Inbetriebnahme von Krananlagen sicher und nachvollziehbar organisieren
Die Inbetriebnahme bildet den Übergang von der Montage- und Projektphase in den regulären Betrieb einer Krananlage. Dieser Übergang sollte nicht auf einen einzelnen Abnahmetermin reduziert werden. Erst wenn technische Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, erforderliche Prüfungen, Dokumentation und organisatorische Voraussetzungen nachgewiesen sind, kann eine Krananlage kontrolliert für den Betrieb freigegeben werden.
Für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung. Für bestimmte Kranarten gelten darüber hinaus die besonderen Prüfvorgaben des Anhangs 3 BetrSichV.
Inbetriebnahme von Krananlagen: Prüfung, Abnahme und sicherer Betriebsstart
Der DGUV Grundsatz 309-001 beschreibt die Prüfung von Kranen ausdrücklich auch vor der ersten Inbetriebnahme und bietet dafür kranspezifische Prüfansätze.
Eine strukturierte Inbetriebnahme kann folgende Prozessschritte umfassen:
Prozessschritt
Wesentliche Inhalte
Montageabschluss
Vollständigkeit und fachgerechte Montage feststellen
Vorprüfung
Unterlagen, Anschlüsse und Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Funktionstest
Fahr-, Hub-, Brems- und Steuerungsfunktionen erproben
Sicherheitsprüfung
Endschalter, Not-Halt, Begrenzungen und Schutzfunktionen prüfen
Betriebs-, Wartungs-, Prüf- und Konformitätsunterlagen übernehmen
Unterweisung
Bedien- und gegebenenfalls Instandhaltungspersonal einweisen
Betriebsfreigabe
Verantwortliche Freigabe für die bestimmungsgemäße Nutzung
Funktionen unter realistischen Bedingungen prüfen
Die Inbetriebnahme sollte nicht ausschließlich aus einem Leerfahrtest bestehen.
Festgestellte Mängel sind nach Kritikalität zu bewerten. Sicherheitsrelevante Restmängel dürfen nicht durch eine formale Abnahme übergangen werden.
Abhängig von Bauart und Einsatzbedingungen sind insbesondere zu betrachten:
Hub- und Senkbewegungen,
Kran- und Katzfahrt,
Bremsverhalten,
Lastbegrenzungs- und Überwachungssysteme,
End- und Grenzschalter,
Not-Halt-Funktionen,
Warn- und Signaleinrichtungen,
Kollisions- und Bereichsüberwachungen,
Funk- und sonstige Bediensteuerungen,
gegebenenfalls Schnittstellen zu Produktions- oder Sicherheitssystemen.
Dokumentation vor Betriebsübergabe vervollständigen
Prüfpflichtige Arbeitsmittel dürfen nach der BetrSichV nur verwendet werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Vor der Freigabe sollten mindestens vorliegen:
Betriebs- und Bedienungsanleitung,
Prüfberichte und Prüfnachweise,
Konformitätsunterlagen,
Stromlauf- und Steuerungspläne,
Wartungs- und Inspektionsvorgaben,
Ersatzteil- und Verschleißteillisten,
Einstell- und Parameterdaten,
Einweisungs- und Schulungsnachweise.
Betreiberorganisation vor Nutzung vorbereiten
Technische Betriebsbereitschaft allein genügt nicht. Vor Aufnahme der Nutzung müssen Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Zuständigkeiten, Prüffristen und Instandhaltungsorganisation festgelegt sein. Beschäftigte sind vor der erstmaligen Verwendung tätigkeitsbezogen zu unterweisen.
Eine professionelle Inbetriebnahme endet deshalb mit einer dokumentierten Betriebsfreigabe. Gleichzeitig werden Krananlage, Prüftermine, Dokumentation und Wartungsanforderungen in das Anlagen- beziehungsweise CAFM-System übernommen. So entsteht ein nachvollziehbarer Übergang von Projekt und Beschaffung in die dauerhafte technische Betriebsführung.