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3B3 Ersatzteile und Reparaturen

Facility Management: Krananlagen » Ausschreibung » Technische und betriebliche Anforderungen » Ersatzteile und Reparaturen

Ersatzteile und Instandsetzung – Kranmanagement

Ersatzteile und Instandsetzung – Kranmanagement

Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Beschaffung, das Management und die Durchführung von Ersatzteillieferungen sowie Instandsetzungsarbeiten für alle Krananlagen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers betrieben werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten in betriebsbereitem Zustand gehalten werden und kritische Ersatzteile innerhalb von 24 Stunden verfügbar sind, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und Ausfallzeiten zu minimieren. Der Ersatzteil- und Instandhaltungsplan ist integraler Bestandteil der Gesamtstrategie des Kranmanagements und muss den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 52 (Krane) entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Beschaffungsprozesse entsprechend den aktuellen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien durchzuführen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Ersatzteile & Instandsetzung im Kranmanagement

Geltungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Krane und Hebesysteme in den Anlagen des Auftraggebers, einschließlich Brückenkrane, Portalkrane, Auslegerkrane, Hängekrane und Werkstattkrane. Sie umfasst sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Lagerung, Verwaltung und dem Austausch von Ersatzteilen sowie mit der Planung und Durchführung von Instandsetzungsarbeiten. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle verwendeten Teile und Komponenten vom Originalhersteller freigegeben, sicherheitszertifiziert und mit den aktuellen technischen Vorschriften konform sind.

Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Ersatzteil- und Instandsetzungsmaßnahmen werden unter Beachtung der folgenden Vorschriften und Normen durchgeführt:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 10, 14, 15

  • DGUV Vorschrift 52: Krane und DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8

  • DIN EN 13135 – Krane: Sicherheitsanforderungen für Ausrüstungen und Komponenten

  • ISO 9927-1 – Krane: Prüfungen – Allgemeine Grundsätze

  • TRBS 1201 / TRBS 1203: Prüf- und Qualifizierungsanforderungen für Personal

  • VDI 6026 Blatt 1: Dokumentationsstruktur Technische Gebäudeausrüstung

  • GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und VgV (Vergabeverordnung) – Vorschriften für öffentliche Auftragsvergaben

Die Vergabe des Auftrags sowie alle Beschaffungsvorgänge erfolgen unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen (z. B. GWB, VgV) und der internen Einkaufsrichtlinien des Auftraggebers.

Ersatzteilmanagement- Ersatzteilplan

Der Auftragnehmer erstellt und pflegt einen detaillierten Ersatzteilplan für alle Krananlagen. Dieser Plan listet alle sicherheitsrelevanten und betriebskritischen Komponenten mit ihren Identifikationsdaten, der zu erwartenden Lebensdauer und den Austauschintervallen auf.

Der Plan enthält insbesondere die folgenden Kategorien:

  • Sicherheitsrelevante Komponenten: Seile, Bremsen, Haken, Endschalter (Grenzschalter), Überlastsicherung, Steuergeräte

  • Verschleißteile: Lager, Dichtungen, Relais, Sensoren, Kupplungen

  • Elektrische Komponenten: Frequenzumrichter, Schütze (Kontaktoren), Leiterplatten, Steuerungsmodule

Der Ersatzteilplan wird dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme zur Genehmigung vorgelegt und mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen an den Krananlagen überprüft und aktualisiert.

Verfügbarkeit und Lieferzeiten

Zur Gewährleistung einer durchgehenden Betriebssicherheit garantiert der Auftragnehmer die Verfügbarkeit aller sicherheitsrelevanten Komponenten innerhalb von 24 Stunden nach Anforderung. Für nicht sicherheitskritische Komponenten wird eine maximale Lieferzeit von fünf (5) Arbeitstagen zugesichert. Der Auftragnehmer hält einen angemessenen Mindestbestand an häufig benötigten Ersatzteilen vor und definiert ein klares Eskalationsverfahren für dringende Ersatzfälle. Alle Ersatzteile stammen vom Originalhersteller oder sind zertifizierte gleichwertige Produkte mit lückenloser Rückverfolgbarkeit und Konformitätserklärung.

Lagerung, Handhabung und Qualität

Alle Ersatzteile werden unter kontrollierten Umweltbedingungen gelagert, um Korrosion, Verunreinigungen oder vorzeitigen Verschleiß zu vermeiden.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:

  • Ersatzteile ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit Artikelnummer, Kranmodell sowie Lagerort versehen sind.

  • Die Lagerbedingungen den Herstellerangaben bezüglich Temperatur und Luftfeuchtigkeit entsprechen.

  • Haltbarkeits- und Austauschdaten über das CAFM-System überwacht werden.

  • Alle Teile bei Anlieferung auf Qualität und Spezifikationskonformität geprüft werden.

Beschädigte oder fehlerhafte Ersatzteile werden umgehend aus dem Bestand entfernt und dem Auftraggeber gemeldet.

Instandsetzungsmanagement- Ablauf der Instandsetzung

Der Auftragnehmer führt sämtliche Instandsetzungsarbeiten gemäß dem Wartungsplan und den geltenden Sicherheitsvorschriften durch.

Die Instandsetzungsmaßnahmen umfassen unter anderem:

  • Austausch defekter Komponenten

  • Funktionstests nach Komponentenwechsel

  • Neukalibrierung und Justage von Steuerungs- und Sicherheitssystemen

  • Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten und verwendeten Materialien

Alle Instandsetzungsarbeiten werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt (gemäß TRBS 1203) und sind nach DGUV-Grundsatz 309-003 zertifiziert.

Notfallinstandsetzung

Bei kritischen Ausfällen, die die Betriebssicherheit erheblich beeinträchtigen, stellt der Auftragnehmer sofortige Instandsetzungsmaßnahmen sicher, um die Funktionsfähigkeit des Krans wiederherzustellen. Ein 24-Stunden-Notfalldienst wird vorgehalten, um dringende Reparatureinsätze zu bewältigen. Die Reaktionszeit darf für das erstmalige Eintreffen vier (4) Stunden nicht überschreiten, für die vollständige Wiederherstellung der sicherheitsrelevanten Funktionen 24 Stunden.

Überprüfung nach Instandsetzung

Nach Abschluss jeder Reparatur führt der Auftragnehmer die erforderlichen Funktions- und Sicherheitsprüfungen gemäß BetrSichV §14 und DGUV Vorschrift 52 durch.

Dies beinhaltet:

  • Funktionsprüfung der Steuerungsanlagen

  • Bremsen- und Halteprüfung mit Testlast

  • Überprüfung der Endschalter und Überlastsicherung

  • Dokumentation aller Prüfergebnisse mit kalibrierten Messmitteln

Prüfzertifikate und Inspektionsergebnisse werden im CAFM-System des Auftraggebers hinterlegt, um Rückverfolgbarkeit und behördliche Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.

Dokumentation und Berichterstattung

Der Auftragnehmer dokumentiert alle Einsätze von Ersatzteilen, Instandsetzungsarbeiten und Prüfungen elektronisch über das CAFM-System.

Jeder Eintrag enthält:

  • Kran-ID und Anlagenkennzeichen

  • Beschreibung des ausgetauschten oder reparierten Bauteils

  • Datum und Dauer der Instandsetzungsmaßnahme

  • Name des Technikers und dessen Qualifikation

  • Seriennummer und Zertifizierung des Ersatzteils

  • Prüfergebnisse und Nachweis der Einhaltung der Vorschriften

Der Auftragnehmer erstellt monatlich Berichte, die eine Zusammenfassung aller Austausch- und Instandsetzungsmaßnahmen, Lagerbestände und Verfügbarkeitsstatus der Komponenten enthalten. Alle Dokumentationen erfolgen gemäß VDI 6026 Blatt 1 und werden revisionssicher gespeichert, sodass sie dem Auftraggeber jederzeit zugänglich sind.

Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung- Der Auftragnehmer benennt einen Wartungs- und Instandhaltungskoordinator, der verantwortlich ist für:

  • Verwaltung des Ersatzteillagers und Koordination der Reparaturtermine

  • Sicherstellung der Qualität der Komponenten und Arbeitsprozesse

  • Überprüfung, dass alle Reparaturen den gesetzlichen Vorschriften und Herstellerstandards entsprechen

  • Abstimmung mit dem Facility Management des Auftraggebers hinsichtlich Genehmigungen und Berichterstattung

Der Auftragnehmer führt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) durch, indem Fehlerdaten, Reparaturhäufigkeiten und Bauteillebenszyklen analysiert werden, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Kosteneffizienz zu optimieren.

Übergabe und Abnahme- Nach Abschluss jeder Reparatur- oder Austauschmaßnahme übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber:

  • Einen digitalen Servicebericht

  • Nachweise zur Einhaltung von BetrSichV und DGUV Vorschrift 52

  • Den aktualisierten Anlagenbestand im CAFM-System

Die Abnahme erfolgt mit der Bestätigung des Auftraggebers über die Vollständigkeit des Berichts und die ordnungsgemäße Funktion des Systems.

 Für den Auftraggeber

Für den Auftragnehmer

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Unterschrift: ______________________

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