Der Zutritt für Fremdfirmen und Servicepartner erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung, Identitätsprüfung und dokumentierter Sicherheitsunterweisung. Der Zutritt wird über personalisierte Ausweise sowie Bereichsfreigaben gesteuert; sensible Zonen (z. B. elektrische Betriebsräume, Ex-Bereiche, Dachflächen, enge Räume) sind nur mit explizitem Erlaubnisschein und ggf. Begleitpflicht zugänglich. Arbeiten unter erhöhtem Risiko (Heißarbeiten, Arbeiten in Behältern/engen Räumen, Eingriffe in Energieanlagen) unterliegen einem schriftlichen Permit-to-Work-Verfahren (Erlaubnisschein) mit Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenfestlegung (inkl. PSA), Lockout/Tagout und Freigabe durch die verantwortliche Aufsicht. Jeder Beschäftigte besitzt das Recht und die Pflicht, bei Unsicherheit die Arbeit zu stoppen (Stop-Work-Authority).
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und Servicepartnern
Bei Tätigkeiten mehrerer Arbeitgeber sind Information, Abstimmung und Koordination nach § 8 ArbSchG sicherzustellen. Der Auftraggeber benennt einen Koordinator, der Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Notfallorganisation regelt. Gefährdungsbeurteilungen sind abzustimmen; Schutzmaßnahmen sind kompatibel und wirksam zu gestalten. Arbeitsmittel müssen den Anforderungen der BetrSichV entsprechen; Prüf- und Instandhaltungspflichten sind zu klären (z. B. Prüfungen nach § 14 BetrSichV durch befähigte Personen gem. TRBS 1203). Unterweisungen erfolgen adressatengerecht und werden dokumentiert; Fremdfirmen informieren ihre Beschäftigten über die betriebsspezifischen Regeln und stellen qualifiziertes Personal.
Pflichten bei elektrischen Arbeiten (DGUV Vorschrift 3)
Elektrische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften bzw. unter Leitung und Aufsicht derselben durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ausgeführt werden. Es gelten die fünf Sicherheitsregeln, Freischalt- und Wiedereinschaltsperren (LOTO) sowie die Kennzeichnung der Arbeitsstelle. Elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind vor Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen; Mess- und Prüfprotokolle sind vorzulegen. Arbeiten unter Spannung sind grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen nur nach den einschlägigen DGUV-Regeln mit besonderer Qualifikation und Ausstattung.
Melde- und Dokumentationswege
Vor Beginn: Anmeldung, Nachweis Qualifikationen, Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisscheine; Freigabe dokumentieren.
Während der Tätigkeit: Änderungen, Störungen, Beinaheereignisse und Unfälle unverzüglich an die benannte Ansprechperson/Leitwarte melden; Notfälle nach interner Notfallkette.
Nach Abschluss: Arbeitsstelle räumen, Wiedereinschalten und Abnahme nur nach Rückmeldung und schriftlicher Freigabe; Übergabe von Prüfprotokollen, Messwerten, Abnahmeberichten und Nachunternehmernachweisen; Archivierung gemäß betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben.