane und Hebezeuge fest. Der Auftragnehmer hält sich an diese Prüfmethoden und dokumentiert alle Ergebnisse systematisch gemäß dieser ISO-Norm.

  • TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Definiert den Umfang, die Art und die Frequenz der vorgeschriebenen Prüfungen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Prüfungen gemäß den einschlägigen TRBS-Vorgaben durchgeführt werden und dass alle Prüfungen durch befähigte Personen erfolgen.

  • TRBS 1203 – Befähigte Personen. Beschreibt die Qualifikations- und Kompetenzkriterien für Personal, das Prüfungen durchführt. Der Auftragnehmer setzt nur befähigte Personen mit anerkannten Qualifikationen und gültigen Zertifikaten für die Prüfung und Inspektion von Kranen ein.

  • VDI 6026 Blatt 1 – Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung. Gibt den strukturellen Rahmen für die Organisation, Kennzeichnung und Verwaltung technischer Dokumentation vor. Der Auftragnehmer hält sich bei allen Berichten, Prüfprotokollen und digitalen Einreichungen an diese Struktur, um Nachvollziehbarkeit und Konformität mit dem Dokumentationsmanagementsystem des Auftraggebers sicherzustellen.

Ergänzende Normen und Richtlinien

  • DIN EN 13001 – Grundsätze der Kran-Konstruktion

  • DIN EN ISO 13849-1 – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen

  • VDI 4068 Blatt 1 – Qualifikationsmerkmale der zur Prüfung befähigten Personen

  • VOB/C – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen)

Der Auftragnehmer führt schriftliche Nachweise über die Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften und Normen. Dazu gehören:

  • Aktuelle Übersichten aller relevanten Normen und deren Ausgabestände

  • Dokumentation der Qualifikationen und Schulungen der Mitarbeiter gemäß TRBS 1203

  • Wartungs- und Prüfverfahren gemäß ISO 9927-1

  • Sicherheits-Checklisten und Compliance-Matrizen, die die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN 13135 belegen

  • Strukturierte digitale Dokumentation auf Basis von VDI 6026 Blatt 1

Überprüfung und Auditierung

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften durch den Auftragnehmer jederzeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer arbeitet bei Audits vollumfänglich mit und gewährt Zugang zu allen relevanten Unterlagen, Zertifikaten und Verfahrensdokumentationen.

Im Falle von Abweichungen ergreift der Auftragnehmer unverzüglich Korrekturmaßnahmen und dokumentiert diese. Die Nichteinhaltung verbindlicher Standards stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar und kann zur Aussetzung der Leistungen oder zur Vertragskündigung führen.

Alle Unterlagen zum Betrieb, zur Wartung, Inspektion und Reparatur der Krane werden gemäß VDI 6026 Blatt 1 erstellt und strukturiert. Jedes Dokument umfasst:

  • Eindeutiger Titel und Versionsstand

  • Verweis auf anwendbare Vorschriften und Normen

  • Name der verantwortlichen Person und Ausführungsdatum

  • Querverweis zum CAFM-Datensatz oder zur Geräte-ID

Hinweis:

Sämtliche Nachweise werden digital im CAFM-System des Auftraggebers geführt, um die Nachvollziehbarkeit für Auditzwecke und die langfristige Aufbewahrung sicherzustellen.

Schulung und Unterweisung

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliches Personal, das mit dem Kranmanagement betraut ist, regelmäßig in den relevanten Gesetzen, Normen und Sicherheitsverfahren geschult und unterwiesen wird. Die Schulungen werden gemäß DGUV Grundsatz 309-003 dokumentiert und mindestens einmal pro Jahr oder bei wesentlichen Änderungen der Rechtsvorschriften aufgefrischt.

Sicherheit und Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Normen. Jede Nichteinhaltung, die zu einem Geräteausfall, Unfall oder Personenschaden führt, zieht Vertragsstrafen und rechtliche Konsequenzen nach sich. Der Auftragnehmer hält eine gültige Haftpflichtversicherung aufrecht, die Schäden abdeckt, die durch die Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Normen entstehen.

Vertragslaufzeit und Änderungen

Diese Verpflichtung bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg gültig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass etwaige Aktualisierungen der genannten Normen oder Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden. Der Auftraggeber ist umgehend über wesentliche Änderungen in der Rechtslage zu informieren, die die Betriebssicherheit oder Prüfverfahren betreffen.

Auftraggeber

Name: ___________________________

Position: _______________________

Unterschrift: ______________________

Datum: ___________________________

Auftragnehmer

Name: ___________________________

Position: _______________________

Unterschrift: ______________________

Datum: ___________________________