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3B1 Wartungsplan (präventiv)

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Technische und betriebliche Anforderungen » Wartungsplan (präventiv)

Wartungsplan (präventiv) und Prüfverfahren – Kranmanagement

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Dieses Dokument definiert den präventiven Wartungs- und Prüfrahmen für alle vom Auftraggeber betriebenen Krananlagen. Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten präventiven Wartungsplan und entsprechende Prüfverfahren unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV, DGUV Vorschrift 52 – Krane etc.). Ziel ist es, durch vorausschauende Wartung, standardisierte Prüfungen und präzise Dokumentation die Betriebssicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die optimale Verfügbarkeit aller Krane sicherzustellen.

Präventiver Wartungszeitplan für Krananlagen

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Krananlagen, einschließlich Brückenkranen, Portalkranen, Schwenkkranen, Hängekranen, Hallenkranen und Werkstattkranen am Standort des Auftraggebers. Sie regelt die Planung, Durchführung und Dokumentation aller präventiven Wartungs- und Prüfaktivitäten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Leistungen gemäß den Herstellerangaben, der tatsächlichen Nutzungsintensität und den Umgebungsbedingungen (z. B. Temperatur, Feuchtigkeit, Staubbelastung) erbracht werden.

Alle Wartungs- und Prüfmaßnahmen werden unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen und technischen Vorgaben durchgeführt, darunter:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 10, 14,

  • DGUV Vorschrift 52 – Krane sowie DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.8),

  • TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen,

  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen,

  • DIN EN 13001 – Krane: Konstruktionsgrundlagen,

  • ISO 9927-1 – Krane: Inspektionen – Teil 1 Allgemeines,

  • VDI 6026 Blatt 1 – Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung.

Der Auftragnehmer entwickelt und implementiert einen präventiven Wartungsplan, der die Zuverlässigkeit, Langlebigkeit und Sicherheit aller Krananlagen gewährleistet. Der Plan ist darauf ausgerichtet,

  • unplanmäßige Ausfälle durch rechtzeitige Wartung zu vermeiden,

  • Verschleiß und Degradation frühzeitig zu erkennen,

  • die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen und Herstellerempfehlungen sicherzustellen,

  • eine datenbasierte Optimierung der Wartung zu ermöglichen.

  • Der präventive Wartungsplan berücksichtigt den spezifischen Kran-Typ, die Betriebsintensität und die Umgebungsbedingungen und wird jährlich bzw. nach wesentlichen Änderungen aktualisiert.

Der präventive Wartungsplan berücksichtigt den spezifischen Kran-Typ, die Betriebsintensität und die Umgebungsbedingungen und wird jährlich bzw. nach wesentlichen Änderungen aktualisiert.

Der Auftragnehmer legt die Wartungsintervalle fest unter Berücksichtigung von:

  • den Herstellerangaben und Betriebsanleitungen,

  • der Häufigkeit und Dauer der Nutzung (Betriebsstunden),

  • Umweltfaktoren (z. B. Temperaturschwankungen, Staub, Korrosionsrisiko),

  • Lastzyklen und Nutzungsklasse.

Typische Wartungsfrequenzen umfassen:

  • Tägliche Kontrollen: Sichtprüfung und Einsatzbereitschaft,

  • Monatliche Inspektionen: Funktionsprüfungen und Schmierung,

  • Vierteljährliche Wartung: Einstellung von Bauteilen, Drehmomentkontrolle, Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen,

  • Jährliche Wartung: Vollständige Inspektion und präventiver Austausch von Bauteilen.

  • Alle Intervalle werden jährlich überprüft und basierend auf Betriebsdaten und Prüfergebnissen angepasst.

Der Auftragnehmer definiert jeden Wartungsschritt, die verantwortliche Person und die erforderliche Dokumentation. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Reinigung mechanischer und elektrischer Komponenten,

  • Prüfung von Bremsen, Seilen, Haken und Endanschlägen,

  • Überprüfung von Endschaltern und Überlastsicherung,

  • Schmierung und Nachziehen von Schraubverbindungen,

  • Kalibrierung und Einstellung von Steuerungs- und Sicherheitssystemen.

Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Wartungsingenieur, der alle Aufgaben koordiniert und die Einhaltung der festgelegten Intervalle und Verfahren sicherstellt.

Jede Wartungsmaßnahme wird unmittelbar nach Abschluss im CAFM-System des Auftraggebers dokumentiert. Die Aufzeichnungen enthalten:

  • Kran-ID und Standort,

  • Wartungsdatum und -personal,

  • durchgeführte Arbeiten und verwendete Materialien,

  • Prüfergebnisse und Beobachtungen,

  • Folgemaßnahmen oder Empfehlungen.

Der Auftragnehmer erstellt einen konsolidierten Jahreswartungsbericht, der die Wartungsleistung, Abweichungen und Optimierungsempfehlungen zusammenfasst. Gemäß BetrSichV § 14 müssen die Aufzeichnungen Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person enthalten.

Allgemeine Anforderungen

Alle Inspektionen und Prüfungen werden von befähigten Personen gemäß TRBS 1203 durchgeführt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Prüfpersonal gültige Zertifikate besitzt und dokumentierte technische Kompetenz im Kranwesen und in der Sicherheitstechnik vorweisen kann. Alle verwendeten Prüfmittel (z. B. Kraftmessgeräte, Dynamometer, Drehmomentmesser, Bremsprüfstände, Steuerungssimulatoren) müssen nach DIN EN ISO/IEC 17025 kalibriert und auf nationale Standards rückführbar sein.

Types of Tests (Arten der Prüfungen)

  • Funktionsprüfungen: Diese Prüfungen stellen sicher, dass alle Bewegungs- und Steuersysteme ordnungsgemäß funktionieren, einschließlich Heben, Senken, Fahren und Schwenken. Sicherheitsverriegelungen, Endschalter und Not-Aus-Funktionen werden überprüft.

  • Bremsprüfungen: Der Auftragnehmer prüft die mechanischen und elektrischen Bremssysteme auf ausreichende Halte- und Bremswirkung unter Last. Jede Abweichung führt zu sofortigen Gegenmaßnahmen.

  • Steuerungsprüfungen: Steuerkreise, Not-Aus-Schaltungen und Sicherheitsrelais werden gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Steuerfunktionen den Anforderungen der DIN EN 60204-32 und ISO 13849-1 entsprechen.

Lastprüfungen: Lastprüfungen werden durchgeführt, um die Tragwerks- und Mechanikintaktheit zu verifizieren. Die Tests umfassen:

  • Statischer Lasttest mit 125 % der Nennlast,

  • Dynamischer Lasttest mit 110 % der Nennlast.

  • Ergebnisse werden dokumentiert und vom zuständigen Prüfunternehmen abgenommen.

  • Functional Tests: These tests verify that all motion and control systems function properly, including hoisting, lowering, traveling, and slewing operations. Safety interlocks, limit switches, and emergency stop functions are checked.

  • Braking Tests: The Contractor tests mechanical and electrical braking systems to ensure proper holding capacity and stopping distance under load. Any irregularity triggers immediate corrective action.

  • Control System Tests: Control circuits, emergency shutdowns, and safety relays are tested according to DGUV Regel 100-500, Chapter 2.8. The Contractor ensures that all control functions meet the requirements of DIN EN 60204-32 and ISO 13849-1.

Load Tests: Load tests are conducted to verify structural and mechanical integrity. Tests include:

  • Static load test at 125 % of nominal load capacity,

  • Dynamic load test at 110 % of nominal load capacity.

  • Results are recorded and signed by the responsible inspection authority.

Häufigkeit und Koordination der Prüfungen

Die Prüfungen werden gemäß BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52 durchgeführt. Regelmäßige Inspektionen finden mindestens einmal jährlich statt. Sonderprüfungen erfolgen nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder Zwischenfällen. Der Auftragnehmer koordiniert die Prüfzeiten mit der Produktionsleitung des Auftraggebers, um betriebliche Unterbrechungen zu minimieren.

Der Auftragnehmer dokumentiert alle Prüfverfahren und Ergebnisse in einem standardisierten digitalen Format, um Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der VDI 6026-1 sicherzustellen. Jeder Prüfbericht enthält:

  • Identifikation von Kran und Standort,

  • Datum, Prüfart und Personal,

  • verwendetes Prüfgerät (inkl. Kalibrierreferenz),

  • gemessene Werte und Beobachtungen,

  • Bestätigung der Einhaltung oder ergriffene Maßnahmen.

Prüfzertifikate und Prüfberichte werden in der CAFM-Datenbank des Auftraggebers archiviert und stehen für Audit- und behördliche Prüfungen zur Verfügung.

Qualitätssicherung und Kontinuierliche Verbesserung

Der Auftragnehmer implementiert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch Analyse der Wartungs- und Prüfungsdaten. Ursachen wiederkehrender Störungen werden ermittelt und Vorbeugungsmaßnahmen in die nächste Revision des Wartungsplans aufgenommen. Jährliche Review-Meetings zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber werden durchgeführt, um die Leistung zu bewerten, Optimierungen zu besprechen und die Einhaltung von Sicherheits- und Vorschriften zu bestätigen.

Schulung und Qualifikation

Alle Personen, die Wartungs- oder Prüfaufgaben durchführen, nehmen regelmäßig an Auffrischungsschulungen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 teil. Der Auftragnehmer dokumentiert alle Schulungen und stellt dem Auftraggeber auf Anforderung Qualifikationsnachweise zur Verfügung.

Unterschriften

Für den Auftraggeber

Name: ___________________________

Position: _______________________

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Datum: ___________________________

Für den Auftragnehmer

Name: ___________________________

Position: _______________________

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Datum: ___________________________