3G1 Technische Übereinstimmung
Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Bewertungs- und Zuschlagskriterien » Technische Übereinstimmung
Technische Übereinstimmung und Konformitätsbewertung im Kranmanagement
Die technische Übereinstimmung stellt einen zentralen Bewertungspunkt im Vergabeprozess von Kranmanagementleistungen dar. Sie gewährleistet, dass alle angebotenen Lösungen den geltenden Normen, Richtlinien und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen der Ausschreibung werden technische Spezifikationen, Prüfverfahren und Nachweisdokumente sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Systeme, Komponenten und Verfahren vollständig konform mit den gesetzlichen und betrieblichen Standards des Facility Managements sind. Eine klare technische Konformität bildet somit die Grundlage für Betriebssicherheit, Qualität und langfristige Wirtschaftlichkeit.
Nachweis der technischen Übereinstimmung im Kranmanagementvertrag
- Technische Konformität
- Geltungsbereich
- Normative Grundlagen
- Ziel
- Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers
- Technische Dokumentation
- Teststandards
- Qualitätssicherung
- Nichtkonformität
- Auditierungsrechte
- Zertifizierung
- Übergabe
- Unterschriften
Technische Konformität
Projekttitel ___________________________________________
Auftraggeber _______________________________________________
Auftragnehmer __________________________________________
Projektstandort ___________________________________
Vertragsnummer ______________________________________
Datum __________________________
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die technische Konformität für alle im Rahmen des Facility-Management-Vertrags des Auftraggebers erbrachten Kranmanagement-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Tätigkeiten – einschließlich Inspektion, Wartung, Prüfung, Dokumentation und Zertifizierung – gemäß den geltenden technischen Spezifikationen, Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt werden. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass alle Kransysteme während der gesamten Vertragslaufzeit betriebssicher, rechtskonform und technisch auf dem neuesten Stand bleiben.
Geltungsbereich der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle stationären und mobilen Krane auf dem Gelände des Auftraggebers, einschließlich Brückenkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Hängekrane und Werkstattkrane. Sie umfasst den vollständigen Umfang aller Tätigkeiten des Kranmanagements, einschließlich vorbeugender Wartung, Funktionsprüfungen, Lastzertifizierung, Inspektionsdokumentation und digitaler Integration in das CAFM-System des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung aller Leistungen aus diesem Geltungsbereich durch entsprechende technische und behördliche Nachweise belegen.
Rechtliche und Normative Grundlagen
Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen müssen den aktuellen deutschen und europäischen Vorschriften, Normen und Herstelleranweisungen entsprechen.
Folgende Rahmenwerke sind als verbindliche Bezugsnormen zu beachten (maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Ausgaben):
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – §§ 3, 10, 14 (Sicherheit und Instandhaltung von Arbeitsmitteln)
DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 – Technische Sicherheitsanforderungen für Krane
TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen
TRBS 1203 – Qualifikation von prüfenden Personen
DIN EN 13001 – Grundlagen für Kranentwurf und -verifikation
DIN EN ISO 13849-1 – Sicherheitstechnische Teile von Steuerungen
DIN EN 60204-32 – Elektrische Ausrüstung von Kränen
VDI 6026 Blatt 1 – Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung
ISO 9001 – Qualitätsmanagementsysteme
ISO 45001 – Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme
Das primäre Ziel der technischen Konformität ist sicherzustellen, dass:
alle Kransysteme sicher, effizient und innerhalb der vorgegebenen technischen Parameter betrieben werden,
alle Wartungs-, Inspektions- und Prüftätigkeiten gemäß den Herstellervorgaben und gesetzlichen Anforderungen erfolgen,
alle Dokumentationen den strukturellen und inhaltlichen Vorgaben gemäß VDI 6026 Blatt 1 entsprechen,
alle Risiken für Personal, Sachwerte und Betriebsabläufe durch proaktive Konformitätsprüfungen minimiert werden.
Der Auftragnehmer ist voll verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten technischen Normen und Sicherheitsvorschriften bei der Durchführung der Leistungen. Dies umfasst insbesondere:
Umsetzung standardisierter Arbeitsverfahren gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 52.
Einsatz von qualifiziertem Personal entsprechend den Anforderungen der TRBS 1203 (Befähigte Personen).
Sicherstellung, dass alle Ausrüstungsgegenstände, Komponenten und Ersatzteile den Spezifikationen des Kranherstellers sowie den relevanten DIN- und EN-Normen entsprechen.
Unverzügliche Meldung jeglicher Abweichungen oder Nichtkonformitäten bezüglich technischer Anforderungen.
Führung einer nachvollziehbaren Dokumentation der technischen Konformität für alle erbrachten Leistungen, einschließlich Zertifikaten, Prüfprotokollen und Wartungsberichten.
Technische Dokumentation und Nachweispflichten
Der Auftragnehmer erstellt und übergibt vollständige, verifizierbare technische Unterlagen, die die Einhaltung aller geltenden Normen und Vorschriften nachweisen.
Die Dokumentation muss mindestens umfassen:
Prüf- und Inspektionsprotokolle
UVV-Prüfbescheinigungen gemäß DGUV Vorschrift 52
Wartungsnachweise mit detaillierter Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und ersetzten Teile
Gefährdungsbeurteilungen nach TRBS 1111
Kalibrierzertifikate für die verwendeten Prüfmittel
Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals (TRBS 1203-Nachweise)
Bedienungsanleitungen des Herstellers und Datenblätter der verwendeten Komponenten
Alle Inspektionen und Prüfungen erfolgen nach den jeweils aktuellen Versionen der folgenden technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen:
Hauptprüfung (UVV) jährlich nach DGUV Vorschrift 52 §26
Außerordentliche Prüfung nach Reparatur, Änderung oder Unfall gemäß BetrSichV §14 Abs. 2
Lastenprüfung gemäß DIN EN 13001 und ISO 9927-1
Elektrische Prüfung gemäß DIN EN 60204-32
Funktions- und Bremsprüfungen gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8
Hinweis:
Jede Prüfung umfasst visuelle Kontrollen, Funktionsüberprüfungen, Messung der Verschleißgrenzwerte und Tests der Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Endschalter, Überlastsicherung, Bremsen, Steuerkreise). Die Prüfergebnisse müssen bestätigen, dass sich das Kransystem in einem sicheren Betriebszustand befindet.
Qualitätssicherung und Kontinuierliche Verbesserung
Der Auftragnehmer unterhält ein internes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001, in dem alle Arbeitsprozesse dokumentiert, überwacht und kontinuierlich verbessert werden. Es werden regelmäßige interne Audits durchgeführt, um die Einhaltung technischer, sicherheitsbezogener und umweltrelevanter Standards zu überprüfen. Erkenntnisse aus Audits, Vorfällen oder Beinaheunfällen werden analysiert und Korrekturmaßnahmen umgehend eingeleitet.
Bei Feststellung von Nichtkonformitäten im Rahmen von Inspektionen, Prüfungen oder Audits ergreift der Auftragnehmer unverzüglich folgende Maßnahmen:
Schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber mit detaillierter Beschreibung der Abweichung
Einleitung von Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Nichtkonformität
Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen, einschließlich Verifikations- und Validierungsschritten
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die technische Konformität des Auftragnehmers jederzeit während der Vertragslaufzeit zu überprüfen. Audits können Folgendes umfassen:
Prüfung der technischen Dokumentation
Vor-Ort-Inspektion der Krane und der Wartungsprozesse
Überprüfung der Qualifikation des Personals und der Kalibrierunterlagen der Prüfmittel
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses legt der Auftragnehmer folgende Nachweise vor:
Nachweise über technische Qualifikationen und relevante Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 45001, TRBS 1203-Konformität)
Kalibrierzertifikate für die eingesetzten Prüfgeräte
Musterprüfprotokolle und Dokumentationsvorlagen gemäß VDI 6026 Blatt 1
Hinweis:
Nach Abschluss jedes Wartungszyklus stellt der Auftragnehmer ein Zertifikat über technische Konformität aus, das bestätigt, dass alle erbrachten Leistungen den geltenden Normen und vertraglichen Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber prüft und genehmigt alle eingereichten Unterlagen im Rahmen der jährlichen Übergabe.
Übergabe und Abnahme
Der Auftraggeber verifiziert die Einhaltung der Anforderungen anhand der vorgelegten Unterlagen und durch Vor-Ort-Inspektionen. Die formelle Abnahme erfolgt, sobald alle technischen Nachweise geprüft und als vollständig, korrekt und konform mit den in diesem Dokument genannten Standards bewertet wurden. Die Abnahme wird schriftlich protokolliert, von beiden Parteien unterzeichnet und im CAFM-System archiviert.
