Heben
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Hebezeuge
Hebezeuge (Lifter) zählen im Facility Management zu den sicherheitsrelevanten, genehmigungspflichtigen und betriebskritischen technischen Anlagen. Ihre Planung, Vergabe, Abnahme und der anschließende Betrieb erfordern daher eine vollständige, rechtskonforme und revisionssichere Dokumentation. Die nachfolgend beschriebenen Dokumente gewährleisten, dass Vergabeentscheidungen nachvollziehbar sind, behördliche und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden, Anlagen eindeutig beschrieben und geprüft sind und Gewährleistungs- sowie Betreiberpflichten ordnungsgemäß gesteuert werden. Sie sind somit Grundlage für einen sicheren, wirtschaftlichen und auditfähigen Betrieb über den gesamten Lebenszyklus der Hebeanlage.
- Abnahmeprotokoll – Förderanlagen
- Angebot – Bauleistungen
- Anlagenbeschreibung – Technische Ausrüstung
- Anlagenbuch
- System- und Funktionsschema
- Antrag auf Abweichung von der BetrSichV
- Antrag auf behördliche Genehmigung
- Übersicht der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Aufmaß / Messprotokolle – Technische Ausrüstung
- Prüfaufzeichnungen für Arbeitsmittel
- Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel
- Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
- Ausführungs- und Konstruktionspläne
- Betriebs- und Benutzerhandbuch
- Bestellung befähigter Personen zur Prüfung
- Benutzerinformationen für Maschinen
- Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnis
- Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
- Bestellung von Koordinatoren
- Betriebsanweisungen – Arbeitsmittel
- Betriebsanleitungen – Maschinen (Arbeitsplatzbezug)
- Betriebsanleitungen – Maschinen (Gebäudebezug)
- Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel
- Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung
- Betriebsanweisungen – Arbeitsschutz
- Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll
- Betriebskostenberechnungen
- Brandschutz- / Brandfall- / Steuermatrix (Fire Protection Control Matrix)
- Darstellungen der Lösung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
- Instandhaltungsdokumentation
- Dokumentation von Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
- Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren
- Bauablaufdokumentation / Bautagebuch
- Vergabedokumentation
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
- Eignungsnachweis des Bauleistungsanbieters
- Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
- Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung
- Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
- Mengenermittlung – Technische Ausrüstung
- Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Funktionsschema (Grundschaltbild) – LPH 2 (Vorplanung)
- Gebrauchsanweisung (Produkte)
- Gewerke- / Trade-Relationship-Matrix
- Herstellerinformationen zur Instandhaltung
- Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
- Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen
- Instandhaltungsbericht
- Instandhaltungsplan
- Instandhaltungszeitplan
- Bestandsverzeichnis / Inventarliste
- Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)
- EU-Konformitäts- / Leistungserklärung für Maschinen
- Kostenberechnung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
- Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
- Kostenschätzung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
- Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnis)
- Montageanleitung für unvollständige Maschinen
- Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
- Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung
- Anschlusspläne für gelieferte Maschinen und Geräte
- Planungskonzept – Technische Ausrüstung
- Preisliste – Technische Ausrüstung
- Mängelbeseitigungsprotokoll aus der Abnahme
- Protokoll über besondere Unterweisungen
- Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Raumbuch (gesamt)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
- Auditunterlagen
- Schadstoff- / Emissionsberechnungen
- Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 5 Ausführungsplanung)
Abnahmeprotokoll – Förderanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Abnahmeprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der vertragsgemäßen Leistungserbringung |
| Rechts- & Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Abnahmedatum |
| Verantwortlich | Vertragsparteien (Auftraggeber / Auftragnehmer) |
| Praxisbezug FM | Startpunkt für Gewährleistung, Inbetriebnahme und Instandhaltung |
Erläuterung
Das Abnahmeprotokoll markiert den Übergang von der Bau- zur Betriebsphase und dokumentiert, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Es enthält das Abnahmedatum, beschreibt die geprüften Leistungen und hält eventuelle Mängel oder Vorbehalte fest. Für das Facility Management ist dieses Protokoll das Referenzdokument zur Festlegung der Gewährleistungsfristen und zur Überwachung der Mängelbeseitigung. Es signalisiert, dass der Betreiber die Anlage nutzen darf und damit die Verantwortlichkeiten für den sicheren Betrieb und die Wartung übernimmt. Durch die lückenlose Dokumentation lassen sich Rechtsansprüche sichern und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Angebot – Bauleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Angebotsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche und technische Grundlage der Vergabe |
| Rechts- & Normbezug | VOB/A 2019, Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Preise |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxisbezug FM | Vertragsgrundlage für Kosten- und Leistungsabgleich |
Erläuterung
Angebotsunterlagen müssen gemäss der VOB/A und der VgV transparent, wirtschaftlich und diskriminierungsfrei erstellt werden. Sie definieren Leistungsumfang, technische Anforderungen und Preisstrukturen und bilden die Grundlage für die Auswahl des Auftragnehmers. Im Facility Management dienen diese Dokumente zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, zur Abgrenzung von Leistungen und zur Nachverfolgung von Nachträgen. Eine sorgfältige Prüfung und Ablage gewährleistet, dass spätere Vergaben nachvollziehbar sind und Vertragsänderungen auf belastbaren Unterlagen beruhen.
Anlagenbeschreibung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagenbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Verständliche Darstellung von Aufbau und Funktion |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsprinzip |
| Verantwortlich | Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Betriebseinweisung, Störungsanalyse, Wartung |
Erläuterung
Die Anlagenbeschreibung liefert eine übersichtliche und verständliche Darstellung des Hebezeugs, erläutert Funktionsprinzip, Hauptkomponenten, Steuerungs- und Sicherheitsvorrichtungen sowie Betriebsparameter. Sie wird im Rahmen der HOAI durch den Fachplaner erstellt und dient dem Facility Management als zentrales Dokument für die Betriebseinweisung, die Störungsanalyse und die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen. Eine klare und detaillierte Beschreibung ermöglicht es, das technische System im Störungsfall schnell zu verstehen und Verbesserungen zielgerichtet umzusetzen.
Anlagenbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Asset- bzw. Anlagenbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung und Verwaltung aller relevanten Daten |
| Rechts- & Normbezug | DIN 32835-1, VDI-MT 3810-1, VDI 6070-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Identifikationsdaten |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Asset-, Kosten- und Lebenszyklusmanagement |
Erläuterung
Das Anlagenbuch dokumentiert alle relevanten Informationen über das Hebezeug – von technischen Daten über Inbetriebnahme- und Wartungsdaten bis zu Kosten und Restwerten. Die DIN 32835-1 legt Anforderungen an technische Produktdokumentationen fest, die VDI-MT 3810-1 beschreibt die Betreiberverantwortung und VDI 6070-1 strukturiert die Datenhaltung im Raumbuch. Im Facility Management ist das Anlagenbuch ein strategisches Instrument für Investitions-, Ersatz- und Budgetentscheidungen. Es unterstützt das Lebenszyklusmanagement, ermöglicht die Kostentransparenz und bildet die Grundlage für die Nachhaltigkeits- und Risikobewertung der Anlage.
System- und Funktionsschema
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Systemdiagramm |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der funktionalen Zusammenhänge |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsabläufe |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug FM | Wartung, Fehlerdiagnose, Umbauten |
Erläuterung
Das System- und Funktionsschema visualisiert die strukturellen und funktionalen Zusammenhänge der Hebeanlage. Es zeigt die Funktionsabläufe, Schnittstellen zu anderen Gewerken und die Logik der Steuerungseinheiten. Gemäß VDI 6026-1 sind Umfang und Form der technischen Dokumentation so zu gestalten, dass Planer, Errichter und Betreiber den Aufbau, die Schnittstellen und die Betriebsweise nachvollziehen können. Das Facility Management nutzt das Schema zur Fehlerdiagnose, zur Planung von Wartungsarbeiten sowie für Umbauten oder Erweiterungen. Ein verständliches Schema erleichtert die Kommunikation mit Servicepartnern und minimiert Ausfallzeiten.
Antrag auf Abweichung von der BetrSichV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Abweichungs-/Ausnahmeantrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung alternativer Schutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wesentliche Inhalte | • Begründung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Nachweis eines rechtssicheren Sonderbetriebs |
Erläuterung
Gemäß BetrSichV können Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen, wenn die Anwendung der Vorschriften zu unverhältnismäßiger Härte führen würde und die Sicherheit trotzdem gewährleistet bleibt. Der Antrag muss die Begründung der Abweichung, die alternativen Schutzmaßnahmen sowie eine Bewertung der verbleibenden Risiken enthalten. Für das Facility Management ist dieser Antrag ein rechtlicher Nachweis, dass der abweichende Betrieb behördlich akzeptiert wurde. Das Dokument sollte daher vollständig, transparent und mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Antrag auf behördliche Genehmigung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Genehmigungsantrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Anlage |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Technische Unterlagen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Auftraggeber |
| Praxisbezug FM | Sicherstellung des rechtlich zulässigen Betriebs |
Erläuterung
Vor der Errichtung oder wesentlichen Veränderung eines Hebezeugs ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Nach HOAI und den einschlägigen Landesbauordnungen erstellt der Fachplaner einen Genehmigungsantrag mit technischen Unterlagen, Lage- und Systemplänen sowie Berechnungen. Das Facility Management muss diese Unterlagen dauerhaft verfügbar halten, um im Falle von Prüfungen den genehmigten Zustand nachweisen zu können. Eine ordnungsgemäße Genehmigung bildet die Basis für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb.
Übersicht der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewährleistungs- und Fristenübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Steuerung von Mängel- und Haftungsansprüchen |
| Rechts- & Normbezug | BGB, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Fristen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Gewährleistungs- und Fristenmanagement |
Erläuterung
Die Übersicht der Verjährungsfristen dokumentiert die Dauer der Gewährleistungsansprüche für Bau- und Lieferleistungen. Sie enthält die vertraglich vereinbarten Fristen, die gesetzlichen Grundlagen und die jeweils verantwortlichen Ansprechpartner. Für das Facility Management ist diese Übersicht ein Werkzeug zur rechtzeitigen Mängelanzeige, zur Vermeidung des Fristablaufs und zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Die systematische Überwachung der Fristen ermöglicht es, bei auftretenden Schäden oder Mängeln schnell zu reagieren.
Aufmaß / Messprotokolle – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Aufmaß- und Messunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Mengen- und Leistungsnachweis |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VOB/B |
| Wesentliche Inhalte | • Gemessene Leistungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Ingenieure |
| Praxisbezug FM | Abrechnung, Kostenkontrolle |
Erläuterung
Das Aufmaß ist ein zentrales Verfahren zur Erfassung und Dokumentation erbrachter Bauleistungen. Die ermittelten Maße legen fest, welche Mengen an Material verbaut oder welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dienen als Grundlage für die Abrechnung nach Einheitspreisen. Gemäß VOB/B dürfen nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden; das Aufmaß muss nachvollziehbar dokumentiert und prüfbar sein. Messmethoden sollten vorab vereinbart, Abweichungen festgehalten und Messprotokolle erstellt werden. Im Facility Management dienen diese Unterlagen der Kostenkontrolle, der Plausibilisierung von Rechnungen und Nachträgen und der Nachweisführung gegenüber Auftragnehmern.
Prüfaufzeichnungen für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung der Arbeitsmittel |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, Technische Regeln (TRBS 1201) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfumfang |
| Verantwortlich | Befähigte Personen (Sachkundige) |
| Praxisbezug FM | Betreiber- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Arbeitsmittel wie Hebezeuge unterliegen der regelmäßigen Prüfung gemäß BetrSichV. Die TRBS 1201 konkretisieren Art, Umfang und Intervalle der Prüfungen sowie die Anforderungen an befähigte Personen. Die Prüfaufzeichnungen dokumentieren den Prüfumfang, die Ergebnisse und die festgelegten Prüffristen. Für das Facility Management dienen diese Protokolle als zentrale Sicherheits- und Haftungsnachweise. Sie belegen gegenüber Behörden, Versicherungsträgern und internen Audits, dass die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt wurden. Eine lückenlose Dokumentation schützt den Betreiber vor Haftungsrisiken und trägt wesentlich zur Arbeitssicherheit bei.
Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfprotokolle / Aufzeichnungen elektrischer Prüfungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit von Hebezeugen gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701/0702 |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4, DGUV Information 203-070/203-071, VDE 0701, VDE 0702 |
| Wesentliche Inhalte | • Identifikation des Geräts |
| Verantwortlich | Befähigte Elektrofachkraft / Prüfer |
| Praxisbezug FM | Haftungs-, Prüf- und Auditnachweis; Grundlage für Wiederholungsprüfungen, Versicherungskontrollen und Gefährdungsbeurteilungen |
Erläuterung
Prüfprotokolle sind die zentralen Betreiber- und Haftungsnachweise. Die DGUV Vorschriften verlangen, dass elektrische Arbeitsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden dürfen und regelmäßig zu prüfen sind. Die Aufzeichnungen dokumentieren die Messergebnisse (Schutzleiter- und Isolationswerte, Leckströme etc.), bewerten diese anhand der Grenzwerte und legen die Prüffristen fest. Sie dienen im FM der rechtssicheren Planung von Wiederholungsprüfungen, sind Basis für Versicherungs- und BG-Kontrollen und unterstützen die Bewertung der Betriebssicherheit.
Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungs- und Angebotszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Vergabe von Hebezeugen – Vergleichbarkeit und eindeutige Leistungsbeschreibung |
| Rechts- & Normbezug | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) |
| Wesentliche Inhalte | • Lage und Abmessungen |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Vergleichbarkeit der Angebote, Vertragsklarheit, transparente Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Ausschreibungszeichnungen sind Teil der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI. Sie definieren klar die geplante Ausführung (Lage, Abmessungen, Schnittstellen, Leistungsparameter) und ermöglichen so einen transparenten Vergleich der Angebote. Für das Facility Management sind diese Zeichnungen wichtig, um Vertrags- und Nachtragsleistungen nachvollziehbar zu dokumentieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ausführungs- und Konstruktionspläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Montagepläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Umsetzung der genehmigten Planung – Darstellung der tatsächlichen Ausführung (“as built”) |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 6026 |
| Wesentliche Inhalte | • Detailmaße |
| Verantwortlich | Konstrukteur / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartung, Umbauten und Störungsbeseitigung |
Erläuterung
Die Ausführungs- und Konstruktionspläne dokumentieren die realisierte Montage (Leistungsphase 5). Nach VDI 6026 müssen Ausführungsdokumente alle erforderlichen Details enthalten, klar, nachvollziehbar und revisionsfähig sein. Dazu gehören z. B. detaillierte Abmessungen, Befestigungen und Einbausituationen. Für das Facility Management sind diese Pläne unverzichtbar, da sie die tatsächliche Ausführung nachweisen und die Basis für Wartung, Umbauten und Störungsbehebungen bilden.
Betriebs- und Benutzerhandbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Benutzerhandbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb und ordnungsgemäße Nutzung gemäß VDI 6026 |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1, DIN EN ISO 12100 (Informationen für den Benutzer) |
| Wesentliche Inhalte | • Bedienungsanleitung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug FM | Schulung, Betrieb, Wartungsorganisation, Gefährdungsbeurteilungen |
Erläuterung
Gemäß VDI 6026 muss zum Abschluss der Errichtung ein vollständiges Betriebs- und Benutzerhandbuch übergeben werden. Dieses enthält sämtliche Bedien- und Wartungsanweisungen, sicherheitstechnische Hinweise und Maßnahmen bei Störungen. Die Norm DIN EN ISO 12100 verlangt, dass verbleibende Restrisiken, Warnhinweise und erforderliche Schutzmaßnahmen deutlich beschrieben werden; Benutzerinformationen dürfen andere Maßnahmen zur Risikominderung nicht ersetzen. Für das Facility Management bildet das Handbuch die Grundlage für Schulungen, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Bestellung befähigter Personen zur Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schriftliche Bestellung befähigter Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssichere Organisation der Prüfpflichten – Delegation der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel |
| Rechts- & Normbezug | VDI 4068-1, TRBS 1203 |
| Wesentliche Inhalte | • Nachweis der Qualifikation (Fachausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Organisations- und Haftungsnachweis, Grundlage für rechtskonforme Prüfungen |
Erläuterung
Die Bestellung befähigter Personen ist ein formaler Bestandteil der Betreiberorganisation. VDI 4068-1 definiert die Qualifikationsanforderungen: eine einschlägige Fachausbildung, mindestens ein Jahr Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln und aktuelles Wissen über relevante Vorschriften. TRBS 1203 verpflichtet Arbeitgeber, die Befähigung regelmäßig fortzuschreiben und schriftlich zu bestellen. Diese Bestellung dokumentiert Verantwortlichkeiten und schützt vor Haftungsrisiken.
Benutzerinformationen für Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Benutzer- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Reduzierung von Fehlbedienung und Restrisiken; Teil der Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN ISO 12100 |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Restrisiken und Warnhinweise |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Eingang in Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Schulungen |
Erläuterung
DIN EN ISO 12100 fordert, dass der Hersteller Informationen für den Benutzer bereitstellt, um Restrisiken zu kommunizieren, die durch konstruktive Maßnahmen nicht eliminiert werden konnten. Dazu gehören Warnhinweise, Signale, Piktogramme sowie schriftliche Anweisungen und Schulungen. Diese Informationen fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein und bilden die Grundlage für betriebliche Anweisungen.
Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Berechnungen und Entwurfsnachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Machbarkeit und Konformität in der Entwurfsplanung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 3), DGUV V3, einschlägige VDE-Normen, TRBS |
| Wesentliche Inhalte | • Lastannahmen und Berechnung der Tragfähigkeit |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit, Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit |
Erläuterung
In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) werden die technischen Grundlagen für Hebezeuge erarbeitet. Die Planer definieren Lastannahmen, berechnen Tragfähigkeit und Dimensionierung der Komponenten, legen Sicherheitszonen und Aufstellorte fest und planen Energieversorgung und Steuerung. Diese Unterlagen dienen als Nachweis der technischen Machbarkeit und bilden die Grundlage für die Genehmigung sowie für spätere Ausschreibungen.
Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Detailberechnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung der Umsetzungssicherheit und Erfüllung der Sicherheitsanforderungen in der Ausführungsplanung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 5), DIN VDE Normen, DGUV V3, VDE 0100/0105, DIN EN 61439, VDI 6026 |
| Wesentliche Inhalte | • Detaillierte Berechnung von Kabelwegen, Spannungsabfällen und Energieversorgung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Technische Referenz für Betrieb und Wartung; Grundlage für Anpassungen und Störungsbehebung |
Erläuterung
In der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) werden die Berechnungen aus der Entwurfsplanung verfeinert: Kabelwege und Spannungsabfälle werden exakt dimensioniert, Energieversorgungen und Sicherungsgeräte ausgewählt, Schutzmaßnahmen festgelegt und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik sowie Brandschutz abgestimmt. Diese Dokumente bilden die technische Referenz für die spätere Nutzung, Wartung und etwaige Anpassungen.
Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogene Auslegungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten technischen Lösung und Leistungsgrenzen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 7), DIN 18379/18381 (TGA-Bauleistungen) |
| Wesentliche Inhalte | • Beschriebene Varianten und Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement; Grundlage für Nachträge und Mängelbewertung |
Erläuterung
Während der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) dokumentieren die Planer die final beauftragte technische Lösung. Dazu gehören die detaillierte Beschreibung der gewählten Ausführung, Hersteller- und Systemangaben, Leistungsgrenzen sowie eventuelle Abweichungen gegenüber der Ausschreibung. Diese Unterlagen werden Teil des Vertrags und dienen im Facility Management zur Beurteilung von Nachträgen, Mängeln und Gewährleistungsansprüchen.
Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Lebenszykluskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche Bewertung über die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung von Investitions-, Betriebs-, Instandhaltungs- und Entsorgungskosten |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Anlage 15), VDI 2067 (nicht verpflichtend, aber gängige Richtlinie für LCC) |
| Wesentliche Inhalte | • Investitionskosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Investitions- und Ersatzentscheidungen, Budgetierung und Optimierung der Betriebskosten |
Erläuterung
Die Lebenszykluskostenberechnung (LCC) ermöglicht eine langfristige wirtschaftliche Bewertung der Hebezeuganlage. Die HOAI fordert in Anlage 15 eine detaillierte Betriebs- und Lebenszykluskostenberechnung; dabei werden Investitions-, Energie-, Wartungs-, Kalibrier-, Ersatz- und Entsorgungskosten berücksichtigt, um verschiedene Lösungen vergleichbar zu machen. Für das Facility Management unterstützt die LCC eine nachhaltige Kostensteuerung und die Entscheidung für die wirtschaftlichste Variante über den gesamten Lebenszyklus.
Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestandsdokumentation inkl. grafischer Darstellung und Neuberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Erfassung und Bewertung bestehender Hebezeuge |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenverzeichnis |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Umbauten, Weiterbetrieb und Gefährdungsbeurteilung |
Erläuterung
Diese Dokumentation ist für das Facility Management essenziell, um Bestandsanlagen normgerecht zu bewerten, vorhandene Lastreserven zu prüfen und den sicheren Weiterbetrieb zu gewährleisten. Sie umfasst detaillierte Bestandspläne, technische Daten und Berechnungen, die den aktuellen Zustand und die Leistungsfähigkeit der Hebezeuge abbilden. Damit bildet sie die Ausgangsbasis für Modernisierungen oder Umbauten – beispielsweise kann nur auf Grundlage einer vollständigen Bestandsdokumentation entschieden werden, ob eine Anlage durch neue Komponenten ertüchtigt werden kann oder ob Ersatz nötig ist. Zudem werden die Unterlagen häufig für behördliche Genehmigungen herangezogen und fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Insgesamt stellt die Bestandsdokumentation sicher, dass der Betreiber jederzeit einen aktuellen, prüffähigen Nachweis über die Anlage hat und alle Entscheidungen auf fundierten Informationen beruhen.
Bestellung von Koordinatoren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schriftliche Bestellung von Koordinatoren |
| Zweck & Geltungsbereich | Organisation von Arbeitsschutz- und Koordinationspflichten |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, DGUV Information 215-830, GefStoffV |
| Wesentliche Inhalte | • Aufgabenabgrenzung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxisbezug FM | Rechtssichere Aufgabenverteilung bei Betrieb und Instandhaltung |
Erläuterung
Die schriftliche Bestellung von Koordinatoren ist ein zentrales Instrument zur Haftungsminimierung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gemäß § 13 Absatz 3 BetrSichV muss bei gleichzeitigen Tätigkeiten mehrerer Arbeitgeber – etwa wenn interne Mitarbeiter und externe Servicefirmen an oder um ein Hebezeug arbeiten – eine geeignete Person als Koordinator bestellt werden, der die Schutzmaßnahmen aller Beteiligten abstimmt. In diesem Bestellschreiben werden Aufgaben, Befugnisse (z. B. Weisungsrecht gegenüber Fremdfirmen) und Verantwortungsbereiche klar festgelegt. Für das Facility Management schafft dies klare Zuständigkeiten: Der Koordinator überwacht, dass parallel ablaufende Arbeiten sicher durchgeführt werden und keine gegenseitigen Gefährdungen entstehen. Dadurch wird sichergestellt, dass im Wartungs- und Instandhaltungsalltag – in dem häufig Fremdfirmen eingebunden sind – die Arbeitsschutzorganisation zuverlässig funktioniert. Im Ergebnis schützt eine wirksame Koordinatorenbestellung sowohl die Beschäftigten vor Unfällen als auch den Betreiber vor Haftungsansprüchen, da die Pflichtenverteilung nachweisbar geregelt ist.
Betriebsanweisungen – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsanweisung für Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Umgang mit Hebezeugen im Arbeitsalltag |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Unterweisung, Audit- und Kontrollgrundlage |
Erläuterung
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel (wie Hebezeuge) übersetzen die gesetzlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung in konkrete Handlungsanweisungen. Bevor Beschäftigte ein Hebezeug erstmals benutzen, muss der Arbeitgeber ihnen laut BetrSichV eine verständliche schriftliche Betriebsanweisung aushändigen und sie unterweisen. Diese Anweisungen enthalten klar beschriebene Gefahren (z. B. Quetsch- und Scherstellen, herabfallende Lasten), entsprechende Schutzmaßnahmen (etwa persönliche Schutzausrüstung tragen, Sicherheitsabstände einhalten) sowie Verhaltensregeln für Stör- und Notfälle (z. B. beim Ausfall des Hebezeugs oder Stromunterbrechung). Im Facility Management dienen solche Betriebsanweisungen als Grundlage für die regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen der Mitarbeiter. Gleichzeitig bieten sie Prüfern (z. B. der Berufsgenossenschaft) und internen Auditoren einen Nachweis, dass der sichere Betrieb organisatorisch verankert ist. Somit sind Betriebsanweisungen ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation, um einen rechtssicheren und unfallfreien Umgang mit den Hebezeugen im Alltag zu gewährleisten.
Betriebsanleitungen – Maschinen (Arbeitsplatzbezug)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Maschinenbetriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb von Hebezeugen als Maschinen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 1012-1, DIN EN 809, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, 9. ProdSV, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Restrisiken |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Technische Referenz für Betrieb und Wartung |
Erläuterung
Die Maschinen-Betriebsanleitung wird vom Hersteller des Hebezeugs bereitgestellt und ist gesetzlich vorgeschrieben (gemäß Maschinenrichtlinie bzw. 9. ProdSV). Sie enthält alle notwendigen Angaben, um das Hebezeug am Arbeitsplatz sicher zu betreiben. Dazu gehören Informationen über Restrisiken, die trotz Konstruktion verbleiben (z. B. nicht vermeidbare Quetschgefahren), und detaillierte Hinweise zu Wartung und Inspektion (wie Intervalle, Schmierpläne, auszutauschende Verschleißteile). Auch die Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen (etwa Not-Aus, Überlastabschaltung, Endschalter) wird erläutert, damit Betreiber und Instandhalter wissen, wie diese korrekt zu nutzen und zu prüfen sind. Im Facility Management dient die Hersteller-Betriebsanleitung als verbindliche technische Referenz. Sie bildet die Grundlage für Betriebsprozesse und Instandhaltungspläne und ist unverzichtbar für die Gefährdungsbeurteilung der Anlage, da in ihr alle vom Hersteller erkannten Gefahren und vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen dokumentiert sind. Die Einhaltung der Herstellerangaben ist zudem wichtig, um Garantie- und Haftungsansprüche zu wahren.
Betriebsanleitungen – Maschinen (Gebäudebezug)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Maschinenbetriebsanleitung für Gebäudeintegration |
| Zweck & Geltungsbereich | Einbindung der Maschine in bauliche und technische Infrastruktur |
| Rechts- & Normbezug | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, DIN EN ISO 12100, DIN EN 12693, DIN EN 809, DIN EN 1012-1, 9. ProdSV, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Schnittstellen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Unterstützung bei Betrieb, Umbauten und Störungen |
Erläuterung
Neben der allgemeinen Maschinenanleitung stellt der Hersteller oftmals zusätzliche Dokumentation bereit, die speziell auf die Integration des Hebezeugs im Gebäude ausgerichtet ist. Darin werden alle relevanten Schnittstellen zur baulichen und technischen Infrastruktur beschrieben – beispielsweise Anschlusspunkte an die Stromversorgung (inkl. erforderlicher Absicherungen), die Einbindung in Steuerungs- oder Notfallsysteme des Gebäudes (z. B. Brandmeldeanlage, Gebäudeleittechnik) und mechanische Schnittstellen (Befestigungspunkte, Fundamentlasten). Ebenso sind Notfallkonzepte Teil dieser Unterlagen: Sie legen fest, wie im Gefahrenfall zu verfahren ist (etwa Notabsenkung des Hebezeugs bei Stromausfall oder Entriegelung von Türen im Brandfall) und welche Vorkehrungen das Gebäude dafür bieten muss. Für das Facility Management sind diese gebäudebezogenen Anleitungen deshalb äußerst relevant – sie machen die Wechselwirkungen zwischen Hebezeug und Gebäude transparent. Bei Störungen kann der FM anhand der Schnittstellenbeschreibungen die Fehlerursache eingrenzen (z. B. ob ein externer Faktor im Gebäude die Störung auslöst). Bei Umbauten am Gebäude liefern die Unterlagen Hinweise, welche Anforderungen das Hebezeug an seinen Aufstellort stellt (z. B. Platzbedarf, Tragfähigkeit der Decke, Klimatisierung von Maschinenräumen). Insgesamt tragen diese Dokumente dazu bei, den Betrieb sicher und reibungslos zu gestalten, da alle beteiligten Gewerke abgestimmt berücksichtigt werden.
Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Elektrische Sicherheit der Hebezeuge |
| Rechts- & Normbezug | 1. ProdSV, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU |
| Wesentliche Inhalte | • Elektrische Kennwerte |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Prüfungen und Unterweisungen |
Erläuterung
Für die elektrischen Komponenten eines Hebezeugs – zum Beispiel Steuerungen, Motoren oder Schaltschränke – stellt der Hersteller spezifische Betriebs- und Sicherheitsinformationen bereit. Diese erfüllen die Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die 1. ProdSV) und beinhalten alle wesentlichen elektrischen Kennwerte (z. B. Nennspannung, Stromaufnahme, Schutzart) sowie technische Schutzmaßnahmen (etwa Erdung, doppelte Isolierung, Abschaltvorrichtungen bei Überlast). Außerdem warnen sie vor bestimmten Gefahren im Umgang mit der Elektrik (z. B. „Spannung führende Teile – Lebensgefahr“ oder Hinweise zum Vermeiden von Kurzschlüssen). Im Facility Management dienen diese Informationen als Grundlage, um die elektrische Betriebssicherheit zu organisieren: So können darauf basierend die erforderlichen Prüfungen nach DGUV-Vorschrift (ehemals BGV A3, z. B. regelmäßige Elektroprüfungen) geplant werden. Auch bei der Unterweisung von Instandhaltungspersonal sind die Daten wichtig – Mitarbeiter müssen beispielsweise über die richtigen Abschalt- und Absicherungsverfahren Bescheid wissen. Insgesamt gewährleisten die Betriebs- und Sicherheitsinformationen, dass der Betreiber alle elektrischen Risiken kennt und geeignete Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb im Gebäudekontext treffen kann.
Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewerkeübergreifende Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordination aller beteiligten technischen Gewerke |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Schnittstellen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betriebssicherheit bei komplexen Anlagen |
Erläuterung
Komplexe technische Anlagen – wie Hebezeuge mit umfangreicher Peripherie – erfordern eine ganzheitliche Betriebsanweisung, die gewerkeübergreifend alle Zusammenhänge abdeckt. Ein Fachplaner der technischen Ausrüstung (TGA) erstellt ein solches Dokument idealerweise bereits im Rahmen der Planung (vgl. HOAI-Leistungsphasen), um sicherzustellen, dass alle beteiligten Gewerke abgestimmt betrieben werden können. In dieser interdisziplinären Anleitung sind beispielsweise die Schnittstellen zwischen der Hebeanlage und anderen Anlagen beschrieben (etwa die Wechselwirkung mit der Gebäudeelektrik, Lüftung oder der Brandmeldeanlage) und klare Zuständigkeiten definiert (wer für welchen Teil im Betrieb oder in einer Störung verantwortlich ist). Ebenso werden Betriebsabläufe festgelegt, die nur im Zusammenspiel mehrerer Gewerke funktionieren – beispielsweise die Prozedur beim Umschalten auf Notstrom, bei der sowohl die Elektroversorgung als auch das Hebezeug selbst koordiniert gehandhabt werden müssen. Für das Facility Management bietet eine solche gewerkeübergreifende Betriebsanweisung den Vorteil, Schnittstellenrisiken zu vermeiden: Alle Mitarbeiter und Dienstleister wissen, wie die verschiedenen technischen Systeme zusammenwirken und welche Absprachen einzuhalten sind. Dies erhöht die Betriebssicherheit insbesondere bei komplexen Anlagen, da Fehlbedienungen und widersprüchliche Handlungen vermieden werden.
Betriebsanweisungen – Arbeitsschutz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Information 205-001, BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Persönliche Schutzausrüstung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen und Behördenkontrollen |
Erläuterung
Arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisungen dienen dazu, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Vorgaben aus Gesetzen und Regeln (z. B. BetrSichV und DGUV-Informationen) in konkrete betriebliche Anweisungen umzusetzen. Während sich die unter Abschnitt 2.3 genannten Anweisungen auf das spezifische Arbeitsmittel konzentrieren, behandeln diese übergeordneten Betriebsanweisungen alle Aspekte des Arbeitsschutzes im Umgang mit dem Hebezeug. Typische Inhalte sind beispielsweise Vorgaben zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für Arbeiten an oder in der Nähe der Anlage (etwa Helm, Sicherheitsschuhe, ggf. Auffanggurt bei Arbeiten in der Höhe) sowie allgemeine Verhaltensregeln wie Absperrung des Gefahrenbereichs, Verbot von Aufenthalten unter schwebenden Lasten oder das Vorgehen bei Unfällen und Bränden. Diese Anweisungen werden in der Regel als Teil der systematischen Arbeitsschutzorganisation erstellt und regelmäßig aktualisiert. Im Facility Management bilden sie eine Grundlage für Unterweisungen der Beschäftigten und sind bei Behörden- oder Versicherungsprüfungen ein wichtiger Nachweis dafür, dass der Betreiber seine arbeitsschutzrechtlichen Pflichten erfüllt. Durch die konsequente Umsetzung dieser Anweisungen wird der Betrieb des Hebezeugs rechtskonform und sicher gestaltet.
Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebstagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Laufende Dokumentation des Anlagenbetriebs |
| Rechts- & Normbezug | VDI-MT 3810-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Betriebszeiten |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Nachweisführung und Optimierung |
Erläuterung
Ein Betriebstagebuch (auch Betriebsbuch oder Anlagenlogbuch genannt) ermöglicht eine lückenlose Aufzeichnung aller wesentlichen Ereignisse und Betriebsdaten eines Hebezeugs. Darin werden fortlaufend Betriebszeiten, aufgetretene Störungen und deren Behebung, durchgeführte Wartungen sowie Prüfungen und besondere Vorkommnisse dokumentiert. Diese kontinuierliche Dokumentation wird beispielsweise in der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 1 als Bestandteil einer guten Betreiberpraxis empfohlen. Für den Betreiber bzw. das Facility Management liefert das Betriebstagebuch mehrere Vorteile: Zum einen dient es als Nachweis gegenüber Dritten, dass der Anlagenbetrieb ordnungsgemäß überwacht und gewartet wird (wichtig etwa bei Unfalluntersuchungen oder Versicherungsschäden). Zum anderen bildet die gesammelte Historie die Grundlage für Analysen zur Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Wiederkehrende Störungsmuster lassen sich erkennen und gezielt abstellen, und die Wirksamkeit von Instandhaltungsmaßnahmen kann über die Zeit bewertet werden. Nicht zuletzt schafft ein sorgfältig geführtes Betriebstagebuch Transparenz über den Anlagenzustand und unterstützt fundierte Entscheidungen im Lebenszyklus, zum Beispiel wann eine umfassende Modernisierung angebracht ist.
Betriebskostenberechnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche Bewertung des Anlagenbetriebs |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Energie |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Budgetierung und Kostenkontrolle |
Erläuterung
Diese Berechnungen ermöglichen dem Facility Management eine transparente Kostensteuerung und dienen als Entscheidungsgrundlage für Optimierungs- und Ersatzinvestitionen. Die Betriebskostenberechnung ermittelt und prognostiziert alle im Zusammenhang mit dem Hebezeug anfallenden laufenden Kosten. Bereits bei der Planung – etwa im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen – werden solche Berechnungen angestellt, um die Wirtschaftlichkeit verschiedener Lösungsvarianten zu vergleichen. Typische Kostenfaktoren sind der Energieverbrauch der Anlage, die regelmäßigen Wartungskosten (Verträge, Inspektionen), Ersatz- und Verschleißteilkosten sowie der Personalaufwand für Bedienung und Instandhaltung. Im Facility Management dienen diese Berechnungen später der Budgetierung und laufenden Kostenkontrolle: Der Betreiber kann auf Basis der kalkulierten Werte Gelder für den Betrieb bereitstellen und hat Maßstäbe, um Soll-Ist-Vergleiche anzustellen. Außerdem ermöglichen transparente Betriebskosten den Vergleich mit Alternativen – zum Beispiel kann entschieden werden, ob eine Modernisierung rentabel ist, wenn sie die Energiekosten deutlich senkt, oder wann ein Austausch der Anlage wirtschaftlicher wäre als weiterer Betrieb. Insgesamt schafft die systematische Betriebskostenbetrachtung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Optimierungsmaßnahmen und sichert, dass die Hebezeuge nicht nur sicher, sondern auch kosteneffizient über ihren Lebenszyklus betrieben werden.
Brandschutz- / Brandfall- / Steuermatrix (Fire Protection Control Matrix)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandschutz- und Brandfall-Steuermatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition des Anlagenverhaltens von Hebezeugen im Brandfall |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 3819-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Auslösekriterien |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner / Brandschutzfachplaner |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Betrieb, Tests, Abnahmen und Feuerwehreinsatz |
Erläuterung
Die Brandschutz- und Brandfall-Steuermatrix ist ein zentrales Steuerungs- und Nachweisdokument für Sonderbauten. Sie legt für jedes potenzielle Brandszenario eindeutig fest, wie die Hebezeuge (z.B. Aufzüge oder Bühnenlifte) im Brand- oder Evakuierungsfall reagieren. In tabellarischer Form sind die Auslösekriterien (etwa Alarmierung durch Brandmeldeanlage oder Rauchmelder), die daraus resultierenden Steuerbefehle an die Anlage (z.B. Verlegung der Aufzüge zur definierten Brandfallhaltestelle, automatische Stillsetzung oder Freigabe für den Feuerwehreinsatz), sowie Wechselwirkungen und Schnittstellen zu anderen technischen Gewerken (wie Entrauchungsanlagen, Notstromversorgung, Gebäudeleittechnik) beschrieben. Dabei werden auch Prioritäten festgelegt, falls mehrere Steuerbefehle zeitgleich eintreffen. Dieses Dokument wird vom TGA-Fachplaner in Abstimmung mit dem Brandschutzplaner und den Behörden erstellt und ist Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Im FM-Betrieb dient die Brandschutzmatrix als Referenz für wiederkehrende Prüfungen (z.B. Funktionstest der Brandfallsteuerung von Aufzügen), für Brandschutzübungen und Unterweisungen des Personals sowie bei Wartungen und behördlichen Abnahmen. Durch die Matrix kann der Betreiber jederzeit nachweisen, dass die Hebezeuge ordnungsgemäß in die Brandschutzstrategie des Gebäudes eingebunden sind und im Ernstfall sicherheitsgerecht gesteuert werden. Sie ist somit unerlässlich für die Betriebssicherheit und Evakuierungsfähigkeit des Gebäudes.
Darstellungen der Lösung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsdarstellungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der geplanten Hebezeuglösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemschemata |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Basis für Montage, Betrieb und spätere Änderungen |
Erläuterung
Die technischen Lösungsdarstellungen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung nach HOAI) konkretisieren die genehmigte Entwurfsplanung des Hebezeugs und stellen sicher, dass die Anlage ausführungsreif, prüfbar und betrieblich handhabbar geplant ist. Der TGA-Fachplaner erarbeitet hierbei detaillierte Systemschemata und Detailpläne des Hebezeugs: Dazu zählen z.B. Ausführungszeichnungen des Schachts und Maschinenraums, Stromlauf- und Hydraulikpläne, sowie Schnittstellenpläne zur Gebäudeautomation, Stromversorgung oder zu angrenzenden Gewerken. Alle technischen Details – von Abmessungen über Anschlüsse bis hin zu Steuerungslogik – werden so ausgearbeitet, dass die Montagefirmen eindeutig wissen, was zu installieren ist, und Prüfsachverständige die Anlage auf Konformität prüfen können. Diese Unterlagen gewährleisten auch, dass Aspekte wie Wartungszugänglichkeit, Rettungsmöglichkeiten und die Integration von Sicherheitsfunktionen (Notrufsystem, Notstrom etc.) bereits in der Planung berücksichtigt sind. Für das Facility Management bilden die Lösungsdarstellungen eine essenzielle Grundlage für den späteren Betrieb: Sie dienen der Bewertung der Ausführungsqualität (Abgleich „Soll-Planung“ vs. „Ist-Ausführung“) bei der Abnahme. Außerdem sind sie für Instandhaltung und spätere Änderungen unverzichtbar – etwa wenn Jahre später Umbauten oder Modernisierungen anstehen, ermöglicht der Blick in diese Pläne eine genaue Orientierung über den ursprünglichen Aufbau und die verbauten Komponenten. Kurz: Die LPH-5-Dokumentation stellt sicher, dass der Hebezeugeinbau von Anfang an transparent und solide dokumentiert ist, was die langfristige Betriebsführung deutlich erleichtert.
Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der vergebenen technischen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18379, DIN 18381, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsreferenz |
Erläuterung
Die Lösungsbeschreibung dokumentiert, welche technische Variante des Hebezeugs nach der Ausschreibung tatsächlich beauftragt wurde. Nachdem in Leistungsphase 7 die Angebote ausgewertet und der Auftrag vergeben ist, hält der TGA-Fachplaner die endgültige Systemlösung detailliert fest. Darin enthalten sind alle Komponenten und Systeme mit konkreter Herstellerangabe (Fabrikat), deren Leistungsdaten und die geplanten Schnittstellen. Ebenso werden Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf oder besondere technische Klärungen schriftlich fixiert – etwa wenn der Auftragnehmer alternative Materialien oder Steuerungen anbietet, die in der Ausschreibung zulässig waren. Auch die System- und Schnittstellengrenzen (z.B. Abgrenzung zu Leistungen anderer Gewerke oder Betreiberleistungen) sind eindeutig definiert. Diese Lösungsbeschreibung wird Bestandteil der Vertragsunterlagen (vergleiche DIN 18379/DIN 18381 nach VOB/C) und dient allen Beteiligten als verbindliche Referenz dessen, was vereinbart und geschuldet ist. Im Facility Management ist dieses Dokument von großem praktischen Nutzen: Es bildet die Basis, um spätere Nachtragsforderungen oder Gewährleistungsansprüche zu bewerten – man kann jederzeit nachvollziehen, welche Ausführung ursprünglich vertraglich geschuldet war. Zudem dient es bei der Erstellung der Wartungsdokumentation und im Vergleich von Anlagen als Referenzdokument, damit der Betreiber auch nach Jahren noch weiß, welche technische Lösung im Gebäude verbaut wurde. Insgesamt schafft die Lösungsbeschreibung Transparenz und Rechtssicherheit über die beauftragte Ausführung.
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Analyse- und Optimierungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Anlagenperformance |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Betriebsdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Effizienz- und Sicherheitsoptimierung |
Erläuterung
Diese Unterlagen umfassen die Datenerfassung und Auswertung wichtiger Leistungs- und Betriebsparameter der Hebezeuganlage, mit dem Ziel einer kontinuierlichen Optimierung. Bereits in der Inbetriebnahmephase – und fortlaufend im Betrieb – werden relevante Betriebsdaten gesammelt: Beispielsweise Fahrtenzähler und Lastkollektive, Störungs- und Ausfallstatistiken, Reaktionszeiten von Notruf- oder Sicherheitssystemen sowie Energieverbrauchswerte. In der Analysedokumentation wertet der Fachplaner oder Betreiber diese Daten aus, um Schwachstellen oder Ineffizienzen zu identifizieren. Typische Inhalte sind etwa Berichte über wiederkehrende Störungen, Engpässe in der Verfügbarkeit oder Abweichungen von Soll-Werten (z.B. zu lange Wartezeiten, ungewöhnlicher Energiebedarf). Darauf aufbauend werden Optimierungsvorschläge erarbeitet – das kann die Anpassung von Steuerungsparametern, Software-Updates, organisatorische Maßnahmen (etwa geänderte Wartungsintervalle) oder bauliche Nachrüstungen umfassen. Die Dokumentation dieser Analysen und Optimierungen ist für das FM äußerst wertvoll: Sie bildet die Grundlage, um die Betriebssicherheit und Effizienz der Anlage fortlaufend zu verbessern. Zudem unterstützt sie moderne Instandhaltungsstrategien wie Predictive Maintenance, da aus den Trenddaten abgeleitet wird, wann z.B. Verschleißteile getauscht werden sollten, bevor ein Ausfall auftritt. Insgesamt ermöglicht dieser Prozess dem Betreiber, proaktiv statt reaktiv zu handeln und die Verfügbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit des Hebezeugs langfristig zu steigern.
Instandhaltungsdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- und Wartungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenzustands |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13460 |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Betreiber / Instandhalter |
| Praxisbezug FM | Planung, Nachweis und Auditfähigkeit |
Erläuterung
Die Instandhaltungsdokumentation umfasst sämtliche Unterlagen zur Wartung, Inspektion und Reparatur des Hebezeugs über dessen Lebensdauer. Gemäß DIN EN 13460 („Dokumente für die Instandhaltung“) müssen alle für den sicheren Betrieb relevanten Informationen bereitgestellt und fortgeschrieben werden. Wesentliche Bestandteile sind zum einen die Wartungspläne und -intervalle: Hier ist festgelegt, in welchen Zeitabständen und in welchem Umfang präventive Wartungen stattfinden (z.B. monatliche Funktionskontrollen, vierteljährliche Inspektionen, jährliche Sachkundigenprüfungen). Zum anderen enthält die Dokumentation detaillierte Wartungsanweisungen und Checklisten, Prüfpunkte für die wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung sowie eine Auflistung relevanter Ersatz- und Verschleißteile inklusive Bezugsquellen. Ebenfalls dokumentiert werden durchgeführte Arbeiten: Jeder Wartungs- oder Reparatureingriff wird protokolliert, mit Datum, Verantwortlichem, Befund und getroffenen Maßnahmen. Für den Betreiber ist diese strukturierte Dokumentation unverzichtbar, um seiner Betreiberpflicht nachzukommen, die Sicherheit der Anlage jederzeit zu gewährleisten. Im FM-Alltag dient sie der Wartungsplanung (alle vorgesehenen Maßnahmen im Blick zu behalten), der Nachweiserbringung gegenüber Aufsichtsbehörden oder Auditoren (bei Sicherheitsschauen oder Zertifizierungen) und der Qualitätssicherung der Dienstleister. Eine lückenlose Instandhaltungsdokumentation ermöglicht es im Schadensfall nachzuweisen, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen fristgerecht erfolgt sind, was Haftungsrisiken reduziert. Kurz: Sie ist der rote Faden für einen geregelten und nachvollziehbaren Instandhaltungsprozess.
Dokumentation von Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Revisionsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis normgerechter Dämm- und Brandschutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18421 |
| Wesentliche Inhalte | • Materialnachweise |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praxisbezug FM | Brandschutzkontrollen und Revision |
Erläuterung
Bei der Installation von Hebezeugen fallen oftmals wärmetechnische Dämmarbeiten und bauliche Brandschutzmaßnahmen in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) an – zum Beispiel Dämmungen an Antrieben oder Brandschutzabschottungen an Kabeldurchführungen im Aufzugsschacht. Die Dokumentation dieser Dämm- und Brandschutzarbeiten dient als qualifizierter Nachweis, dass alle Maßnahmen fachgerecht und nach den geltenden Normen (insbesondere gemäß der VOB/C ATV DIN 18421 „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“) ausgeführt wurden. In den Unterlagen werden sämtliche verwendeten Materialien mit ihren Zulassungen und Kenndaten aufgeführt – etwa Typ und Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutzmanschette oder die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffs – sowie die genauen Einbauorte im Gebäude dokumentiert (häufig mittels Plänen oder Fotodokumentation der Einbauten). Weiterhin sind Ausführungsdetails festgehalten, z.B. Schichtdicken, Befestigungstechniken oder spezifische Anschlussausbildungen, die für die Wirksamkeit der Maßnahme wichtig sind. Für das Facility Management sind diese Nachweise essenziell: Nur mit ihrer Hilfe kann der Betreiber bei Brandschutzbegehungen oder im Falle einer Revision (z.B. bei Umbauten oder Erweiterungen) belegen, dass der bauliche Brandschutz und die technischen Isolierungen ordnungsgemäß vorhanden sind. Zudem ermöglichen sie dem FM, bei späteren Änderungen am Hebezeug oder an der Gebäudetechnik (z.B. Nachrüsten von Kabeln durch Schächte) zu beurteilen, welche bestehenden Brandschutzabschottungen angepasst oder erneuert werden müssen. Damit sichern diese Dokumente dauerhaft die Brandschutzfunktion und Energieeffizienz im Bereich des Hebezeugs.
Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis vereinfachtes Verfahren |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssicherer Einsatz vereinfachter Prüfverfahren |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Voraussetzungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Prüf- und Organisationsnachweis |
Erläuterung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lässt in bestimmten Fällen zu, dass anstelle eines aufwändigen standardisierten Prüfverfahrens ein vereinfachtes Verfahren angewendet wird – vorausgesetzt, es handelt sich um Arbeitsmittel mit geringfügigen Risiken, deren Gefährdungen bekannt und allgemein beherrschbar sind. Die Dokumentation der Anforderungen für dieses vereinfachte Verfahren hat die Aufgabe, rechtskonform nachzuweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Abweichung vom Standardverfahren fachlich gerechtfertigt ist. In diesem Nachweisdokument werden zunächst die Voraussetzungen aufgeführt: Beispielsweise muss das Hebezeug den gesicherten Regeln der Technik entsprechen, alle einschlägigen Normen erfüllen und es dürfen nur geringe, überschaubare Gefährdungen davon ausgehen. Weiter wird die Abgrenzung des Anwendungsbereichs beschrieben – d.h. für welche konkreten Betriebssituationen oder Anlagenteile das vereinfachte Vorgehen gilt und wo ggf. doch volle Prüfpflicht besteht. Schließlich sind die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten des Betreibers festgehalten: Insbesondere muss der Arbeitgeber schriftlich darlegen, warum das vereinfachte Verfahren ausreichend ist, welche Annahmen dabei getroffen wurden und welche Auflagen dennoch eingehalten werden (z.B. regelmäßige Sichtkontrollen durch fachkundiges Personal). Im Facility Management dient diese Dokumentation als Prüf- und Organisationsnachweis: Bei internen Audits oder Behördenkontrollen kann der Betreiber damit transparent machen, dass er die Prüfpraxis bewusst auf Grundlage der BetrSichV §7 vereinfacht hat und alle Bedingungen hierfür erfüllt. So wird vermieden, dass im Schadensfall der Vorwurf entsteht, man habe Prüfungen versäumt – stattdessen ist klar belegt, dass ein zulässiges alternatives Verfahren Anwendung findet.
Bauablaufdokumentation / Bautagebuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bautagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachvollziehbarkeit des Bauprozesses |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Baufortschritt |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Gewährleistung und Revision |
Erläuterung
Das Bautagebuch ist ein fortlaufendes Protokoll des Bauablaufs und dient als wichtiges Nachweisdokument sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung. Darin verzeichnet der Bauleiter bzw. Fachplaner TGA täglich oder wöchentlich alle relevanten Ereignisse und Fakten auf der Baustelle: den Baufortschritt (ausgeführte Arbeiten, erreichte Bauabschnitte), aufgetretene Mängel oder Behinderungen, getroffene Anordnungen, Wetterbedingungen, Anwesenheit von Firmen und wichtige Abstimmungen. Ebenso werden Kontroll- und Abnahmetermine mit ihrem Ergebnis dokumentiert. Dieser lückenlose Verlauf ermöglicht es im Nachhinein, jeden Schritt der Errichtung des Hebezeugs nachzuvollziehen. Für das Facility Management ist das übergebene Bautagebuch ein äußerst wertvolles Referenzdokument. Es wird als Teil der Bestandsunterlagen archiviert und bei Bedarf – etwa im Gewährleistungsfall – herangezogen: Sollte später ein Mangel am Hebezeug auftreten (z.B. ein Installationsfehler oder Schadensfall), kann man im Bautagebuch nachlesen, wann und durch wen die betreffende Arbeit ausgeführt wurde und ob damals bereits Probleme sichtbar waren. Dies erleichtert die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem errichtenden Unternehmen. Auch bei späteren Umbau- oder Erweiterungsprojekten liefert das Bautagebuch Hintergrundinformationen, z.B. ob bestimmte Abweichungen von der Planung während der Bauausführung nötig waren. Letztlich schafft die Bauablaufdokumentation Transparenz und Vertrauen in den erbrachten Leistungsumfang und verhindert Streitigkeiten, da alle Vorgänge sauber belegt sind. Für einen professionellen FM-Betrieb gehört die Aufbewahrung und Kenntnis des Bautagebuchs daher zum Standard.
Vergabedokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabe- und Wertungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparenz und Rechtssicherheit der Vergabe |
| Rechts- & Normbezug | VgV, UVgO, VOB/A, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Vergabevermerk |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Nachtragsmanagement |
Erläuterung
Bei der Beschaffung von Hebezeugen – insbesondere im öffentlichen Sektor – ist eine umfassende Vergabedokumentation gesetzlich vorgeschrieben und für die Projektnachverfolgung unerlässlich. Diese Dokumentation umfasst alle relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen des Ausschreibungs- und Vergabeprozesses, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zentraler Bestandteil ist der Vergabevermerk gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): In diesem schriftlichen Vermerk hält der öffentliche Auftraggeber lückenlos fest, wie das Vergabeverfahren ablief – von der Bekanntmachung über die Angebotsprüfung bis zur Begründung der Zuschlagsentscheidung. Dazu gehört typischerweise auch eine Wertungsmatrix, in der die Angebote nach festgelegten Zuschlagskriterien (Preis, Technik, Qualität, etc.) vergleichend bewertet sind, sowie die Dokumentation etwaiger Bieterfragen, Verhandlungsrunden oder Ausschlussgründe. Am Ende steht die dokumentierte Zuschlagsentscheidung mit Begründung, weshalb der gewählte Bieter den Zuschlag erhalten hat. Für das Facility Management, das später den Betrieb der Anlage verantwortet, hat diese Vergabedokumentation praktischen Wert im Vertrags- und Nachtragsmanagement: Zum einen liegen hier alle vertraglich vereinbarten Leistungen schwarz auf weiß vor, was im Falle von Unklarheiten während der Leistungserbringung oder bei Vertragsstreitigkeiten herangezogen werden kann. Zum anderen erlaubt die Kenntnis der Vergabeakte dem FM, etwaige Nachträge des Auftragnehmers kritisch zu prüfen – man kann nachvollziehen, ob etwas wirklich nicht im ursprünglichen Leistungsumfang stand oder bereits im Angebot berücksichtigt war. Gerade bei öffentlichen Bauvorhaben schützt die saubere Dokumentation auch vor Korruptionsvorwürfen und stellt sicher, dass ein späterer Betreiberwechsel die Historie der Entscheidungen versteht. Insgesamt stellt die Vergabedokumentation sicher, dass die Nachvollziehbarkeit aller Entscheidungen im Beschaffungsprozess gewahrt bleibt und bildet einen Teil der Projektakten, den der Betreiber aus Gründen der Compliance und Qualitätssicherung sorgfältig aufbewahren sollte.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung arbeitsbedingter Risiken |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz, Audits, Behördenprüfungen |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) für das Hebezeug ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Arbeitsschutzes und gesetzlich nach § 3 BetrSichV gefordert. Hierbei ermittelt der Arbeitgeber bzw. Betreiber systematisch alle arbeitsbedingten Gefährdungen, die beim Betrieb, der Wartung und Nutzung des Hebezeugs auftreten können, und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest. In der Dokumentation der GBU werden zunächst die identifizierten Gefahrenquellen aufgelistet – etwa Quetsch- und Scherstellen, Absturzrisiken im Schacht, elektrische Gefahren, Brandgefahren oder ergonomische Belastungen für Wartungspersonal. Zu jeder Gefährdung wird bewertet, wie groß das Risiko ist und welche Schutzmaßnahmen greifen (z.B. technische Schutzvorrichtungen wie Sicherheitsabschaltungen oder Notrufeinrichtungen, organisatorische Maßnahmen wie Unterweisung und Zugangsbegrenzung, persönliche Schutzausrüstung falls erforderlich). Weiterhin definiert die GBU Prüf- und Überwachungsfristen: beispielsweise Intervalle für wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen oder Prüforganisationen, Inspektionsrhythmen für sicherheitsrelevante Komponenten, sowie Vorgaben für die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Diese gesamte Dokumentation muss schriftlich vorliegen, bevor die Anlage in Betrieb geht, und wird bei Änderungen oder neuen Erkenntnissen fortgeschrieben. Im Facility Management dient sie als Grundlage für zahlreiche Folgeprozesse: So werden aus der GBU Betriebsanweisungen und Notfallpläne abgeleitet, das Personal wird anhand der ermittelten Gefahren geschult und eingewiesen, und die Informationen fließen in Wartungs- und Prüfpläne ein. Bei Audits oder Behördenprüfungen (durch Gewerbeaufsicht, Unfallversicherungsträger etc.) kann der Betreiber mittels der GBU-Dokumentation nachweisen, dass er seiner Gefährdungsbeurteilungspflicht umfassend nachgekommen ist. Im Falle eines Unfalls liefert die GBU zudem den Nachweis, welche Risiken erkannt und abgesichert waren. Kurz: Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist unverzichtbar, um den sicheren Betrieb des Hebezeugs zu organisieren und gegenüber Dritten zu belegen.
Eignungsnachweis des Bauleistungsanbieters
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) |
| Zweck & Geltungsbereich | Vergaberechtlicher Nachweis der Befähigung zur Ausführung von Hebezeugleistungen |
| Rechts- & Normbezug | VOB/A 2019 |
| Wesentliche Inhalte | • Referenzen |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Zuschlagsentscheidung und Vertragsdurchführung |
Erläuterung
Der Eignungsnachweis stellt sicher, dass ausschließlich Unternehmen beauftragt werden, die fachlich und organisatorisch geeignet sind, Hebezeuge zu errichten oder zu ändern. Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A müssen Bieter hierfür ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit belegen. Dies erfolgt typischerweise durch Referenzen vergleichbarer Projekte, Qualifikationsnachweise des Fachpersonals, Nachweise über die technische Ausstattung und Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit (z. B. kein Insolvenzverfahren, ordnungsgemäß erfüllte Steuer- und Sozialabgaben). Dieser Nachweis wird vor Erteilung des Zuschlags geprüft und dient dazu, ungeeignete Anbieter vom Vergabeverfahren auszuschließen. Für das Facility Management ist der Eignungsnachweis nicht nur für die Zuschlagsentscheidung und Vertragsgestaltung relevant, sondern auch bei Nachtragsbewertungen, der Beurteilung von Mängeln sowie in Haftungsfragen. Durch die dokumentierte Eignung des Auftragnehmers kann der Betreiber im Konfliktfall belegen, dass die Auswahl des Dienstleisters sorgfältig und gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgte.
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einbauerklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Maschinenrechtlicher Nachweis bei unvollständigen Hebezeugen |
| Rechts- & Normbezug | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Maschine |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Voraussetzung für rechtssichere Integration und Inbetriebnahme |
Erläuterung
Die Einbauerklärung ist zwingend erforderlich, wenn Hebezeuge als unvollständige Maschinen geliefert werden, also als Baugruppen, die für sich genommen noch keine vollständige Funktion erfüllen. Darin bestätigt der Hersteller gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, welche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bereits eingehalten wurden, und gibt Hinweise zum Einbau des Geräts in die Gesamtmaschine. Die Einbauerklärung enthält insbesondere Angaben zum Hersteller, eine Beschreibung der unvollständigen Maschine, die angewandten Normen/Richtlinien und den Hinweis, dass das Gerät erst betrieben werden darf, nachdem die vollständige Anlage auf Konformität geprüft und mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurde. Ein unvollständiges Hebezeug trägt folglich keine CE-Kennzeichnung, sondern wird mit Einbauerklärung und Montageanleitung geliefert. Im Facility Management dient dieses Dokument als rechtlicher Nachweis dafür, dass die Endkonformität und CE-Zertifizierung erst nach der Integration durch den Betreiber oder Anlagenintegrator erreicht wird. Es grenzt die Herstellerhaftung von der Betreiberverantwortung ab und stellt sicher, dass vor Inbetriebnahme der Gesamtanlage alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergänzt und geprüft wurden.
Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Qualifikationsanforderungen für prüfende Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung fachgerechter Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Fachkenntnisse |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Organisations- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Dieses Dokument legt unternehmensintern fest, welche Anforderungen an die befähigten Personen gestellt werden, die Hebezeuge prüfen sollen. Damit wird dokumentiert, dass Prüfungen ausschließlich durch ausreichend qualifizierte Fachleute erfolgen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und konkretisiert durch TRBS 1203 muss eine zur Prüfung befähigte Person eine geeignete technische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und aktuelle Fachkenntnisse (durch regelmäßige Fortbildung) vorweisen. Die Festlegung der Qualifikationskriterien – etwa erforderliche Ausbildungsabschlüsse, Praxisjahre und Schulungsintervalle – stellt sicher, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt, nur kompetente Personen mit wiederkehrenden Prüfungen zu betrauen. Im Facility Management bildet diese Vorgabe die Grundlage für die schriftliche Bestellung von Prüfern und dient als Nachweis, dass der Betreiber die Prüfpflichten rechtssicher delegiert hat. Im Falle eines Unfalls oder einer behördlichen Überprüfung kann so belegt werden, dass die Prüfungen durch fachkundige, befähigte Personen erfolgt sind.
Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfkonzept / Prüfplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Organisation aller Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfumfang |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Planung, Nachweis und Auditfähigkeit |
Erläuterung
Hierbei handelt es sich um ein systematisches Prüfkonzept beziehungsweise einen Prüfplan, der sämtliche vorgeschriebenen Prüfungen für die Hebezeuge festlegt. Darin werden Art der Prüfungen (etwa Erstabnahme, regelmäßige Wiederholungsprüfung, außerordentliche Prüfung nach Änderungen), deren Umfang (welche Komponenten und Funktionen zu prüfen sind) sowie die Fristen bzw. Intervalle eindeutig dokumentiert. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen zu bestimmen, damit kein sicherheitsrelevanter Prüftermin versäumt wird. Dieses Dokument bildet die Grundlage für den Prüfkalender und fließt typischerweise in Wartungs- und Serviceverträge ein, sodass externe Dienstleister die Termine und Inhalte der Prüfungen kennen. Für das Facility Management ist ein solcher Prüfplan unerlässlich, um die fristgerechte und lückenlose Durchführung aller vorgeschriebenen Prüfschritte nachweisen zu können. Er ermöglicht eine vorausschauende Planung der Instandhaltung und dient im Auditfall als Beleg dafür, dass der Betreiber seine Prüf- und Sorgfaltspflichten erfüllt.
Mengenermittlung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mengenermittlung |
| Zweck & Geltungsbereich | Quantitative Grundlage für Kosten- und Vergabeberechnung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Stückzahlen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kostenkontrolle und Budgetplanung |
Erläuterung
Die Mengenermittlung umfasst die detaillierte Erfassung aller Mengen und Stückzahlen der vorgesehenen Hebezeuge und ihrer Komponenten und dient als quantitative Basis für Kostenschätzungen und Ausschreibungen. Im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen (insbesondere in der Vorbereitung der Vergabe, LPH 6) erstellt der TGA-Fachplaner ein Verzeichnis aller relevanten Mengen, das z.B. die Anzahl der Hebeanlagen, Fahrkörbe, Steuerungen, Schachtgerüste etc. sowie Berechnungsansätze enthält. Durch die klare Leistungsabgrenzung in der Mengenermittlung wird transparent, welche Leistungen zum Lieferumfang gehören, was als Grundlage für das Leistungsverzeichnis und die Angebotskalkulation dient. Für das Facility Management ist dieses Dokument insbesondere zur Plausibilisierung von Angeboten wertvoll: Anhand der aufgelisteten Mengen kann geprüft werden, ob die Angebote der Bieter vollständig und realistisch sind. Ebenso bildet die Mengenermittlung später die Referenz, um Mehr- oder Minderleistungen im Projektverlauf zu bewerten – etwa wenn Nachträge geltend gemacht werden, kann man die ursprünglich ermittelten Mengen heranziehen, um Abweichungen zu begründen. Nicht zuletzt unterstützt sie die Budgetplanung und Kostenkontrolle, da frühzeitig ersichtlich ist, welche Komponenten in welcher Anzahl vorgesehen sind.
Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis fachlicher Qualifikation |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung fachgerechter Gefährdungsbeurteilungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Schulungsnachweise |
| Verantwortlich | Schulungsanbieter / Arbeitgeber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Dieser Qualifikationsnachweis belegt, dass die Person oder Personen, welche die Gefährdungsbeurteilungen für die Hebezeuge erstellen, über die nötige Fachkunde verfügen. Nach § 3 BetrSichV darf eine Gefährdungsbeurteilung nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden – das bedeutet, die ausführende Person muss eine einschlägige Ausbildung, ausreichende Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen besitzen. Die Fachkunde ist durch Teilnahme an entsprechenden Schulungen auf dem neuesten Stand zu halten. Der Qualifikationsnachweis umfasst daher typischerweise Zertifikate über absolvierte Schulungen (z.B. zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder spezifische Arbeitsschutzseminare), Nachweise über berufliche Qualifikationen (z.B. Ausbildung als Techniker oder Sicherheitsfachkraft) und ggf. Bestätigungen regelmäßiger Fortbildungen. Verantwortlich für die Bereitstellung und Prüfung dieser Nachweise ist einerseits der Schulungsanbieter (für die Zertifikate) und andererseits der Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass nur fachkundige Personen mit der Gefährdungsbeurteilung betraut werden. Im Facility Management dient dieser Nachweis als Beleg der arbeitsschutzkonformen Organisation: Er zeigt, dass der Betreiber seine Pflicht ernst nimmt, Gefährdungsbeurteilungen qualifiziert erstellen zu lassen. Im Haftungsfall (etwa nach einem Unfall) kann der Betreiber anhand der Qualifikationsnachweise darlegen, dass die Risikobewertung von kompetenten Fachleuten durchgeführt wurde und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat.
Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Systemlogik und Medienführung |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsabläufe |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Verständnis der Anlagenfunktion |
Erläuterung
In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erstellt der TGA-Fachplaner ein Funktions- und Strangschema des Hebezeugsystems, um die beabsichtigte Funktionsweise und die Führung der Medien im System darzustellen. Dieses Schema zeigt die grundlegenden Funktionsabläufe (z.B. Bewegungsabläufe, Steuerlogik) und die Medienwege – also wie Energie oder Signale durch das System fließen – sowie die Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Anlagen (z.B. Stromversorgung, Gebäudeleittechnik). Auch wenn es sich noch um eine konzeptionelle Darstellung handelt und nicht alle Details enthält, vermittelt es bereits ein klares Bild der Systemzusammenhänge. Das Facility Management erhält dadurch frühzeitig Einblick in die technische Funktionsweise der geplanten Anlage. Auf Basis dieses Schemas können FM-Verantwortliche beispielsweise schon in der Planungsphase beurteilen, ob bestimmte Wartungsanforderungen, Zugänglichkeiten oder Schnittstellen im Konzept berücksichtigt wurden. Dadurch dient das Funktionsschema aus LPH 3 auch als Ausgangspunkt für die Entwicklung späterer Betriebs- und Wartungskonzepte, da wichtige Prinzipien und Schnittstellen bereits transparent sind.
Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Detailliertes Funktions- und Strangschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Ausführungsreife Darstellung |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Detailfunktionen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb und Instandhaltung |
Erläuterung
In Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) wird das Funktions- und Strangschema zu einer ausführungsreifen, detaillierten Darstellung ausgearbeitet. Dieses detaillierte Schema enthält sämtliche Einzelheiten der Hebezeuganlage, einschließlich der Steuerungsfunktionen, Verkabelungen, Hydraulik- oder Pneumatikstränge (falls zutreffend) und aller Sicherheitseinrichtungen (z.B. Endschalter, Not-Halt-Kreise, Überlastsicherungen). Hier sind nun alle Komponenten, Leitungsverläufe und Verknüpfungen präzise abgebildet, wie sie später installiert werden. Für das Facility Management sind diese Unterlagen von zentraler Bedeutung: Sie bilden die Grundlage für den technischen Betrieb, da sie im Störungsfall eine gezielte Fehleranalyse ermöglichen. Wartungs- und Instandhaltungsteams können anhand des Schemas genau nachvollziehen, wo sich welche Komponente befindet und wie sie mit anderen Teilen zusammenwirkt. Zudem wird das detaillierte Funktionsschema Teil der Anlagendokumentation, die dem Betreiber übergeben wird, und dient während der gesamten Nutzungsdauer als Referenz für Optimierungen oder Umbauten. Ohne ein solches vollständiges Schaltbild wären effiziente Fehlersuche und sichere Eingriffe in die Anlage im laufenden Betrieb kaum möglich.
Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogenes Funktionsschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich beauftragten Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379, DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Systemvarianten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsreferenz |
Erläuterung
In der Leistungsphase 7 (Vergabe) wird – nach Abschluss der Ausschreibung und Vergabe – ein Funktionsschema der beauftragten Lösung erstellt bzw. aktualisiert. Dieses Schema dokumentiert, welche technische Variante des Hebezeugs letztlich beauftragt wurde, einschließlich etwaiger Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf und der genauen Leistungsgrenzen des Liefer- und Leistungsumfangs. Hier werden zum Beispiel konkrete Fabrikate oder Systemausführungen eingetragen, falls der Auftragnehmer eine andere als die ursprünglich geplante Lösung vorschlägt und diese akzeptiert wurde. Das vergabebezogene Funktionsschema hält also den verbindlich umzusetzenden Stand der Technik fest, der im Vertrag vereinbart ist. Für das Facility Management ist dieses Dokument unverzichtbar, wenn es um das Nachtragsmanagement oder die Ursachenanalyse bei Störungen geht. Bei Nachträgen kann anhand des dokumentierten Soll-Zustands geprüft werden, ob eine geforderte Leistung ursprünglich im Auftragsumfang enthalten war oder nicht. Ebenso liefert das Schema Klarheit darüber, welche Ausrüstung tatsächlich verbaut wurde, was im Gewährleistungsfall relevant ist. Als Teil der Vergabe- und Vertragsunterlagen dient es dem FM somit als Referenz, um später gegenüber dem Lieferanten oder Wartungsfirmen genau die vereinbarte Ausführung einfordern und überprüfen zu können.
Funktionsschema (Grundschaltbild) – LPH 2 (Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grundschaltbild |
| Zweck & Geltungsbereich | Prinzipielle Darstellung der Systemfunktion |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsprinzip |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Entscheidungsgrundlage für Systemwahl |
Erläuterung
Bereits in Leistungsphase 2 (Vorplanung) wird häufig ein Grundschaltbild des geplanten Hebezeugs erstellt, um das grundlegende Funktionsprinzip und die wichtigsten Komponenten darzustellen. Dieses Schema ist eine grobe Prinzipskizze, die verdeutlicht, wie das Hebezeug konzeptionell arbeiten soll: die Hauptkomponenten (z.B. Motor, Hubwerk, Steuerung) und die wesentlichen Energie- bzw. Kraftflüsse werden hierin abgebildet. Detailausarbeitungen fehlen zu diesem frühen Zeitpunkt noch, doch das Grundschaltbild schafft eine gemeinsame Verständigungsbasis für alle Projektbeteiligten. Insbesondere ermöglicht es dem Bauherrn und dem Facility Management, verschiedene Lösungskonzepte zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung für ein System zu treffen. Aspekte wie zum Beispiel ein hydraulischer versus elektrischer Antrieb, benötigte Anschlüsse oder Platzbedarf werden im Grundsatz ersichtlich. Damit liefert dieses Dokument eine strategische Entscheidungsgrundlage und sorgt dafür, dass die Auswirkungen der Systemwahl auf den späteren Betrieb frühzeitig berücksichtigt werden (etwa im Hinblick auf Wartungsaufwand, Energieverbrauch oder Bedienkonzept). Für das Facility Management bedeutet dies Transparenz schon in der Konzeptphase: Man kann die betrieblichen Konsequenzen der favorisierten Variante abschätzen und ggf. Einfluss auf die Auswahl nehmen, um ein betrieblich optimales Hebezeugsystem sicherzustellen.
Gebrauchsanweisung (Produkte)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gebrauchsanweisung / Bedienungsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bestimmungsgemäßen und sicheren Verwendung des Hebezeugs |
| Rechts- & Normbezug | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
| Wesentliche Inhalte | • bestimmungsgemäße Verwendung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxisbezug FM | Referenz für Unterweisungen, Betrieb und Haftungsnachweise |
Erläuterung
Die Gebrauchsanweisung ist ein zentrales Herstellerpflichtdokument und muss gemäß ProdSG für Hebezeuge in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Sie enthält alle erforderlichen Hinweise, um das Gerät bestimmungsgemäß und sicher zu betreiben – von Montage und Inbetriebnahme über Warnhinweise bis zu Wartungshinweisen. Im Facility Management dient sie als verbindliche Grundlage für Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsanweisungen, da der Betreiber das Hebezeug nur im erlaubten Rahmen und nach Herstellervorgaben einsetzen darf. Darüber hinaus ermöglicht die Gebrauchsanweisung die Bewertung von Fehlbedienungen: Bei Störungen oder Unfällen kann anhand der Anleitungen geprüft werden, ob das Gerät vorschriftsmäßig genutzt wurde. Ihr Vorhandensein und konsequentes Befolgen ist essenziell, um die Betreiberpflichten nach deutschem Produktsicherheitsrecht und Arbeitsschutzvorgaben zu erfüllen.
Gewerke- / Trade-Relationship-Matrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewerke- und Schnittstellenmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Klärung technischer und organisatorischer Schnittstellen |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6039 |
| Wesentliche Inhalte | • Zuständigkeiten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vermeidung von Schnittstellen- und Haftungsrisiken |
Erläuterung
Die sogenannte Schnittstellenmatrix wird bereits in der Planungsphase erstellt, um alle Berührungspunkte zwischen verschiedenen Gewerken festzuhalten. Sie listet systematisch auf, welche technischen und organisatorischen Schnittstellen im Zusammenhang mit dem Hebezeug bestehen – beispielsweise Stromversorgung, Steuerungssignale zu anderen Anlagen (z.B. Brandmelde- oder Gebäudemanagementsystemen) oder bauliche Schnittstellen (Schacht, Befestigungspunkte). Zudem werden Verantwortlichkeiten und Leistungsgrenzen eindeutig definiert: Für jede Schnittstelle ist festgelegt, welches Gewerk oder welcher Vertragspartner zuständig ist. Dies schafft Transparenz darüber, wer für welche Systemgrenze Verantwortung trägt, und stellt sicher, dass keine Zuständigkeitslücken oder Überschneidungen auftreten. Im laufenden Betrieb ist diese Matrix für das Facility Management ein wichtiges Werkzeug, um Koordinationsmängel zu vermeiden. Tritt eine Störung auf, lässt sich anhand der Schnittstellenmatrix schnell ermitteln, welcher Fachbereich betroffen ist und wer kontaktiert werden muss. Auch bei Umbauten oder Erweiterungen hilft die Matrix, Haftungs- und Schnittstellenrisiken zu minimieren, da sämtliche Abhängigkeiten auf einen Blick erkennbar sind.
Herstellerinformationen zur Instandhaltung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Herstellerbezogene Instandhaltungsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung sachgerechter Wartung und Prüfung |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartungsverträge und Prüfkonzepte |
Erläuterung
Die vom Hersteller bereitgestellten Instandhaltungsinformationen – etwa empfohlene Wartungsintervalle, Checklisten, Schmierpläne oder Angaben zu Verschleißteilen – sind maßgeblich für die Planung einer fachgerechten Wartung des Hebezeugs. Gemäß der BetrSichV ist der Betreiber verpflichtet, Arbeitsmittel in sicherem Zustand zu erhalten; die Herstellerangaben liefern dafür die notwendigen Vorgaben und den Stand der Technik. Das Facility Management nutzt diese Informationen, um Wartungsverträge und Prüfkonzepte zu erstellen, die sicherstellen, dass alle vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten fristgerecht und gemäß den technischen Anforderungen durchgeführt werden. Durch die Orientierung an den Herstellerempfehlungen wird zudem gewährleistet, dass Garantieansprüche erhalten bleiben und das Gerät langfristig zuverlässig betrieben werden kann. Insgesamt dienen diese Unterlagen als Grundlage, um die Betreiberverantwortung in der Instandhaltung zu erfüllen und einen optimalen Gerätezustand über den Lebenszyklus sicherzustellen.
Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gefährdungsrelevante Hersteller- und Betreiberinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber / Fachkundige Dritte |
| Praxisbezug FM | Basis für Arbeitsschutzmaßnahmen |
Erläuterung
Diese Informationen fließen direkt in die arbeitsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilung des Hebezeugs ein, die der Betreiber nach Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV vor Inbetriebnahme erstellen muss. Hierbei handelt es sich um sicherheitsrelevante Angaben aus Herstellerunterlagen (z.B. Warnhinweise zu Quetsch- oder Absturzgefahren, Angaben zu Restrisiken, erforderliche Qualifikationen der Bediener) sowie um betriebsspezifische Erkenntnisse (z.B. besondere Einsatzbedingungen am Standort). Das Facility Management stellt durch diese gesammelten Informationen sicher, dass alle potenziellen Gefährdungen systematisch identifiziert werden. Auf dieser Basis können dann geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden – etwa technische Schutzvorrichtungen, persönliche Schutzausrüstung oder spezielle Unterweisungen für die Nutzer. Die nachvollziehbare Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit den berücksichtigten Hersteller- und Betreiberinformationen ist zudem wichtig, um bei internen Audits oder Behördenkontrollen die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten nachweisen zu können.
Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Notfall- und Rettungsanweisungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicheres Verhalten bei Störungen und Notfällen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Notabschaltung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Schulungen, Notfallübungen, Audits |
Erläuterung
Diese Dokumente sind essenziell für den sicheren Umgang mit Störfällen. Sie enthalten klare Anweisungen, was im Notfall zu tun ist – beispielsweise Verfahren zur Notabschaltung des Geräts, Schritte zur Evakuierung von Personen (etwa aus einer steckengebliebenen Hebebühne oder Aufzugskabine) und Erstmaßnahmen bei Unfällen oder technischen Störungen. Für das Facility Management bilden diese Vorgaben die Grundlage, um Notfallpläne und Rettungskonzepte zu erstellen und das Personal regelmäßig in entsprechenden Notfallübungen zu schulen. Im Ernstfall ermöglicht eine solche Vorbereitung ein schnelles und koordiniertes Eingreifen, wodurch Schäden begrenzt und Personengefährdungen minimiert werden. Darüber hinaus verlangen Aufsichtsbehörden und Unfallversicherer den Nachweis, dass für mögliche Not- und Ausfallszenarien geeignete Vorkehrungen getroffen wurden – die dokumentierten Notfall- und Rettungsanweisungen dienen hier als Auditnachweis für die betrieblichen Notfallvorsorgen.
Instandhaltungsbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- / Wartungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • durchgeführte Arbeiten |
| Verantwortlich | Instandhalter / Wartungsunternehmen |
| Praxisbezug FM | Nachweisführung und Zustandsbewertung |
Erläuterung
Der Instandhaltungsbericht dokumentiert lückenlos alle Wartungs- und Prüfarbeiten, die am Hebezeug durchgeführt wurden. Er enthält das Datum und den Umfang der jeweiligen Maßnahme, eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Austausch von Verschleißteilen, Justierungen, Sicherheitsprüfungen) sowie die Befunde und Ergebnisse, einschließlich festgestellter Mängel oder Abnutzungserscheinungen. Wichtig sind auch Empfehlungen für weitere Schritte, etwa notwendige Reparaturen oder Hinweise auf zukünftige Prüfungen. Für das Facility Management ist jeder Instandhaltungsbericht ein zentraler Nachweis der Betreiberpflicht-Erfüllung: Er belegt gegenüber Dritten (z.B. Aufsichtsbehörden, Sachverständigen oder Versicherungen), dass alle vorgeschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt wurden. Gleichzeitig ermöglichen die gesammelten Berichte eine Zustandsbewertung über die Zeit: Wiederkehrende Störungen oder zunehmender Verschleiß werden erkennbar und können proaktiv in der Instandhaltungsplanung berücksichtigt werden – etwa durch Anpassung von Wartungsintervallen oder die rechtzeitige Planung einer Ersatzbeschaffung.
Instandhaltungsplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Planung aller Instandhaltungsmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306, DIN EN 15331 |
| Wesentliche Inhalte | • Maßnahmen |
| Verantwortlich | Instandhalter / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Planungssicherheit und Budgetierung |
Erläuterung
Der Instandhaltungsplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Facility Management. Darin werden sämtliche Wartungs- und Prüfmaßnahmen für das Hebezeug im Voraus geplant und übersichtlich dargestellt. Für jede Maßnahme sind der genaue Inhalt (welche Tätigkeit/Prüfung), das Intervall bzw. der Ausführungszeitpunkt und die benötigten Ressourcen (z.B. internes Personal, externer Service, Ersatzteile) festgelegt. Dies schafft Planungssicherheit, denn alle Beteiligten wissen frühzeitig, was wann zu tun ist, und notwendige Budgetmittel können rechtzeitig eingeplant werden. Durch die systematische Planung nach den Vorgaben von DIN EN 13306 und DIN EN 15331 wird sichergestellt, dass keine Wartungspflicht versäumt wird und alle Instandhaltungsarbeiten wirtschaftlich koordiniert ablaufen. Zudem ermöglicht der Instandhaltungsplan, Wartungsfenster optimal auf den Gebäudebetrieb abzustimmen (z.B. Wartung in Nutzungsrandzeiten), um Betriebsunterbrechungen zu minimieren.
Instandhaltungszeitplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Instandhaltungszeitplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Terminliche Steuerung der Maßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Termine |
| Verantwortlich | Instandhalter / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Termin- und Ressourcenmanagement |
Erläuterung
Der Instandhaltungszeitplan (oft als Wartungskalender oder Jahresplan geführt) dient der zeitlichen Koordination aller Wartungs- und Prüfaktivitäten. Er gibt einen Kalenderüberblick, welche Aufgaben in welcher Woche/Monat am Hebezeug durchzuführen sind und wer dafür zuständig ist. Durch diese Übersicht kann das Facility Management Ressourcen und Termine effektiv steuern – Wartungsarbeiten werden frühzeitig angekündigt und lassen sich in den Gebäudebetrieb integrieren, sodass Stillstandszeiten so gering wie möglich gehalten werden. Der Zeitplan ermöglicht es auch, Fristen im Blick zu behalten: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z.B. wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen) werden rechtzeitig eingeplant, und der Status jeder Maßnahme (offen, in Arbeit, abgeschlossen) ist nachvollziehbar. Bei drohender Fristüberschreitung kann frühzeitig gegengesteuert werden, etwa durch Erinnerung oder Eskalation. Insgesamt trägt der Instandhaltungszeitplan dazu bei, dass im hektischen Tagesgeschäft keine Wartungsaufgabe übersehen wird und das Terminmanagement in der Instandhaltung transparent und prüfbar bleibt.
Bestandsverzeichnis / Inventarliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Inventarliste |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige Erfassung der Hebezeuge |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagennummer |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartung, Prüfungen und Budgetplanung |
Erläuterung
Das Bestandsverzeichnis (Inventarliste) erfasst sämtliche Hebezeuge eines Betreibers und hält deren Kerndaten fest. Für jede Anlage werden beispielsweise eine eindeutige Anlagennummer oder Kennzeichnung, der Aufstellungsort (Gebäude, Etage), das Bau- oder Installationsjahr sowie der aktuelle technische Zustand dokumentiert. Diese vollständige Übersicht bildet die Basis jeder systematischen Instandhaltungs- und Prüfplanung: Nur wenn bekannt ist, welche Geräte vorhanden sind und welche Eigenschaften sie haben, können Wartungsintervalle richtig festgelegt und Prüfungen gezielt organisiert werden. Die Inventarliste schafft zudem Transparenz über den Anlagenbestand und dessen Alter und Zustand, was für die Budgetplanung im FM wichtig ist (z.B. Rücklagen für Ersatzbeschaffungen oder Modernisierungen). Sie ermöglicht es dem Betreiber, Instandhaltungsmaßnahmen nach Priorität zu steuern – ältere oder sicherheitsrelevante Hebezeuge werden besonders überwacht – und dient bei Audits oder Inspektionen als Nachweis, dass der Anlagenbestand vollständig erfasst und überwacht wird.
Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Dokumentation der Aufgabenklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition von Zielen, Randbedingungen und Anforderungen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Nutzeranforderungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für bedarfsgerechte Planung |
Erläuterung
Diese Dokumentation stellt sicher, dass betriebliche und nutzerspezifische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden. Bereits in den frühen Planungsphasen (HOAI Leistungsphasen 1–2) hält der TGA-Fachplaner hierin schriftlich fest, welche Ziele und Rahmenbedingungen für das Hebezeug gelten. Dazu gehören beispielsweise Nutzeranforderungen (etwa Tragfähigkeit, Hubgeschwindigkeit, besondere Funktionalitäten wie Notabsenkung), Betriebskonzepte (z.B. angedachte Nutzungszeiten, Bedienpersonal-Konzept, Integration in Gebäudemanagementsysteme) sowie technische und rechtliche Randbedingungen (z.B. Platzverhältnisse, normative Vorgaben, Schnittstellen zu anderen Gewerken). Dieses Ergebnisdokument bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte und zielorientierte Planung: Alle weiteren Planungsschritte und Ausschreibungen können sich an den definierten Anforderungen orientieren. Aus Sicht des Facility Managements ist diese frühe Klarstellung entscheidend, um spätere Fehlplanungen oder Mehraufwände zu vermeiden. Sie ermöglicht es dem Betreiber, seine Erwartungen und Pflichten (z.B. hinsichtlich Wartungsfreundlichkeit oder Energieeffizienz des Hebezeugs) von Anfang an einzubringen, sodass das fertige Anlagenkonzept den realen Nutzungsbedürfnissen und Bewirtschaftungszielen entspricht.
EU-Konformitäts- / Leistungserklärung für Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | EU-Konformitätserklärung / Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Übereinstimmung des Hebezeugs mit geltendem EU-Maschinenrecht |
| Rechts- & Normbezug | Verordnung (EU) 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV |
| Wesentliche Inhalte | • Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Voraussetzung für Inbetriebnahme und Haftungsabsicherung |
Erläuterung
Gemäß dem EU-Maschinenrecht (Richtlinie 2006/42/EG bzw. Verordnung (EU) 2023/1230) muss der Hersteller vor Inbetriebnahme des Hebezeugs eine Konformitäts- bzw. Leistungserklärung erstellen. Darin erklärt der Hersteller, dass die Maschine alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt und die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Die EU-Konformitätserklärung enthält Angaben zum Hersteller (Name, Anschrift), zur genauen Maschinenbezeichnung, zu den angewendeten EU-Rechtsakten (z.B. Maschinenrichtlinie) und Normen sowie die Unterschrift des Verantwortlichen.
Ohne eine gültige Konformitätserklärung darf das Gerät weder mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet noch überhaupt betrieben werden. Im Facility Management ist dieses Dokument folglich eine unverzichtbare Voraussetzung, um das Hebezeug rechtssicher in Betrieb zu nehmen. Bei behördlichen Kontrollen, Abnahmen oder im Schadensfall dient die Erklärung als primärer Nachweis der Produktsicherheit. Sie entlastet den Betreiber, da sie belegt, dass der Hersteller alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat, und schafft damit eine wichtige Absicherung hinsichtlich Haftung und Sicherheit.
Kostenberechnung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche Bewertung der geplanten Hebezeuglösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Kostengruppen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Budgetfreigabe und Wirtschaftlichkeitskontrolle |
Erläuterung
Die Kostenberechnung ist eine detaillierte Ermittlung der zu erwartenden Projektkosten für das geplante Hebezeug im Rahmen der Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3). Hierbei werden alle relevanten Kostenpositionen nach Kostengruppen (z.B. gemäß DIN 276) aufgeschlüsselt und mit konkreten Berechnungsannahmen sowie Vergleichswerten hinterlegt. Auf Basis der fortgeschrittenen technischen Planung liefert die Kostenberechnung ein belastbares Gesamtbudget für die Hebezeuglösung.
Im Facility Management dient dieses Dokument als zentrale Entscheidungsgrundlage, um die Investition freizugeben. Das Management kann anhand der Kostenberechnung prüfen, ob das Vorhaben finanziell tragfähig und im Rahmen der Budgetvorgaben ist. Zudem ermöglicht der Abgleich der Kostenberechnung mit späteren tatsächlichen Kosten eine frühe Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und schafft Transparenz über mögliche Kostenrisiken.
Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenfeststellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Endkosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Abschlusscontrolling und Kostenrevision |
Erläuterung
Die Kostenfeststellung erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und hält sämtliche tatsächlich angefallenen Kosten für das Hebezeugprojekt fest. Sie dokumentiert die Endkosten sowie alle Abweichungen gegenüber den vorherigen Kostenvoranschlägen oder der Kostenberechnung. Dabei werden auch Nachtragskosten und deren Ursachen ausgewertet. Die Kostenfeststellung bildet den endgültigen Nachweis der Projektkosten.
Für das Facility Management ist dieses Dokument wichtig, um die Kostenstabilität des Projekts zu beurteilen. Anhand des Soll-Ist-Vergleichs lassen sich Budgetabweichungen nachvollziehen und Gründe dafür identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als wertvolle Benchmark-Daten für zukünftige Projekte und unterstützen eine realistische Kostenplanung bei ähnlichen Vorhaben. Außerdem bietet die Kostenfeststellung eine Grundlage für das abschließende Kostencontrolling und die interne Projektabrechnung.
Kostenschätzung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenschätzung |
| Zweck & Geltungsbereich | Grobe Kostenorientierung in frühen Planungsphasen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Vergleichswerte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Strategische Investitionsplanung |
Erläuterung
Eine Kostenschätzung wird in einer frühen Planungsphase (HOAI Leistungsphase 2, Vorplanung) erstellt. Sie liefert eine erste grobe Orientierung über die zu erwartenden Kosten der Hebezeug-Installation, basierend auf Erfahrungswerten, Vergleichsprojekten oder Kennzahlen. Dabei werden oft Bandbreiten oder Spannen angegeben, da die Details der Planung noch unklar sind. Die Kostenschätzung ist weniger genau als die spätere Kostenberechnung, gibt aber bereits einen wichtigen finanziellen Rahmen vor.
Im Facility Management unterstützt die Kostenschätzung strategische Entscheidungen in der Projektfrühphase. Das Management kann damit frühzeitig beurteilen, ob die geplante Anschaffung des Hebezeugs finanziell realisierbar ist und wie unterschiedliche technische Alternativen kostenseitig einzuschätzen sind. So dient die Kostenschätzung der groben Budgetierung und ermöglicht es, rechtzeitig Prioritäten zu setzen oder alternative Lösungen zu prüfen, bevor tiefgreifende Planungsressourcen investiert werden.
Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüf- und Messprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Funktions- und Leistungsfähigkeit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Messwerte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Abnahme, Optimierung und Betriebssicherheit |
Erläuterung
Leistungs- und Funktionsmessungen werden im Zuge der Inbetriebnahme und Abnahme des Hebezeugs durchgeführt, um die tatsächliche Funktions- und Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Hierbei werden alle wichtigen Betriebsparameter gemessen und in Prüfprotokollen festgehalten – etwa Hubgeschwindigkeiten, Traglasten, Sicherheitsabschaltungen und andere relevante Sollwerte. Die ermittelten Messdaten werden mit den geplanten Vorgaben verglichen (Soll-Ist-Vergleich), um sicherzustellen, dass das Hebezeug vertrags- und planungskonform funktioniert. Diese Mess- und Prüfprotokolle dokumentieren somit, dass die Anlage die vereinbarten Leistungskennzahlen erreicht.
Für das Facility Management sind diese Nachweise bei der Abnahme unerlässlich, da sie belegen, dass das Hebezeug einsatzbereit und sicher ist. Zudem dienen die dokumentierten Leistungsdaten im laufenden Betrieb als Referenz: Bei Störungen oder Leistungsproblemen kann auf die ursprünglichen Messwerte zurückgegriffen werden, um Abweichungen zu analysieren. Langfristig ermöglichen die Funktionsnachweise auch Optimierungen im Betrieb, da die Betreiber die tatsächlichen Leistungsgrenzen und Reserven der Anlage kennen und darauf aufbauend Wartungsstrategien oder Nachjustierungen planen können.
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Montageanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Fachgerechte Integration unvollständiger Maschinen |
| Rechts- & Normbezug | Verordnung (EU) 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG, DIN EN 809 |
| Wesentliche Inhalte | • Montagebedingungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Voraussetzung für rechtssichere Endkonformität |
Erläuterung
Bei unvollständigen Maschinen (Teilsystemen, die noch kein eigenständiges betriebsfertiges Gerät darstellen) schreibt das EU-Maschinenrecht vor, dass der Hersteller eine spezielle Montageanleitung mitliefert. Diese Anleitung enthält detaillierte Vorgaben, wie die unvollständige Maschine in die Gesamtmaschine einzubauen ist, um die Sicherheit und Konformität zu gewährleisten. Darin werden etwa mechanische Schnittstellen, elektrische Anschlüsse, erforderliche Montagereihenfolgen sowie einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen beschrieben. Häufig ist der Montageanleitung auch eine sogenannte Einbauerklärung beigefügt, welche bestätigt, dass das Teilsystem für sich den anwendbaren Grundanforderungen entspricht, jedoch erst in Kombination mit weiteren Komponenten zur vollständigen Maschine wird. Die Montageanleitung ist für das Facility Management relevant, da sie die Grundlage dafür bildet, dass aus der unvollständigen Maschine am Ende eine voll konforme und sichere Gesamtanlage entsteht. Nur wenn bei Umbauten, Nachrüstungen oder dem Einbau von Ersatzteilen diese herstellerseitigen Vorgaben strikt eingehalten werden, bleibt die CE-Konformität der Anlage gewahrt. Im Falle von Veränderungen an der Hebeanlage muss das FM daher auf diese Dokumentation zurückgreifen, um eine rechtssichere Endkonformität sicherzustellen und die Betriebssicherheit nicht zu gefährden.
Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauphysikalische und statische Nachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der normgerechten Ausführung von Dämm- und Brandschutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18421 (VOB/C) |
| Wesentliche Inhalte | • Materialkennwerte |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praxisbezug FM | Brandschutzrevision und Umbauprüfung |
Erläuterung
Bauphysikalische und statische Nachweise dokumentieren, dass alle Dämm- und Brandschutzarbeiten im Zuge der Hebezeug-Installation normgerecht ausgeführt wurden. Dies umfasst beispielsweise Wärme- und Schalldämmungsberechnungen sowie den Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit von Abschottungen in Decken oder Wänden, durch die das Hebezeug oder dessen Leitungen geführt werden. Auch statische Betrachtungen können dazugehören, etwa wenn durch die Montage des Hebezeugs zusätzliche Lasten auf Bauteile wirken. Der ausführende Fachbetrieb erstellt diese Nachweise gemäß den einschlägigen Vorschriften (z.B. nach DIN 18421 für Dämm- und Brandschutzarbeiten an TGA-Anlagen), um zu belegen, dass alle verwendeten Materialien und Konstruktionen den Anforderungen an Brandschutz und Bauphysik entsprechen.
Für das Facility Management sind solche Nachweisdokumente unerlässlich, um die dauerhafte Sicherheit und Funktion des Gebäudes zu gewährleisten. Sie dienen insbesondere der Brandschutzdokumentation: Bei Brandschutzbegehungen oder Audits kann anhand dieser Unterlagen geprüft werden, ob die umgesetzten Maßnahmen den vorgeschriebenen Standards genügen. Ebenso liefern sie im Falle geplanter Umbauten wichtige Informationen darüber, welche Dämm- oder Brandschutzmaterialien verbaut wurden und welche baulichen Voraussetzungen (z.B. Tragfähigkeit, Brandabschnitte) zu beachten sind. Dadurch ermöglichen diese Nachweise eine rechtssichere Bewertung und Planung von Veränderungen im Gebäudebestand, ohne die vorhandenen Schutzstandards zu kompromittieren.
Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Objektbegehungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des Anlagenzustands |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Feststellungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen |
Erläuterung
Ein Objektbegehungsbericht für die Technische Ausrüstung fasst die Ergebnisse einer Inspektion bzw. Begehung der Anlage (hier des Hebezeugs und seiner peripheren Technik) zusammen. Ein Fachplaner oder Sachverständiger überprüft dabei vor Ort den Zustand, die Funktion und die Sicherheit der installierten Technik. Im Bericht werden festgestellte Mängel oder Abweichungen dokumentiert, der allgemeine Anlagenzustand bewertet und – falls nötig – sofortige Maßnahmen sowie langfristige Handlungsempfehlungen formuliert. Dieser Bericht liefert somit ein objektives und strukturiertes Bild des Ist-Zustands der Hebeanlage.
Für das Facility Management bietet der Objektbegehungsbericht eine wichtige Grundlage, um fundierte Entscheidungen über Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung zu treffen. Anhand der klar aufgelisteten Feststellungen kann das FM Prioritäten setzen und notwendige Schritte zur Mängelbehebung planen. Zudem dient der Bericht als Nachweis der regelmäßigen Anlagenkontrolle im Rahmen der Betreiberverantwortung. Durch die dokumentierten Empfehlungen erhält das FM konkrete Hinweise, wie die Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit des Hebezeugs langfristig aufrechterhalten oder verbessert werden können.
Anschlusspläne für gelieferte Maschinen und Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss- und Schnittstellenpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der korrekten Medien- und Energieanbindung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Medienanschlüsse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Wartung, Störungsbeseitigung, Umbauten |
Erläuterung
Anschlusspläne stellen grafisch dar, wie das Hebezeug an die vorhandene Infrastruktur des Gebäudes angebunden ist. Dazu gehören beispielsweise elektrische Schaltpläne, Hydraulik- oder Pneumatikschemata sowie Übersichtspläne der Medienanschlüsse (Strom, Wasser, Druckluft etc.). In diesen Unterlagen sind die Schnittstellen und Anschlusspunkte exakt beschrieben – etwa welche Kabel und Leitungen wohin führen, welche Leistungsdaten an den Anschlüssen anliegen und wie das Gerät in das Gesamtsystem integriert ist. Der Fachplaner TGA erstellt diese Pläne im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. der Montage, um eine eindeutige Dokumentation aller Versorgungs- und Schnittstellen sicherzustellen. Im Facility Management sind aktuelle Anschluss- und Schnittstellenpläne essenziell, um einen reibungslosen Betrieb und Service zu gewährleisten. Wartungs- und Servicetechniker können anhand dieser Pläne gezielt vorgehen – z.B. um das Hebezeug bei Wartungsarbeiten sicher von der Energieversorgung zu trennen oder um im Störungsfall die betroffenen Leitungen sofort zu identifizieren. Auch bei Umbauten oder Erweiterungen dienen die Anschlusspläne als Planungsgrundlage, damit neue Komponenten korrekt und ohne Beeinträchtigung der bestehenden Systeme angebunden werden. Fehlen solche Pläne, besteht die Gefahr von Fehlanschlüssen, längeren Ausfallzeiten oder Sicherheitsrisiken bei Eingriffen in die Anlage.
Planungskonzept – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Planungskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassende Darstellung der technischen Gesamtlösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemwahl |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Langfristige Betriebs- und Investitionsstrategie |
Erläuterung
Das Planungskonzept für die Technische Ausrüstung fasst die Gesamtstrategie und das technische Gesamtkonzept für das Hebezeug zusammen. Bereits in einer frühen Planungsphase werden in diesem Dokument die wesentlichen Weichenstellungen festgehalten: Es wird definiert, welche Systemart oder Technologie zum Einsatz kommt (z.B. hydraulischer oder elektrischer Antrieb, Traglast, Steuerungskonzept), wie der Betrieb des Hebezeugs gestaltet werden soll (Betriebszeiten, Steuerungs- und Wartungsstrategie, Sicherheitsfunktionen) und welche Randbedingungen aus dem Umfeld zu berücksichtigen sind (bauliche Gegebenheiten, Umgebungsbedingungen, Schnittstellen zu anderen Anlagen). Dieses Konzept stellt sicher, dass alle funktionalen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Anforderungen von Anfang an konsistent berücksichtigt und aufeinander abgestimmt sind.
Aus Sicht des Facility Managements ist das Planungskonzept ein zentrales Referenzdokument für den späteren Betrieb. Es gewährleistet, dass die gewählte Hebezeuglösung langfristig zum Nutzungsprofil des Gebäudes passt und effizient betrieben werden kann. Anhand des Konzepts kann das FM nachvollziehen, warum bestimmte technische Entscheidungen getroffen wurden und welche Betriebs- und Wartungsstrategien vorgesehen sind. Damit bildet es die Grundlage für eine langfristige Betriebs- und Investitionsstrategie: Änderungen oder Optimierungen im Lebenszyklus des Hebezeugs können stets am ursprünglichen Konzept gespiegelt werden, um die definierten Ziele (z.B. Energieeffizienz, Verfügbarkeit, Sicherheit) nicht aus den Augen zu verlieren. Gleichzeitig hilft das Planungskonzept dabei, zukünftige Erweiterungen oder Modernisierungen vorausschauend zu planen, indem es frühzeitig die Möglichkeiten und Grenzen des Systems aufzeigt.
Preisliste – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Preisliste / Preisübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Darstellung von Kostenansätzen für Hebezeuge |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Einzelpreise |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kostenkontrolle, Budgetvergleiche, Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Diese Preisliste wird im Zuge der Planung bzw. Ausschreibung der Hebezeuge erstellt und enthält alle relevanten Einzelpreise für Geräte, Leistungen und eventuelle Zusatzposten samt dem jeweiligen Preisstand (Zeitpunkt der Preisangabe). Sie dient dem Facility Management als vollständige Kostenübersicht und Referenzdokument, um die Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Ausgaben bewerten zu können. Im laufenden Betrieb kann der FM anhand der Preisliste Angebotspreise für Ersatzteile oder Zusatzleistungen mit den ursprünglich vereinbarten Preisen vergleichen, was eine effektive Kostenkontrolle ermöglicht. Auf diese Weise unterstützt das Dokument auch transparente Budgetvergleiche und hilft, Nachträge oder Mehrkosten klar zu bewerten. Die Preisliste bildet somit eine verlässliche Grundlage für finanzielle Entscheidungen und gewährleistet, dass Preisänderungen oder Zusatzforderungen nachvollziehbar und gerechtfertigt sind.
Mängelbeseitigungsprotokoll aus der Abnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Protokoll zur Mängelbeseitigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation offener und beseitigter Mängel |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Mängelbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Nach der formellen Abnahme der Anlage wird in einem Mängelbeseitigungsprotokoll festgehalten, welche bei der Abnahme festgestellten Mängel bis wann und von wem zu beseitigen sind. Das Protokoll listet detailliert alle offenen Punkte mit Mangelbeschreibung, Fristsetzung und Verantwortlichen und enthält einen Abnahmevermerk, sobald ein Mangel behoben wurde. Für das Facility Management ist dieses Dokument äußerst wichtig, da es den Übergang von der Bauphase in die Betriebsphase transparent dokumentiert. Es bildet die Grundlage für das Gewährleistungsmanagement: Solange nicht alle Mängel beseitigt und protokolliert abgenommen sind, behält der Betreiber Ansprüche gegenüber dem Lieferanten oder Bauunternehmen. Im Falle später auftretender Probleme kann anhand des Protokolls nachvollzogen werden, ob ein Mangel bereits bekannt und behoben wurde oder ob es sich um einen neuen Gewährleistungsfall handelt, was Rechtsklarheit für alle Beteiligten schafft.
Protokoll über besondere Unterweisungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unterweisungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis spezieller sicherheitsrelevanter Unterweisungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Unterweisungsthemen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Beschäftigte im Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln – insbesondere solchen mit erhöhtem Gefährdungspotential wie Hebezeugen – spezifisch und anlassbezogen unterwiesen werden. Das Protokoll über besondere Unterweisungen dient als schriftlicher Nachweis, dass diese sicherheitsrelevanten Schulungen durchgeführt wurden; es hält die vermittelten Themen, das Datum, die Teilnehmer sowie den Unterweisenden fest. Für das Facility Management ist dieses Dokument ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation: Es belegt gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern (z. B. den Berufsgenossenschaften), dass der Betreiber seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Zugleich schafft es Rechtssicherheit im Haftungsfall, da nachgewiesen werden kann, dass die Mitarbeiter über spezifische Risiken und den korrekten Betrieb der Anlage informiert und geschult wurden. In der Praxis trägt ein systematisch geführtes Unterweisungsprotokoll dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und ein hohes Sicherheitsniveau im laufenden Betrieb der Hebezeuge zu gewährleisten.
Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis elektrischer Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 3 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxisbezug FM | Vorlage bei Behörden- und BG-Prüfungen |
Erläuterung
Das Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel dokumentiert alle vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen Einrichtungen im Gebäude. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen derartige Prüfungen in regelmäßigen Intervallen durch eine befähigte Elektrofachkraft erfolgen; im Prüfbuch werden die Prüftermine, Prüfergebnisse, festgestellte Mängel sowie die nächsten Prüffristen lückenlos festgehalten. Der Betreiber ist verantwortlich für die Führung dieses Nachweisbuchs, das im Falle von behördlichen Kontrollen oder Audits (etwa durch die Berufsgenossenschaft) als Beleg für die Einhaltung der Prüfvorschriften dient. Für das Facility Management bietet das Prüfbuch einen zentralen Überblick über den Zustand der elektrischen Anlagen: Es ist sofort ersichtlich, welche Geräte zuletzt geprüft wurden, ob alle Prüfungen fristgerecht erfolgten und wo eventuell Beanstandungen vorlagen, die noch abzustellen sind. Damit ist das Prüfbuch ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der elektrischen Betriebssicherheit und unterstützt die Auditfähigkeit, da es eine lückenlose Prüfungshistorie aller relevanten Betriebsmittel nachweist.
Raumbuch (gesamt)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation raumbezogener Nutzungs- und Technikdaten |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6023-1, VDI-MT 3810-1, VDI 6070-1, VDI 3810-2 / VDI 6023-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Raumnutzung |
| Verantwortlich | Objekt- und Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betrieb, Umbau- und Flächenmanagement |
Erläuterung
Das Raumbuch ist ein umfassendes Verzeichnis aller Räume eines Gebäudes mit ihren jeweiligen Nutzungs- und Ausstattungsdaten. Es verknüpft die räumliche Nutzung (z. B. Raumart, Funktion, Kapazität) mit Angaben zur technischen Ausstattung jedes Raumes – etwa den installierten TGA-Systemen (Heizung, Lüftung, Klima, Elektro) oder besonderen Ausstattungsmerkmalen. Verfasst nach einschlägigen Richtlinien (u. a. VDI 6070 Blatt 1 für Raumbücher sowie VDI 3810 und VDI 6023 für Instandhaltungs- und Hygieneaspekte) stellt das Raumbuch sicher, dass alle raumbezogenen technischen Anforderungen dokumentiert und nachvollziehbar sind. Im Facility Management dient es als zentrales Arbeits- und Planungsdokument: Es erleichtert die Wartungsplanung, da schnell ersichtlich ist, welche Anlagen sich in einem bestimmten Raum befinden und welche Prüfvorschriften dort gelten (beispielsweise Hygieneanforderungen in Räumen mit Trinkwasserinstallationen gemäß VDI 6023). Auch bei Umbauten oder geänderter Flächennutzung liefert das Raumbuch wichtige Informationen – z. B. ob ein Raum ausreichend mit Kühlung versorgt ist oder ob zusätzliche Brandschutzmaßnahmen nötig werden – was eine effiziente Planung und Umsetzung von Änderungen ermöglicht.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technischer Raumbuchteil |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorläufige technische Festlegungen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 1988-200, HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • technische Grunddaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühzeitige Betriebseinschätzung |
Erläuterung
Bereits in der Vorplanungsphase (HOAI Leistungsphase 2) wird ein erster technischer Raumbuchteil erstellt, der vorläufige technische Festlegungen für jede Raumkategorie enthält. In dieser frühen Planungsstufe werden die Grunddaten und Anforderungen pro Raum definiert – beispielsweise benötigte Versorgungskapazitäten (Elektrische Leistung, Lüftungs- und Heizlasten), besondere klimatische oder sicherheitstechnische Anforderungen sowie Raumfunktionen, die Einfluss auf die technische Ausstattung haben. Diese frühzeitige Dokumentation ermöglicht es dem Facility Management, schon während der Planungsphase einen Einblick in die späteren betrieblichen Erfordernisse zu erhalten. So kann der FM zu diesem Zeitpunkt abschätzen, welche Räume voraussichtlich höhere Wartungs- oder Betriebskosten verursachen und ob das geplante technische Konzept im zukünftigen Betrieb praktikabel und effizient ist. Der technische Raumbuchteil der Vorplanung schafft damit Transparenz über die zu erwartende technische Ausstattung und bildet die Grundlage, um gegebenenfalls Optimierungen aus Betreibersicht frühzeitig in die Planung einfließen zu lassen.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Fortgeschriebener technischer Raumbuchteil |
| Zweck & Geltungsbereich | Konkretisierung der technischen Ausstattung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • detaillierte Anlagenangaben |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vorbereitung von Betriebs- und Wartungskonzepten |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3) wird der technische Teil des Raumbuchs weiter verfeinert und konkretisiert. Nun werden für jeden Raum die geplanten technischen Ausstattungen detailliert beschrieben – einschließlich spezifischer Anlagenangaben (z. B. Gerätetypen, Leistungsdaten) und Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Versorgungssystemen. Dieser fortgeschriebene Raumbuchstand liefert dem Facility Management eine belastbare Informationsgrundlage für die spätere Betriebsorganisation: Anhand der detaillierten Angaben können bereits Wartungs- und Instandhaltungskonzepte entwickelt werden. So weiß der Betreiber schon vor der Bauausführung genau, welche technischen Komponenten in welcher Anzahl und an welchem Ort vorhanden sein werden, und kann frühzeitig die notwendigen Wartungsverträge, Ersatzteilstrategien sowie personellen Ressourcen planen. Zudem stellt dieser Planungsstand sicher, dass alle betriebsrelevanten Aspekte – von der Zugänglichkeit für Servicetechniker bis zu Schnittstellen zwischen Anlagen – berücksichtigt und dokumentiert sind. Dies verhindert spätere Betriebsstörungen oder kostspielige Nachrüstungen.
Auditunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Auditdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis norm- und richtlinienkonformen Betriebs |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfkriterien |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachkundige |
| Praxisbezug FM | Interne und externe Audits |
Erläuterung
Unter Auditunterlagen versteht man im Facility Management alle Dokumente, die im Rahmen von internen oder externen Audits erstellt und benötigt werden, um die ordnungsgemäße Betriebsführung von Hebezeugen nachzuweisen. Dazu gehören z. B. Audit-Checklisten, Berichte über durchgeführte Überprüfungen, Bewertungsprotokolle sowie Dokumentationen zu ergriffenen Korrekturmaßnahmen. Auf Grundlage der VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1, die eine strukturierte Technische Dokumentation fordert, sollten alle einschlägigen Nachweise und Aufzeichnungen so organisiert sein, dass jederzeit überprüft werden kann, ob der Betrieb der Anlage regelwerkskonform erfolgt. Das Facility Management nutzt diese Auditunterlagen, um sowohl interne Qualitätssicherungsprüfungen als auch externe Überprüfungen (etwa durch Zertifizierer oder Behörden) systematisch vorzubereiten und durchzuführen. Durch eine vollständige Auditdokumentation wird die Auditfähigkeit der Organisation sichergestellt: Im Auditfall können sämtliche geforderten Nachweise schnell vorgelegt werden, was Vertrauen in die Betriebsprozesse schafft und potenzielle Haftungsrisiken minimiert.
Schadstoff- / Emissionsberechnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Emissions- und Schadstoffberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung möglicher Emissionen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Emissionsannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Umwelt- und Arbeitsschutz |
Erläuterung
Schadstoff- und Emissionsberechnungen werden bereits in der Planungsphase durchgeführt, um die potenziellen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Hebezeugen abzuschätzen. Dabei werden Annahmen über mögliche Emissionen – etwa Lärm, Abgase, Wärme oder austretende Betriebsstoffe (z. B. Hydrauliköl, Staub) – getroffen und mit anerkannten Verfahren berechnet. Diese Dokumentation ist insbesondere dann relevant, wenn das Hebezeug im Betrieb Emissionen verursachen könnte, die gesetzlichen Grenzwerten oder Auflagen unterliegen (z. B. Lärmschutz oder Immissionsschutz). Für das Facility Management dienen die Berechnungsergebnisse als Grundlage, um geeignete Schutzmaßnahmen zu planen: Beispielsweise können auf Basis prognostizierter Lärmemissionen entsprechende Schallschutzmaßnahmen oder bestimmte Nutzungsbeschränkungen für den Betrieb festgelegt werden. Zudem fließen die Ergebnisse in die Gefährdungsbeurteilungen ein und tragen dazu bei, dass der Betrieb der Anlage im Einklang mit Umwelt- und Arbeitsschutzvorgaben erfolgt.
Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 5 Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordination baulicher Eingriffe |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Durchbruchsmaße |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Umbauten, Brandschutzrevision |
Erläuterung
Schlitz- und Durchbruchspläne werden in der Ausführungsplanung (HOAI Leistungsphase 5) erstellt, um alle notwendigen baulichen Öffnungen für die technischen Anlagen und Leitungen festzulegen. In diesen Plänen ist exakt verzeichnet, wo Wände oder Decken geschlitzt oder durchbrochen werden müssen – inklusive Maßangaben für Schlitze (Vertiefungen in Wänden für Leitungsführungen) und Durchbrüche (vollständige Öffnungen), sowie Hinweisen auf erforderliche Brandschutzmaßnahmen an diesen Stellen. Der Fachplaner TGA stimmt diese Planung eng mit Tragwerksplanern und Architekten ab, damit die statische Integrität des Bauwerks gewahrt bleibt und gleichzeitig alle Versorgungsleitungen ihren Platz finden. Aus Sicht des Facility Managements sind diese Unterlagen entscheidend, um bei späteren Umbauten oder Installationsarbeiten genau nachvollziehen zu können, wo bereits Leitungsführungen vorhanden sind und wo neue Durchbrüche geschaffen werden können, ohne die Bausubstanz oder den Brandschutz zu beeinträchtigen. Zudem dienen Schlitz- und Durchbruchspläne als Nachweis gegenüber Prüfinstanzen (z. B. im Rahmen von Brandschutz- oder Bauabnahmen), dass alle baulichen Eingriffe dokumentiert und gemäß den geltenden Vorschriften (wie Brandschutzrichtlinien) ausgeführt wurden – was die Sicherheit und Auditierbarkeit des Gebäudes erhöht.
