3F2 Prüfbescheinigungen (UVV)
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Prüfbescheinigungen
Dieses Dokument legt die Anforderungen für Erstellung, Vorlage und digitale Archivierung aller UVV-Prüfbescheinigungen für Krananlagen fest. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt werden und vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert sind. Jede Prüfbescheinigung muss Datum, Name und Qualifikation des Prüfers, Prüfungsumfang und Prüfergebnis enthalten. Ziel ist die lückenlose Nachweisführung, dass die Krananlagen des Auftraggebers stets sicher betrieben werden können. Die Dokumentation erfolgt systemgerecht im CAFM, entsprechend BetrSichV und DGUV Vorgaben.
Prüfbescheinigungen im Kranmanagementprozess
- Geltungsbereich
- Rechtliche und Normative Grundlagen
- Zweck und Zielsetzung
- Anforderungen
- Prüfintervalle
- Digitale Ablage
- Mängelmeldung
- Qualitätssicherung und Überprüfung
- Aufbewahrung und Zugänglichkeit
- Übergabe und Abnahme
- Unterschriften
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle im Auftraggeberbetrieb eingesetzten Krane und Hebezeuge – z. B. Brücken-, Portalkrane, Laufkrane, Hallenkrane, Jib- und Werkstattkrane. Sie umfasst sämtliche wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) sowie Außerordentliche Prüfungen nach BetrSichV § 14. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, dass nach jeder Prüfung unverzüglich eine Prüfbescheinigung erstellt wird. Diese wird überprüft und fristgerecht in das CAFM-System des Auftraggebers überführt. Damit sind alle Prüfdaten stets verfügbar für interne Audits oder Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft.
Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Prüfungen und Bescheinigungen erfolgen gemäß den maßgeblichen Arbeitsschutzvorschriften, u. a.:
DGUV Vorschrift 52: Krane und zugehörige Regelwerke (DGUV Grundsatz 309-001).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): insbesondere §§ 3, 10 und 14. (In §14 BetrSichV sind Prüfungsfrequenzen und Dokumentationspflichten geregelt.)
TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln.
TRBS 1203: Anforderungen an befähigte Prüfpersonen.
DIN EN 13001: Kranbau und Sicherheitsprinzipien.
VDI 6026 Blatt 1: Anforderungen an Gebäudedokumentation (digitales Management).
ISO 9001: Qualitätsmanagementsystem, Dokumentationsanforderungen.
Zweck und Zielsetzung
Die Prüfbescheinigungen dienen als amtlicher Nachweis, dass jede Krananlage geprüft und für den Betrieb freigegeben wurde. Sie sollen den Nachweis erbringen, dass Vorschriften der DGUV und BetrSichV eingehalten sind und die Anlagen betriebssicher sind.
Die Ziele sind insbesondere:
Nachweis der Einhaltung von DGUV Vorschrift 52 und BetrSichV durch dokumentierte Prüfungen.
Lückenlose Archivierung aller Prüfungen mit Prüfergebnissen.
Pflege vollständiger digitaler Akten zu allen Kranen im CAFM.
Schneller Zugriff auf Prüfungsdaten für Audits und Behörden.
Grundlage für vorbeugende Instandhaltung und Risikominimierung durch technische Historie.
Anforderungen an die Prüfbescheinigungen
Der Auftragnehmer erstellt zu jeder Kranprüfung eine Prüfbescheinigung. Mindestens folgende Informationen müssen enthalten sein:
Identifizierungsdaten:
Kranart, Hersteller, Typ, Seriennummer, Anlagenkennung und Standort.
Zuständiger Verantwortlicher (Abteilung, Bereich) des Auftraggebers.
Prüfinformationen:
Datum und Uhrzeit der Prüfung.
Prüfungsart (z. B. wiederkehrende UVV-Prüfung, Außerordentliche Prüfung nach Reparatur, Abnahme).
Verweis auf geltende Vorschriften und Normen (z. B. DGUV Vorschrift 52, TRBS 1201).
Prüferangaben:
Name, Firma und Qualifikation des Prüfers („befähigte Person“).
Nachweis der Zertifizierung bzw. Befähigung nach TRBS 1203.
Prüfumfang:
Mechanische Komponenten (Tragwerke, Seile, Haken, Bremsen).
Elektrische Einrichtungen (Schaltgeräte, Steuerkreise, Not-Halt).
Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, Überlastsicherung, Kollisionsschutz).
Funktionstests (Heben/Senken, Fahr- und Bremstest).
Ergebnisse und Bewertung:
Beobachtete Zustände, Messergebnisse.
Festgestellte Mängel oder Abweichungen mit Schweregrad.
Empfehlungen und Fristen für Nacharbeiten.
Gesamtbewertung („betriebsbereit/sicher“ oder „außer Betrieb bis Nachprüfung“).
Prüfintervalle und Terminplanung- Die Prüfungen erfolgen nach folgenden Vorgaben:
Jährliche Hauptprüfung (UVV): Mindestens einmal jährlich, gemäß DGUV Vorschrift 52 §26 und BetrSichV §14.
Außerordentliche Prüfungen: Nach umfassenden Reparaturen, Komponentenwechseln oder Betriebsstörungen gemäß BetrSichV §14.
Erstprüfungen: Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer neuen oder veränderten Anlage gemäß BetrSichV §14.
Digitale Ablage und CAFM-Integration
Alle Prüfbescheinigungen werden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Prüfabschluss digital im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt.
Dabei gelten folgende Anforderungen:
Zuordnung zu eindeutiger Anlagen-ID (Asset-ID) im CAFM.
Indizierung der Metadaten (Prüfdatum, Prüfer, Prüfungstyp, Ergebnis) für schnelles Auffinden.
Speicherung der Dokumente im ISO-konformen PDF/A-Format zur Langzeitarchivierung.
Einsatz von PDF/A gewährleistet die dauerhafte Lesbarkeit der Unterlagen.
Elektronische Archivierung ist zulässig (BetrSichV §14 erlaubt digitale Aufzeichnungen).
Zugriff auf die Dokumente nur für berechtigte Rollen (FM-Team, Sicherheitsbeauftragter, Auditoren).
Mängelmeldung und Nachverfolgung- Ergeben sich bei der Prüfung Mängel oder sicherheitsrelevante Abweichungen, geht der Auftragnehmer wie folgt vor:
Dokumentation: Alle festgestellten Mängel werden schriftlich auf der Prüfbescheinigung protokolliert, inkl. Fehlerbeschreibung und Risikoklassifizierung.
Meldung: Eine formale Mängelrüge mit Fotodokumentation wird binnen zwei Arbeitstagen an das FM-Team des Auftraggebers übermittelt.
Maßnahmen: Es werden Korrekturmaßnahmen samt Terminvorschlägen vorgeschlagen.
Nachprüfung: Nach Beseitigung der Mängel führt der Prüfer eine Nachkontrolle durch und aktualisiert die Prüfbescheinigung entsprechend.
Gemäß DGUV Vorschrift 52 §27 Abs.2 sind erkannte Mängel im Prüfbuch zu bestätigen und abzuhandeln. Bei kritischen Mängeln wird der Kran bis zur Behebung stillgesetzt (entsprechend DGUV 52). Alle Mängelnachweise werden mit dem CAFM-Datensatz des Krans verknüpft, um eine lückenlose Nachverfolgung sicherzustellen.
Qualitätssicherung und Überprüfung (Quality Assurance and Verification)
Der Auftragnehmer führt interne Qualitätskontrollen durch, um Vollständigkeit und Richtigkeit der Prüfbescheinigungen zu gewährleisten. Jeder Bericht wird vor Freigabe durch einen internen Qualitätsbeauftragten gegengeprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, stichprobenartige Audits der Dokumentation und Prüfvorgänge durchzuführen. Entdeckt der Auftraggeber Mängel in Formaten oder Inhalten, sind diese unverzüglich (spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen) zu korrigieren. Dieser Prozess entspricht den Anforderungen an ein dokumentiertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001.
Aufbewahrung und Zugänglichkeit
Alle Prüfbescheinigungen werden digital für mindestens zehn Jahre aufbewahrt. Diese Frist entspricht den empfohlenen Aufbewahrungszeiten für technische Unterlagen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das digitale Archiv während der gesamten Vertragslaufzeit konsistent und gesichert bleibt. Zum Vertragsende wird eine vollständige Datenübergabe vorbereitet. Dabei werden die vollständigen Prüfbescheinigungen inklusive Indexierung und Metadaten in einem Übergabeprotokoll dokumentiert übergeben.
Übergabe und Abnahme
Nach jeder Prüfungsserie prüft der Auftraggeber die Vollständigkeit und Korrektheit der eingereichten Prüfbescheinigungen. Die Abnahme der Dokumentation erfolgt durch Bestätigung im CAFM-System oder schriftliche Abnahmeerklärung des bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers. Sollten Unterlagen unvollständig sein, werden sie zur Nachbesserung an den Auftragnehmer zurückgewiesen. Die Endabnahme aller Prüfunterlagen wird im Rahmen der Projektübergabe formal vermerkt.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber | Für den Auftragnehmer |
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| Name: _________________________ | Name: _________________________ |
| Position: _____________________ | Position: _____________________ |
| Unterschrift: __________________ | Unterschrift: __________________ |
| Datum: ________________________ | Datum: ________________________ |
