3C3 Bedienschulung und Sicherheitstraining
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Bediener- und Sicherheitsschulung – Kranmanagement
Dieses Dokument legt die Anforderungen und den Rahmen für die Schulung und Qualifizierung aller am Kranbetrieb des Auftraggebers beteiligten Kranführer, Instandhaltungsmitarbeiter und Prüfer fest. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Mitarbeiter regelmäßig und dokumentiert geschult werden, und zwar gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (Ausbildung und Beauftragung der Kranführer) sowie den übrigen einschlägigen sicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Ziel ist es, durch fortlaufende Unterweisungen in den Bereichen Lastaufnahme, Anschlagtechniken, Notfallmaßnahmen und geltenden Rechtsgrundlagen einen sicheren, fachgerechten und rechtlich konformen Kranbetrieb zu gewährleisten. Diese Richtlinie orientiert sich an den Standards des Facility Managements und berücksichtigt die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts
Bediener- und Sicherheitsschulung im Kranmanagement
- Geltungsbereich der Richtlinie
- Rechtliche und Normative Grundlagen
- Ziele der Schulung
- Aufbau des Schulungsprogramms
- Häufigkeit und Dauer der Schulung
- Qualifikation und Zertifizierung
- Dokumentation und Berichterstattung
- Qualifikation der Ausbilder
- Qualitätssicherung
- Übergabe und Abnahme
- Unterschriften
Geltungsbereich der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die im Rahmen des Facility-Management-Vertrags des Auftraggebers mit dem Betrieb, der Prüfung oder der Wartung von Krananlagen betraut sind.
Sie umfasst alle in diesem Zusammenhang eingesetzten Krantypen, z. B. Laufkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Schwenkkrane und Werkstattkrane.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sowohl Erst- als auch Auffrischungsschulungen theoretische und praktische Aspekte des Kranbetriebs abdecken, einschließlich Gefahrenbewusstsein, sicherer Hebevorgänge und Notfallmaßnahmen.
Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind im Einklang mit folgenden gesetzlichen und normativen Vorgaben (jeweils in der aktuellen Fassung) durchzuführen:
DGUV Grundsatz 309-003: Ausbildung und Beauftragung der Kranführer
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 52: Krane
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 12, 14: Arbeitsmittelprüfung und Benutzung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3, 12: Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungspflicht
VDI 4068 Blatt 1: Qualifikation und Zertifizierung von Prüfpersonal (insb. Kranprüfer)
VDI 6026 Blatt 1: Dokumentationsstruktur für die Technische Gebäudeausrüstung
Ziele der Schulung
Ziel des Schulungsprogramms ist es, sicherzustellen, dass alle kranbezogenen Tätigkeiten sicher, effizient und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen sowie technischen Normen ausgeführt werden.
Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen folgende Lernziele:
Steigerung der Fachkompetenz: Förderung der Fähigkeiten der Kranführer für den sicheren Betrieb und die präzise Steuerung von Krananlagen.
Kenntnisvermittlung: Vermittlung von Wissen über Lastdynamik, Anschlagtechniken und korrekte Lastabsicherung.
Gefahrenbewusstsein: Sensibilisierung für Gefahren beim Heben, Transportieren und Handhaben von Lasten.
Notfallverfahren: Vertrautmachen mit Notfall- und Rettungsverfahren für Kranbetriebe.
Rechtsbewusstsein: Vermittlung der rechtlichen Verantwortlichkeiten und Haftung von Kranführern und Vorgesetzten.
Aufbau des Schulungsprogramms
Der Auftragnehmer entwickelt ein strukturiertes Schulungsprogramm, das sowohl Erstqualifizierung als auch regelmäßige Auffrischungsschulungen umfasst. Das Programm richtet sich nach DGUV Grundsatz 309-003 und beinhaltet folgende Kernkomponenten:
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung vermittelt die rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen des Kranbetriebs.
Themenbereiche sind unter anderem:
Relevante Vorschriften und Normen (z. B. DGUV Vorschrift 52, BetrSichV, ArbSchG)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kranführern und Sicherheitsaufsichtspersonal
Grundsätze der Lastaufnahme: Stabilität, Schwerpunkt und dynamische Effekte
Auswahl, Einsatz und Prüfung von Anschlag- und Hebezeugen
Erkennen von Gefährdungsquellen (z. B. Wind, Hindernisse, Witterungseinflüsse, elektrische Gefahren) und entsprechende Schutzmaßnahmen
Kommunikation und Signalgebung zwischen Kranführer und Einweiser (z. B. Anschläger oder Funker)
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst Übungen unter Anleitung qualifizierter Ausbilder.
Wesentliche Inhalte sind:
Bedienung der Kransteuerung und Bewegungsabläufe des Krans unter Last
Sicherer Einsatz von Anschlagmitteln und Zubehör bei der Lastaufnahme und -bewegung
Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Bremsen, Seile, Not-Halt)
Heben, Fahren und präzises Positionieren von Lasten, inklusive Feinfühlübungen
Vorbereitung und Nachbereitung der Kranbedienung (z. B. Sichtprüfung, Einrichten von Verriegelungs- und Sicherungseinrichtungen)
Simulation von Notfallszenarien (z. B. Betätigen des Not-Halt-Schalters, Evakuierungsmaßnahmen)
Häufigkeit und Dauer der Schulung- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:
Erstschulung: abgeschlossen wird, bevor das Personal erstmals an Kranen eingesetzt wird.
Auffrischungsschulung: mindestens alle 12 Monate erfolgt oder bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, Änderungen der Arbeitsbedingungen bzw. Einführung neuer Krananlagen kurzfristig wiederholt wird.
Schulungstermine so gelegt werden, dass der laufende Betrieb des Auftraggebers möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Die Schulungsdauer den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 309-003 entspricht (in der Regel etwa zwei Tage mit theoretischen und praktischen Modulen).
Qualifikation und Zertifizierung
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer einen Kranführerschein oder ein gleichwertiges Zertifikat gemäß DGUV Grundsatz 309-003.
Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller qualifizierten Mitarbeiter mit folgenden Angaben:
Name und Funktion des Mitarbeiters
Datum der Schulung und Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Art des berechtigten Kranes
Name der Ausbildungseinrichtung und Qualifikation der Ausbilder
Ergebnisse der theoretischen und praktischen Prüfung
Dokumentation und Berichterstattung
Alle Schulungsmaßnahmen werden elektronisch dokumentiert, gemäß den Anforderungen von VDI 6026 Blatt 1.
Qualifikation der Ausbilder
Alle Ausbilder, die die Schulungen durchführen, müssen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 qualifiziert und erfahren sein.
Erforderlich sind:
Pädagogische Eignung für die Vermittlung in der Erwachsenenbildung
Praktische Erfahrung mit Kran- und Hebeoperationen
Anerkannte Zertifizierung als Ausbilder (z. B. IHK, HWK, TÜV oder vergleichbar)
Aktuelle Fachkenntnisse zu geltenden Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und technischen Regeln
Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung
Der Auftragnehmer etabliert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für das Schulungsprogramm.
Dazu gehören:
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Schulungsunterlagen auf Basis aktueller Vorschriften und Technologien
Auswertung von Teilnehmerfeedback und Schulungsevaluationen
Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen, um Verbesserungsbedarf im Training zu erkennen
Anpassung der Schulungsinhalte bei Änderungen in gesetzlichen Anforderungen oder bei Einführung neuer Krananlagen
Übergabe und Abnahme
Nach Abschluss eines Schulungszyklus übergibt der Auftragnehmer dem Facility-Management-Vertreter des Auftraggebers sämtliche Schulungsunterlagen, Zertifikate und Teilnehmerlisten. Der Beauftragte des Auftraggebers prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumente. Nach erfolgreicher Prüfung bestätigen beide Parteien den Erhalt und die Abnahme der Unterlagen durch Unterschrift.
| Für den Auftraggeber | Für den Auftragnehmer |
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| Name: ___________________________ | Name: ___________________________ |
| Position: _______________________ | Position: _______________________ |
| Unterschrift: ___________________ | Unterschrift: ___________________ |
| Datum: __________________________ | Datum: __________________________ |
