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3C3 Bedienschulung und Sicherheitstraining

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Bediener- und Sicherheitsschulung – Kranmanagement

Bediener- und Sicherheitsschulung – Kranmanagement

Dieses Dokument legt die Anforderungen und den Rahmen für die Schulung und Qualifizierung aller am Kranbetrieb des Auftraggebers beteiligten Kranführer, Instandhaltungsmitarbeiter und Prüfer fest. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Mitarbeiter regelmäßig und dokumentiert geschult werden, und zwar gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (Ausbildung und Beauftragung der Kranführer) sowie den übrigen einschlägigen sicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Ziel ist es, durch fortlaufende Unterweisungen in den Bereichen Lastaufnahme, Anschlagtechniken, Notfallmaßnahmen und geltenden Rechtsgrundlagen einen sicheren, fachgerechten und rechtlich konformen Kranbetrieb zu gewährleisten. Diese Richtlinie orientiert sich an den Standards des Facility Managements und berücksichtigt die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts

Bediener- und Sicherheitsschulung im Kranmanagement

Geltungsbereich der Richtlinie

  • Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die im Rahmen des Facility-Management-Vertrags des Auftraggebers mit dem Betrieb, der Prüfung oder der Wartung von Krananlagen betraut sind.

  • Sie umfasst alle in diesem Zusammenhang eingesetzten Krantypen, z. B. Laufkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Schwenkkrane und Werkstattkrane.

  • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sowohl Erst- als auch Auffrischungsschulungen theoretische und praktische Aspekte des Kranbetriebs abdecken, einschließlich Gefahrenbewusstsein, sicherer Hebevorgänge und Notfallmaßnahmen.

Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind im Einklang mit folgenden gesetzlichen und normativen Vorgaben (jeweils in der aktuellen Fassung) durchzuführen:

  • DGUV Grundsatz 309-003: Ausbildung und Beauftragung der Kranführer

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

  • DGUV Vorschrift 52: Krane

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 12, 14: Arbeitsmittelprüfung und Benutzung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3, 12: Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungspflicht

  • VDI 4068 Blatt 1: Qualifikation und Zertifizierung von Prüfpersonal (insb. Kranprüfer)

  • VDI 6026 Blatt 1: Dokumentationsstruktur für die Technische Gebäudeausrüstung

Der Auftragnehmer hat im Rahmen des technischen Qualifikationsnachweises einen Nachweis über die Einhaltung dieser Vorschriften zu erbringen.

Ziele der Schulung

Ziel des Schulungsprogramms ist es, sicherzustellen, dass alle kranbezogenen Tätigkeiten sicher, effizient und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen sowie technischen Normen ausgeführt werden.

Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen folgende Lernziele:

  • Steigerung der Fachkompetenz: Förderung der Fähigkeiten der Kranführer für den sicheren Betrieb und die präzise Steuerung von Krananlagen.

  • Kenntnisvermittlung: Vermittlung von Wissen über Lastdynamik, Anschlagtechniken und korrekte Lastabsicherung.

  • Gefahrenbewusstsein: Sensibilisierung für Gefahren beim Heben, Transportieren und Handhaben von Lasten.

  • Notfallverfahren: Vertrautmachen mit Notfall- und Rettungsverfahren für Kranbetriebe.

  • Rechtsbewusstsein: Vermittlung der rechtlichen Verantwortlichkeiten und Haftung von Kranführern und Vorgesetzten.

Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass die Schulungsergebnisse messbar sind und dass nur qualifizierte Personen zur Bedienung oder Prüfung von Krananlagen zugelassen werden.

Aufbau des Schulungsprogramms

Der Auftragnehmer entwickelt ein strukturiertes Schulungsprogramm, das sowohl Erstqualifizierung als auch regelmäßige Auffrischungsschulungen umfasst. Das Programm richtet sich nach DGUV Grundsatz 309-003 und beinhaltet folgende Kernkomponenten:

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung vermittelt die rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen des Kranbetriebs.

Themenbereiche sind unter anderem:

  • Relevante Vorschriften und Normen (z. B. DGUV Vorschrift 52, BetrSichV, ArbSchG)

  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kranführern und Sicherheitsaufsichtspersonal

  • Grundsätze der Lastaufnahme: Stabilität, Schwerpunkt und dynamische Effekte

  • Auswahl, Einsatz und Prüfung von Anschlag- und Hebezeugen

  • Erkennen von Gefährdungsquellen (z. B. Wind, Hindernisse, Witterungseinflüsse, elektrische Gefahren) und entsprechende Schutzmaßnahmen

  • Kommunikation und Signalgebung zwischen Kranführer und Einweiser (z. B. Anschläger oder Funker)

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst Übungen unter Anleitung qualifizierter Ausbilder.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Bedienung der Kransteuerung und Bewegungsabläufe des Krans unter Last

  • Sicherer Einsatz von Anschlagmitteln und Zubehör bei der Lastaufnahme und -bewegung

  • Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Bremsen, Seile, Not-Halt)

  • Heben, Fahren und präzises Positionieren von Lasten, inklusive Feinfühlübungen

  • Vorbereitung und Nachbereitung der Kranbedienung (z. B. Sichtprüfung, Einrichten von Verriegelungs- und Sicherungseinrichtungen)

  • Simulation von Notfallszenarien (z. B. Betätigen des Not-Halt-Schalters, Evakuierungsmaßnahmen)

Häufigkeit und Dauer der Schulung- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:

  • Erstschulung: abgeschlossen wird, bevor das Personal erstmals an Kranen eingesetzt wird.

  • Auffrischungsschulung: mindestens alle 12 Monate erfolgt oder bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, Änderungen der Arbeitsbedingungen bzw. Einführung neuer Krananlagen kurzfristig wiederholt wird.

  • Schulungstermine so gelegt werden, dass der laufende Betrieb des Auftraggebers möglichst wenig beeinträchtigt wird.

  • Die Schulungsdauer den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 309-003 entspricht (in der Regel etwa zwei Tage mit theoretischen und praktischen Modulen).

Teilnahme- und Prüfungsergebnisse sind mindestens fünf Jahre dokumentiert und aufzubewahren.

Qualifikation und Zertifizierung

Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer einen Kranführerschein oder ein gleichwertiges Zertifikat gemäß DGUV Grundsatz 309-003.

Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller qualifizierten Mitarbeiter mit folgenden Angaben:

  • Name und Funktion des Mitarbeiters

  • Datum der Schulung und Gültigkeitsdauer des Zertifikats

  • Art des berechtigten Kranes

  • Name der Ausbildungseinrichtung und Qualifikation der Ausbilder

  • Ergebnisse der theoretischen und praktischen Prüfung

Nur Mitarbeiter mit gültigem Nachweis dürfen Krane bedienen oder Wartungs- und Prüfaufgaben durchführen.

Dokumentation und Berichterstattung

Alle Schulungsmaßnahmen werden elektronisch dokumentiert, gemäß den Anforderungen von VDI 6026 Blatt 1.

Jede Schulungsdokumentation enthält mindestens:

  • Schulungsart, Datum und Ort

  • Teilnehmerliste mit Unterschriften

  • Inhalte und behandelte Module

  • Qualifikation des Ausbilders (Zertifizierung, Fachkunde)

  • Ergebnisse von Wissens- und Praxisprüfungen

  • Ausgestellte Bescheinigungen mit Gültigkeitsdauer

Diese Unterlagen werden in das CAFM-System des Auftraggebers eingepflegt, revisionssicher gespeichert und versioniert abgelegt. Der Auftragnehmer erstellt jährlich einen Bericht, der den aktuellen Schulungsstand dokumentiert und anstehende Erneuerungstermine auflistet.

Qualifikation der Ausbilder

Alle Ausbilder, die die Schulungen durchführen, müssen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 qualifiziert und erfahren sein.

Erforderlich sind:

  • Pädagogische Eignung für die Vermittlung in der Erwachsenenbildung

  • Praktische Erfahrung mit Kran- und Hebeoperationen

  • Anerkannte Zertifizierung als Ausbilder (z. B. IHK, HWK, TÜV oder vergleichbar)

  • Aktuelle Fachkenntnisse zu geltenden Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und technischen Regeln

Der Auftragnehmer hält entsprechende Nachweise über die Qualifikation der Ausbilder bereit und legt sie dem Auftraggeber vor Beginn der Schulungen vor.

Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung

Der Auftragnehmer etabliert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für das Schulungsprogramm.

Dazu gehören:

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Schulungsunterlagen auf Basis aktueller Vorschriften und Technologien

  • Auswertung von Teilnehmerfeedback und Schulungsevaluationen

  • Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen, um Verbesserungsbedarf im Training zu erkennen

  • Anpassung der Schulungsinhalte bei Änderungen in gesetzlichen Anforderungen oder bei Einführung neuer Krananlagen

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Schulungsinhalte stets aktuell, relevant und auf die Anforderungen des Auftraggebers sowie geltende Vorschriften abgestimmt sind.

Übergabe und Abnahme

Nach Abschluss eines Schulungszyklus übergibt der Auftragnehmer dem Facility-Management-Vertreter des Auftraggebers sämtliche Schulungsunterlagen, Zertifikate und Teilnehmerlisten. Der Beauftragte des Auftraggebers prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumente. Nach erfolgreicher Prüfung bestätigen beide Parteien den Erhalt und die Abnahme der Unterlagen durch Unterschrift.

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name: ___________________________

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Position: _______________________

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Unterschrift: ___________________

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Datum: __________________________

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