3D1 Unternehmensqualifikation
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Unternehmensqualifikation
Dieses Dokument definiert die Mindestanforderungen an die Unternehmensqualifikation von Auftragnehmern, die Kranmanagement-Dienstleistungen im Rahmen des Facility-Management-Vertrags des Auftraggebers erbringen. Der Auftragnehmer weist die vollständige rechtliche, technische und organisatorische Befähigung nach, Inspektions-, Wartungs-, Prüf- und Dokumentationsarbeiten an den Krananlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 (Krane) durchzuführen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur fachlich qualifizierte, gesetzeskonforme und sicherheitszertifizierte Dienstleister an den Krananlagen des Auftraggebers tätig sind.
Unternehmensqualifikation im Kranbetrieb sichern
- Geltungsbereich
- Normative Grundlagen
- Unternehmensanforderungen
- Fachliche Qualifikation
- Personelle Befähigung
- Arbeitsschutz
- Versicherungsnachweis
- Qualitätssicherung
- Nachweis
- Übergabe
- Unterschriften
Geltungsbereich der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle Unternehmen oder Subunternehmer, die für den Auftraggeber kranbezogene Dienstleistungen erbringen, einschließlich vorbeugender Wartung, Inspektion, Lastprüfungen, Reparatur, Modernisierung und Zertifizierung. Der Auftragnehmer hat Nachweise über die Legitimität des Unternehmens, die technische Kompetenz, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Qualifikation des Personals vorzulegen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens eingereicht werden.
Rechtliche und normative Grundlagen- Alle Anforderungen an die Unternehmensqualifikation beruhen auf den folgenden rechtlichen und technischen Bestimmungen (jeweils in der aktuellen Fassung):
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): §§ 3, 6, 10, 14 (Vorschriften zu Sicherheit und Prüfpflicht von Arbeitsmitteln)
DGUV Vorschrift 52 (Krane): Unfallverhütungsvorschrift für Krananlagen
DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8: Betriebssicherheit und Prüfungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen
Handelsgesetzbuch (HGB): Anforderungen an Handelsregistereintragungen
Gewerbeordnung (GewO): Vorschriften zur Gewerbeanmeldung und Betriebserlaubnis
VDI 6026 Blatt 1: Anforderungen an die technische Dokumentation in der Gebäudeinstandhaltung
Rechtliche Unternehmensanforderungen
Der Auftragnehmer legt einen gültigen Nachweis über seine rechtliche Existenz und die Berechtigung vor, Kranmanagement-Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Gültige Gewerbeanmeldung
Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)
Kopie der Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckung für kranbezogene Tätigkeiten
Bestätigung der Einhaltung der deutschen Arbeits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften
Fachliche Qualifikation
Der Auftragnehmer weist seine fachliche Kompetenz und Leistungsfähigkeit nach, um alle erforderlichen Kranmanagement-Dienstleistungen entsprechend der BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 durchzuführen.
Dies umfasst insbesondere:
Nachweisbare Erfahrung und Referenzen aus Kranwartungs- und Inspektionsprojekten vergleichbaren Umfangs
Verfügbarkeit von qualifiziertem Prüfpersonal (befähigte Personen gemäß TRBS 1203)
Zugang zu geeigneten Prüf-, Mess- und Kalibriergeräten, kalibriert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
Internes Qualitätsmanagementsystem (idealerweise zertifiziert nach ISO 9001)
Umweltmanagementsystem zertifiziert nach ISO 14001 (sofern zutreffend)
Personelle Befähigung und Kompetenz- Der Auftragnehmer benennt alle Mitarbeiter, die direkt in Kranmanagement-Aufgaben eingebunden sind, einschließlich:
Prüf- und Inspektionstechniker (befähigte Personen gemäß TRBS 1203)
Wartungstechniker mit gültiger DGUV-Sicherheitseinweisung
Kranführer zertifiziert gemäß DGUV Grundsatz 309-003
Leitungspersonal für Koordination und Dokumentation
Jede genannte Person muss über gültige Zertifikate, nachgewiesene Praxiserfahrung sowie aktuelle Nachweise über sicherheitstechnische Unterweisungen verfügen. Der Auftragnehmer garantiert regelmäßige Auffrischungsschulungen und bewahrt alle entsprechenden Nachweise mindestens fünf Jahre lang zu Prüfzwecken auf.
Arbeitsschutz und Umweltkonformität- Der Auftragnehmer handelt in vollem Umfang nach den geltenden Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften:
Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Einhaltung der BetrSichV für Betriebssicherheit von Kranen und Hebezeugen
Fachgerechte Abfall- und Materialentsorgung entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Sachgerechter Umgang mit Schmiermitteln, Ölen und Gefahrstoffen, um Umweltschäden zu vermeiden
Versicherungsnachweis und Haftung- Der Auftragnehmer verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung, die ausdrücklich Folgendes abdeckt:
Sach- und Personenschäden, die durch Betrieb oder Wartung der Krananlagen entstehen
Leistungen der Prüf- und Inspektionsdienste
Umwelthaftung für mögliche Kontaminationen oder Schäden durch Leckagen oder Verschmutzungen
Qualitätssicherung und Dokumentation- Der Auftragnehmer etabliert und pflegt interne Qualitätssicherungsprozesse für alle kranbezogenen Tätigkeiten:
Dokumentationsverfahren gemäß VDI 6026 Blatt 1 und ISO 9001
Erfassung aller Inspektions- und Wartungsaktivitäten im CAFM-System des Auftraggebers
Aufbewahrung von Prüfberichten, Zertifikaten und technischen Unterlagen für mindestens zehn Jahre
Durchführung interner Audits zur Überprüfung der Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen
Nachweis und Auditierung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Qualifikationen und Zertifizierungen des Auftragnehmers jederzeit während des Ausschreibungs- oder Ausführungsprozesses zu überprüfen. Der Auftragnehmer gewährt auf Anfrage Zugang zu allen relevanten Dokumentationen, Prüfberichten und Personalqualifikationsnachweisen. Die Nichtaufrechterhaltung der geforderten Qualifikationen oder die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben kann zur Kündigung des Vertrags und zum Ausschluss von künftigen Ausschreibungen führen.
Übergabe und Abnahme
Der Auftragnehmer legt sämtliche geforderten Qualifikationsunterlagen vor Beginn der Leistungen vor. Der Auftraggeber prüft die Vollständigkeit, Gültigkeit und Konformität aller eingereichten Dokumente. Eine formale Abnahme der Qualifikation des Auftragnehmers erfolgt erst nach erfolgreicher Validierung der gesetzlichen, technischen und fachlichen Anforderungen dieses Dokuments.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber | Für den Auftragnehmer |
|---|---|
| Name: ___________________________ | Name: ___________________________ |
| Position: _______________________ | Position: _______________________ |
| Unterschrift: _____________________ | Unterschrift : _____________________ |
| Datum______________________ | Datum: ______________________ |
