Betrieb von Krananlagen
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Krananlagen sicher betreiben und instand halten
Gesetzliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und deren sichere Benutzung. Für Krananlagen gelten spezifische Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Instandhaltung.
DGUV Vorschriften: Besonders relevant sind die DGUV Vorschriften 52 (Krane) und DGUV Vorschriften 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte). Sie konkretisieren die Unfallverhütungsvorschriften und geben Anweisungen für Montage, Inbetriebnahme, Prüfung und Betrieb von Kranen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Die TRBS konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV. Für Krane sind insbesondere die TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln) und TRBS 2111 (Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch bewegte Teile) relevant.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Beim Inverkehrbringen neuer oder wesentlich veränderter Krananlagen ist zu prüfen, ob die Anforderungen des ProdSG und eventuell anderer EU-Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) erfüllt sind.
Normative Grundlagen
DIN- und EN-Normen: DIN EN 13001: Sicherheitsanforderungen an Krane, insbesondere an Konstruktion und Berechnung.
DIN EN 14492: Anforderungen an Hub- und Zuggeräte, z. B. Seilwinden und Kettenzüge.
DIN EN 15011: Spezielle Anforderungen an Brücken- und Portalkrane.
DIN EN 13849: Regelungen zur funktionalen Sicherheit von Maschinensteuerungen (Sicherheitsfunktionen für Krane).
ISO-Normen: Ergänzend können ISO-Normen (z. B. ISO 4306 zur Terminologie) herangezogen werden, sofern keine entsprechenden DIN- oder EN-Normen vorhanden sind oder diese ergänzend gelten.
Prüfung und Dokumentation
Regelmäßige Prüfungen: Wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen (Sachverständige oder Sachkundige) sind zwingend vorgeschrieben. Umfang und Intervall hängen von der Art der Krananlage, der Nutzungshäufigkeit sowie dem Lastkollektiv ab.
Dokumentation und Nachweisführung: Alle Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen sind zu dokumentieren. Die Prüfbücher und Betriebsanleitungen müssen jederzeit zugänglich sein.
Instandhaltung und Wartung
Wartungspläne: Auf Basis der Empfehlungen des Herstellers und der Gefährdungsbeurteilung sollten Wartungspläne erstellt werden. Diese umfassen z. B. die Kontrolle von Seilen, Ketten, Bremsen, Getrieben und elektrischen Anlagen.
Instandsetzung: Mängel sind unverzüglich zu beheben, um Ausfallzeiten und Unfälle zu verhindern. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. Bremsen, Tragmittel) ist eine erneute Prüfung durch eine befähigte Person vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich.
Modernisierung und Umbau
Nachrüstung: Werden Krane modernisiert (z. B. Austausch der Steuerung, Erhöhung der Tragfähigkeit), kann dies eine Neubewertung im Sinne der BetrSichV und ggf. eine neue Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) erforderlich machen.
Technische Aufrüstung: Die Integration neuer Technologien (z. B. Sensorik für Zustandsüberwachung, Automatisierung) kann den Betrieb sicherer und effizienter gestalten. Hierbei sind die relevanten Normen (z. B. DIN EN 13001, DIN EN 13849) einzuhalten.
Sicherheitstechnik
Steuerung: Moderne Krane verfügen über umfangreiche Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen (z. B. Kollisionsschutzsysteme, Endlagenschalter).
Not-Aus-Einrichtungen: Krane müssen mit Not-Aus-Funktionen gemäß DIN EN 60204-32 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Hebezeugen) ausgestattet sein.
Personalschulung: Das Bedienpersonal ist regelkonform zu schulen (z. B. nach DGUV Grundsätzen), um Fehlbedienungen und Unfälle zu vermeiden.
Lebenszykluskosten
Anschaffungs- und Installationskosten: Bei der Auswahl neuer Krananlagen sind sowohl Kaufpreis als auch Installations- und Umbaukosten zu berücksichtigen.
Laufende Kosten: Wartung, Instandhaltung, Energiebedarf und Personal bilden die Hauptkostentreiber im laufenden Betrieb.
Rückbau und Entsorgung: Auch das Ende der Nutzungsdauer verursacht Kosten, etwa für Demontage, Entsorgung bzw. Recycling und ggf. Ersatzinvestitionen.
Prozessoptimierung
Effizienzsteigerung: Durch optimale Auslegung und Steuerung kann die Taktzeit für Materialflüsse reduziert werden. Automatisierte oder halbautomatisierte Krananlagen können Produktionsprozesse beschleunigen.
Vermeidung von Ausfallzeiten: Ein vorausschauendes Instandhaltungsmanagement (Predictive Maintenance) reduziert ungeplante Stillstände und sichert einen gleichmäßigen Materialfluss.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Krananlagen-Betreiber: Verantwortlich für die Sicherheit der Anlagen, Einhaltung der Vorschriften und Dokumentation.
Befähigte Personen (Sachverständige / Sachkundige): Prüfen und beurteilen den Zustand der Krane, stellen Prüfnachweise und Gutachten aus.
Bedienpersonal: Muss die erforderliche Fachkenntnis und Qualifikation besitzen; regelmäßige Schulungen sind zwingend.
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Überwacht die Arbeitsschutzmaßnahmen, berät und unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und Erstellung von Betriebsanweisungen.
Innerbetriebliche Schnittstellen
Produktion und Logistik: Enge Abstimmung erforderlich, um Stillstandzeiten und Lieferengpässe zu vermeiden.
Instandhaltung und Qualitätssicherung: Permanente Kommunikation zur Koordination von Wartungsfenstern und Sicherung der Produktqualität.
Arbeitssicherheit: Abstimmung der Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei sich überschneidenden Prozessen (z. B. Arbeiten in der Höhe, Lärm- und Staubbelastung).
Externe Schnittstellen
Behörden: Z. B. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften; regelmäßiger Kontakt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Prüfungen.
Hersteller und Lieferanten: Bei Ersatzteilen, Modernisierungsmaßnahmen und Upgrades ist die Zusammenarbeit mit Originalherstellern oder qualifizierten Zulieferern essenziell.
Dienstleister und Prüforganisationen: Durchführung von Sachverständigenprüfungen, Zertifizierungen und (Re-)Zertifizierungen nach Norm- oder Kundenanforderung.