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3G4 Dokumentationsqualität und Berichtssystem

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Bewertungs- und Zuschlagskriterien » Dokumentationsqualität und Berichtssystem

3G4 Dokumentationsqualität und Berichtssystem

Dokumentationsqualität und Berichtssystem – Bewertungs- und Zuschlagskriterien

Projekttitel ___________________________________________

Auftraggeber _______________________________________________

Auftragnehmer: __________________________________________

Projektstandort: _________________________________

Vertragsnummer: ______________________________________

Datum : __________________________

Diese Richtlinie legt die Anforderungen und das Bewertungsrahmenwerk für die Dokumentationsqualität und das Berichtswesen im Rahmen des Kranmanagementvertrags fest. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche technische Dokumentationen, Prüfberichte, Wartungsunterlagen und digitalen Dateneinträge den Struktur- und Inhaltsstandards gemäß VDI 6026-1 entsprechen. Die Qualität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit aller Dokumente sind wesentliche Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren.

Ziel dieser Vorgaben ist es, Transparenz zu fördern, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen und die Leistungsüberwachung durch messbare Kennzahlen (KPIs) zu ermöglichen. Die Bewertungskriterien orientieren sich an den vergaberechtlichen Grundsätzen (insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung) und dienen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung qualitativer Leistungsparameter.

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Dokumentations-, Datenberichts- und Kommunikationsprozesse, die im Zusammenhang mit der Prüfung, Wartung und dem Betrieb von Krananlagen im Facility-Management-Umfeld des Auftraggebers stehen.

Sie regelt sowohl den Aufbau der technischen Dokumentation als auch die Leistungsbewertung des Berichtssystems des Auftragnehmers während der Ausschreibung und während der gesamten Vertragslaufzeit.

Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er standardisierte, digitale und prüfbare Dokumentationen gemäß VDI 6026-1 und den internen Dokumentationsrichtlinien des Auftraggebers liefern kann.

Alle Dokumentations- und Berichtsprozesse müssen den folgenden Vorschriften und Normen entsprechen (jeweils in der aktuell gültigen Fassung):

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – §§ 3, 10, 14 (Dokumentation und Prüfung von Arbeitsmitteln)

  • DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8 – Sicherheits- und Dokumentationspflichten bei Kranen

  • VDI 6026 Blatt 1 – Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung (Aufbau und Anforderungen)

  • ISO 9001 – Qualitätsmanagementsysteme (Dokumentation und Rückverfolgbarkeit)

  • TRBS 1201 / 1203 – Prüf- und Qualifikationsdokumentation für befähigte Personen

  • VDI 3814 – Technische Dokumentation in Automatisierungs- und Leitsystemen

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Dokumente entsprechend diesen Normen sowie den internen Qualitätsvorgaben des Auftraggebers formatiert, strukturiert und gepflegt werden.

Die Bewertung des Dokumentations- und Berichtssystems dient dazu, sicherzustellen:

  • die Qualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der technischen Dokumentationen und Berichte,

  • die Nachvollziehbarkeit und Auditierbarkeit von Prüf- und Wartungsunterlagen,

  • die Integration und den Aufbau der Dokumentation gemäß VDI 6026-1,

  • die Verfügbarkeit digitaler Berichtswerkzeuge und die konsistente Datensynchronisation mit dem CAFM-System des Auftraggebers,

  • die Transparenz der Leistungsberichterstattung durch KPI-basierte Analysen und kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen.

Das Bewertungssystem des Auftraggebers betrachtet das Dokumentationssystem als wesentlichen Indikator für die technische Kompetenz und organisatorische Reife des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer erstellt und pflegt eine vollständige, prüfbare und strukturierte Dokumentation gemäß VDI 6026-1 (Tabelle 1). Für jede Krananlage ist ein eigener Dokumentationssatz vorzuhalten, der mindestens folgende Unterlagen umfasst:

  • Prüfberichte und UVV-Prüfbescheinigungen,

  • Wartungs- und Reparaturprotokolle,

  • Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen,

  • Kalibrier- und Messgerätezertifikate,

  • Nachweise über die Qualifikation des Personals (TRBS 1203),

  • Energieeffizienz- und Leistungsdaten (sofern zutreffend).

Alle Dokumente müssen revisionskontrolliert und digital gespeichert sein sowie im CAFM-System des Auftraggebers der jeweiligen Anlage zugeordnet werden. Jedes Dokument muss eindeutige Metadaten enthalten, darunter Projektkennung, Kran-ID, Datum, verantwortliche Person und Versionsstand.

Der Auftragnehmer richtet ein strukturiertes Berichtssystem ein, das eine fortlaufende Kommunikation, Datenintegrität und Echtzeiteinsicht in die Kranmanagement-Aktivitäten sicherstellt. Die Berichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Überblick über durchgeführte Prüfungen und Wartungsarbeiten,

  • Zusammenfassung der Feststellungen, Mängel und ergriffenen Korrekturmaßnahmen,

  • digitalen Zeitstempel und Unterschrift der jeweils befähigten Person,

  • Dokumentation von Nacharbeiten und Fristen,

  • Integration von Kosten- und Leistungsdaten gemäß festgelegten KPIs.

Der Berichtsprozess muss vollständig digital abgewickelt werden und eine automatisierte Datenübertragung in das CAFM-System des Auftraggebers ermöglichen. Alle Berichte müssen auditierbar und konsistent zu den tatsächlichen Tätigkeiten vor Ort sein sowie über eindeutige Berichtskennungen zurückverfolgt werden können.

Der Auftraggeber bewertet im Rahmen der Angebotsprüfung das Dokumentations- und Berichtssystem des Auftragnehmers anhand folgender Kriterien:

  • Erfüllung der VDI 6026-1 (40%) – Einhaltung der Struktur-, Format- und Nachverfolgbarkeitsvorgaben gemäß VDI-Standard.

  • Klarheit und Vollständigkeit (20%) – Genauigkeit und Vollständigkeit der Prüf- und Wartungsdokumentationen.

  • Digitale Integration und Zugänglichkeit (20%) – Kompatibilität mit CAFM-Systemen, Versionskontrolle und digitale Signaturen.

  • KPI-basiertes Reporting und Transparenz (20%) – Qualität der Leistungsüberwachung, Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen und visualisierte Datendarstellungen.

Das Dokumentationskonzept des Auftragnehmers wird durch Musterlieferungen und Systemdemonstrationen geprüft und entsprechend einer internen Bewertungsmatrix mit Punkten versehen.

Zur konsistenten Bewertung wird die Dokumentationsqualität des Auftragnehmers anhand folgender interner KPIs gemessen:

  • KPI 1 – Dokumentations-Vollständigkeitsrate (%): Verhältnis der eingereichten Dokumente zu den geforderten Dokumenten.

  • KPI 2 – Berichtgenauigkeitsindex (%): Anteil korrekt ausgefüllter und validierter Berichte.

  • KPI 3 – Digitale Integrationskonformität (%): Grad der Übereinstimmung mit den Datenstrukturen von VDI 6026-1 und dem CAFM-System.

  • KPI 4 – Bearbeitungsdauer für Korrekturanforderungen (Stunden): Zeitspanne von der Rückmeldung bis zur Überarbeitung der Dokumentation.

  • KPI 5 – Transparenz- und Lesbarkeits-Score: Bewertung anhand standardisierter Prüfvorlagen durch das technische Auswertungsteam des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber festgelegten Mindest-KPI-Schwellenwerte (typischerweise ≥ 90 % Erfüllung) erreichen, um die Eignung und eine positive Vertragsbeurteilung zu erhalten.

Der Auftragnehmer etabliert einen internen Qualitätsmanagementprozess zur fortlaufenden Verbesserung der Dokumentationsqualität. Dies beinhaltet:

  • Interne Dokumentenprüfungen vor der Einreichung beim Auftraggeber,

  • Verwendung von Vorlagen und standardisierten Dokumentformaten,

  • Routine-Audits zur Überprüfung der Vollständigkeit und Konformität,

  • Jährliche Bewertungsgespräche mit dem Auftraggeber zur Analyse der KPI-Ergebnisse und Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen.

Erkannte Abweichungen sind innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen zu korrigieren. Wiederholte Abweichungen können sich nachteilig auf die Leistungsbewertung und künftige Vertragsvergabe auswirken.

Alle Dokumente und Berichte werden digital über die CAFM-Schnittstelle des Auftraggebers oder ein vom Auftraggeber bereitgestelltes Dokumentenaustauschportal eingereicht. Die Dokumente sind in folgenden Standardformaten bereitzustellen:

  • PDF/A für Textdokumentationen und Zertifikate,

  • DWG/DXF für technische Zeichnungen,

  • XLSX/CSV für Datenlisten und KPI-Exporte.

Jede Datei muss der Dateinamenskonvention des Auftraggebers folgen und damit Konsistenz und Rückverfolgbarkeit gemäß VDI 6026-1 sicherstellen. Der Auftragnehmer gewährt autorisiertem Personal des Auftraggebers jederzeit uneingeschränkten Zugriff zum Ansehen, Herunterladen und Prüfen aller Dokumente.

Übergabe und Abnahme

Vor Vertragsbeginn reicht der Auftragnehmer Musterdokumentationen und Berichtsvorlagen zur Freigabe beim Facility-Management-Team des Auftraggebers ein. Nach Inbetriebnahme überprüft der Auftraggeber das gesamte Dokumentations- und Berichtssystem auf Einhaltung von VDI 6026-1 und den internen KPI-Kriterien. Die formale Abnahme erfolgt, sobald alle Dokumentationsunterlagen, Berichtswerkzeuge und Integrationsprozesse vom Auftraggeber verifiziert und freigegeben sind.

Unterschriften

Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

Name_______________________

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Position _______________________

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Unterschrift _____________________

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Datum ______________________

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