3B3 Dokumentation und Berichterstattung
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Dokumentation und Berichterstattung – Kranmanagement
Dieses Dokument legt die Anforderungen an die elektronische Dokumentation, Datenerfassung und Berichterstattung aller im Rahmen dieses Vertrags durchgeführten Kranprüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten fest. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Unterlagen in einem digitalen, revisionssicheren Format erstellt, verwaltet und im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt werden. Ziel ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen sowie die vollständige Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 zu gewährleisten. Die Verwendung elektronischer Dokumentationsverfahren ist zulässig und entspricht den Vorgaben der BetrSichV. Gleichzeitig wird dadurch ein effizientes Asset-Lifecycle-Management ermöglicht.
Dokumentation & Berichterstattung im Kranmanagement
- Geltungsbereich
- Normative Grundlagen
- Dokumentationsanforderungen
- Digitale Anlagenkennzeichnung
- CAFM-System
- Berichtspflichten
- Revisionssichere
- Qualitätssicherung
- Vertraulichkeit
- Übergabe
- Unterschriften
Geltungsbereich der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle in den Anlagen des Auftraggebers eingesetzten Krane und Hebezeuge – einschließlich Brückenkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Schwenkkrane, Laufkrane und Werkstattkrane. Sie umfasst den gesamten Prozess der elektronischen Dokumentation, Berichterstattung und Datenverwaltung: von der Datenerfassung im Rahmen der Inspektion bis zur revisionssicheren Ablage im CAFM-System. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Dokumente eindeutig indiziert, versioniert und dem jeweiligen Gerät über einen eindeutigen QR-Code oder RFID-Tag verknüpft werden.
Rechtliche und Normative Grundlagen- Der Auftragnehmer führt alle Dokumentations- und Berichtspflichten im Einklang mit den folgenden gesetzlichen und technischen Vorgaben durch:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 6, 10, 14
DGUV Vorschrift 52: Krane und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8
VDI 6026 Blatt 1: Dokumentationsstruktur in der technischen Gebäudeausrüstung
DIN EN ISO 9001: Qualitätsmanagement und Dokumentationslenkung
DIN EN ISO/IEC 17025: Rückverfolgbarkeit von Kalibrierungen und Prüfungen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutz und Informationssicherheit
Dokumentationsanforderungen- Jeder Datensatz enthält mindestens folgende Angaben:
Kranidentifikation: QR/RFID-Asset-Tag, Gerätetyp, Standort, Seriennummer
Datum, Uhrzeit und Art der Leistung: (Prüfung, Wartung, Instandsetzung, Reparatur)
Verantwortliche Person: Name und Qualifikation (gemäß TRBS 1203)
Befunde und Messergebnisse: Beobachtungen, Testergebnisse und Messwerte
Normen und Vorschriften: Bezug zu einschlägigen Vorschriften (z. B. BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 52)
Regelkonformität: Bestätigung der Einhaltung oder Beschreibung von Abhilfemaßnahmen
Zusatznachweise: Angehängte Fotos, Kalibrierzertifikate oder andere Prüfzeugnisse
Die Dokumentation ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu erstellen und unverzüglich in das CAFM-System des Auftraggebers hochzuladen. Handschriftliche oder rein papiergebundene Dokumentationen werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie wurden in Ausnahmefällen ausdrücklich genehmigt.
Gemäß § 4 BetrSichV dürfen Krananlagen nur dann betrieben werden, wenn alle vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Entsprechend verlangen DGUV Vorschrift 52 und BetrSichV das Vorhandensein von Prüfbuch, technischer Dokumentation und Betriebsanleitungpkf-planung.de.
Digitale Anlagenkennzeichnung
Jeder Kran und jede Hebeeinrichtung ist mit einem QR-Code oder RFID-Tag versehen, der direkt auf die digitale Akte im CAFM-System verweist.
Integration in das CAFM-System
Der Auftragnehmer stellt die volle Kompatibilität der Datenformate mit der CAFM-Infrastruktur des Auftraggebers sicher. Alle digitalen Unterlagen werden gemäß den vorgegebenen Dateistrukturen und Metadatenschemata (z. B. nach VDI 6026-1) bereitgestellt.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass:
Alle Berichte dem entsprechenden Asset und der Standorthierarchie zugeordnet sind
Metadaten wie Datum, Techniker, Prüftyp und nächster Fälligkeitstermin indiziert und durchsuchbar sind
Die Daten für Audits, Leistungsbewertungen und KPI-Analysen gefiltert und exportiert werden können
Berichtspflichten- Der Auftragnehmer erstellt und übermittelt regelmäßige Berichte, die alle durchgeführten Prüf- und Wartungsaktivitäten zusammenfassen:
Monatsberichte: Übersicht über durchgeführte Arbeiten, Befunde und etwaige Abhilfemaßnahmen
Jahreszusammenfassungen: Konsolidierter Betriebszustand aller Krane, erkannte Trends und Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen
Revisionssichere Ablage und Zugänglichkeit
Alle elektronischen Aufzeichnungen und Berichte werden in einem revisionssicheren digitalen Archiv abgelegt, das den Anforderungen der VDI 6026-1 und der GoBD entspricht.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:
Jedes Dokument eine eindeutige Kennung und einen Zeitstempel erhält
Nach Freigabe keine nachträglichen Änderungen möglich sind (Manipulationsschutz)
Die Unterlagen für mindestens zehn (10) Jahre oder so lange wie gesetzlich vorgeschrieben verfügbar bleiben
Regelmäßige Sicherungskopien erstellt werden, um Datenverlust zu vermeiden
Der Auftraggeber jederzeit auf alle Unterlagen zugreifen, diese einsehen und exportieren kann
Datenprüfung und Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer überprüft alle hochgeladenen Dokumente auf Vollständigkeit, Korrektheit und Lesbarkeit. Ein benannter Qualitätsmanager im Unternehmen des Auftragnehmers kontrolliert jede Einreichung, bevor sie im CAFM-System final freigegeben wird. Fehlende oder fehlerhafte Einträge werden umgehend, spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen, korrigiert.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, regelmäßige Audits der Datenintegrität und Systemfunktionalität durchzuführen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle digitalen Unterlagen, Testergebnisse und zugehörigen Dokumente gelten als vertrauliche Informationen. Der Auftragnehmer stellt die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der internen IT-Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers sicher. Daten werden ausschließlich über verschlüsselte, autorisierte Kanäle gespeichert und übertragen. Eine unbefugte Weitergabe von Daten oder ein Zugriff Dritter ist strikt untersagt.
Übergabe und Abnahme
Nach Abschluss jedes Servicezyklus übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine digitale Bestätigung über die vollständige Bereitstellung der Dokumentation. Der bevollmächtigte Vertreter des Auftraggebers prüft die hochgeladenen Daten auf Übereinstimmung mit den inhaltlichen und formalen Anforderungen. Die formelle Abnahme erfolgt, sobald alle Berichte validiert sind und im CAFM-System zugänglich vorliegen.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber | Für den Auftragnehmer |
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| Name: ___________________________ | Name: ___________________________ |
| Position: _______________________ | Position: _______________________ |
| Unterschrift: ____________________ | Unterschrift: ____________________ |
| Datum: ___________________________ | Datum: ___________________________ |
