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3G5 Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltmaßnahmen (HSE)

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3G5 Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltmaßnahmen (HSE)

Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltmaßnahmen – Bewertungs- und Zuschlagskriterien

Projekttitel ___________________________________________

Auftraggeber _______________________________________________

Auftragnehmer: __________________________________________

Projektstandort: _________________________________

Vertragsnummer: ______________________________________

Datum : __________________________

Dieses Dokument legt die Anforderungen und Bewertungskriterien für die Integration und Umsetzung von Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltmanagementsystemen im Rahmen von Kranmanagement-Leistungen fest. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und internationalen Standards (z. B. ISO 45001 für Arbeits- und Gesundheitsschutz, ISO 14001 für Umweltmanagement) durchgeführt werden. Die Bewertung konzentriert sich darauf, wie effektiv diese Systeme in die Organisationsstruktur und die täglichen Abläufe integriert sind, um Mitarbeiter zu schützen, die Umwelt zu schonen und nachhaltige Facility-Management-Ergebnisse zu fördern.

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für sämtliche Kranmanagement-Aktivitäten in den Einrichtungen des Auftraggebers, einschließlich Inspektionen, Wartungen, Prüf- und Reparaturarbeiten. Sie bildet den Rahmen für die Bewertung der HSE-Leistung des Auftragnehmers im Vergabeverfahren und legt dabei gleichermaßen Wert auf eine formale Systemzertifizierung wie auf deren praktische Umsetzung. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass seine HSE-Managementsysteme vollumfänglich umgesetzt, regelmäßig auditiert und in betriebliche Abläufe (insbesondere Kranbetrieb, Instandhaltung und Dokumentation) integriert sind.

Die HSE-Maßnahmen und -Systeme des Auftragnehmers müssen den aktuellen Versionen der folgenden Normen und Vorschriften entsprechen:

  • ISO 45001 – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – §§ 3, 10, 14 (Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln)

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften)

  • DGUV Vorschrift 52 – Krane (inkl. DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 für Kranbetrieb)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Zentrale arbeitsrechtliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Abfall- und Recyclingpflichten

  • VDI 6026 Blatt 1 – Anforderungen an die Dokumentation im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung

  • ISO 9001 – Managementsystem für Qualität

Die Einhaltung dieser Normen ist für alle am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen verbindlich.

Ziel der Bewertung

Das Hauptziel dieser Bewertung ist es, zu prüfen, inwieweit der Auftragnehmer zertifizierte HSE-Managementsysteme (ISO 45001, ISO 14001) in die täglichen Kranmanagement-Aktivitäten integriert und umsetzt.

Im Einzelnen wird darauf geachtet, ob der Auftragnehmer

  • zertifizierte HSE-Managementsysteme in seinen Betriebsablauf integriert,

  • proaktive Maßnahmen zur Unfall- und Schadensprävention umsetzt und dadurch Risiken minimiert,

  • durch effizienten Ressourceneinsatz, Emissionsbegrenzung und Abfallvermeidung die Umweltbelastungen reduziert,

  • eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz etabliert,

  • seine HSE-Leistung transparent über nachvollziehbare Dokumentation und Kennzahlen darstellt.

Das Ergebnis dieser Bewertung fließt als wesentlicher Bestandteil in die Gesamtbeurteilung und Zuschlagsentscheidung ein.

HSE-Managementsystem des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer legt detaillierte Nachweise über sein HSE-Managementsystem vor und belegt damit die Einhaltung von ISO 45001 und ISO 14001.

Diese Dokumentation muss folgende Punkte enthalten:

  • Organisation und Zuständigkeiten im HSE-Bereich (z. B. HSE-Governance, Berichtslinien)

  • Geltungsbereich und Gültigkeit der Zertifizierungen (ISO 45001, ISO 14001)

  • HSE-Politik (Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltziele)

  • Prozesse zur Gefährdungsidentifikation, Risikobewertung und Festlegung von Schutzmaßnahmen im Kranbetrieb

  • Umweltaspekte (Energieeinsatz, Abfallentsorgung, Emissionsvermeidung bei Wartung und Prüfung)

  • Verknüpfung mit dem Qualitäts- und FM-Management (z. B. ISO 9001)

Kopien der gültigen Zertifikate (ISO 45001, ISO 14001) von anerkannten Zertifizierungsstellen sind den Angebotsunterlagen beizufügen.

Umsetzung im betrieblichen Ablauf

Der Auftragnehmer muss darlegen, wie seine HSE-Managementsysteme in den täglichen Kranbetrieb eingebunden sind.

Dies umfasst insbesondere:

  • Sichere Arbeitsabläufe und dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen für Wartungs- und Prüfungen am Kran

  • Standortbezogene Sicherheitsanweisungen, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen (Toolbox Talks) und Arbeitserlaubnisverfahren für besonders risikoreiche Tätigkeiten

  • Bereitstellung, Kontrolle und Schulung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

  • Melde- und Untersuchungsverfahren für Unfälle und Beinahe-Unfälle (Near-Misses) sowie schnelle Umsetzung von Abhilfemaßnahmen

  • Umweltgerechte Arbeitsverfahren (z. B. Ölauffangmaßnahmen, Emissionskontrolle, getrennte Abfallsammlung)

  • Notfallpläne für kranbezogene Unfälle, Ölverschmutzungen oder elektrotechnische Gefahren

  • Laufende Überwachung der Sicherheits- und Umweltleistung anhand definierter Kennzahlen (KPIs)

Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Sicherheitsverfahren vor Ort zu kontrollieren und im Rahmen von Audits zu prüfen.

Im Ausschreibungsverfahren bewertet der Auftraggeber die HSE-Leistung des Auftragnehmers nach folgenden Kriterien:

  • Zertifizierung und Systemgültigkeit (30 %) – Vorliegen gültiger ISO 45001- und ISO 14001-Zertifikate, Vollständigkeit des Geltungsbereichs, Auditverlauf

  • Umsetzung und Praxistransfer (30 %) – Nachweis, wie HSE-Maßnahmen im täglichen Kranbetrieb umgesetzt werden

  • Sicherheits- und Umwelt-Performance (20 %) – Unfallstatistiken, Near-Miss-Berichte, Abfallreduzierung, Entwicklung der Umwelt-KPIs

  • Kontinuierliche Verbesserung und Schulung (20 %) – Laufende HSE-Schulungen, Auditzyklen, Initiativen zur Leistungssteigerung

Jede Kategorie wird anhand der vorgelegten Dokumentation, Auditberichte und gegebenenfalls durch Besuche vor Ort oder Referenzgespräche bewertet.

Die HSE-Leistung des Auftragnehmers wird durch quantifizierbare Kennzahlen transparent gemacht. Wichtige KPIs sind unter anderem:

  • Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR): Unfälle mit Ausfallzeit pro eine Million Arbeitsstunden

  • Near-Miss-Rate: Anteil gemeldeter Beinahe-Unfälle im Verhältnis zu den Arbeitsstunden

  • Umwelt-Vorfallsrate: Anzahl umweltrelevanter Vorfälle oder Abweichungen pro Berichtszeitraum

  • Recyclingquote: Anteil recycelter Materialien an der Gesamtabfallmenge

  • Energieeffizienz-Index: Jahresenergieverbrauch in Relation zu Kranbetriebsstunden oder Wartungsaufwand

  • Schulungsabschlussrate: Anteil des Personals, das vorgeschriebene Sicherheits- und Umwelt-Schulungen absolviert hat

Der Auftragnehmer hat die relevanten Daten für die letzten drei Jahre (oder einen gleichwertigen Zeitraum) nachprüfbar vorzulegen.

Der Auftragnehmer etabliert einen systematischen Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung seiner HSE-Performance. Dieser umfasst:

  • Regelmäßige Management-Reviews der HSE-Leistungskennzahlen und Ereignisse

  • Systematische Bearbeitung von Korrektur- und Präventivmaßnahmen bei festgestellten Abweichungen

  • Programme zur Förderung der Sicherheitskultur und Mitarbeiterbeteiligung (z. B. Ideenmanagement, Feedback-Mechanismen)

  • Periodische interne und externe Audits im Rahmen der ISO‑45001- und ISO‑14001-Zertifizierung

  • Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Abstimmung von HSE-Zielen und Leistungskennzahlen

  • Jährliche Verbesserungspläne und Berichte über den Fortschritt im Rahmen der vertraglichen Leistungskontrolle

Alle HSE-bezogenen Unterlagen sind gemäß VDI 6026 Blatt 1 aufzubereiten und in das CAFM-System des Auftraggebers zu integrieren. Der Auftragnehmer liefert folgende Dokumente und Nachweise:

  • HSE-Politik und Gefährdungsbeurteilungen (inkl. umgesetzter Maßnahmen)

  • Standortbezogene Betriebsanweisungen

  • Monatliche HSE-Leistungsberichte (inkl. KPIs und Vorfallstatistiken)

  • Jährliche Umweltberichte (Umweltauswirkungen und Zielerreichung)

  • Nachweise über absolvierte HSE-Schulungen und Qualifikationen der Mitarbeiter

  • Protokolle von Notfallübungen und Ergebnissen von Sicherheitsbesprechungen

Alle Berichte und Nachweise müssen digital verfügbar und jederzeit prüfbar sein.

Übergabe und Abnahme

Vor Beginn der Leistungserbringung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vollständige HSE-Dokumentation inklusive Zertifikaten, Systembeschreibungen und Arbeitsanweisungen. Der Auftraggeber prüft die Vollständigkeit und Gültigkeit der Unterlagen und kann bei Bedarf eine Begutachtung vor Ort durchführen. Die formale Abnahme erfolgt über ein Übergabeprotokoll, das die Einhaltung aller HSE-Anforderungen bestätigt.

Unterschriften

Auftraggeber

Auftragnehmer

Name _______________________

Name _______________________

Position _______________________

Position _______________________

Unterschrift _____________________

Unterschrift _____________________

Datum ______________________

Datum ______________________