3B4 Lastprüfung und Zertifizierung
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Lastprüfung und Zertifizierung – Kranmanagement
Dieses Dokument legt den Rahmen, die Zuständigkeiten und Verfahren für die regelmäßigen und außerordentlichen Lastprüfungen an Krananlagen fest. Es dient der Einhaltung der Anforderungen des §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 (Krane) sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften. Im Falle einer öffentlichen Auftragsvergabe sind alle Leistungen nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen (z.B. VgV, GWB) auszuschreiben und zu vergeben.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Krane ordnungsgemäß funktions- und tragfähig geprüft werden. Nach jeder Prüfung werden gültige Prüfbescheinigungen (nach DGUV Vorschrift 52) ausgestellt, die jährlich erneuert und digital im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt werden.
Ziel ist es, den höchstmöglichen Stand an Betriebssicherheit, Rechtskonformität und nachvollziehbarer Dokumentation für alle Kraneinrichtungen auf dem Gelände des Auftraggebers sicherzustellen.
Lastprüfung & Zertifizierung im Kranmanagement
- Geltungsbereich
- Normative Grundlagen
- Leistungsbeschreibung
- Durchführung der Prüfungen
- Zertifizierung
- Verantwortlichkeiten
- Berichtswesen
- Abweichungen
- Übergabe
- Unterschriften
Geltungsbereich der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle innerhalb der Anlagen des Auftraggebers eingesetzten Kran- und Hebezeuge, einschließlich Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane, Hängeschwenkkrane und Werkstattkrane. Sie regelt sämtliche Aktivitäten der Lastprüfung, sowohl regelmäßig als auch außerordentlich, einschließlich der damit verbundenen Dokumentations- und Zertifizierungspflichten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Lastprüfungen und Zertifizierungen von fachkundigem Personal durchgeführt werden und dass alle Prüfergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert, digital archiviert und revisionssicher vorliegen.
Rechtliche und Normative Grundlagen- Alle Prüf- und Zertifizierungsmaßnahmen werden streng nach den jeweils aktuellen folgenden Vorschriften und technischen Regeln durchgeführt:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14: Prüfungen von Arbeitsmitteln
DGUV Vorschrift 52: Krane; DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 – Krane
TRBS 1201: Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen
TRBS 1203: Befähigte Personen für Prüfungen
DIN EN ISO 9927-1 – Krane: Inspektionsverfahren
DIN EN 13135 – Krane: Sicherheitsanforderungen an Bauteile und Ausrüstung
VDI 6026 Blatt 1: Dokumentation der Technischen Gebäudeausrüstung
Leistungsbeschreibung- Regelmäßige Lastprüfungen
Der Auftragnehmer führt regelmäßige Lastprüfungen gemäß BetrSichV §14 und DGUV Vorschrift 52 durch. Diese Prüfungen bestätigen, dass alle Krane ihre Trag- und Funktionsfähigkeit behalten.
Regelmäßige Lastprüfungen erfolgen einmal jährlich und beinhalten:
Überprüfung der Hebe- und Bremsmechanismen sowie der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus, Endschalter)
Statische Lastprüfung mit 125% der Nennlast
Dynamische Lastprüfung mit 110% der Nennlast
Funktionsprüfung aller Steuerungs- und Begrenzungseinrichtungen
Alle durchgeführten regelmäßigen Lastprüfungen werden dokumentiert, und es werden Prüfbescheinigungen ausgestellt, die die Konformität bestätigen.
Außerordentliche Lastprüfungen- Außerordentliche Lastprüfungen werden zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen durchgeführt, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Bauliche oder mechanische Änderungen am Kran
Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Seile, Bremsen, Steuerungen)
Verlagerung oder Wiederaufbau des Krans
Störung, Schaden oder Unfall am Kran
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jede außerordentliche Prüfung vor der Inbetriebnahme des Krans durchgeführt wird. Das Prüfverfahren entspricht dem der regelmäßigen Prüfungen und umfasst vollständige Dokumentation und Zertifizierung.
Prüfvorbereitung und Koordination
Vor Durchführung der Lastprüfungen koordiniert der Auftragnehmer Termin und Prüfaufbau mit dem Facility Management und den entsprechenden Fachabteilungen des Auftraggebers.
Durchführung der Prüfungen
Der Auftragnehmer führt die Lastprüfungen gemäß den etablierten Verfahren nach DIN EN ISO 9927-1 und TRBS 1201 durch.
Jeder Prüfablauf umfasst folgende Schritte:
Sichtprüfung des Kranaufbaus, des Seilzustands und der Sicherheitseinrichtungen
Statische Lastprüfung mit 125% der Nennlast für eine definierte Haltezeit
Dynamische Lastprüfung mit 110% der Nennlast unter verschiedenen Bewegungen (Heben, Senken, Drehen)
Überprüfung von Endschaltern, Notausschalter und Überlastschutz
Funktionsprüfung der Steuerungssysteme und Bremsleistung
Dokumentation aller Messwerte, Beobachtungen und Abweichungen
Ausstellung von Prüfbescheinigungen (Issuance of Test Certificates)
Nach erfolgreicher Durchführung der Lastprüfung stellt der Auftragnehmer eine UVV-Prüfbescheinigung (nach DGUV Vorschrift 52) aus, die die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bestätigt.
Jede Prüfbescheinigung enthält:
Kran-Identifikationsnummer und Standort
Prüfdatum und nächster Fälligkeitstermin
Prüfart (regelmäßig oder außerordentlich)
Aufgebrachte Prüflasten und Ergebnisse
Name, Qualifikation und Unterschrift des Prüfingenieurs
Bezug auf die einschlägigen Normen (BetrSichV §14, DGUV Vorschrift 52)
Die Gültigkeitsdauer jeder Prüfbescheinigung beträgt 12 Monate. Der Auftragnehmer überwacht die Ablaufdaten und erneuert die Prüfbescheinigungen in Abstimmung mit dem jährlichen Wartungszyklus des Auftraggebers.
Digitale Ablage und CAFM-Integration
Alle Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle werden digitalisiert und im CAFM-System des Auftraggebers abgelegt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jedes Dokument unter der entsprechenden Kran-Asset-ID korrekt indexiert und revisionssicher gespeichert wird. Metadaten wie Prüfdatum, nächstes Fälligkeitsdatum und prüfende Person werden in die CAFM-Datenbank übernommen, um die Überwachung und automatische Erinnerungen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber jederzeit Zugriff auf alle digitalen Unterlagen und Dokumente.
Verantwortlichkeiten und Qualifikationen
Alle Lastprüfungen und Zertifizierungen werden von befähigten Personen gemäß TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 309-003 durchgeführt.
Berichtswesen und Kommunikation- Nach Abschluss jeder Prüfperiode übermittelt der Auftragnehmer einen zusammenfassenden Prüfbericht, der Folgendes enthält:
Übersicht der geprüften Krane und Prüfungsdaten
Zusammenfassung der Prüfergebnisse und festgestellten Abweichungen
Empfohlene Korrekturmaßnahmen oder Folgetermine für Nachprüfungen
Aktualisierte Liste der gültigen UVV-Prüfbescheinigungen
Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
Erfüllt ein Kran während der Prüfung die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen nicht, meldet der Auftragnehmer den Mangel unverzüglich dem Auftraggeber und sperrt den Kran bis zur Behebung des Mangels. Der Auftragnehmer schlägt umgehende Korrekturmaßnahmen vor und stellt sicher, dass Reparaturen und Folgetests abgeschlossen sind, bevor der Kran wieder in Betrieb genommen wird. Alle Abweichungen, Maßnahmen und Nachtestergebnisse werden im CAFM-System dokumentiert.
Unterschriften
| Für den Auftraggeber | Für den Auftragnehmer |
|---|---|
| Name: ___________________________ | Name: ________________________________ |
| Position: _______________________ | Position: ____________________________ |
| Unterschrift: ____________________ | Unterschrift: _______________________ |
| Datum: __________________________ | Datum: _____________________________ |
