Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung Krananlagen
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Leistungsverzeichnis für Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Krananlagen
- Montage, Demontage und Umbau
- Erstinbetriebnahme inkl. gesetzlicher Prüfungen
- Wiederkehrende Prüfungen
- Wartung und Inspektion
- Instandhaltung und Reparaturleistungen
- Nachrüstungen und Modernisierungen
- Ersatzteilversorgung
- Schulung und Einweisung
- Ferndiagnose- und Remote-Serviceleistungen
- Abrechnungs- und Leistungsgrenzen
100.001 – Montage einer Krananlage
Beschreibung: Fachgerechte Montage einer neuen Krananlage am Einsatzort, einschließlich Zusammenbau der Kranbrücke, Montage von Hebezeug und Fahrwerk auf der Kranbahn, Verkabelung/Anschluss der Stromzuführung und Steuerung sowie Justage aller Komponenten. Nach Abschluss der Montage wird ein Probelauf durchgeführt, um Funktionen und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen..
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß Montageanleitung des Herstellers und geltenden Sicherheitsvorschriften. Erfordert bauseits eine vorbereitete Kranbahn bzw. geeignete Befestigungspunkte. Die Erstinbetriebnahme und Abnahmeprüfung erfolgt nach der Montage (siehe Leistungsgruppe 200.000). Eine Montage ist auch unter schwierigen örtlichen Gegebenheiten (begrenzte Platzverhältnisse, Hallenhöhe) möglich – ggf. ist der Einsatz von Zusatzgerät wie Hebebühnen oder Montagekranen erforderlich (separat zu vereinbaren).
100.002 – Demontage einer Krananlage
Beschreibung: Rückbau (Demontage) einer bestehenden Krananlage in der Betriebsumgebung. Beinhaltet das kontrollierte Abbauen der Kranbrücke, der Laufkatze/des Hebezeugs, der Stromzuführung (Schleifleitungen/Kabel) und aller Befestigungen. Ausbau der Anlage erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, ggf. in Teilsegmenten zur sicheren Handhabung. Auf Wunsch können die demontierten Komponenten für den Transport verpackt oder zur Entsorgung vorbereitet werden.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Vor Demontage ist die Krananlage spannungsfrei zu schalten und gegen Wiederanzug zu sichern. Die Demontage erfolgt ohne Beschädigung der Bausubstanz und, falls eine Wiederverwendung geplant ist, schonend für die Kranbauteile. Entsorgung oder Verwertung der alten Komponenten ist nicht Bestandteil dieser Position (kann jedoch optional vereinbart werden). Die Demontage fremdfabrizierter Krane ist ebenfalls möglich (herstellerunabhängig).
100.003 – Umbau/Versetzung einer Krananlage
Beschreibung: Änderung oder Versetzung einer vorhandenen Krananlage. Umfasst z.B. die Leistungsanpassung oder Modifikation bestehender Krane: Erhöhung der Tragfähigkeit, Austausch/Erneuerung des Hubwerks oder Fahrwerkantriebs, konstruktive Änderungen an tragenden Teilen, Versetzen eines Krans auf eine andere Kranbahn (Umrüstung der Fahrwerke) oder Änderung der Steuerungsart (z.B. von Kabinensteuerung auf Funksteuerung). Die bestehenden Komponenten werden soweit erforderlich demontiert, angepasst oder durch neue ersetzt und anschließend wieder montiert. Nach dem Umbau erfolgt eine Prüfung der Funktion und Sicherheit.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Umbauarbeiten werden individuell nach Kundenanforderung geplant; vor Ausführung Beratung zur Machbarkeit und notwendigen technischen Anpassungen. Es sind gegebenenfalls statische Berechnungen oder Herstellerfreigaben erforderlich, insbesondere bei Tragfähigkeitserhöhungen oder Änderungen an tragenden Strukturen. Wichtig: Nach wesentlichen Umbauten oder prüfpflichtigen Änderungen darf die Krananlage erst nach einer erneuten Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen wieder in Betrieb genommen werden (gesetzlich vorgeschrieben) – diese ist separat zu beauftragen (siehe Pos. 200.002).
200.001 – Gefährdungsbeurteilung Krananlage (Erst-GBU)
Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen für den Einsatz der konkreten Krananlage inkl. Lastaufnahmemittel, Arbeitsumgebung, Schnittstellen, Betriebsarten (z. B. Tandemhub), Ableitung von Schutzmaßnahmen und Prüffristen.
Einheit: Stück (je Krananlage)
Menge (Ansatz): 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (GBU vor Verwendung, laufend fortschreiben) und TRBS 1111 (Konkretisierung; Dokumentationspflicht). (Gesetze im Internet)
Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix.
Qualifikation: Fachkundig (SiFa/ArbSch-Fachkunde), Kran-spezifische Expertise.
Mitwirkung AG: Bereitstellung Unterlagen (Herstellerdoku, Altberichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen.
Abgrenzung: Messungen/Statik separat.
200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
Beschreibung: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Krananlage vor der ersten Inbetriebnahme gemäß § 14 Abs. 4 BetrSichV und § 25 DGUV Vorschrift 52 (UVV Krane). Ein zugelassener Prüfsachverständiger (z.B. von TÜV, DEKRA oder befähigte Person gemäß BG-Vorschrift, je nach Kranart) führt eine vollständige Abnahmeprüfung der montierten Anlage durch. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen, die Montagequalität und die Dokumentation geprüft. Die Prüfung umfasst u.a. eine Kontrolle der technischen Unterlagen, Inspektion der Schweißnähte und Befestigungen, einen Belastungstest (dynamisch und statisch) sowie Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Krananlage abgenommen und für den Betrieb freigegeben; eine Prüfplakette wird an der Anlage angebracht und ein Eintrag ins Kranprüfbuch vorgenommen.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahme durch einen geeigneten Sachverständigen. Die Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für den ersten Betrieb der Krananlage und muss ebenso nach wesentlichen Änderungen wiederholt werden. Sie erfolgt idealerweise in unmittelbarem Anschluss an die interne Inbetriebnahme (Pos. 200.001), sodass eventuelle Mängel direkt behoben werden können. Grundlage dieser Prüfung sind die aktuell geltenden Regeln der Technik und Unfallverhütungsvorschriften. Im Leistungsumfang enthalten ist die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber. Hinweise des Sachverständigen (Mängel oder Auflagen) sind vom Auftragnehmer umzusetzen; etwaige Nacharbeiten oder erneute Prüfungen sind gesondert zu vereinbaren.
200.001 – Inbetriebnahme der Krananlage (Erstinbetriebnahme)
Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme einer neu montierten Krananlage. Umfasst das vollständige Überprüfen aller Funktionen und Einstellungen des Krans nach der Montage: Justierung von Endanschlägen und Sicherheitseinrichtungen, Sicherheits- und Tragfähigkeitsprüfungen im Probelauf (inkl. Test der Hub- und Fahrbewegungen unter Probebelastung) sowie Einstellen des Überlastsicherungssystems auf den zulässigen Traglastbereich. Der Kran wird auf seinen vorgesehenen Einsatzzweck geprüft, um sicherzustellen, dass er einwandfrei und sicher arbeitet. Alle Komponenten (Antriebe, Bremsen, Not-Aus, Endschalter etc.) werden getestet und feinjustiert.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage (Pos. 100.001) und vor der offiziellen Abnahme. Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit und technisch einwandfrei ist. Eventuelle letzte Anpassungen oder Korrekturen werden vorgenommen. Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen zu erhalten (eine ausführliche Schulung ist unter Pos. 800.001 aufgeführt). Voraussetzung: Anschlüsse (Stromzufuhr) sind bauseits fertiggestellt. Die gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfung ist nicht Teil dieser Position (siehe Pos. 200.002).
200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
Beschreibung: Sachverständigen-/Sachkundigenprüfung vor Erstbetrieb inkl. Funktions-/Sicherheitsprüfung, ggf. statisch/dynamische Belastungsprobe; Prüfprotokoll/Plakette; Eintrag Prüfbuch.
Einheit: Stück (je Krananlage)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14; DGUV V52 § 25; Ablauf konkretisiert in DGUV Grundsatz 309‑001.
Qualifikation: Sachverständiger gem. DGUV V52 § 28 bzw. befähigte Person (abhängig Kranart/Anforderung).
Mitwirkung AG: Montage abgeschlossen, Medien/Lastmittel verfügbar.
300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) einer Krananlage
Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der Krananlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben – in der Regel mindestens einmal jährlich durchzuführen. Eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) inspiziert den Kran auf seinen sicheren Zustand. Der Prüfumfang umfasst eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung aller für die Sicherheit bedeutsamen Bauteile: Mechanische Teile (Kranbrücke, Katzfahrt, Hubwerk, Seile/Ketten, Haken, Bremssysteme) und elektrische Ausrüstung (Schützsteuerung, Endschalter, Not-Aus, Stromzuführung) werden auf Verschleiß, Beschädigungen, Einstellung und korrekte Funktion geprüft. Zusätzlich erfolgt die Kontrolle der Lastaufnahmemittel (Tragmittel, Anschlagpunkte) und Sicherheitseinrichtungen (Lastanzeige, Überlastsicherung, Hubendschalter). Die Prüfkraft führt ggf. einen Probelauf oder eine Belastungsprobe durch, um die Tragfähigkeit und Bremswirkung zu verifizieren. Auch die Dokumentation (Prüfbuch, Betriebsanleitung) wird auf Vollständigkeit geprüft. Abschließend wird ein Prüfprotokoll gemäß DGUV-Vorgaben erstellt und die Krananlage mit Prüfplakette gekennzeichnet, sofern keine Mängel vorliegen.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Diese Prüfung ist für den Betreiber gesetzlich verpflichtend mindestens einmal pro Jahr vorgeschrieben. Sie muss durch eine vom Arbeitgeber benannte befähigte Person erfolgen, die über ausreichende Fachkenntnis verfügt. Die Fristen können je nach Einsatzbedingungen auch kürzer sein – bei sehr häufiger oder außergewöhnlicher Beanspruchung der Krananlage kann eine häufigere Prüfung erforderlich sein (der Betreiber legt die Prüffrist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest). Zusätzlich zur jährlichen Regelprüfung sind außerordentliche Prüfungen durchzuführen, z.B. nach reparaturbedürftigen Schäden, Unfällen oder ungewöhnlichen Vorkommnissen, und bei umfangreichen Instandsetzungen oder Umbauten kann eine Sonderprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich werden. Die Position beinhaltet keine Wartungsarbeiten – es handelt sich um eine reine Zustandsprüfung; festgestellte Mängel sind vom Betreiber umgehend beheben zu lassen (siehe Instandsetzung Pos. 500.002).
930.001 – Prüfbuchführung je Kran (Führen, Pflegen, Nachweise)
Beschreibung: Einrichtung/Führung des Prüfbuchs (digital/physisch), Eintrag aller Prüfungen (§ 25/§ 26), Mängelverfolgung, Vorlagefähigkeit ggü. Aufsicht.
Einheit: Jahrespauschale (je Kran)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Vorschrift 52 § 27 Prüfbuch (Führen/Vorlegen), Muster nach DGUV Grundsatz 309‑006.
930.002 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan)
Beschreibung: Pflege Fristenkalender (UVV, elektrisch, Anschlag-/Lastaufnahmemittel, Sonderprüfungen), Terminierung, Recall, KPI-Reporting.
Einheit: Jahrespauschale (Standort)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): TRBS 1201 (Festlegung/Überwachung Prüffristen, Höchstfristen Anhang 3 BetrSichV), BetrSichV § 14.
300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) Krananlage
Beschreibung: Sicht‑/Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile inkl. Probebetrieb, Dokumentationscheck; Prüfbericht/Plakette/Prüfbuch-Eintrag.
Einheit: Stück (je Krananlage/Termin)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 & Anhang 3 (Krane); Prüffristenfestlegung nach TRBS 1201.
Qualifikation: Zur Prüfung befähigte Person TRBS 1203.
300.002 – Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen/Schäden/Stillstand
Beschreibung: Anlassbezogene Prüfung (Unfall/Schaden/Umrüstung/außergewöhnliches Ereignis) mit festgelegtem Umfang; Freigabe/Restrisiko-Bewertung.
Einheit: Stück (je Anlass)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV Anhang 3 Abschn. 1 Nr. 3.4 (Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen/Änderungen).
300.003 – Sachverständigenprüfung gem. § 26 Abs. 3/4 (Spezialkrane)
Beschreibung: Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige gem. Sonderfristen (z. B. Turmdreh-, Fahrzeug-, LKW‑Anbaukrane), inkl. Probelasten/Prüfbericht.
Einheit: Stück (je Kran/Termin)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV V52 § 26 Abs. 3/4 (z. B. Turmdrehkrane im 14. und 16. Betriebsjahr und danach jährlich; mind. alle 4 Jahre SV‑Prüfung u. a.).
310.001 – Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)
Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Ausrüstung (z. B. nach DIN EN 60204‑32‑Anforderungen) inkl. Sichtprüfung, Messungen, Funktionsprüfung; Prüfprotokoll/Fristvorschlag.
Einheit: Stück (je Kran/Termin)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV V3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Wiederholungsprüfungen; Fristenfestlegung), Normbezug EN 60204‑32 (Anforderungen Hebezeuge).
320.001 – Jährliche Prüfung Lastaufnahmemittel & Anschlagmittel
Beschreibung: Sicht-/Funktionsprüfung, Kennzeichnung/Tragfähigkeit, Ablegereife, Protokoll; Nachkennzeichnung fehlender Angaben.
Einheit: Stück (je definiertem Los/Bestand)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb & Prüfung nach DGUV Regel 109‑017 (Betreiben/Prüfen von Last‑/Anschlagmitteln).
320.002 – Prüfung Personenaufnahmemittel am Kran (sofern im Einsatz)
Beschreibung: Prüfung/Bewertung Personenaufnahmemittel inkl. Anschlagpunkte, Steuerfunktionen, Rettungskonzept; Probelasten nach Hersteller.
Einheit: Stück
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): TRBS 1203 (bes. Anforderungen befähigte Person u. a. für Personenaufnahmemittel).
400.001 – Wartung und Inspektion der Krananlage
Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion einer Krananlage nach Herstellervorgaben. Der Service umfasst eine umfassende Durchsicht der Anlage: Alle mechanischen Komponenten (z.B. Getriebe, Lager, Seilrollen, Kranbahn-Endanschläge) und elektrischen Komponenten (Steuerung, Schütze, Sensoren) werden geprüft, gereinigt und justiert. Wichtige Verbindungselemente und Schraubverbindungen werden auf festen Sitz kontrolliert und bei Bedarf nachgezogen. Sämtliche vorgesehenen Schmierstellen am Kran (Seile, Ketten, Lager, Führungen) werden gemäß Wartungsplan geschmiert; Verschleißteile wie Bremsbeläge oder Puffer werden auf Zustand geprüft. Zusätzlich erfolgt eine Funktionsprüfung aller Kranbewegungen und Sicherheitseinrichtungen im Leer- und Lastlauf (sofern möglich), um sicherzustellen, dass der Kran ordnungsgemäß reagiert. Kleinere Auffälligkeiten werden sofort behoben bzw. eingestellt (z.B. Nachstellen von Bremsen oder Schaltern). Abschließend wird ein Wartungsprotokoll erstellt, in dem durchgeführte Arbeiten und Beobachtungen dokumentiert sind. Die vorbeugende Wartung dient der Betriebssicherheit und minimiert ungeplante Stillstände – frühzeitiges Erkennen und Beheben von Verschleiß erhöht die Lebensdauer der Krananlage erheblich.
Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz)
Menge: 1
Hinweise: Empfohlene Intervalle: i.d.R. jährlich in Kombination mit der Sicherheitsprüfung (Pos. 300.001) oder häufiger nach Herstellerangaben bzw. je nach Nutzungsgrad (z.B. vierteljährliche Inspektion bei sehr hoher Beanspruchung). Die Wartung ist planbar – Termine werden im Voraus abgestimmt, um Betriebsabläufe möglichst nicht zu stören. Durchführung nur durch geschultes Fachpersonal; es werden ausschließlich geeignete Schmierstoffe und Ersatzteile verwendet. Die Position umfasst keine umfangreichen Reparaturen oder den Austausch größerer Komponenten – festgestellte Defekte, die über Einstellarbeiten hinausgehen, werden dem Betreiber gemeldet (separate Beauftragung zur Instandsetzung nötig, siehe Pos. 500.002). Die Wartung kann mit der jährlichen UVV-Prüfung kombiniert werden, um Stillstandszeiten zu reduzieren.
400.002 – Ölwechsel am Krangetriebe
Beschreibung: Wechsel des Getriebeöls in einem Kranantriebsaggregat (z.B. Hubwerk-Getriebe oder Fahrantrieb) gemäß Wartungsvorschrift. Ablassen des Altöls, fachgerechte Entsorgung des ölhaltigen Betriebsstoffes und Befüllen mit neuem, vom Hersteller freigegebenem Getriebeöl. Dabei wird auch der Allgemeinzustand des Getriebes (Ölpeilstab/Magnet, Dichtungen) überprüft. Sicherstellung der korrekten Ölmenge und -qualität für einen langlebigen Getriebebetrieb.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Diese Leistung ist optional und wird durchgeführt, wenn es nach Herstellervorgaben oder aufgrund einer Öluntersuchung erforderlich ist (typischer Wechselzyklus z.B. alle 5 Jahre oder nach einer bestimmten Betriebsstundenzahl des Krans). Sie kann im Zuge einer regulären Wartung (Pos. 400.001) miterledigt werden, sofern die Ölwechselintervalle mit den Wartungsintervallen zusammenfallen. Der Betreiber stellt sicher, dass während des Ölwechsels keine Kranbewegungen stattfinden (Absicherung gegen Betrieb). Nach dem Ölwechsel ist ein kurzer Probelauf des Getriebes empfehlenswert, um Dichtheit und Funktion zu prüfen.
910.001 – Gefährdungsbeurteilung Krananlage (Erst-GBU)
Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen für den Einsatz der konkreten Krananlage inkl. Lastaufnahmemittel, Arbeitsumgebung, Schnittstellen, Betriebsarten (z. B. Tandemhub), Ableitung von Schutzmaßnahmen und Prüffristen.
Einheit: Stück (je Krananlage)
Menge (Ansatz): 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (GBU vor Verwendung, laufend fortschreiben) und TRBS 1111 (Konkretisierung; Dokumentationspflicht). (Gesetze im Internet)
Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix.
Qualifikation: Fachkundig (SiFa/ArbSch-Fachkunde), Kran-spezifische Expertise.
Mitwirkung AG: Bereitstellung Unterlagen (Herstellerdoku, Altberichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen.
Abgrenzung: Messungen/Statik separat.
910.002 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung (anlass-/jährlich)
Beschreibung: Review/Update der GBU bei Änderungen, Ereignissen, Modernisierungen; Abgleich Prüffristen/Wirksamkeit der Maßnahmen.
Einheit: Stück (je Krananlage)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe/Änderungen, Dokumentation).
910.002 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung (anlass-/jährlich)
Beschreibung: Review/Update der GBU bei Änderungen, Ereignissen, Modernisierungen; Abgleich Prüffristen/Wirksamkeit der Maßnahmen.
Einheit: Stück (je Krananlage)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe/Änderungen, Dokumentation).
330.001 – Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung/Modernisierung
Beschreibung: Prüfung analog Erstinbetriebnahme (Vor-/Bau-/Abnahmeanteile je nach Umfang); Dokumentation/Freigabe.
Einheit: Stück
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV V52 § 25 (Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen), BetrSichV § 14.
400.001 – Planmäßige Wartung & Inspektion (nach Hersteller/GBU)
Beschreibung: Präventive Wartung inkl. Schmierplan, Justagen, Funktionsprüfung Sicherheitseinrichtungen, Mängelliste; Wartungsprotokoll.
Einheit: Pauschale je Wartungseinsatz (je Kran)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): Instandhaltungspflichten aus GBU/Betrieb (BetrSichV § 3) und TRBS 1112 (Organisation/Durchführung Instandhaltung).
400.002 – Öl-/Getriebeservice an Kranantrieben (falls fällig)
Beschreibung: Ölwechsel inkl. fachgerechter Entsorgung, Dichtheits-/Funktionscheck; Nachweis.
Einheit: Stück (je Getriebe)
Menge: n. B.
Bezug Betreiberpflicht(en): Erhalt sicherer Betriebszustand (BetrSichV/GBU), Umsetzung Herstellerpflegepläne. (Format analog Website-LV.)
410.001 – Intervall-Inspektion zwischen Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)
Beschreibung: Zustandsaufnahme kritischer Komponenten (Seile/Ketten, Bremsen, Endschalter, Energiezuführung) zur frühzeitigen Mängelerkennung; Kurzbericht.
Einheit: Stück (je Kran/Termin)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen nach TRBS 1201; Ergebnisse in Prüfbuch.
500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz
Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls der Krananlage. Ein Servicetechniker kommt schnellstmöglich zum Einsatzort, um eine Fehlerdiagnose durchzuführen und die Betriebsbereitschaft des Krans wiederherzustellen. Typische Tätigkeiten im Störungsfall: Auslesen von Fehlercodes, Prüfen von Steuerung und Antrieben, Austauschen kleinerer defekter Komponenten (falls Ersatzteile direkt verfügbar) und provisorische Instandsetzung, damit der Betrieb kurzfristig weitergehen kann. Ziel des Notfalleinsatzes ist es, Stillstandszeiten zu minimieren und die Sicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen.
Einheit: Pauschale (pro Einsatz)
Menge: 1
Hinweise: Dieser Pauschalpreis umfasst die Bereitstellung eines Servicetechnikers im Notfall, inklusive Einsatzbereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Der Service steht auf Abruf 24/7 zur Verfügung, sodass auch nachts oder am Wochenende Hilfe geleistet werden kann. Die Anfahrt innerhalb der Region und bis zu einer bestimmten Einsatzdauer (z.B. 2 Stunden vor Ort) sind in der Pauschale enthalten; weiterer Aufwand wird über Pos. 500.002 abgerechnet. Für Kunden mit Wartungsvertrag können evtl. Sonderkonditionen gelten (z.B. Wegfall von Notdienstzuschlägen). Der Auftragnehmer verfügt über ein dichtes Servicenetz, um kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten. Dank einer leistungsfähigen Ersatzteillogistik sind die gängigsten Teile sofort verfügbar, sodass benötigte Komponenten in der Regel noch am Tag der Bestellung oder per Kurier beschafft werden können. Sollte die Störung nicht sofort behoben werden können, wird der Kran gesichert außer Betrieb genommen und eine Folgereparatur geplant.
500.002 – Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Beschreibung: Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungen an der Krananlage auf Regie-Basis. Der Servicetechniker arbeitet die festgestellten Mängel oder Defekte fachgerecht ab – hierzu zählen mechanische Reparaturen (z.B. Tausch eines defekten Seils, Erneuern von Rollen, Reparatur von Getriebeschäden) ebenso wie elektrische Arbeiten (z.B. Austausch eines Steuerungsmoduls, Neuverdrahtung eines Kabelbruchs, Fehlerbehebung an der Funkfernsteuerung). Auch aufwendigere Instandsetzungen wie das Wechseln ganzer Baugruppen (Hubwerk, Motor) fallen darunter. Nach jeder Reparatur wird die Anlage getestet und sicherheitstechnisch abgenommen, bevor sie dem Betrieb übergeben wird.
Einheit: Stunde
Menge: 8
Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet die Arbeitszeit eines qualifizierten Kranservice-Technikers vor Ort. Fahrtkosten, eventuelle Zuschläge für Überstunden/Nachtarbeit sowie benötigte Ersatzteile sind nicht inbegriffen und werden separat abgerechnet (siehe Ersatzteilversorgung Pos. 700.001). Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach dem Schadensumfang – vor umfangreichen Reparaturen erfolgt auf Wunsch ein Kostenvoranschlag. Während der Instandsetzung ist die Krananlage außer Betrieb zu nehmen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Gegebenenfalls ist nach Abschluss der Reparatur eine Prüfung erforderlich (bei sicherheitsrelevanten Komponenten ggf. eine außerordentliche Sachverständigenprüfung gemäß BetrSichV). Diese Leistung kann auch präventiv im Anschluss an Inspektionen erfolgen, falls dort Mängel aufgezeigt wurden. Die Dokumentation der durchgeführten Reparaturen (Bericht, ggf. Fotos, Prüfprotokoll) wird dem Betreiber zur Verfügung gestellt.
500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
Beschreibung: Soforteinsatz, Fehlerdiagnose, Erstbehebung falls möglich; Übergabe Notbetrieb/Sicherstillstand; Einsatzbericht.
Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb/Stillsetzung bei Mängeln (DGUV V52 § 27 Abs. 2 – Mängel beheben/ggf. außer Betrieb setzen).
500.002 – Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/Steuerung)
Beschreibung: Austausch/Justage defekter Teile, Wiederinbetriebnahme inkl. Funktions-/Sicherheitscheck; Reparaturbericht + Prüfbuch-Eintrag.
Einheit: Stunde (Techniker)
Menge: n. B.
Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung sicherer Zustand gem. GBU/Prüfbericht (BetrSichV/ DGUV V52).
500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
Beschreibung: Soforteinsatz, Fehlerdiagnose, Erstbehebung falls möglich; Übergabe Notbetrieb/Sicherstillstand; Einsatzbericht.
Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb/Stillsetzung bei Mängeln (DGUV V52 § 27 Abs. 2 – Mängel beheben/ggf. außer Betrieb setzen).
500.002 – Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/Steuerung)
Beschreibung: Austausch/Justage defekter Teile, Wiederinbetriebnahme inkl. Funktions-/Sicherheitscheck; Reparaturbericht + Prüfbuch-Eintrag.
Einheit: Stunde (Techniker)
Menge: n. B.
Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung sicherer Zustand gem. GBU/Prüfbericht (BetrSichV/ DGUV V52).
600.001 – Nachrüstung eines Frequenzumrichters
Beschreibung: Nachträglicher Einbau eines Frequenzumrichters zur stufenlosen Steuerung eines Kranantriebs (z.B. Hubwerk- oder Fahrwerksmotor) an einer vorhandenen Krananlage. Der alte Direktantrieb/Schützsteuerung wird durch einen modernen, frequenzgeregelten Antrieb ergänzt oder ersetzt. Leistung umfasst die Lieferung des passenden Frequenzumrichter-Geräts, Montage und Verkabelung im Schaltschrank, Integration in die Steuerung und Programmierung der Parameter (Beschleunigungs- und Bremsrampen, Geschwindigkeitsprofile). Anschließend wird die Funktion ausgiebig getestet und optimiert. Durch die Umrüstung werden sanftere Hub- und Fahrbewegungen ermöglicht, was die Lastpendelneigung reduziert und die Positioniergenauigkeit erhöht.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Voraussetzung ist ausreichend Platz im Schaltschrank und die Eignung des vorhandenen Motors für Umrichterbetrieb (ggf. Motortausch bei alten Motoren notwendig). Die Parametrierung erfolgt in Abstimmung mit den Erfordernissen des Kunden (z.B. maximale Geschwindigkeit, Sanftanlauf). Netzrückwirkungen des Umrichters (Oberschwingungen) sind zu beachten – es werden nur normgerechte, EMV-geprüfte Geräte eingesetzt. Nachrüstung wird gemäß DIN EN 60204-32 (Sicherheit von Kransteuerungen) durchgeführt. Nach erfolgreicher Installation ist eine Anpassung der Betriebsanleitung und ggf. eine erneute Prüfung der Anlage ratsam.
600.002 – Nachrüstung einer Funkfernsteuerung
Beschreibung: Ausrüstung einer Krananlage mit einer Funkfernsteuerung zur kabellosen Bedienung. Enthalten ist die Lieferung und Installation eines Funkempfänger-Moduls am Kran (inkl. Anschluss an die Kransteuerung) sowie die Bereitstellung eines oder mehrerer mobiler Funkhandbedienteile (Sender) für den Kranführer. Die bestehende Steuerung (Pendelsteuerung/Kabelfernbedienung) wird entsprechend adaptiert, sodass wahlweise Funk- oder Kabelbedienung möglich ist. Nach Einbau wird das Funksystem auf Reichweite, Störsicherheit und alle Befehle getestet. Der Kranführer kann den Kran nun aus sicherer Distanz und mit besserer Bewegungsfreiheit steuern, was die Ergonomie verbessert und erlaubt, einen besseren Blick auf Last und Umgebung zu haben.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Das Funksteuerungssystem erfüllt die einschlägigen Funk- und Sicherheitssnormen (z.B. DIN EN 300220, CE-Kennzeichnung). Vor der Nachrüstung ist zu prüfen, dass keine Frequenzkonflikte vor Ort bestehen (ggf. Abstimmung der Funkfrequenz mit anderen Geräten). Die Bediener müssen in der Handhabung der neuen Funkfernsteuerung unterwiesen werden (siehe Pos. 800.001). Batterien/Akkus für die Handsender sowie ein Ladegerät sind im Lieferumfang enthalten. Die robuste Ausführung der Sender (Schutzart IP65 oder höher) ermöglicht den Einsatz in industrieller Umgebung.
600.003 – Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung
Beschreibung: Diverse Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender Krananlagen mit zusätzlichen Komponenten oder Sicherheits-Upgrades. Diese Position kann z.B. folgende Leistungen umfassen: Nachrüstung von Endabschaltern (Fahrweg- oder Hubendschalter) zur zusätzlichen Sicherung von Endpositionen, Installation eines Antikollisionssystems für zwei Krane auf derselben Kranbahn (verhindert Zusammenstöße), Ausstattung der Krananlage mit einem digitalen Lastmesssystem und Lastanzeige oder mit einem elektronischen Lastkollektivspeicher zur Aufzeichnung der Lastkollektive. Ebenfalls möglich ist der Austausch veralteter Hauptbaugruppen – z.B. Ersatz eines alten Hubwerks oder eines kompletten Kransteuerungssystems – durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten. Damit kann die Sicherheit und Leistungsfähigkeit älterer Krananlagen deutlich verbessert werden. Die jeweilige Nachrüstlösung wird eingebaut und in Betrieb genommen, einschließlich aller notwendigen Anpassungen an der Elektrik/Steuerung und der Dokumentation.
Einheit: Stück
Menge: 1
Hinweise: Diese Position dient als Sammelposition für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen. Die genaue Spezifikation der nachzurüstenden Komponente(n) ist bei Beauftragung anzugeben. Alle Nachrüstungen erfolgen herstellerneutral – es werden kompatible Komponenten für die vorhandene Anlage ausgewählt. Vor Ausführung sollte geprüft werden, ob die Modernisierung eine Änderungsgenehmigung oder neue Abnahmeprüfung erfordert (z.B. die Nachrüstung einer Überlastsicherung oder der Austausch des Hebezeugs gelten als wesentliche Änderung, die eine Abnahme nach sich zieht). Nach Abschluss der Arbeiten wird die Anlage auf Funktion und Sicherheit geprüft; eine Aktualisierung der technischen Unterlagen (Schaltplan, Betriebsanleitung) ist Bestandteil der Leistung.
700.001 – Ersatzteilbeschaffung und -lieferung
Beschreibung: Bereitstellung von Ersatzteilen für Krananlagen nach Bedarf. Der Auftragnehmer identifiziert das erforderliche Ersatzteil anhand der Fehlerbeschreibung oder Inspektion (z.B. passendes Hubseil, Kranrad, Steuerungsmodul) – auch für unterschiedliche Fabrikate dank herstellerneutraler Ersatzteilrecherche. Anschließend erfolgt die Beschaffung des Teils über das Ersatzteillager, den Hersteller oder den Fachhandel. Das Ersatzteil wird an den Kunden geliefert (Standardversand) oder bei Bedarf zur Abholung bereitgestellt. Die Lieferung umfasst die übliche Verpackung zum Schutz des Bauteils.
Einheit: Stück
Menge: 5
Hinweise: Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind in dieser Position nicht enthalten und werden je nach Teil separat ausgewiesen oder nach Nachweis abgerechnet (diese Position deckt den Service der Beschaffung und Bereitstellung ab, nicht den Teilepreis). Es werden bevorzugt Originalteile oder gleichwertige vom Hersteller freigegebene Teile verwendet, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten. Viele gängige Verschleiß- und Ersatzteile werden vom Auftragnehmer auf Lager gehalten, sodass sie sofort verfügbar sind. Nicht vorrätige Teile beschafft der Auftragnehmer kurzfristig. In der Regel können dringend benötigte Komponenten noch am Tag der Bestellung versandt oder vom Kunden abgeholt werden. Hinweis: Express- bzw. Kurierlieferungen sind in dieser Position nicht enthalten, siehe Pos. 700.002.
700.002 – Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile
Beschreibung: Zusätzliche Serviceleistung für besonders eilige Ersatzteillieferungen. Wenn ein Ersatzteil umgehend benötigt wird (z.B. zur Vermeidung von langem Stillstand), wird eine Expresslieferung veranlasst – etwa als Kurierdienst-Sendung, Nacht-Express oder direkter Botenfahrt. Dies gewährleistet die Zustellung des Ersatzteils innerhalb kürzester Zeit, oft innerhalb desselben Tages oder über Nacht, je nach Dringlichkeit.
Einheit: Pauschale (pro Lieferung)
Menge: 2
Hinweise: Diese Position ist optional und fällt nur an, wenn vom Betreiber eine beschleunigte Lieferung gewünscht wird oder die Dringlichkeit der Reparatur dies erfordert. Sie wird zusätzlich zu Pos. 700.001 berechnet, da hier Sondertransportkosten anfallen (Kurier, Expressdienst). Der Auftragnehmer wählt das schnellstmögliche Transportmittel (Direktkurier, Flugexpress etc.), um die Lieferzeit zu minimieren. In der Regel kann eine Zustellung per Kurier innerhalb weniger Stunden erfolgen. Die genaue Ausführung (z.B. Overnight-Express vs. Direktkurier) und die Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
700.001 – Ersatzteilrecherche, ‑beschaffung und ‑logistik
Beschreibung: Identifikation/Verfügbarkeit, Bestellung/Anlieferung, Ersatzteilnachweis; (Teilekosten separat).
Einheit: Stück (je Teilvorgang)
Menge: n. B.
Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung Instandhaltbarkeit (BetrSichV/GBU; dokumentierter Nachweis im Prüfbuch/Anlagenakte).
800.001 – Schulung und Einweisung des Bedienpersonals
Beschreibung: Durchführung einer Kranführerschulung für das Bedienpersonal der Krananlage. Die Schulung vermittelt alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, damit die Kranführer den Kran sicher und effizient bedienen können. Theorieteil: Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Sicherheitsvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung), Pflichten des Kranführers, Aufbau und Funktion der spezifischen Krananlage, sowie Lastaufnahmemittel und Anschlagtechnik. Praktischer Teil: Einweisung am Kran vor Ort – die Teilnehmer üben unter Anleitung das sichere Anschlagen von Lasten, das Führen des Krans mit und ohne Last, das Durchführen der vorgeschriebenen Sicht- und Funktionskontrollen vor Arbeitsbeginn, sowie das richtige Reagieren auf ungewöhnliche Geräusche oder Störungen. Es wird auch der korrekte Umgang mit der Steuerung (Handbediengerät oder Kabinensteuerung/Funkfernsteuerung) geschult. Am Ende der Schulung sollen die Bediener in der Lage sein, den Kran eigenständig und unfallfrei zu betreiben und die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)
Menge: 1
Hinweise: Die Schulung richtet sich an Kranführer ohne oder mit geringer Erfahrung sowie als Auffrischung für erfahrene Bediener. Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur unterwiesene und geeignete Personen Kran fahren zu lassen; eine qualifizierte Kranführerausbildung und regelmäßige Unterweisungen (mind. jährlich) sind vorgeschrieben. In dieser Position ist eine Schulung für eine Gruppe bis zu ca. 5-10 Personen enthalten (genaue Teilnehmerzahl nach Absprache). Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ein Zertifikat oder einen Fahrausweis als Nachweis der Befähigung. Für die Dauer der praktischen Übungen stellt der Betreiber einen geeigneten Bereich frei von Betriebsverkehr bereit. Schulungsunterlagen und ggf. audiovisuelle Medien werden vom Auftragnehmer gestellt. Inhalte und Dauer (typisch 1-2 Tage) können an die Vorkenntnisse der Teilnehmer angepasst werden.
800.002 – Schulung und Einweisung des Instandhaltungspersonals
Beschreibung: Spezielle Schulung für betriebseigene Wartungs- und Instandhaltungstechniker, fokussiert auf die Krananlagen-Technik. Es werden vertiefte Kenntnisse vermittelt, die das Personal befähigen, regelmäßige Wartungen selbst durchzuführen und kleinere Reparaturen sicher anzugehen. Schulungsinhalte (theoretisch und praktisch): Arbeiten unter Spannung und Schutzmaßnahmen (Abschalten, Absichern der Anlage), Aufbau und Funktionsweise der Kranmechanik und -elektrik, typische Wartungsarbeiten gemäß Wartungsplan (Schmierstellen, Prüfpunkte, Einstellarbeiten), Erkennen von Verschleißbildern und Schäden, Vorgehen bei Störungen (Fehlersuche in Steuerungen, Interpretation von Fehlercodes) sowie sichere Durchführung von Austausch einfacher Baugruppen (z.B. Austausch von Kontakten, Sicherungen, Seilen oder Ketten). Ebenso behandelt werden die gesetzlichen Prüfanforderungen (was darf die eigene Instandhaltung durchführen, wann muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden). Im Praxisteil wird direkt an der Krananlage gezeigt, wie Inspektionen ablaufen und z.B. Bremsen eingestellt oder Seile gewechselt werden. Damit erlangt das Instandhaltungspersonal ein tieferes Verständnis der Anlage und kann viele Aufgaben eigenständig erledigen.
Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)
Menge: 1
Hinweise: Diese Schulung wird auf die im Betrieb vorhandenen Krananlagen und Vorkenntnisse der Teilnehmer abgestimmt. Sie ist insbesondere für Instandhaltungspersonal gedacht, das regelmäßig Wartungen (Pos. 400.001) durchführen soll oder häufig bei Störungen erste Maßnahmen ergreift. Durch die Weiterbildung erhöht sich die Anlagensicherheit und viele Probleme können intern gelöst werden. Hersteller und Fachfirmen bieten entsprechende Kurse an – z.B. Schulungen zu Wartung und Instandhaltung von Kranen und Hebezeugen. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer Unterlagen sowie Checklisten für Wartungsarbeiten. Es wird empfohlen, diese Schulung bei Neuerungen (z.B. neuer Krantyp oder neue Technik) oder alle paar Jahre zur Auffrischung zu wiederholen, um stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.
920.001 – Betriebsanweisung je Kran (Erstellung/Aktualisierung + Aushang)
Beschreibung: Kranspezifische Betriebsanweisung (Gefahren, PSA, Prüf-/Bedienhinweise, Störungen, Not-Halt/Notfälle), Ausgabe/Aushang, Integration in Unterweisung.
Einheit: Stück (je Krananlage)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs-/Informationspflicht ArbSchG § 12; inhaltliche Leitplanken für sicheren Betrieb u. a. DGUV Regel 109‑017 (Last-/Anschlagmittel, sichere Verwendung).
920.002 – Jährliche Unterweisung Kranführer & Anschläger (mit Nachweis)
Beschreibung: Jahresunterweisung inkl. Praxisteil (Sicht-/Funktionskontrollen vor Arbeitsbeginn, Kommunikation, Sperrbereiche, Notfallabläufe); Teilnehmerliste & Tests.
Einheit: Pauschale je Termin (bis X TN)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12; Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 309‑003 (Auswahl/Unterweisung/Befähigungsnachweis).
940.001 – Betriebsregel Mehrkranbetrieb/Tandemhub inkl. Einweisung
Beschreibung: Erarbeitung/Implementierung Betriebsregel (Abläufe, Kommunikation, Freigaben), Einweisung betroffener Personen, ggf. Rollen-/Handzeichenplan.
Einheit: Pauschale (je Hubszenerio/Arbeitsbereich)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV V52 § 33 Zusammenarbeit mehrerer Krane (Ablauf festlegen, Verständigung sicherstellen).
940.002 – Tägliche Sicht‑ & Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Training)
Beschreibung: Bereitstellung geprüfter Checklisten, Kurzschulung Bediener (Bremsen/Not-Halt/Endschalter, sichtbare Schäden), Nachweisführung.
Einheit: Pauschale (Einrichtung je Kran)
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV V52 § 30 (Pflichten des Kranführers: Kontrollen zu Arbeitsbeginn).
800.001 – Kranführerschulung (Grund-/Auffrischung)
Beschreibung: Theorie (Rechtsgrundlagen/Lasten/Kommunikation) + Praxis am Kran; Befähigungsnachweis.
Einheit: Pauschale je Schulungstermin
Menge: 1
Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Grundsatz 309‑003 (Befähigungsnachweis), Unterweisungspflicht ArbSchG § 12.
900.001 – Ferndiagnose und Telefonsupport
Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei technischen Fragen oder Störungen an der Krananlage, ohne dass unmittelbar ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Servicetechniker steht per Telefon oder Videoanruf mit dem Bedien- oder Instandhaltungspersonal in Kontakt, um durch gezielte Anweisungen und Fragen eine Ferndiagnose des Kranzustands vorzunehmen. Mögliche Inhalte: Auslesen von Fehlermeldungen über die Bedieneinheit, Anleitung des Personals vor Ort bei einfachen Prüfungen (z.B. Sicherungscheck, Sensorstatus auslesen), Schritt-für-Schritt-Anweisungen zur Rücksetzung von Steuerungen oder Behebung einfacher Fehler (z.B. Endschalterjustage). Falls die Krananlage mit einer Telemetrie- oder Fernwartungsschnittstelle ausgerüstet ist, kann der Techniker auch online auf Diagnosedaten der Steuerung zugreifen und diese auswerten. Ziel dieses Services ist es, Ausfallzeiten zu reduzieren, indem viele Probleme sofort per Fernhilfe gelöst oder eingegrenzt werden können, ohne die Anfahrt abzuwarten.
Einheit: Stunde
Menge: 5
Hinweise: Der Telefonsupport ist typischerweise werktags während der üblichen Betriebszeiten verfügbar; für Notfälle außerhalb dieser Zeiten steht der Notdienst (Pos. 500.001) bereit. Voraussetzung für die Ferndiagnose ist, dass vor Ort Personal mit grundlegenden Kenntnissen verfügbar ist, das die Anweisungen umsetzen kann. Eventuell anfallende Verbindungs- oder Kommunikationskosten (Telefon/Internet) trägt der Betreiber. Datensicherheit: Bei Online-Zugriffen werden aktuelle Sicherheitsstandards eingehalten; der Zugang zur Kransteuerung erfolgt nur mit Zustimmung des Betreibers. Sollte sich das Problem auf diesem Wege nicht beheben lassen, wird ein Vor-Ort-Einsatz veranlasst – die bis dahin erlangten Diagnoseergebnisse helfen, den Techniker effizient vorzubereiten.
900.002 – AR-basierter Live-Support (Augmented Reality)
Beschreibung: Hochmoderne Live-Fernunterstützung mittels Augmented Reality für komplexe Fälle. Dabei wird eine Echtzeitverbindung zwischen dem Instandhaltungspersonal vor Ort und einem remote zugeschalteten Service-Experten hergestellt, unter Nutzung von AR-Technologie. Das Wartungspersonal verwendet z.B. ein Smartphone oder eine AR-Brille, um Videoaufnahmen des Krans und der betreffenden Bauteile in die Zentrale zu übertragen. Der entfernte Experte sieht so in Echtzeit genau das, was der Techniker vor Ort sieht, und kann mittels AR-Einblendungen dem Personal visuelle Hilfestellungen geben – z.B. Markierungen oder Hinweise direkt im Kamerabild anzeigen. Der Experte führt Schritt für Schritt durch die Fehlersuche und Reparatur: Er kann im Live-Video Komponenten identifizieren, Montageschritte einblenden und mündlich Anweisungen geben, während das Personal vor Ort die Handgriffe ausführt. Auf diese Weise lassen sich viele Störungen oder Wartungsaufgaben aus der Ferne begleiten und lösen, ohne dass ein Servicetechniker physisch anwesend sein muss.
Einheit: Stunde
Menge: 2
Hinweise: Dieser Service erfordert entsprechende Hardware beim Kunden: Entweder ein Smartphone/Tablet mit Kamera und geeigneter AR-Support-App oder spezielle AR-Brillen, die vom Auftragnehmer bereitgestellt oder vom Kunden angeschafft werden können. Eine stabile Internet-Datenverbindung ist Voraussetzung für flüssige Videokommunikation. Vorteil: Durch AR-Unterstützung wird die Fehlerbehebungszeit drastisch verkürzt, da Wartezeiten auf einen Techniker entfallen und dennoch fachkundige Anleitung in hoher Qualität erfolgt. Häufig ist der Einsatz eines Servicetechnikers vor Ort dadurch gar nicht mehr notwendig. Die Verfügbarkeit dieses Dienstes kann in Serviceverträgen geregelt werden – teilweise wird er Kunden mit Wartungsverträgen kostengünstiger oder kostenlos angeboten. Alle sicherheitsrelevanten Arbeiten, die vom eigenen Personal mit AR-Hilfe durchgeführt werden, müssen dennoch mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen; bei kritischen Eingriffen (z.B. Arbeiten an tragenden Teilen) ist ggf. anschließend eine Prüfabnahme ratsam.
900.001 – Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)
Beschreibung: Remote-Unterstützung (Fehlercodes, Rücksetzungen, Anweisungen) mit Ticketdokumentation.
Einheit: Stunde
Menge: n. B.
Bezug Betreiberpflicht(en): Schnelle Gefahrenabwehr/Sicherstellung sicheren Betriebs (organisatorische Pflicht, Dokumentation im Prüfbuch/Anlagenakte).
Abrechnungs- und Leistungsgrenzen (für alle Positionen – Standardklauseln)
Enthaltene Nachweise: Prüf-/Wartungsprotokoll, Eintrag/Update Prüfbuch je Position mit Prüfcharakter (§ 27 DGUV V52), Kennzeichnung/Plakette, Fristvorschlag nach TRBS 1201.
Qualifikation Prüfpersonal: Zur Prüfung befähigte Person (TRBS 1203) bzw. Sachverständige nach DGUV V52, abhängig von Kranart/Prüfart.
Mitwirkung Auftraggeber: Zugang/Absperrung, Medien, Lasten/Prüfgewichte (oder Beauftragung), Herstellerdokumente, Bedienpersonal verfügbar.
Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich beauftragt): Ersatzteile/Verbrauchsstoffe, Schwerlast-/Sonderhubmittel, Statikberechnungen, Hebe-/Bühnenmiete, Kranbahnbegutachtung durch Prüfstatiker.
