Hebebühnen
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Hebeplattformen
Hebeplattformen zählen im Facility Management zu prüf-, genehmigungs- und haftungsrelevanten Förder- und Arbeitssystemen. Sie unterliegen besonderen Anforderungen an Vergabe, Planung, Abnahme, Betriebssicherheit, Prüfungen und Asset-Management. Die nachfolgende Gliederung beschreibt die notwendigen Dokumente über den gesamten Lebenszyklus einer Hebeplattform – von der Ausschreibung und Planung über die Inbetriebnahme bis zum laufenden Betrieb. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Betreiberpflichten, Arbeitsschutzvorgaben und Vergaberechtsanforderungen erfüllt sind und die Dokumentation revisionssicher geführt wird.
Hebeplattformen: Einsatz und technische Anforderungen
- Abnahmeprotokoll
- Angebot – Bauleistungen
- Anlagenbeschreibung
- Anlagenbuch
- Systemschema
- Antrag auf Abweichung von der BetrSichV
- Antrag auf behördliche Genehmigung
- Übersicht der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Aufmaß / Messungen
- Prüfprotokolle für Arbeitsmittel
- Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel
- Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
- Ausführungs- und Konstruktionspläne
- Betriebs- und Benutzerhandbuch
- Bestellung befähigter Personen zur Prüfung
- Benutzer- und Sicherheitsinformationen für Maschinen
- Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Lebenszykluskostenberechnung (LCC)
- Beschreibung von Aufbau und Funktion – Hebeplattformen
- Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
- Bestellung von Koordinatoren (Arbeitsschutz / Fremdfirmen)
- Betriebs- und Wartungsanleitung – Hebeplattformen
- Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
- Betriebsanleitung – Maschinen (maschinenrechtlich)
- Betriebsanleitung – Maschinen (gebäudebezogen)
- Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel
- Detaillierte Betriebsanleitung – Fahrzeughebebühnen
- Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung
- Kurzbetriebsanleitung – Fahrzeughebebühnen
- Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
- Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll
- Betriebskostenberechnung – Technische Ausrüstung
- Brandschutz- / Brandfall-Steuermatrix
- Lösungsdarstellungen – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
- Instandhaltungsunterlagen
- Dokumentation der Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
- Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren (Arbeitsmittel)
- Bauablaufdokumentation / Bautagebuch (Technische Ausrüstung)
- Vergabedokumentation (Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren)
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittel)
- Eignungsnachweis des Bau-/Montageunternehmens
- Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
- Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung
- Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
- Mengenermittlung (Ergebnis) – Technische Ausrüstung
- Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Funktionsschema (Prinzipschaltbild) – LPH 2 (Vorplanung)
- Gebrauchsanweisung (Produkte)
- Schnittstellen- / Trade-Relationship-Matrix
- Herstellerinformationen zur Instandhaltung
- Hydraulik- oder Pneumatikplan
- Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
- Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen
- Instandhaltungsbericht
- Instandhaltungsplan (strategisch)
- Instandhaltungszeitplan (operativ)
- Anlagen-/Inventarliste
- Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)
- EU-Konformitäts-/Leistungserklärung (Maschinen)
- Kostenberechnung – Technische Ausrüstung
- Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung
- Kostenschätzung – Technische Ausrüstung
- Leistungs- und Funktionsmessungen
- Montageanleitung für unvollständige Maschinen
- Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
- Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung
- Anschluss- und Medienpläne für gelieferte Hebeplattformen
- Planungskonzept – Technische Ausrüstung
- Preisliste – Technische Ausrüstung
- Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme
- Protokoll über besondere Unterweisungen (Arbeitsmittel)
- Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Prüfbuch – Hebe- und Hubarbeitsbühnen
- Raumbuch (gesamt)
- Raumbuch (gesamt)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
- Auditunterlagen
- Schadstoff- und Emissionsberechnungen
- Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Schnittstellenkatalog
- Schalt- und Stromlaufpläne – Hebeplattformen
- Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung des Arbeitsschutzes
- Wartungsanweisungen für Hebeplattformen
- Instandhaltungsdokumentation nach VDMA 24186
- Instandhaltungsplanung und -organisation
- Wirtschaftlichkeitsnachweis – Technische Ausrüstung
- Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Stromlauf- und Schaltpläne – Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
- Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 – Leistungsphase 8 (Bestandsversion)
- Übersichtszeichnung – Hebeplattform
- Unfall- und Schadensbericht
- Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterlagen für behördliche Genehmigungen und Abnahmen
- Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
- Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Spezifikationen
- Vergabevorschlag
- Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
Abnahmeprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Abnahmeprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Formeller Nachweis der vertragsgemäßen Leistungserbringung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Abnahmedatum |
| Verantwortlich | Auftraggeber & Auftragnehmer |
| Praxisbezug FM | Startpunkt Gewährleistung, Betriebsfreigabe |
Erläuterung
Das Abnahmeprotokoll ist das zentrale Dokument, das den Abschluss der Errichtungsphase und den offiziellen Beginn des Betriebs einer Hebeplattform bescheinigt. Es dokumentiert, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht ausgeführt wurden. Im Facility Management ist das Abnahmeprotokoll wesentlich, da damit die Gewährleistungsfrist ausgelöst und der Soll-Zustand der Anlage festgelegt wird. Im Protokoll werden alle noch offenen Mängel oder Vorbehalte sowie die Bedingungen für die Freigabe der Anlage festgehalten. Zudem dient es als primärer Nachweis im Audit und bei Versicherungsfragen, da es die Funktions- und Regelkonformität der Hebeplattform belegt.
Angebot – Bauleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Angebotsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche und technische Grundlage der Vergabe |
| Rechts- & Normbezug | VOB/A 2019, VgV |
| Wesentliche Inhalte | • Preise |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug FM | Kostenvergleich, Vertragsgrundlage |
Erläuterung
Das Angebot enthält alle kalkulierten Leistungen, Preise und technischen Spezifikationen, die ein Bieter für die Ausführung der Hebeplattform vorgibt. Es bildet die Grundlage für die rechtskonforme Vergabe nach VOB/A oder VgV. Für das Facility Management sind die Angebotsunterlagen entscheidend, um den vereinbarten Leistungsumfang, die Preisstruktur und eventuelle Nebenangebote nachvollziehen zu können. Ein vollständiges Angebot sichert die Vergleichbarkeit verschiedener Bieter und dient später als wesentliche Basis für die Rechnungsprüfung, Nachtragsbewertung und das Claim-Management.
Anlagenbeschreibung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagenbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Verständliche Darstellung von Aufbau und Funktion |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemaufbau |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betriebseinweisung, Störungsanalyse |
Erläuterung
Die Anlagenbeschreibung liefert eine umfassende Dokumentation der Hebeplattform, inklusive aller Komponenten, Betriebsarten und Regelstrategien. Sie beschreibt den Aufbau, die Funktionsweise und die Leistungsdaten der Anlage klar und nachvollziehbar. Damit dient sie dem Facility Management als Leitfaden für Betrieb und Wartung. Insbesondere definiert die Anlagenbeschreibung den verbindlichen Soll-Zustand der Hebeplattform – jede spätere Änderung oder Optimierung wird daran gemessen. FM-Mitarbeitern ermöglicht sie eine schnelle Einarbeitung und dient als Referenz bei Störungsanalysen.
Anlagenbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagen-/Assetbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung aller anlagenbezogenen Informationen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 32835-1, VDI-MT 3810-1, VDI 6070-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Identdaten |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Asset-, Kosten- und Ersatzplanung |
Erläuterung
Das Anlagenbuch ist das zentrale Nachweissystem für die Hebeplattform über den gesamten Lebenszyklus. Es erfasst alle relevanten Anlagendaten wie Hersteller, Typenbezeichnung, Seriennummer und Standort sowie das Inbetriebnahmedatum. Zudem enthält es Informationen zu Betriebsstunden, Wartungsintervallen und Austauschzyklen der Komponenten. Jeder durchgeführte Prüf- und Wartungsvorgang wird lückenlos dokumentiert. Das Anlagenbuch unterstützt das Facility Management bei Inventuren, Audits und der Planung zukünftiger Investitionen und Ersatzteilbeschaffung.
Systemschema
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | System- und Funktionsschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der funktionalen Zusammenhänge |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsabläufe |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug FM | Wartung, Fehlerdiagnose |
Erläuterung
Das Systemschema visualisiert die technischen und funktionalen Zusammenhänge der Hebeplattform. Es stellt alle Steuerungs- und Regelkreise, Schnittstellen sowie Signal- und Datenflüsse grafisch dar. Nach VDI 6026-1 erstellte Funktionspläne dienen dem FM-Personal als „Landkarte“ der Anlage – sie sind unverzichtbar für die Fehlersuche und Optimierung. Durch das Schema kann das Wartungs- und Instandhaltungsteam schnell erkennen, wie einzelne Komponenten interagieren, was die Störungsdiagnose und die Planung effizienter Maßnahmen unterstützt.
Antrag auf Abweichung von der BetrSichV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Abweichungs-/Ausnahmeantrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung alternativer Schutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Begründung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Rechtssicherer Sonderbetrieb |
Erläuterung
Ein Abweichungsantrag wird erforderlich, wenn bestimmte Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung nicht eingehalten werden können. Dies kann bei außergewöhnlichen Einsatzbedingungen oder speziellen technischen Gründen der Fall sein. Im Antrag müssen die Gründe für die Abweichung ausführlich dargelegt werden sowie gleichwertige Ersatzmaßnahmen, um das Schutzniveau zu gewährleisten. Zudem ist eine Risikoabschätzung erforderlich, die mögliche Gefährdungen und Minderungsmaßnahmen beschreibt. Mit einem genehmigten Abweichungsnachweis dokumentiert der Betreiber, dass trotz der Abweichung die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Antrag auf behördliche Genehmigung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Genehmigungsantrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • technische Unterlagen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Auftraggeber |
| Praxisbezug FM | Rechtssicherer Betrieb |
Erläuterung
Genehmigungsanträge gewährleisten, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben für den Bau und Betrieb der Hebeplattform erfüllt sind. Sie enthalten die erforderlichen Planunterlagen, Lagepläne, statischen Berechnungen und Nachweise (z.B. Brandschutz, Schallschutz). Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde einzureichen und anschließend aufzubewahren. Für das Facility Management sind sie wichtig, weil sie die rechtliche Zulässigkeit des Betriebs belegen. Bei behördlichen Kontrollen müssen diese Dokumente als Nachweis vorgelegt werden.
Übersicht der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewährleistungs- und Fristenübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Steuerung von Mängel- und Haftungsansprüchen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Fristen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / FM |
| Praxisbezug FM | Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Diese Übersicht enthält alle relevanten Fristen für Mängelrechte und Haftungsansprüche nach VOB, BGB und HOAI. Sie listet für jedes Gewerk bzw. Bauteil den Beginn (z.B. Datum der Abnahme) und das Ende der jeweiligen Gewährleistungsfrist auf. Außerdem werden die vertraglichen Grundlagen (z.B. BGB oder VOB) sowie die zuständigen Ansprechpartner dokumentiert. Für das FM erleichtert dieses Dokument das rechtzeitige Controlling der Gewährleistungsfristen: Durch eine transparente Erfassung können Fristen aktiv überwacht und notwendige Mängelanzeigen termingerecht eingereicht werden.
Aufmaß / Messungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Aufmaß- und Messunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Mengen- und Leistungsnachweis |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • gemessene Leistungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Ingenieure |
| Praxisbezug FM | Abrechnung, Kostenkontrolle |
Erläuterung
Aufmaßunterlagen dokumentieren den tatsächlich erbrachten Leistungsumfang der Bauausführung. Bei Hebeplattformen werden beispielsweise installierte Komponenten und verlegte Leitungen sowie Materialmengen vermessen und festgehalten. Für das FM sind diese Unterlagen die Basis zur Plausibilisierung von Rechnungen: Die angegebenen Mengen werden mit dem Aufmaß abgeglichen, um unberechtigte oder fehlende Leistungen zu erkennen. Ein sorgfältig geführtes Aufmaß stellt sicher, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist und verhindert spätere Abrechnungsstreitigkeiten.
Erläuterung
Die Prüfprotokolle dokumentieren alle nach BetrSichV geforderten Kontrollen und Prüfungen der Hebeplattform als Arbeitsmittel. Sie enthalten Angaben zum Prüfintervall (Erst-, Folge- oder Wiederholungsprüfung), den Umfang der Prüfung, die Prüfergebnisse sowie die Fristen für die nächsten Prüfungen. Diese Aufzeichnungen sind zentrale Haftungs- und Sicherheitsnachweise: Sie belegen, dass der Betreiber seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. Für das FM dienen sie als wesentlicher Audit-Nachweis. Fehlen Prüfprotokolle oder weisen sie Mängel aus, kann dies zur sofortigen Außer-Betriebsetzung führen.
Prüfprotokolle für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfaufzeichnungen Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung |
| Rechts- & Normbezug | TRBS 1201, BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfanlass |
| Verantwortlich | Befähigte Person |
| Praxisbezug FM | Betreiberpflichten, Auditnachweis |
Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfprotokolle elektrische Prüfungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | VDE 0701, VDE 0702, DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4, DGUV Information 203-070, DGUV Information 203-071 |
| Wesentliche Inhalte | • Geräteidentifikation |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / befähigte Prüfperson |
| Praxisbezug FM | Haftungs-, Versicherungs- und Auditnachweis |
Erläuterung
Gemäß DGUV und VDE müssen alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Die Prüfprotokolle dokumentieren dabei alle wichtigen Messergebnisse (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand) sowie das Prüfergebnis und das Prüfintervall. Sie enthalten zudem Angaben zur Geräteidentifikation und zum Prüfdatum. Diese Aufzeichnungen dienen als rechtsverbindlicher Nachweis im Rahmen von Versicherungs- oder Berufsgenossenschaftsprüfungen und sind wichtige Basis für die Kontrolle der Prüffristen und die Festlegung weiterer Maßnahmen. Nur mit lückenlosen Prüfprotokollen können Veränderungen im technischen Zustand der Hebeplattform erkannt, notwendige Reparaturen veranlasst und die Sicherheit über die Zeit sichergestellt werden.
Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungs- und Angebotszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundlage für die Vergabe der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Einbaulage |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vergleichbarkeit von Angeboten, Vertragsklarheit |
Erläuterung
In der Vorbereitungsphase der Vergabe (entsprechend LPH 6 der HOAI) werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Dies umfasst Leistungsverzeichnisse und ergänzende technische Zeichnungen, die den Einbauort, die Abmessungen, Schnittstellen und Leistungsdaten der Hebeplattform darstellen. Durch eine so ausführliche Ausschreibungszeichnung wird eine eindeutige Leistungsbeschreibung sichergestellt. Für das Facility Management ergibt sich daraus die Möglichkeit, Angebote verschiedener Anbieter objektiv zu vergleichen und Missverständnisse über den Vertragsumfang zu vermeiden. Später dienen diese Unterlagen als Nachweis, welche Leistungen ursprünglich ausgeschrieben wurden, und bilden die Grundlage für das Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Ausführungs- und Konstruktionspläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Montagepläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Umsetzung der genehmigten Planung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Detailmaße |
| Verantwortlich | Konstrukteur / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Wartung, Umbauten, Störungsbeseitigung |
Erläuterung
Diese Pläne dokumentieren die tatsächliche bauliche und technische Ausführung der Hebeplattform (den „Ist-Zustand“). Im Gegensatz zu Entwurfsplänen sind sie voll bemaßt: Sie enthalten alle Detailmaße (Öffnungen, Raumhöhen, Einbauten) sowie Angaben zu Materialien und Befestigungen. Die Ausführungs- und Montagezeichnungen geben damit den genauen Einbauzustand wieder. Für das Facility Management sind sie unerlässlich, weil sie alle Informationen für Wartung, Reparaturen oder spätere Umbauten liefern. Nur mithilfe dieser detailgetreuen „as-built“-Unterlagen lassen sich Störungen analysieren und Lösungen entwickeln, da sie präzise zeigen, wie und mit welchen Bauteilen die Anlage errichtet wurde.
Betriebs- und Benutzerhandbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Benutzerhandbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb und ordnungsgemäße Nutzung |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Bedienung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug FM | Schulung, Betrieb, Wartungsorganisation |
Erläuterung
Das Betriebs- und Benutzerhandbuch (Gebrauchsanweisung) enthält alle Informationen für den sicheren Einsatz der Hebeplattform. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Hersteller bzw. Errichter eine solche Anleitung in deutscher Sprache bereitstellt und der Anlage beilegt. Das Handbuch beschreibt Funktionsweise, Bedienabläufe, Sicherheitshinweise sowie Instandhaltungs- und Notfallmaßnahmen. Für das Facility Management ist es die zentrale Referenz: Personal wird damit geschult, Betriebs- und Wartungsprozesse werden organisiert. Ohne diese Anleitung können weder Schulung noch ordnungsgemäße Instandhaltung erfolgen.
Bestellung befähigter Personen zur Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schriftliche Bestellung befähigter Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssichere Organisation der Prüfpflichten |
| Rechts- & Normbezug | VDI 4068-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Qualifikation |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Organisations- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Nach VDI 4068-1 muss das Unternehmen die beauftragten Prüfer schriftlich benennen. Diese Bestellung legt die Qualifikationen (technische Ausbildung, Erfahrung, Fachkunde) sowie Aufgaben und Prüfbereiche der befähigten Personen fest. Nur ein entsprechendes fachkundiges Personal darf die Prüfungen durchführen. Die formale Bestellung dokumentiert die Verantwortungsübertragung und macht die Prüfungen rechtlich verbindlich. Für das Facility Management ist dies essentiell, da ohne schriftliche Beauftragung Prüfnachweise rechtlich angreifbar wären.
Benutzer- und Sicherheitsinformationen für Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Benutzer- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Minimierung von Fehlbedienung und Restrisiken |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN ISO 12100 |
| Wesentliche Inhalte | • Restrisiken |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz |
Erläuterung
Nach DIN EN ISO 12100 sind Maschinensicherheit und Risikominimierung nach einem festgelegten Konzept umzusetzen. Erst nach konstruktiven und technischen Schutzmaßnahmen folgen erforderlichenfalls Hinweise an den Nutzer (Warnhinweise, Bedienanleitung). Der Hersteller muss daher alle bekannten Restrisiken benennen und geeignete Schutzmaßnahmen und Warnungen ausweisen. Diese Benutzer- und Sicherheitsinformationen fließen direkt in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen ein und sind somit ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes im FM.
Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Berechnungen (Entwurfsstand) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Machbarkeit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Lastannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Genehmigungs- und Betriebssicherheit |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden die grundsätzlichen Tragfähigkeitsberechnungen erstellt. Der Fachplaner ermittelt dabei Lastannahmen (z. B. Nutzlast, Eigengewicht) und führt eine vorläufige statische Dimensionierung durch. Damit wird nachgewiesen, dass die Anlage technisch grundsätzlich funktionsfähig und sicher ausgelegt ist. Diese Berechnungsunterlagen sind erforderlich für Genehmigungsanträge und gewährleisten, dass die Hebeplattform den geforderten Belastungen (inklusive Sicherheitsfaktoren) genügt.
Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Detailberechnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzungssicherheit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Detailnachweise |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb und Wartung |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) werden alle relevanten Berechnungen finalisiert. Dazu gehören detaillierte Nachweise für kritische Bauteile und Sicherheitsnachweise (z. B. zusätzlicher Festigkeitsnachweis, Prüfung von Überlastfaktoren). Diese Berechnungen dokumentieren die endgültige Dimensionierung der Anlage. Für das Facility Management sind sie als technische Referenz wichtig: Bei späteren Änderungen, Umbauten oder Störfällen lassen sich die eingebauten Sicherheitsreserven nachvollziehen und Anpassungen planen.
Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogene Auslegungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379 (VOB/C) |
| Wesentliche Inhalte | • Beauftragte Varianten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Nach der Vergabe werden alle Unterlagen zum tatsächlich beauftragten Lieferumfang zusammengestellt. Diese enthalten die endgültig beauftragten Varianten der Hebeplattform und die vereinbarten Leistungsgrenzen (z. B. maximale Traglast, Hubgeschwindigkeit). Sie dokumentieren damit den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Für das Facility Management sind sie unverzichtbar, um im Gewährleistungsfall oder bei Nachträgen prüfen zu können, ob die gelieferte Lösung den vertraglichen Vorgaben entspricht und welche Bauteile genau installiert wurden.
Lebenszykluskostenberechnung (LCC)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Lebenszykluskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche Bewertung über die Nutzungsdauer |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Investitions- |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Investitions- und Ersatzentscheidungen |
Erläuterung
Die Lebenszykluskostenrechnung (LCC) betrachtet alle Kosten, die über die gesamte Nutzungsdauer der Hebeplattform anfallen. Hierzu zählen neben den Investitionskosten für Anschaffung und Installation vor allem die laufenden Betriebs- und Wartungskosten sowie die späteren Entsorgungskosten. Erst durch die Gesamtsicht auf alle Phasen (Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Rückbau) erhält man ein vollständiges Bild von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die LCC ermöglicht es dem Facility Management, langfristige Entscheidungen zu treffen – etwa ob sich Ersatzinvestitionen lohnen – und trägt so zu einer strategischen Kostensteuerung bei.
Beschreibung von Aufbau und Funktion – Hebeplattformen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Beschreibung von Aufbau und Funktion |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundbeschreibung der Hebeplattform als Maschine |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Grundsatz 308-002 |
| Wesentliche Inhalte | • Baugruppen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Technisches Grundverständnis, Schulungen, Gefährdungsbeurteilung |
Erläuterung
Die Beschreibung von Aufbau und Funktion ist Teil der technischen Unterlagen des Herstellers und liefert eine umfassende Übersicht über die Konstruktion und das Wirkprinzip der Hebeplattform. Sie dokumentiert die tragenden Baugruppen und das Funktionsprinzip, beschreibt die eingesetzten Antriebs- und Sicherheitssysteme (z. B. hydraulische Zylinder, Überlastsicherungen, Notendschalter) und zeigt den vorgesehenen Lastpfad auf. Auch die Betriebsgrenzen wie zulässige Traglasten oder Neigungswinkel werden in dieser Dokumentation festgelegt.
Für das Facility Management ist dieses Dokument essenziell: Es bildet die technische Basis für Schulungen, Einweisungen und die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Sachkundige Prüfpersonal und Wartungsfirmen nutzen die Unterlagen, um Herstellerangaben zu kennen und Abweichungen sachgerecht beurteilen zu können. Fehlen solche Informationen, ist eine normgerechte Prüfung und Instandhaltung nur eingeschränkt möglich, da die sicheren Betriebsparameter und Schutzmaßnahmen der Maschine unbekannt wären.
Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestandsdokumentation inkl. Neuberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung bestehender Hebeplattformen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Bestandspläne |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Weiterbetrieb, Modernisierung, Genehmigung |
Erläuterung
Bei bestehenden Hebeplattformen werden Bestandspläne und Berechnungen des Tragverhaltens erstellt, um den aktuellen Zustand der Anlage zu dokumentieren. Dabei fließen die vorgesehenen Lastannahmen (z. B. maximale Nutzlast, dynamische Effekte) sowie bauliche Gegebenheiten ein, um die Tragstrukturen zu überprüfen. Gibt es Änderungen in der Gebäudestruktur oder neue Anforderungen (etwa höhere Lasten oder geänderte Nutzung), wird der Anpassungsbedarf ermittelt und die Anlage gegebenenfalls neu berechnet.
Diese Bestandsdokumentation ist die Grundlage für alle Modernisierungsmaßnahmen und Weiterbetriebsentscheidungen. Sie wird typischerweise von einem Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen erstellt. Die Unterlagen sind zudem bei baulichen Änderungen erforderlich (z. B. Umbau, Nutzungsänderung) und dienen als Nachweis gegenüber Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, dass die Hebeplattform weiterhin sicher betrieben werden kann.
Bestellung von Koordinatoren (Arbeitsschutz / Fremdfirmen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Koordinatorenbestellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Organisation von Arbeitsschutz und Koordination |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, DGUV Information 215-830, GefStoffV |
| Wesentliche Inhalte | • Aufgaben |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Haftungsminimierung, Fremdfirmenmanagement |
Erläuterung
Werden Hebeplattformen in Umgebungen mit gleichzeitig ablaufenden Arbeiten oder in Bereichen mit besonderen Gefahren eingesetzt, ist die Bestellung eines Sicherheitskoordinators unumgänglich. Insbesondere bei Beteiligung externer Firmen, auf Baustellen oder in Anlagen mit beengten Platzverhältnissen sorgt ein Koordinator dafür, dass alle Beteiligten ihre Tätigkeiten abstimmen und keine gegenseitigen Gefährdungen entstehen. Die DGUV-Information 215-830 und das Arbeitsschutzgesetz schreiben vor, dass in solchen Fällen eine verantwortliche Person zur Koordination benannt wird.
In der schriftlichen Koordinatorenbestellung werden die Aufgaben, Befugnisse und Kommunikationswege genau festgelegt: Der Koordinator überwacht beispielsweise die Einhaltung von Sicherheitsabständen auf Verkehrswegen, organisiert die Absicherung von Arbeitsbereichen, koordiniert das Betanken von Maschinen (um Brand- und Explosionsgefahren durch Diesel oder Hydrauliköl zu minimieren) und stimmt gleichzeitige Arbeitsabläufe verschiedener Gewerke aufeinander ab. Er ist befugt, bei Gefahr sofort einzugreifen und Schutzmaßnahmen zu veranlassen, und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle beteiligten Unternehmen. Ohne diese Koordination besteht ein hohes Risiko, dass sich Arbeitskräfte und Maschinen gegenseitig behindern oder gefährden. Die Bestellung von Koordinatoren ist daher ein wesentlicher Sicherheitsbaustein bei komplexen Einsätzen – sie gewährleistet klare Verantwortlichkeiten, verhindert Informationslücken und sichert die konsequente Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Betriebs- und Wartungsanleitung – Hebeplattformen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Wartungsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb und ordnungsgemäße Instandhaltung |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Grundsatz 308-002 |
| Wesentliche Inhalte | • Bedienung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartungsverträge und Unterweisungen |
Erläuterung
Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beschreibt den sicheren Betrieb und die Instandhaltung der Hebeplattform. Sie enthält detaillierte Angaben zur Bedienung der Anlage, zu regelmäßigen Wartungsintervallen und zu allen sicherheitsrelevanten Hinweisen (z. B. erforderliche Prüfungen, Notfallmaßnahmen). Als verbindliche Herstellerdokumentation liefert sie die Grundlage für Wartungspläne und -verträge sowie für Schulungen des Bedien- und Wartungspersonals.
Im Facility Management ist diese Anleitung unerlässlich, um die vom Hersteller vorgegebenen Prüffristen einzuhalten und Mängel frühzeitig zu erkennen. Sie gewährleistet, dass die Instandhaltungsarbeiten fachgerecht erfolgen und dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachkommen kann.
Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in konkrete Verhaltensregeln |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz, Unterweisungen |
Erläuterung
Die betriebliche Betriebsanweisung fasst die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in konkrete Verhaltensregeln für Bediener und Wartungspersonal zusammen. Sie listet die spezifischen Gefährdungen beim Betrieb der Hebeplattform auf und ordnet ihnen geeignete Schutzmaßnahmen zu (z. B. Absperrung des Arbeitsbereichs, persönliche Schutzausrüstung). Darüber hinaus beschreibt sie das richtige Verhalten bei Störfällen oder Unfällen (z. B. Notabschaltung, Alarm- und Evakuierungsmaßnahmen).
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber diese Anleitung in verständlicher Form bereitstellen und die Beschäftigten vor Nutzung unterweisen. Sie ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes: Durch regelmäßige Unterweisungen und die jederzeit zugängliche Betriebsanweisung werden Unfälle vermieden und die sichere Handhabung der Hebeplattform im Arbeitsalltag gewährleistet.
Betriebsanleitung – Maschinen (maschinenrechtlich)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Maschinenbetriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfüllung der maschinenrechtlichen Informationspflicht |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Restrisiken |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Rechtssicherer Betrieb, Haftungsprävention |
Erläuterung
Die maschinenbezogene Betriebsanleitung erfüllt die maschinenrechtlichen Informationspflichten des Herstellers. Sie enthält Angaben zu allen Restrisiken und den erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Bedienung und Wartung der Hebeplattform sowie zu besonderen Betriebszuständen (z. B. Notabschaltung). Grundlage hierfür sind Normen wie DIN EN ISO 12100 und die Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in Verbindung mit der neuen EU-Maschinenverordnung.
Für den Betreiber bildet die Maschinenbetriebsanleitung die wesentliche Grundlage für den rechtssicheren Betrieb. Sie muss vor Inbetriebnahme vorliegen und alle sicherheitsrelevanten Vorgaben des Herstellers enthalten, damit Betriebs- und Instandhaltungspersonal die Anlage vorschriftsmäßig nutzen kann. Durch die verbindlichen Herstellerangaben werden Haftungsrisiken minimiert und eine ordnungsgemäße Instandhaltung sichergestellt.
Betriebsanleitung – Maschinen (gebäudebezogen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Maschinenbetriebsanleitung (Gebäudekontext) |
| Zweck & Geltungsbereich | Integration der Maschine in die Gebäudeinfrastruktur |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 809, DIN EN 1012-1, Richtlinie 2006/42/EG, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Schnittstellen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Umbauten, Störungs- und Notfallmanagement |
Erläuterung
Diese Maschinenbetriebsanleitung (Gebäudekontext) ergänzt die bisherige Dokumentation um gebäuderelevante Aspekte. Sie beschreibt sämtliche Schnittstellen und Anschlüsse der Hebeplattform an die Gebäudeinfrastruktur, etwa elektrische und hydraulische Medienanschlüsse, Steuerleitungen und lokale Notabschaltungen. Außerdem legt sie fest, wie die Anlage in Belüftungs-, Brandschutz- oder Sicherheitssysteme des Gebäudes eingebunden ist.
Für das Facility Management gewinnt dieses Dokument vor allem bei baulichen Änderungen oder Störungen an Bedeutung. Es zeigt auf, wie die Hebeplattform korrekt an Versorgungseinrichtungen angeschlossen ist und wie sie bei Notfällen abgeschaltet werden kann. Damit stellt es sicher, dass Umbauten fachgerecht geplant werden und potenzielle Gefährdungen frühzeitig minimiert werden.
Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Elektrische Betriebs- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit |
| Rechts- & Normbezug | 1. ProdSV, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU |
| Wesentliche Inhalte | • Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Elektrische Prüfungen, Unterweisungen |
Erläuterung
Die elektrischen Betriebs- und Sicherheitsinformationen dokumentieren alle relevanten Angaben für den elektrischen Betrieb der Hebeplattform. Dazu gehören Informationen zu Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzklasse, Erdung), Grenzwerten (z. B. Nennspannung, Absicherung) sowie Warnhinweisen vor elektrischen Gefahren. Diese Daten basieren auf Vorschriften wie der Niederspannungsrichtlinie und der 1. ProdSV.
Für das Facility Management dienen sie als Grundlage für die Planung elektrischer Sicherheitsprüfungen und für Unterweisungen des Personals. Elektrikfachkräfte nutzen diese Unterlagen, um Inspektionen gemäß DIN VDE durchzuführen und zu gewährleisten, dass alle elektrischen Vorschriften eingehalten werden. Ohne vollständige elektrische Dokumentation kann die Betriebssicherheit nicht nachgewiesen werden, was zu Haftungsrisiken oder sogar zum Betretungsverbot führen kann.
Detaillierte Betriebsanleitung – Fahrzeughebebühnen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Spezielle Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb von Fahrzeughebebühnen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 1493 |
| Wesentliche Inhalte | • Lastverteilung • Aufnahmepunkte • Sicherheitsabstände |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Schulung, Arbeitsschutz |
Erläuterung
Fahrzeughebebühnen (z. B. in Werkstätten) unterliegen spezifischen Normen (DIN EN 1493) und erfordern erweiterte Betriebsanweisungen. Die spezielle Betriebsanleitung für Fahrzeughebebühnen ergänzt die Standarddokumentation um detaillierte Hinweise für den sicheren Betrieb. Sie beschreibt insbesondere die korrekte Lastverteilung (z. B. Radlasten), die Positionierung der Aufnahmepunkte am Fahrzeug und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände.
Da falsches Aufsetzen oder ungleichmäßige Beladung schwerwiegende Unfälle verursachen kann, ist diese normbezogene Dokumentation für Betreiber von Fahrzeughebeanlagen zwingend notwendig. Sie dient als Grundlage für Bedienerschulungen und stellt sicher, dass die Hebebühne vorschriftsmäßig verwendet wird.
Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Interdisziplinäre Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewerkeübergreifende Betriebsorganisation |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Schnittstellen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Koordination, Haftungsvermeidung |
Erläuterung
Die interdisziplinäre Betriebsanweisung verknüpft technische Planung und betrieblichen Arbeitsschutz. Sie dokumentiert sämtliche Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben (z. B. Zugangsregelungen, Notfallwege, Koordination von Arbeiten), und definiert eindeutige Zuständigkeiten und Freigabeprozesse. Als Teil der Planungs- und Übergabedokumentation stellt sie sicher, dass alle beteiligten Gewerke abgestimmt zusammenarbeiten.
Für das Facility Management ist dieses Dokument ein zentrales Koordinationsinstrument. Es verhindert Schnittstellenkonflikte (etwa zwischen Elektro- und Hydrauliksystemen) und sorgt dafür, dass bei Wartung oder Umbauten alle betroffenen Bereiche rechtzeitig informiert werden. Durch klare Verantwortlichkeiten trägt die interdisziplinäre Betriebsanweisung wesentlich zur Haftungsvermeidung und zu einem reibungslosen Betriebsablauf bei.
Kurzbetriebsanleitung – Fahrzeughebebühnen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kurzbetriebsanleitung (Concise Operating Instructions) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sichere, verständliche Bedienung im täglichen Betrieb |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 1493 |
| Wesentliche Inhalte | • zulässige Lasten |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Direkt am Gerät, Schulung und Unterweisung |
Erläuterung
In der Kurzbetriebsanleitung sind alle wichtigen Betriebsparameter und Sicherheitsanweisungen kompakt zusammengefasst. Sie wird vom Hersteller bereitgestellt und ist nach DIN EN 1493 verpflichtender Bestandteil jeder Fahrzeughebebühne. In der Regel liegt sie als fest installiertes Schild oder laminiertes Merkblatt direkt an der Bedienposition vor (zum Beispiel neben der Steuerung). Die Inhalte umfassen insbesondere die zulässigen Lasten (Nennlast, Ausladung), die korrekten Aufnahmepunkte sowie die Bedienabläufe und Warnhinweise. Durch diese direkt am Gerät verfügbare Anleitung erhält das Bedienpersonal unmittelbar die notwendigsten Informationen, was die Sicherheit im Routinebetrieb deutlich erhöht und Fehlbedienungen vorbeugt
Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsanweisung nach Arbeitsschutzrecht |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in verbindliche Verhaltensregeln |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, DGUV Information 205-001 |
| Wesentliche Inhalte | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen, Haftungsnachweis |
Erläuterung
Die betriebsseitige Betriebsanweisung setzt die durch Gefährdungsbeurteilung ermittelten Risiken in konkrete Verhaltensregeln um. Nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber verpflichtet, eine solche Anweisung zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Sie ist in allgemein verständlicher Sprache abzufassen und den Beschäftigten leicht zugänglich zu machen (zum Beispiel als Aushang oder digitales Dokument). Typische Inhalte umfassen die bei der Nutzung der Hebeplattform auftretenden Gefährdungen (etwa Einklemmen, Absturz oder Überlast), notwendige Schutzmaßnahmen (beispielsweise persönliche Schutzausrüstung, Ver- und Entsorgungsfreigaben) sowie das richtige Verhalten im Störfall. Die Betriebsanweisung dient als verbindliche Vorgabe für Unterweisungen und unterstützt den Nachweis, dass alle arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebstagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Laufende Dokumentation des Anlagenbetriebs |
| Rechts- & Normbezug | VDI-MT 3810-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Betriebszeiten |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Nachweisführung, Ursachenanalyse |
Erläuterung
Das Betriebstagebuch bietet eine lückenlose Dokumentation des Anlagenbetriebs und ist ein wichtiges Werkzeug im Facility Management. In ihm werden fortlaufend Betriebszeiten, Wartungstermine, Störfälle und besondere Vorkommnisse (etwa Unfälle oder außergewöhnliche Belastungen) festgehalten. Gemäß der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 1 sollten diese Einträge systematisch erfolgen, um Entwicklungen und Muster erkennbar zu machen. Für das FM erleichtert das Tagebuch sowohl die Ursachenanalyse bei Störungen als auch die Nachweisführung gegenüber Versicherern oder Prüfbehörden. Es dient zudem als Basis für kontinuierliche Verbesserungsprozesse, da auf diesem Wege technische oder organisatorische Schwachstellen frühzeitig erkannt werden können.
Betriebskostenberechnung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Prognose und Kontrolle laufender Kosten |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Energie |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Budgetierung, Wirtschaftlichkeitssteuerung |
Erläuterung
Die Betriebskostenberechnung für die technische Ausrüstung wird in der Planungsphase erstellt und liefert dem FM eine Prognose der zu erwartenden Kosten über den Lebenszyklus der Hebeplattform. Sie umfasst typischerweise den Energieverbrauch für den Antrieb, regelmäßige Wartungs- und Prüfkosten sowie Aufwendungen für Ersatzteile und Instandsetzungen. Grundlage ist die Honorarordnung HOAI, wonach im Rahmen der Leistungsphasen entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen sind. In der Praxis dient diese Berechnung dem FM als Budgetierungsgrundlage: Der Betreiber kann frühzeitig Kostentreiber erkennen und den laufenden Betrieb überwachen. So wird es möglich, alternative Betriebsstrategien (z.B. Modernisierung vs. Weiterbetrieb) objektiv zu bewerten und die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen.
Brandschutz- / Brandfall-Steuermatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandschutz- und Brandfall-Steuermatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition des Anlagenverhaltens im Brand- und Evakuierungsfall |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 3819-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Auslösekriterien |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Brandschutz |
| Praxisbezug FM | Tests, Abnahmen, Feuerwehrkoordination |
Erläuterung
Die Brandschutz- oder Brandfall-Steuermatrix dokumentiert das definierte Verhalten der Hebeplattform im Falle eines Brandes und ist Teil des übergeordneten Brandschutzkonzepts. Sie legt fest, welche Auslöseereignisse (z.B. ein Brandmelderalarm oder Rauchablasssignal) welche Reaktion der Hebebühne auslösen. Beispielsweise kann hier geregelt sein, dass im Brandfall automatisch die Stromzufuhr zur Hebebühne unterbrochen wird, um Kurzschlüsse und weitere Gefahren zu vermeiden, oder dass sich die Bühne an die unterste Etage fährt und die Türen öffnet, um eine Evakuierung zu erleichtern. Nach VDI 3819 Blatt 3 bzw. HOAI wird diese Matrix von spezialisierten Fachplanern (Brandschutzingenieure und TGA-Planer) erstellt. Für das FM ist die Steuermatrix ein zentrales Dokument, um die definierten Abläufe bei regelmäßigen Tests oder Abnahmen zu prüfen sowie die Koordination mit der Feuerwehr und dem Gebäudeleitsystem sicherzustellen.
Lösungsdarstellungen – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grafische Lösungsdarstellungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Visualisierung der umzusetzenden technischen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemaufbau |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Montage, Betrieb |
• Systemaufbau
Die grafischen Lösungsdarstellungen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) enthalten alle relevanten Baupläne, Detailzeichnungen und schematischen Darstellungen der Hebeplattform. Sie veranschaulichen den Systemaufbau, die Einbausituation (zum Beispiel Fundament, Tragwerke und Abstände) und die Schnittstellen zu anderen Gewerken (etwa Stromversorgung, Steuerung, Lüftung). Für die Praxis im FM sind diese Pläne eine wichtige Referenz: Sie erlauben eine frühe Überprüfung, ob beispielsweise ausreichend Wartungs- und Zugangsflächen vorhanden sind oder ob Konflikte mit anderen Anlagen (z.B. Einbauteilen) vorliegen. Auf dieser Basis können FM-Verantwortliche schon vor der Installation Optimierungspotenziale erkennen und sicherstellen, dass die Hebebühne später fachgerecht montiert und betrieben werden kann.
Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich beauftragten Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379, DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Die Lösungsbeschreibung der Leistungsphase 7 dokumentiert die tatsächlich beauftragte und ausgeführte Anlage. Sie umfasst detailliert den Leistungsumfang sowie alle technischen Spezifikationen (wie Typenbezeichnungen, Abmessungen und Materialien) der Hebeplattform und weist Abweichungen vom ursprünglichen Plan auf. Diese Beschreibung ist oft Bestandteil der Vergabeunterlagen und des Vertragswerks. Für das Facility Management bildet sie die Grundlage für Soll-Ist-Abgleiche: So können eventuelle Nachtragsforderungen oder fehlende Leistungen identifiziert werden. Zudem dient sie als Basis für das Gewährleistungs- und Vertragsmanagement, da hier erkennbar wird, welche Komponenten welchen Qualitätsanforderungen entsprechen und entsprechend über den Lebenszyklus der Anlage gepflegt beziehungsweise ersetzt werden müssen.
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Analyse- und Optimierungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Verbesserung von Verfügbarkeit, Sicherheit und Kosten |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Betriebsdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kontinuierliche Verbesserung |
Erläuterung
Diese Dokumentation umfasst alle Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Anlagenbetriebs der Hebeplattform. Dabei werden relevante Betriebsdaten (zum Beispiel Ausfall- und Reparaturhäufigkeiten, Nutzungsgrad und Energieverbrauch) systematisch erfasst und analysiert. Aus den Ergebnissen werden Schwachstellen (beispielsweise wiederkehrende Fehler oder ineffiziente Betriebszustände) abgeleitet und gezielte Verbesserungsmaßnahmen definiert. Für das FM dient diese Analyse als Nachweis eines datenbasierten, proaktiven Betriebsstils. Auf diese Weise können Verfügbarkeit und Sicherheit der Hebeplattform langfristig erhöht, betriebliche Kosten reduziert und die Lebensdauer der Anlage optimiert werden.
Instandhaltungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenzustands |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13460 |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Betreiber / Instandhalter |
| Praxisbezug FM | Betreiberpflichten, Auditfähigkeit |
Erläuterung
Die Instandhaltungsunterlagen umfassen alle Vorgaben und Nachweise zur Wartung und Instandsetzung der Hebeplattform. Darin sind zum Beispiel die vorgeschriebenen Wartungsintervalle, Prüfvorschriften und dokumentationspflichtigen Zustände festgehalten (gemäß einschlägiger Normen wie DIN EN 13460 ff.). Der Betreiber bzw. beauftragte Instandhalter ist verpflichtet, diese Unterlagen zu führen, durchzuführen und zu aktualisieren. Für das FM stellen sie das Rückgrat der Betreiberverantwortung dar: Sie belegen, dass Wartungen sachgemäß durchgeführt und etwaige Mängel erkannt sowie zeitnah behoben werden. Im Rahmen von Audits oder behördlichen Prüfungen kann so nachgewiesen werden, dass die Hebeplattform stets in einem sicheren und einsatzbereiten Zustand gehalten wird.
Dokumentation der Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandschutz- und Dämmdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis normgerechter Brandschutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Materialien |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praxisbezug FM | Brandschutzrevision, Umbauten |
Erläuterung
Diese Dokumentation erfasst alle baulichen Maßnahmen im Umfeld der Hebeplattform, die den Brandschutz oder die Wärmedämmung betreffen. Sie dient als Nachweis, dass zum Beispiel Rohr- und Kabeldurchführungen, Wand- und Deckenabschottungen nach den Vorgaben der DIN 18421 (VOB/C) fachgerecht ausgeführt wurden. Eingetragen werden dabei die verwendeten Materialien, die genauen Einbauorte sowie die zu erreichenden Feuerwiderstandsklassen. Für das FM ist dieses Protokoll unerlässlich, denn es bestätigt, dass die Brandschutzmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Umbauten oder Revisionen liefert es zudem alle notwendigen Informationen, damit nachträglich wieder die gleiche Brandschutzwirkung hergestellt werden kann.
Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren (Arbeitsmittel)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Dokumentation vereinfachtes Prüf-/Betriebsverfahren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren erfüllt sind |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, § 7 |
| Wesentliche Inhalte | • Begründung der Vereinfachung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Rechtssicherer Betrieb bei reduzierten Prüfanforderungen |
Erläuterung
Die BetrSichV erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Prüf- und Betriebsverfahren zu vereinfachen. Der Arbeitgeber darf ein vereinfachtes Verfahren nur nutzen, wenn die Hebeplattform den Sicherheitsanforderungen entspricht, bestimmungsgemäß verwendet wird, keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen und regelmäßige Instandhaltung und Prüfungen durchgeführt werden. Die Dokumentation muss diese Voraussetzungen darlegen, die vereinfachte Vorgehensweise begründen und beschreiben, welche Ersatzmaßnahmen (z. B. häufigere Sichtkontrollen) ergriffen werden. Für das Facility Management dient diese Unterlage als Haftungs- und Behördennachweis.
Bauablaufdokumentation / Bautagebuch (Technische Ausrüstung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bautagebuch (Bauablaufdokumentation) |
| Zweck & Geltungsbereich | Chronologische Dokumentation der Bau- und Montagephase |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, Anlage 15 (LPH 8) |
| Wesentliche Inhalte | • Baufortschritt |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Nachweis für Gewährleistung, Streitfallklärung, Revision |
Erläuterung
Die HOAI verpflichtet in der Leistungsphase 8 zur Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch). Der Fachplaner TGA muss darin Fortschritte, besondere Ereignisse, Mängel und durchgeführte Abnahmen festhalten. Für das Facility Management ist das Bautagebuch ein zentrales Dokument zur Klärung von Ausführungsmängeln, zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und als revisionssicherer Nachweis bei Audits.
Vergabedokumentation (Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabe- und Wertungsdokumentation (Vergabevermerk) |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssichere Durchführung der Vergabe |
| Rechts- & Normbezug | Vergabeverordnung (VgV) § 8, VOB/A § 20 |
| Wesentliche Inhalte | • Vergabevermerk mit Darstellung der Verfahrensschritte |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Vertrags- und Nachtragsmanagement |
Erläuterung
Die VgV verlangt, dass der Auftraggeber das Vergabeverfahren von Beginn an lückenlos dokumentiert. In einem Vergabevermerk sind sämtliche Kommunikation, Angebotsöffnungen, Wertungen, Verhandlungen und die Gründe für die Zuschlagsentscheidung festzuhalten; der Nachweis ist mindestens drei Jahre aufzubewahren【273118835104232†L623-L699】. Die VOB/A schreibt ebenfalls vor, dass der Vergabevorgang dokumentiert wird und unter anderem Name und Anschrift des Auftraggebers, Art und Umfang der Leistung, Wert des Auftrags sowie die Namen der ausgewählten und der ausgeschlossenen Bieter und die Gründe hierfür festgehalten werden. Für das Facility Management schafft die Vergabedokumentation Transparenz über Leistungsgrenzen, Nachträge und Haftungsfragen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittel)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gefährdungsbeurteilung – Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Bewertung aller Gefährdungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV § 3 und § 14, ArbSchG § 6 |
| Wesentliche Inhalte | • Ermittelte Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfkonzepte |
Erläuterung
Der Arbeitgeber muss für jede Hebeplattform eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist darauf hin, dass keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, die Dokumentation jedoch erkennen lassen muss, dass die Beurteilung vollständig durchgeführt wurde und folgende Punkte enthält: Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen und deren Überprüfung. Für kleinere Betriebe können vereinfachte Dokumentationen genügen. Der Arbeitgeber sollte außerdem Realisierungstermine und verantwortliche Personen benennen. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Betriebsanweisungen und Prüfintervalle und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern.
Eignungsnachweis des Bau-/Montageunternehmens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis der fachlichen und wirtschaftlichen Eignung (Eignungsnachweis) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung qualifizierter Auftragnehmer |
| Rechts- & Normbezug | VOB/A § 6a |
| Wesentliche Inhalte | • Angaben zu Umsatz der letzten drei Jahre |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxisbezug FM | Qualitätssicherung und Haftungsprävention |
Erläuterung
Der Auftraggeber muss nach der VOB/A prüfen, ob die Bewerber fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Der Eignungsnachweis umfasst unter anderem den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen, die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach Lohngruppen und technischem Leitungspersonal), den Eintrag in das Berufsregister sowie Angaben zur Insolvenz, Liquidation, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit. Dieser Nachweis dient dem Facility Management als Instrument der Qualitätssicherung und zur Minimierung von Haftungsrisiken.
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einbauerklärung (für unvollständige Maschinen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass unvollständige Hebeplattformen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen |
| Rechts- & Normbezug | Richtlinie 2006/42/EG |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der unvollständigen Maschine |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Voraussetzung für die sichere Endmontage und rechtssichere Inbetriebnahme |
Erläuterung
Als unvollständige Maschine im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie gilt eine Hebeplattform, die für sich genommen noch keine vollständige Funktion erfüllt. Der Hersteller muss für solche Maschinen eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B der Richtlinie ausstellen und eine Montageanleitung bereitstellen. Darin sind die wesentlichen Sicherheitsanforderungen aufgeführt und Hinweise gegeben, wie die Maschine in eine Gesamtanlage zu integrieren ist; eine CE-Kennzeichnung darf nicht angebracht werden. Die Einbauerklärung dient im Facility Management als Voraussetzung für die rechtskonforme Endmontage und Inbetriebnahme.
Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Qualifikationsanforderungen für Prüfer |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung fachgerechter Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV § 14, TRBS 1203 |
| Wesentliche Inhalte | • Fachkenntnisse |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Organisations- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Die BetrSichV verlangt, dass Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrend durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden. Die TRBS 1203 konkretisiert diese Anforderungen: Der Arbeitgeber muss für jede Prüfaufgabe festlegen, welche Qualifikationen die Prüfer benötigen und sicherstellen, dass sie die entsprechenden Fachkenntnisse und Erfahrungen besitzen, die Prüfmethoden beherrschen und die einschlägigen Regeln der Technik anwenden können. Das Facility Management sollte diese Anforderungen dokumentieren, um die Organisation der Prüfpflichten nachweisbar zu regeln.
Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfkonzept / Prüfplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Organisation der Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV § 14 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfarten (z. B. Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Prüfkalender, Auditfähigkeit |
Erläuterung
Nach § 14 BetrSichV müssen Hebeplattformen, deren Sicherheit von der Montage abhängt, vor der ersten Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der ordnungsgemäßen Montage, die Erkennung von Schäden und die Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen. Der Arbeitgeber hat den Fälligkeitstermin für wiederkehrende Prüfungen festzulegen und die Ergebnisse (Prüfart, Umfang, Ergebnis, Name des Prüfers) zu dokumentieren. Ein Prüfplan legt Art, Umfang und Fristen verbindlich fest und gewährleistet, dass alle Prüfpflichten fristgerecht erfüllt werden.
Mengenermittlung (Ergebnis) – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mengenermittlung |
| Zweck & Geltungsbereich | Quantitative Grundlage für Planung und Vergabe |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, Anlage 15 (LPH 6) |
| Wesentliche Inhalte | • Stückzahlen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kostenkontrolle, Nachtragsprüfung |
Erläuterung
In der Leistungsphase 6 der HOAI (Vorbereitung der Vergabe) sind die Mengen der technischen Ausrüstung zu ermitteln. Anlage 15 der HOAI sieht ausdrücklich vor, dass der Fachplaner die Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen ermittelt und mit den Beiträgen anderer Planungsbeteiligter abstimmt. Diese Mengenermittlung ermöglicht es dem Facility Management, Angebote zu plausibilisieren, Rechnungen zu prüfen und Nachtragsforderungen nachvollziehbar zu bewerten.
Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung fachgerechter Gefährdungsbeurteilungen |
| Rechts- & Normbezug | ArbSchG § 6, BetrSichV § 12, TRBS 1111 |
| Wesentliche Inhalte | • Schulungs- und Fortbildungsnachweise |
| Verantwortlich | Schulungsanbieter / Arbeitgeber |
| Praxisbezug FM | Nachweis für Arbeitsschutz und Haftungsvermeidung |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von Personen durchgeführt werden, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die TRBS 1111 weist darauf hin, dass im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auch Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten, die das Arbeitsmittel benutzen, festgelegt werden können; beispielsweise dürfen Gabelstapler nur von geschulten Personen betrieben werden. Die BetrSichV fordert zudem, dass Beschäftigte vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels unterwiesen werden und anschließend mindestens einmal jährlich geschult werden; das Datum und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. Im Facility Management ist daher sicherzustellen, dass Personen, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen oder Hebeplattformen bedienen, über entsprechende Schulungen, Fortbildungen und Erfahrungen verfügen und dass diese Qualifikationen dokumentiert werden.
Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema (Entwurf) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der funktionalen Grundstruktur der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Energie- und Signalflüsse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühe Bewertung von Betriebssicherheit und Wartungslogik |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung legt das Funktions- und Strangschema die konzeptionelle Architektur der Anlage fest. Es zeigt, wie Energie- und Informationsflüsse zwischen den Hauptkomponenten (Antrieb, Steuerung, Sicherheitsbauteile usw.) verlaufen und welche funktionalen Zusammenhänge bestehen. Gemäß HOAI ist in LPH 3 das Funktionsschema aus der Vorplanung weiter fortzuschreiben und zu detaillieren. Dabei werden logische Abläufe und Redundanzen aufgeführt. Für das Facility Management ist dieses Dokument besonders wertvoll, weil es bereits in dieser Phase eine erste Beurteilung von Zugänglichkeit, Störfallpotenzial und Wartungsaufwand ermöglicht. Ein nach VDI 6026-1 erstelltes Funktionsschema definiert systematisch die energetischen und logischen Beziehungen aller Anlagenkomponenten. FM-Verantwortliche können damit schon zu Projektbeginn notwendige Schutzmaßnahmen planen und die spätere Instandhaltung besser vorbereiten.
Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema (Ausführung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Ausführungsreife Darstellung der technischen Funktionen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Detailfunktionen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Montage, Betrieb und Wartung |
Erläuterung
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird das Funktionsschema zur ausführungsreifen Referenz ausgebaut. Alle Steuerungs- und Schutzlogiken werden detailgetreu ergänzt, und Schnittstellen zu anderen Systemen (z. B. Gebäudeleittechnik) sind exakt beschrieben. Die HOAI schreibt vor, das Funktionsschema in LPH 5 nochmals anzupassen und zu detaillieren. Dieser dokumentierte Soll-Zustand dient dem technischen Personal als Planungsgrundlage für Einbau, Inbetriebnahme und die erste Wartung. Im FM-Betrieb ist das ausgeführte Schema unverzichtbar für die Fehlersuche und Systemanalyse: Tritt eine Störung auf, können die FM-Techniker anhand der Pläne betriebliche Verläufe nachvollziehen und gezielt die betroffenen Baugruppen prüfen. Zudem ermöglicht es eine saubere Übergabe an Instandhaltungsfirmen und hilft, Verantwortlichkeiten bei komplexen Abläufen abzugrenzen.
Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogenes Funktions- und Strangschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten technischen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379, DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Beauftragte Komponenten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Das schema LPH 7 spiegelt die vertraglich geschuldete Ausführung wider. Nach der Vergabe werden hier alle beauftragten Komponenten und Leistungen sowie eventuelle Abweichungen gegenüber den Vorplanungen festgehalten. Dieses Dokument definiert den verbindlichen Soll-Zustand der Anlage. Gemäß VOB/C (z. B. DIN 18379/18381) dienen solche Ausführungspläne als Bewertungsmaßstab für Angebote und Nachträge. Für den Betreiber sind diese Unterlagen essenziell: Sie bilden die Grundlage für die Abnahme, das Nachtrags- und Mängelmanagement sowie die Prüfung von Gewährleistungsansprüchen. So hilft das vergabebezogene Funktionsschema dabei, zu klären, was genau vereinbart war und ob die gelieferten Komponenten den Anforderungen entsprechen. Eine lückenlose Dokumentation sichert zudem die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Hersteller oder Bauunternehmen.
Funktionsschema (Prinzipschaltbild) – LPH 2 (Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prinzipschaltbild |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundsätzliche Darstellung des Funktionsprinzips |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Hauptbaugruppen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Strategische Betriebseinschätzung |
Erläuterung
Das Prinzipschaltbild zeigt in der Vorplanung schematisch das grundsätzliche Funktionsprinzip der Hebeplattform. Es enthält nur die wesentlichen Baugruppen und den prinzipiellen Ablauf, ohne sich im Detail bereits auf konkrete Komponenten festzulegen. Die HOAI fordert, im Rahmen der Vorplanung ein Funktionsschema oder Prinzipschaltbild für jede Anlage zu erstellen. Damit können technische Optionen sowie Abhängigkeiten frühzeitig untersucht werden. Für das Facility Management ist das Prinzipschaltbild ein wichtiges Abstimmungsinstrument, das eine erste Risikoabschätzung erlaubt: FM-Verantwortliche erkennen bereits jetzt, wo potenzielle Gefahrenquellen liegen und wie die Anlage grundsätzlich betrieben wird. So lässt sich zum Beispiel das Sicherheitskonzept (Notabschaltung, Redundanzen) evaluieren, bevor eine detaillierte Planung erfolgt. Das Ergebnis unterstützt die strategische Planung der Instandhaltung und Risikoanalysen während der späteren Betriebsphase.
Gebrauchsanweisung (Produkte)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gebrauchsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung |
| Rechts- & Normbezug | ProdSG |
| Wesentliche Inhalte | • bestimmungsgemäßer Gebrauch |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen, Haftungsprävention |
Erläuterung
Die Gebrauchsanweisung ist ein Herstellerdokument (gemäß Produktsicherheitsgesetz) und beschreibt den bestimmungsgemäßen Einsatz sowie Bedienung der Hebeplattform. Sie enthält alle Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen und Pflegehinweise. Für das FM ist diese Anleitung das Fundament für die betriebsbedingten Unterweisungen. Nach DGUV-Regel dürfen die Betriebsanweisungen für die Mitarbeiter direkt aus den herstellerseitig gelieferten Gebrauchsanleitungen abgeleitet werden. In der Praxis dient die Anleitung daher dazu, Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und Haftungsrisiken zu minimieren. Fehlt sie oder wird sie nicht beachtet, ist ein sicherer Betrieb gefährdet. Im Zuge des Sicherheits- und Schulungsmanagements müssen alle relevanten Inhalte aus der Gebrauchsanweisung in die betriebsinterne Dokumentation (Betriebsanweisung, Unfallverhütungsunterweisung) übernommen werden.
Schnittstellen- / Trade-Relationship-Matrixt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellenmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Klare Abgrenzung technischer und organisatorischer Schnittstellen |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6039 |
| Wesentliche Inhalte | • Gewerkeabgrenzung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Koordination, Haftungsvermeidung |
Erläuterung
Eine Schnittstellenmatrix listet systematisch auf, welche Leistungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Gewerken (z. B. Elektro, Mechanik, Steuerung) gelten. Sie schafft eindeutige Abgrenzungen und klärt, welche Arbeiten von wem auszuführen sind. Nach VDI 6039 ist der Schnittstellenkatalog ein zentrales Werkzeug der technischen Koordination. Durch klare Schnittstellenbeschreibungen und Zuordnungen lassen sich Fehler in der Ausführung vermeiden und spätere Haftungsstreitigkeiten minimieren. Im Betriebsalltag liefert die Matrix Transparenz darüber, wer für welches Thema verantwortlich ist und wie Informationen fließen müssen. Dadurch wird die Zusammenarbeit von FM, Instandhaltung und Fremdfirmen erleichtert, und geplante Umbauten können sicherer vorbereitet werden. Insgesamt ist dieses Dokument ein wichtiges organisatorisches Koordinationsinstrument, um Risiken aus unklaren Aufgabenverteilungen zu eliminieren.
Herstellerinformationen zur Instandhaltung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Instandhaltungsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung herstellerkonformer Instandhaltung |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Wartungsverträge, Prüfplanung |
Erläuterung
Hierbei handelt es sich um technische Informationen, die der Hersteller für die Wartung der Anlage bereitstellt. Dazu gehören die vorgeschriebenen Wartungsintervalle, empfohlene Ersatzteile und Prüfanleitungen. Die BetrSichV verpflichtet den Betreiber, die Maschine nur mit den vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsangaben zu betreiben. Demzufolge müssen die Arbeiten gemäß den Herstellervorgaben erfolgen. Diese Unterlagen sind für das Facility Management essentiell, um korrekte Wartungsverträge abzuschließen und Prüfpläne aufzustellen. Sie dienen als Basis für die wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen und die Ordnungsgemäßheit der Instandhaltung. Eine lückenlose Dokumentation der Wartungsarbeiten – immer im Abgleich mit Herstellerinformationen – hilft, Haftung und Mängelrügen zu vermeiden.
Hydraulik- oder Pneumatikplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Hydraulik-/Pneumatikschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der fluidtechnischen Systeme |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Grundsatz 308-002 |
| Wesentliche Inhalte | • Leitungsführung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Störungsanalyse, Instandhaltung |
Erläuterung
Bei Hebeplattformen, die mit Hydraulik- oder Pneumatikzylindern arbeiten, ist ein Hydraulik-/Pneumatikplan unerlässlich. Dieses Schema zeigt alle Leitungen, Ventile und Druckstufen des fluidischen Systems. Der DGUV-Grundsatz 308-002 schreibt ausdrücklich vor, dass dem Prüfbuch ein Hydraulik- bzw. Pneumatikplan mit Stückliste und Erläuterung beizufügen ist. Im Facility Management ist dieses Dokument besonders wichtig: Es ermöglicht eine gezielte Fehlerdiagnose bei Leckagen oder Druckproblemen und dient Technikern als Anleitung für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Ohne ein solches Schema ist es nahezu unmöglich, Fluidkreisläufe sicher nachzuvollziehen. Daher müssen FM-Verantwortliche sicherstellen, dass diese Herstellerunterlagen stets aktuell sind, um die Betriebssicherheit des Antriebssystems zu gewährleisten.
Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gefährdungsrelevante Informationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterstützung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Restrisiken |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber / Fachkundige |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutzorganisation |
Erläuterung
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV müssen alle relevanten Risiken und Schutzmaßnahmen dokumentiert sein. Der Hersteller stellt wichtige Informationen über Restrisiken, sichere Betriebsgrenzen und erforderliche Schutzmaßnahmen bereit. Diese Angaben fließen unmittelbar in die Gefährdungsbeurteilung ein und sind damit zentral für den Arbeitsschutz. FM-Verantwortliche müssen sicherstellen, dass diese Daten vorliegen, insbesondere vor Inbetriebnahme der Anlage. Ohne eine fundierte Gefährdungsbeurteilung darf die Hebeplattform nicht betrieben werden. Daher ist es essenziell, technische Beschreibungen und sicherheitsrelevante Hinweise systematisch zu erfassen und regelmäßig zu aktualisieren. Sie dienen als Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie für organisatorische Schutzkonzepte im Betrieb.
Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Notfall- und Rettungsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicheres Vorgehen bei Störungen und Unfällen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Notabschaltung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Notfallmanagement, Unterweisungen |
Erläuterung
Notfall- und Rettungsinformationen beschreiben, wie im Falle eines Störfalls oder einer Gefährdung (z. B. Person im Hubkorb, Stromausfall) zu handeln ist. Sie enthalten Notabschaltverfahren, Evakuierungspläne und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Nach BetrSichV (§12) sind Arbeitgeber verpflichtet, für Notfälle Vorsorge zu treffen und entsprechende Informationen bereitzustellen. Die TRBS 3121 fordert zudem die Einrichtung eines Notrufsystems und geschultes Personal zur Befreiung Eingeschlossener. Für das Facility Management sind diese Dokumente unverzichtbar: Sie müssen bei Störfällen schnell verfügbar sein und bilden die Basis für Schulungen und Notfallübungen. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist erforderlich, um im Ernstfall einen reibungslosen, sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Instandhaltungsbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs-/Wartungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der tatsächlich durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Art der Maßnahme |
| Verantwortlich | Instandhalter / Wartungsingenieur |
| Praxisbezug FM | Zustandsbewertung, Haftungs- und Auditnachweis |
Erläuterung
Der Instandhaltungsbericht dokumentiert den aktuellen technischen Zustand der Hebeplattform nach jeder Maßnahme. Er enthält neben den Grunddaten des Auftragnehmers und des Anlagenteils Angaben zu den durchgeführten Arbeiten, Befunden, Messprotokollen, ausgetauschten Teilen und Empfehlungen für weitere Maßnahmen. Für das Facility Management ist er essenziell zur Nachverfolgung von Mängeln, zur Bewertung der Betriebssicherheit und als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.
Instandhaltungsplan (strategisch)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Planung aller Instandhaltungsmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306, DIN EN 15331 |
| Wesentliche Inhalte | • Maßnahmenarten |
| Verantwortlich | Instandhalter / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Planungssicherheit, Budget- und Ressourcensteuerung |
Erläuterung
Der Instandhaltungsplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument im FM. Er legt fest, welche Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen und Verbesserungen entsprechend den Definitionen der DIN EN 13306 und DIN 31051 durchgeführt werden. Dabei werden sowohl periodische Maßnahmen nach festen Intervallen als auch zustandsabhängige Maßnahmen berücksichtigt. Der Plan definiert Verantwortlichkeiten, delegiert Aufgaben an Dienstleister und sorgt dafür, dass gesetzliche Betreiberpflichten erfüllt werden. Jede durchgeführte Maßnahme wird anschließend durch einen ausführlichen Bericht dokumentiert, der Teil der Historie bleibt.
Instandhaltungszeitplan (operativ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Terminplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Terminliche Organisation der Instandhaltung |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Termine |
| Verantwortlich | Instandhalter / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Prüfkonformität, Koordination externer Dienstleister |
Erläuterung
Der Zeitplan operationalisiert den strategischen Instandhaltungsplan und ordnet die Maßnahmen bestimmten Kalendertagen oder Nutzungsstunden zu. Die DIN EN 13306 beschreibt geplante Instandhaltung als Instandhaltung, die nach einem festen Zeitplan oder einer bestimmten Zahl von Nutzungseinheiten durchgeführt wird. Der Zeitplan stellt sicher, dass gesetzlich vorgegebene Prüffristen (z. B. nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften) eingehalten und erforderliche Ressourcen rechtzeitig bereitgestellt werden. Durch die Koordination mit Dienstleistern werden Stillstandszeiten minimiert und Compliance sichergestellt.
Anlagen-/Inventarliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Inventarliste |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige Erfassung aller Hebeplattformen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagen-ID |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Asset-, Prüf- und Kostenmanagement |
Erläuterung
Die Inventarliste bildet die Grundlage sämtlicher FM-Prozesse. Sie enthält für jede Hebeplattform eindeutige Identifikationsnummern, Standortdaten, Herstellerangaben, Baujahr, technischen Zustand und den Bezug zu Wartungsintervallen. Moderne Instandhaltung setzt auf digitale Inventarverzeichnisse, die auch funktionale Abhängigkeiten der Anlagen dokumentieren. Nach HOAI-Leistungsphase 9 gehört das Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen sowie die Erstellung eines Instandhaltungskonzepts zu den besonderen Leistungen. Eine gepflegte Inventarliste ermöglicht die Verknüpfung von Prüfterminen, Budgetplanung, Ersatzteilverwaltung und Stilllegungsentscheidungen.
Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Dokumentation der Aufgabenklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition von Anforderungen, Zielen und Randbedingungen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Nutzeranforderungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betriebskonformität, Vermeidung von Fehlplanungen |
Erläuterung
Die Aufgabenklärung ist Teil der Grundlagenermittlung (HOAI Leistungsphase 1). Sie umfasst das Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers, das Ermitteln der Planungsrandbedingungen, die Beratung zum Leistungsbedarf und die Zusammenfassung der Ergebnisse. Für das Facility Management ist diese Dokumentation Referenz für spätere Soll-/Ist-Vergleiche und stellt sicher, dass betriebliche, sicherheitstechnische und wirtschaftliche Anforderungen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.
EU-Konformitäts-/Leistungserklärung (Maschinen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | EU-Konformitäts- bzw. Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Übereinstimmung mit geltendem Maschinenrecht |
| Rechts- & Normbezug | Verordnung (EU) 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV |
| Wesentliche Inhalte | • Hersteller |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Voraussetzung für Inbetriebnahme und Haftungsabsicherung |
Erläuterung
Die EU-Konformitäts- bzw. Leistungserklärung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das bestätigt, dass die Hebeplattform alle einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Sie wird vom Hersteller nach Durchführung der Konformitätsbewertung erstellt, begleitet die Maschine beim Inverkehrbringen und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Nach der deutschen Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss die Erklärung der Maschine beiliegen. Modifiziert der Betreiber eine Maschine wesentlich oder importiert er sie aus Drittländern, übernimmt er die Herstellerpflichten. Für das FM ist die Erklärung Voraussetzung für die rechtskonforme Inbetriebnahme und reduziert haftungsrechtliche Risiken.
Kostenberechnung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Ermittlung der voraussichtlichen Investitionskosten |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Kostengruppen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Budgetfreigabe, Investitionsentscheidung |
Erläuterung
Die Kostenberechnung ist Teil der Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3) und wird nach DIN 276 (3. Ebene) erstellt. Sie basiert auf dem ausgearbeiteten Planungskonzept und listet die prognostizierten Kosten nach Kostengruppen auf. Die Kostenberechnung wird mit der Kostenschätzung verglichen, um eine Kostenkontrolle durchzuführen, und dient dem Facility Management als Grundlage für Budgetfreigaben und Investitionsentscheidungen.
Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenfeststellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Endkosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kostencontrolling, Benchmarking |
Erläuterung
Die Kostenfeststellung wird nach Fertigstellung des Projekts durchgeführt. Im Rahmen der Objektüberwachung überprüft der Planer die Rechnungen der ausführenden Unternehmen, vergleicht sie mit den Vertragspreisen und stellt die Kosten zum Beispiel nach DIN 276 fest. Die Kostenfeststellung schafft Transparenz über die tatsächlichen Ausgaben, ermöglicht eine Abweichungsanalyse zwischen Plan- und Ist-Kosten und bildet im Facility Management eine Grundlage für das Benchmarking zukünftiger Projekte.
Kostenschätzung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenschätzung |
| Zweck & Geltungsbereich | Grobe Kostenorientierung in frühen Planungsphasen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Vergleichswerte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Strategische Investitionsplanung |
Erläuterung
Die Kostenschätzung wird während der Vorplanung (HOAI Leistungsphase 2) erstellt. Sie dient der groben Kostenorientierung und wird nach DIN 276 (2. Ebene) durchgeführt. Die Kostenschätzung basiert auf Vergleichswerten und liefert Kostenspannen für unterschiedliche Varianten. Im Facility Management unterstützt sie bei strategischen Grundsatzentscheidungen und der frühzeitigen Budgetplanung.
Leistungs- und Funktionsmessungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mess- und Funktionsprüfprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der planungs- und vertragskonformen Funktion |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Messergebnisse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Abnahme, Optimierung, Störungsanalyse |
Erläuterung
Leistungs- und Funktionsmessungen sind Teil der Objektüberwachung und Abnahme. Die HOAI sieht vor, dass der Fachplaner bei Leistungs- und Funktionsprüfungen mitwirkt, die fachtechnische Abnahme der Leistungen unterstützt und Mängel feststellt. Messergebnisse werden mit den geplanten Kennwerten verglichen, um Abweichungen zu erkennen. Für das Facility Management dienen diese Protokolle als technische Referenz für den laufenden Betrieb, für die Optimierung der Anlagen und für spätere Effizienz- oder Störungsanalysen.
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Montageanleitung für unvollständige Maschine |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung zur sicheren und normkonformen Integration einer unvollständigen Hebeplattform in eine Gesamtmaschine |
| Rechts- & Normbezug | EU-Maschinenverordnung 2023/1230, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, DIN EN 809 |
| Wesentliche Inhalte | • Bedingungen für den ordnungsgemäßen Einbau |
| Verantwortlich | Hersteller der unvollständigen Maschine |
| Praxisbezug FM | Grundlage für die rechtssichere Endmontage und Inbetriebnahme durch den Betreiber |
Erläuterung
Unvollständige Maschinen dürfen erst dann mit anderen Maschinenteilen zusammengebaut werden, wenn die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Maschinenrechts erfüllt sind. Die Montageanleitung muss der unvollständigen Maschine beiliegen und die Bedingungen beschreiben, unter denen sie ohne Beeinträchtigung der Sicherheit eingebaut werden darf. Sie enthält die EU-Einbauerklärung und muss alle im Anhang XI der Verordnung geforderten Mindestangaben enthalten sowie in einer verständlichen Sprache abgefasst sein. Für Facility-Manager ist dieses Dokument der Nachweis, dass die Endmontage ausschließlich unter Einhaltung der vorgegebenen Integrationsbedingungen erfolgen darf und dass die Herstellervorgaben Bestandteil der Betriebsanleitung werden.
Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauphysikalische und statische Nachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der normgerechten Ausführung von Dämm- und Brandschutzmaßnahmen im Umfeld der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18421 (ATV VOB/C), DIN 4140, VDI 2055, EN 13501 |
| Wesentliche Inhalte | • Materialkennwerte und bauphysikalische Eigenschaften |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Brandschutzrevisionen sowie für Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen |
Erläuterung
Die DIN 18421 ist Bestandteil der VOB/C und regelt Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Sie beschreibt zugelassene Stoffe für die technische Isolierung und stellt Anforderungen an chemische Eigenschaften und mechanische Verstärkungen. Für die Ausführung der Dämmarbeiten verweist sie auf DIN 4140 und für die Bemessung auf die VDI-Richtlinie 2055. Zusammen mit der EN 13501, welche das Brandverhalten von Bauprodukten klassifiziert, bilden diese Normen die bautechnische Grundlage für den Nachweis der Standsicherheit und des Brandschutzes. Facility-Manager müssen sicherstellen, dass diese Nachweise vorhanden sind, um die dauerhafte Wirksamkeit von Brandschutz und Tragfähigkeit dokumentieren und bei Bau- und Brandschutzprüfungen vorlegen zu können.
Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Objektbegehungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des Ist-Zustands der Hebeplattform und ihrer technischen Ausstattung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 9 – Objektbetreuung) |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenzustand und Funktion |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) oder beauftragter Sachverständiger |
| Praxisbezug FM | Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen und die Planung von Instandsetzung und Modernisierung |
Erläuterung
Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst die Leistungsphase 9 die Objektbetreuung und die fachliche Bewertung festgestellter Mängel. Dazu gehört auch die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen sowie das Überwachen der Mängelbeseitigung. Der Objektbegehungsbericht fasst den Zustand der technischen Anlagen, die festgestellten Abweichungen und Empfehlungen für die Instandhaltung zusammen. Für das Facility Management bildet er eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Priorisierung und Budgetierung von Maßnahmen.
Anschluss- und Medienpläne für gelieferte Hebeplattformen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss- und Medienpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der korrekten technischen Anbindung der Hebeplattform an Energie-, Steuer- und Sicherheitssysteme |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Ausführungsplanung), DIN EN 61082-1/-2 (Dokumentation elektrischer Systeme) |
| Wesentliche Inhalte | • Energieanschlüsse, Steuer- und Sicherheits-Schnittstellen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Erleichtert Betrieb, Wartung und Störungsbeseitigung; Grundlage für Erweiterungen |
Erläuterung
Anschluss- und Medienpläne enthalten alle Leitungsführungen und Schnittstellen, die für den sicheren Betrieb der Hebeplattform benötigt werden. Sie dokumentieren unter anderem die Standorte der Bedieneinrichtungen und Informationsschwerpunkte. Solche Pläne sind nach der Ausführungsplanung zu erstellen und bilden die Grundlage für spätere Eingriffe, Erweiterungen und Reparaturen. Für das Facility-Management dienen sie als Nachweis, dass die Hebeplattform ordnungsgemäß an die technischen Versorgungsnetze angeschlossen wurde und bieten schnelle Orientierung bei Störungen.
Planungskonzept – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Planungskonzept der Technischen Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassende Darstellung der technischen Gesamtlösung mit Systemwahl, Betriebs- und Sicherheitsstrategie |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 2 – Vorplanung), DIN 276 (Kosten), einschlägige DIN/VDE-Normen |
| Wesentliche Inhalte | • Vorläufige Systemauslegung (Energieversorgung, Steuerung, Sicherheitstechnik) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Basis für langfristige Betriebs- und Investitionsstrategie sowie für die Bewertung von Wartungsfreundlichkeit und Erweiterbarkeit |
Erläuterung
Während der Vorplanung entwickeln TGA-Fachplaner ein erstes Planungskonzept für die elektrotechnischen und mechanischen Systeme einer Anlage. Dazu gehören die Prüfung vorhandener Grundlagen, die Erstellung einer ersten Systemauslegung für Energieversorgung, Beleuchtung, Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation sowie die Entwicklung eines Planungskonzepts. Gegebenenfalls werden alternative technische Varianten erarbeitet, und eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorbereitet. Dieses Konzept ermöglicht es Facility-Managern, Betriebssicherheit, Wartungsfreundlichkeit und Erweiterbarkeit bereits in einem frühen Stadium zu bewerten.
Preisliste – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Preisliste / Preisübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Kostenbasis für Leistungen und Komponenten der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Kostenberechnung und Vergabe), DIN 276 |
| Wesentliche Inhalte | • Einheitspreise für Leistungspositionen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kostenkontrolle, Grundlage zur Bewertung von Nachträgen und Vertragsmanagement |
Erläuterung
Im Zuge der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe erstellen die Fachplaner Leistungsverzeichnisse mit klaren technischen Spezifikationen, sodass ausführende Unternehmen vergleichbare Angebote abgeben können. Die eingehenden Angebote werden fachlich und wirtschaftlich geprüft und in Preisspiegeln gegenübergestellt. Solche Preislisten sind für Facility-Manager die wirtschaftliche Referenz bei Vertrags- und Nachtragsprüfungen; sie schaffen Kostentransparenz und ermöglichen eine fundierte Budgetkontrolle.
Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mängelbeseitigungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung von Mängeln nach der Abnahme |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 8 und 9), Bürgerliches Gesetzbuch (Gewährleistungsfristen) |
| Wesentliche Inhalte | • Mängelliste mit Fristen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA bzw. Bauleitung |
| Praxisbezug FM | Überwachung der Gewährleistungsfristen und Dokumentation des ordnungsgemäßen Übergangs in den Betrieb |
Erläuterung
Im Rahmen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI überwacht der Fachplaner die Umsetzung der Arbeiten, erkennt mögliche Mängel, dokumentiert sie und kontrolliert ihre Beseitigung. Ein Mängelbeseitigungsprotokoll hält die festgestellten Mängel, die vereinbarten Fristen und den Nachweis der Erledigung fest. Für das Facility Management ist dieses Protokoll unverzichtbar, um Gewährleistungsansprüche zu wahren und die ordnungsgemäße Übergabe der Anlage in den Betrieb zu dokumentieren.
Protokoll über besondere Unterweisungen (Arbeitsmittel)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unterweisungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicherheitsrelevanten Unterweisung von Beschäftigten über die Bedienung der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12, Arbeitsschutzgesetz |
| Wesentliche Inhalte | • Unterweisungsthemen (Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis; Voraussetzung für den sicheren Betrieb |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels anhand der Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen. Die Unterweisung muss die vorhandenen Gefährdungen, erforderliche Schutzmaßnahmen und das Verhalten bei Betriebsstörungen umfassen. Sie ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und mindestens einmal jährlich zu wiederholen; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. Für Hebeplattformen mit besonderen Gefährdungen dürfen nur beauftragte Beschäftigte eingesetzt werden. Das Unterweisungsprotokoll dient dem Facility-Management als Nachweis, dass alle Bediener ordnungsgemäß geschult wurden und die Betreiberpflichten erfüllt sind.
Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Prüfungen und Messergebnisse für elektrische Anlagen und Arbeitsmittel |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfdaten (Erst- und Wiederholungsprüfungen) |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxisbezug FM | Nachweis der Einhaltung der DGUV-Vorschriften gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden |
Erläuterung
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. Dieses Prüfbuch enthält alle Prüfungen, festgestellten Mängel, durchgeführten Maßnahmen sowie die Prüffristen. Für das Facility Management stellt es einen laufenden Sicherheitsnachweis dar und muss bei Prüfungen vorgelegt werden.
Prüfbuch – Hebe- und Hubarbeitsbühnen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbuch für Hebe- und Hubarbeitsbühnen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller Prüfungen, Instandhaltungen und Freigaben der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Grundsatz 308-003 „Prüfbuch für Hebebühnen“, DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“, DGUV Information 208-019 |
| Wesentliche Inhalte | • Stammblatt mit technischen Daten |
| Verantwortlich | Hersteller (zur Lieferung des Prüfbuchs) und Betreiber (zur fortlaufenden Führung) |
| Praxisbezug FM | Zentrales Lebensdokument zur Erfüllung der Betreiberpflichten und Auditfähigkeit; Grundlage für sichere Weiterverwendung oder Stilllegung |
Erläuterung
Die DGUV-Information 208-019 fordert, dass die Dokumentation der Abnahmeprüfung im Prüfbuch zusammen mit der CE-Konformitätserklärung erfolgt. Die Ergebnisse der regelmäßig und außerordentlich durchzuführenden Prüfungen sind mit Angabe der festgestellten Mängel, der ergriffenen Maßnahmen und der Unterschrift des Unternehmers aufzuzeichnen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Der DGUV Grundsatz 308-003 stellt dem Prüfpersonal Prüflisten (Stammblatt, Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßige/außerordentliche Prüfungen und Nachprüfung) zur Verfügung. Der DGUV Grundsatz 308-002 empfiehlt Herstellern, dem Produkt ein Prüfbuch mitzuliefern und beschreibt den notwendigen Inhalt: Konformitätserklärung, Stammblatt, Nachweise der Prüfungen, Werkszeugnisse und weitere Anlagen. Für das Facility Management ist dieses Prüfbuch das zentrale Lebensdokument der Hebeplattform und Voraussetzung für einen rechts- und sicherheitskonformen Betrieb.
Raumbuch (gesamt)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische raumbezogene Erfassung aller relevanten Anlageninformationen |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6070-1; VDI 6023-1; VDI-MT 3810-1; VDI 3810-2 / VDI 6023-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Raumnutzung |
| Verantwortlich | Objekt- und Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betrieb, Umbauten, Flächen- und Sicherheitsmanagement |
Erläuterung
Die DGUV-Information 208-019 fordert, dass die Dokumentation der Abnahmeprüfung im Prüfbuch zusammen mit der CE-Konformitätserklärung erfolgt. Die Ergebnisse der regelmäßig und außerordentlich durchzuführenden Prüfungen sind mit Angabe der festgestellten Mängel, der ergriffenen Maßnahmen und der Unterschrift des Unternehmers aufzuzeichnen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Der DGUV Grundsatz 308-003 stellt dem Prüfpersonal Prüflisten (Stammblatt, Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßige/außerordentliche Prüfungen und Nachprüfung) zur Verfügung. Der DGUV Grundsatz 308-002 empfiehlt Herstellern, dem Produkt ein Prüfbuch mitzuliefern und beschreibt den notwendigen Inhalt: Konformitätserklärung, Stammblatt, Nachweise der Prüfungen, Werkszeugnisse und weitere Anlagen. Für das Facility Management ist dieses Prüfbuch das zentrale Lebensdokument der Hebeplattform und Voraussetzung für einen rechts- und sicherheitskonformen Betrieb.
Raumbuch (gesamt)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische raumbezogene Erfassung aller relevanten Anlageninformationen |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6070-1; VDI 6023-1; VDI-MT 3810-1; VDI 3810-2 / VDI 6023-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Raumnutzung |
| Verantwortlich | Objekt- und Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betrieb, Umbauten, Flächen- und Sicherheitsmanagement |
Erläuterung
Das Raumbuch ist ein zentrales Organisations- und Steuerungsinstrument im Facility Management. Es verknüpft Hebeplattformen mit ihrem räumlichen Kontext und stellt sicher, dass alle relevanten Daten – von der Nutzung über die Zuordnung der Anlage bis hin zu Zugängen und Sicherheitsbereichen – systematisch erfasst werden. Die Richtlinie VDI 6070 spezifiziert Aufbau und Inhalte der Raumbuchdaten und verlangt eine lebenszyklusorientierte Dokumentation. In Verbindung mit VDI 6023 und VDI 3810 wird die hygienische und betriebliche Sicherheit der Trinkwasser- und Gebäudetechnik berücksichtigt. Für das Facility Management schafft das Raumbuch Transparenz über Flächen- und Sicherheitszonen, erleichtert die Koordination mit anderen Gewerken, unterstützt Umbau- und Umnutzungsprozesse und bildet eine nachvollziehbare Grundlage für spätere Prüfungen.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technischer Raumbuchteil (Vorplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erste technische Festlegung der Raumanforderungen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI; DIN 1988-200 |
| Wesentliche Inhalte | • Platzbedarfe |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühe Betriebseinschätzung, Vermeidung von Planungsrisiken |
Erläuterung
In der Vorplanungsphase gemäß HOAI Leistungsphase 2 legt der technische Teil des Raumbuchs erstmals die Anforderungen an Räume und Anlagen fest. Es werden die notwendigen Platzbedarfe für die Hebeplattform, die erforderlichen Medienanschlüsse (z. B. elektrische Energie, Hydraulik, Druckluft oder Trinkwasser nach DIN 1988-200) sowie grundsätzliche Sicherheitsanforderungen definiert. Diese frühe Abstimmung ermöglicht dem Facility Management eine rechtzeitige Bewertung von Wartungszugänglichkeit, Medienführung und Sicherheitsaspekten. Durch die frühzeitige Einbindung lassen sich Planungsrisiken reduzieren und spätere Anpassungen minimieren.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technischer Raumbuchteil (Vorplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erste technische Festlegung der Raumanforderungen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI; DIN 1988-200 |
| Wesentliche Inhalte | • Platzbedarfe |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühe Betriebseinschätzung, Vermeidung von Planungsrisiken |
Erläuterung
In der Vorplanungsphase gemäß HOAI Leistungsphase 2 legt der technische Teil des Raumbuchs erstmals die Anforderungen an Räume und Anlagen fest. Es werden die notwendigen Platzbedarfe für die Hebeplattform, die erforderlichen Medienanschlüsse (z. B. elektrische Energie, Hydraulik, Druckluft oder Trinkwasser nach DIN 1988-200) sowie grundsätzliche Sicherheitsanforderungen definiert. Diese frühe Abstimmung ermöglicht dem Facility Management eine rechtzeitige Bewertung von Wartungszugänglichkeit, Medienführung und Sicherheitsaspekten. Durch die frühzeitige Einbindung lassen sich Planungsrisiken reduzieren und spätere Anpassungen minimieren.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)Feld Inhalt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technischer Raumbuchteil (Entwurf) |
| Zweck & Geltungsbereich | Konkretisierung der technischen Raumbelegung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • konkrete Anlagenzuordnung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vorbereitung von Betriebs- und Instandhaltungskonzepten |
Erläuterung
In der Entwurfsphase (HOAI Leistungsphase 3) werden die technischen Anforderungen aus der Vorplanung konkretisiert. Der technische Raumbuchteil weist der Hebeplattform fest definierte Flächen zu, berücksichtigt Wartungs- und Sicherheitsbereiche und legt Schutzbereiche (z. B. Brandabschnitte, Fluchtwege) verbindlich fest. Für das Facility Management bildet dieser Planungsstand eine verbindliche Grundlage für die spätere Betriebsorganisation. Er ermöglicht die frühzeitige Erstellung von Betriebs- und Instandhaltungskonzepten sowie die Abstimmung der Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken.
Auditunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Auditdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der norm- und richtlinienkonformen Ausführung und des Betriebs |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfkriterien |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachkundige |
| Praxisbezug FM | Interne und externe Audits, Qualitätsmanagement |
Erläuterung
Auditunterlagen dokumentieren die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen sowie der projektspezifischen Vorgaben. Die VDI-Richtlinie 6026 beschreibt Inhalt und Struktur von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen für die technische Gebäudeausrüstung und legt fest, welche Unterlagen den verschiedenen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Hebeplattformen enthalten Auditunterlagen insbesondere Prüfkriterien, Feststellungen aus Prüfungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Diese Dokumentation ist Grundlage für interne und externe Audits, dient der Qualitätssicherung und ermöglicht den Nachweis gegenüber Behörden, Zertifizierungsstellen und Versicherern.
Schadstoff- und Emissionsberechnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Emissions- und Schadstoffberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung umweltrelevanter Auswirkungen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Emissionsannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Umwelt- und Genehmigungsmanagement |
Erläuterung
Schadstoff- und Emissionsberechnungen sind erforderlich, um die Umweltauswirkungen des Betriebs einer Hebeplattform zu beurteilen. Sie umfassen Annahmen über Emissionen (z. B. Abgase, Lärm, Energieverbrauch) und die Berechnung der daraus resultierenden Belastungen. Im Rahmen der HOAI ist der Fachplaner dafür verantwortlich, diese Berechnungen zu erstellen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Für das Facility Management dienen die Ergebnisse als Grundlage für das Umweltmanagement, unterstützen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren und helfen, gesetzliche Grenzwerte einzuhalten.
Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordination baulicher Öffnungen für die Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Lage |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Umbauten, Revision, Standsicherheitsbewertung |
Erläuterung
Schlitz- und Durchbruchspläne der Ausführungsplanung (HOAI Leistungsphase 5) zeigen die Lage und Maße der für die Hebeplattform erforderlichen baulichen Öffnungen. Sie berücksichtigen Tragwerks- und Brandschutzanforderungen und stellen sicher, dass die Öffnungen mit der statischen und brandschutztechnischen Konzeption des Gebäudes abgestimmt sind. Für das Facility Management sind diese Pläne unverzichtbar, um bei Umbauten oder Revisionen die Standsicherheit zu bewerten, Brandschutzauflagen einzuhalten und spätere Anpassungen richtig zu planen.
Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogene Schlitz- und Durchbruchspläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten baulichen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI; DIN 18379; DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • beauftragte Durchbrüche |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Die vergabebezogenen Schlitz- und Durchbruchspläne (HOAI Leistungsphase 7) dokumentieren die beauftragten baulichen Lösungen und zeigen, welche Durchbrüche tatsächlich hergestellt werden sollen. Sie dienen als Vertragsgrundlage und enthalten auch eventuelle Abweichungen gegenüber der Ausführungsplanung. Die Einbeziehung von Normen wie DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen) und DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen) gewährleistet, dass die baulichen Maßnahmen den technischen Regeln entsprechen. Für das Facility Management sind diese Pläne wichtig, um Mängel und Nachträge zu bewerten, Gewährleistungsfristen zu überwachen und die Dokumentation für spätere Umbauten vollständig zu halten.
Erläuterung
Der Schnittstellenkatalog legt fest, welche technischen und organisatorischen Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken bestehen und welche Verantwortlichkeiten zugeordnet sind. Die Richtlinie VDI 6039 zum Inbetriebnahmemanagement fordert eine gewerkeübergreifende Koordination und die eindeutige Festlegung von Schnittstellen, um eine funktionstüchtige Gesamtanlage ab dem ersten Betriebstag sicherzustellen. Im Katalog werden Zuständigkeiten, Informationsflüsse und Übergabedokumente klar definiert. Für das Facility Management ist der Schnittstellenkatalog ein wesentliches Instrument zur Risikominimierung, da er Doppelarbeiten oder Lücken vermeidet, Haftungsrisiken reduziert und den reibungslosen Übergang von der Errichtung in den Betrieb unterstützt.
Schnittstellenkatalog
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellen-/Interface-Katalog |
| Zweck & Geltungsbereich | Klare Abgrenzung technischer und organisatorischer Schnittstellen |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6039 |
| Wesentliche Inhalte | • Gewerkeabgrenzung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Koordination, Haftungsvermeidung |
Schalt- und Stromlaufpläne – Hebeplattformen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schalt- und Stromlaufpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der elektrischen Verschaltung |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Grundsatz 308-002 |
| Wesentliche Inhalte | • Stromkreise |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Wartung, Störungsanalyse, sichere Schalthandlungen |
Erläuterung
Schalt- und Stromlaufpläne beschreiben die elektrische Verschaltung der Hebeplattform. Der DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“ fordert, dass der Prüf- und Dokumentationsunterlage neben dem Generalplan auch ein Stromlaufplan mit Stückliste, ein hydraulischer oder pneumatischer Plan sowie eine Beschreibung von Aufbau und Funktion beigefügt werden. Diese Pläne zeigen alle Stromkreise, Schutz- und Steuerelemente und ermöglichen es dem Betreiber, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sicher durchzuführen, Störungen systematisch zu analysieren und Schalthandlungen gefahrlos vorzunehmen. Für das Facility Management sind die Schaltpläne unverzichtbare Betriebsunterlagen und Grundlage für elektrische Prüfungen und sicherheitsgerichtete Freischaltungen.
Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung des Arbeitsschutzes
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Verpflichtungserklärung Arbeitsschutz |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung arbeitsschutzkonformen Handelns von Lieferanten und Fremdfirmen |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 1 |
| Wesentliche Inhalte | • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Fremdfirmenmanagement, Haftungsprävention |
Erläuterung
Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei der Vergabe von Planungs-, Herstellungs- oder Wartungsaufträgen die ausführenden Firmen schriftlich zur Einhaltung des Arbeitsschutzes und zur Kooperation mit anderen beteiligten Unternehmen zu verpflichten. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist daher ein zentrales Instrument des Fremdfirmen- und Lieferantenmanagements. Sie reduziert das Haftungsrisiko des Betreibers und stellt sicher, dass alle an der Hebeplattform tätigen Unternehmen die betrieblichen Arbeitsschutzstandards einhalten, Sicherheitsunterweisungen durchführen und bei gleichzeitiger Tätigkeit mehrerer Firmen eine koordinierende Person benannt wird.
Wartungsanweisungen für Hebeplattformen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Pflegeanweisungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenbetriebs |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsumfänge |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartungsverträge und Betriebsorganisation |
Erläuterung
Die Richtlinie VDI 6026 fasst die Anforderungen an die technische Gebäude-Dokumentation zusammen und legt fest, welche Unterlagen – darunter Wartungs- und Pflegeanweisungen – in welcher Projektphase zu erstellen sind. Für Hebeplattformen müssen diese Anweisungen die durchzuführenden Arbeiten, Prüf- und Schmierpunkte, Intervalle, sicherheitsrelevante Hinweise und zu verwendende Betriebsmittel beschreiben. Sie bilden im Facility Management die Grundlage für den Abschluss von Wartungsverträgen und die Planung der Wartungszyklen. Durch konsequente Einhaltung der Anweisungen wird die dauerhafte Betriebssicherheit gewährleistet und die Gewährleistungspflicht gegenüber dem Hersteller erfüllt.
Instandhaltungsdokumentation nach VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandsetzung |
| Rechts- & Normbezug | VDMA 24186-0 |
| Wesentliche Inhalte | • Tätigkeitsnachweise |
| Verantwortlich | Instandhalter / Wartungsingenieur |
| Praxisbezug FM | Zustandsbewertung, Lebenszyklussteuerung |
Erläuterung
Die VDMA-Richtlinie 24186 definiert einheitliche Leistungsbeschreibungen für die Wartung technischer Anlagen und Komponenten und stellt klar, dass die Koordination gewerkübergreifender Abhängigkeiten in der Verantwortung des Betreibers liegt. Die zu erstellende Instandhaltungsdokumentation enthält detaillierte Tätigkeitsnachweise, Befunde, Messwerte, verwendete Ersatzteile und Empfehlungen für die weitere Nutzung. Für das Facility Management ermöglicht diese strukturierte Dokumentation eine nachvollziehbare Zustandsbewertung, unterstützt das Lebenszyklusmanagement und dient als Grundlage für Entscheidungen über Optimierung, Modernisierung oder Ersatzmaßnahmen.
Instandhaltungsplanung und -organisation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- und Organisationskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Organisation der Instandhaltung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Strategien |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Verfügbarkeit, Sicherheit, Kostenkontrolle |
Erläuterung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Leistungen der technischen Ausrüstung in neun Leistungsphasen und verpflichtet die Beteiligten, Wirtschaftlichkeit und Betriebserfordernisse zu berücksichtigen. Ein Instandhaltungs- und Organisationskonzept legt auf dieser Basis die strategische Ausrichtung der Instandhaltung, klare Zuständigkeiten, Prozesse und Schnittstellen fest. Es sorgt dafür, dass Instandhaltungsmaßnahmen planbar, wirtschaftlich und normgerecht erfolgen, und unterstützt im Facility Management die langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der Hebeplattformen bei gleichzeitigem Kostencontrolling.
Wirtschaftlichkeitsnachweis – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wirtschaftlichkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Investitions- |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Investitions- und Lebenszyklusentscheidungen |
Erläuterung
Gemäß HOAI müssen Planer die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen nachweisen und bei der Planung technische und betriebswirtschaftliche Parameter berücksichtigen. Für Hebeplattformen umfasst der Wirtschaftlichkeitsnachweis die Ermittlung von Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie den Vergleich von Varianten hinsichtlich ihrer Lebenszykluskosten. Das Facility Management kann auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen über Systemauswahl, Ausstattung und Modernisierungsbedarf treffen und die Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus hinweg sicherstellen.
Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Entwurfszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Visualisierung des technischen Konzepts |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemskizzen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühe Bewertung von Wartungs- und Betriebsanforderungen |
Erläuterung
In Leistungsphase 3 der HOAI entwickeln Fachplaner anhand der Vorplanung ein durchdachtes technisches Konzept mit zeichnerischer Darstellung, das als Grundlage für die Genehmigungsplanung dient. Für Hebeplattformen beinhalten die Entwurfszeichnungen Systemskizzen, Einbauorte und Zugangswege sowie Aussagen zum Platzbedarf und zum Funktionsprinzip. Das Facility Management kann damit frühzeitig Wartungs-, Zugangs- und Sicherheitsanforderungen prüfen und Einfluss auf das Konzept nehmen, um spätere Betriebskosten zu minimieren.
Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der technischen Umsetzung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Maße |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb und Instandhaltung |
Erläuterung
Die Leistungsphase 5 der HOAI erfordert die Erstellung von Werk- und Montageplänen, die sämtliche zur Ausführung notwendigen Informationen enthalten. Bei Hebeplattformen umfassen die Ausführungszeichnungen genaue Maße, Anschluss- und Befestigungspunkte, Tragkonstruktionen sowie Angaben zu sicherheitstechnischen Einrichtungen. Diese Pläne sind für das Facility Management unverzichtbare Referenzen bei der Planung sicherer Wartungs- und Reparatureingriffe, bei der Ersatzteilbeschaffung und bei späteren Umbauten.
Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogene Ausführungsdarstellungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten technischen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379, DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • beauftragte Systeme |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags-, Gewährleistungs- und Bestandsmanagement |
Erläuterung
Die Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) umfasst das Einholen, Prüfen und Bewerten von Angeboten sowie die Erstellung von Vergabevorschlägen. Für Hebeplattformen werden die Ergebnisse in vergabebezogenen Ausführungsdarstellungen dokumentiert, die das ausgewählte System, Leistungsgrenzen und eventuelle Abweichungen gegenüber der Planung enthalten. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18379 für Raumlufttechnische Anlagen, DIN 18381 für Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen usw.) konkretisieren, wie die Leistungen auszuführen und abzurechnen sind, und werden als DIN-Normen herausgegeben. Für das Facility Management dienen diese Unterlagen als Grundlage für Vertrags- und Gewährleistungsmanagement, zur Nachtragsprüfung und als aktualisierter Bestandsplan.
Stromlauf- und Schaltpläne – Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Stromlauf- und Schaltpläne gemäß DIN EN 61082-1 |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte technische Durcharbeitung der elektrischen Ausführung während der Ausführungsplanung nach HOAI LPH 5; Darstellung von Schaltkreisen, Schutzmaßnahmen und Steuerlogik |
| Rechts- & Normbezug | HOAI LPH 5, DIN EN 61082-1/-2 (VDE 0040-1), VDI 6026 für TGA-Dokumentation |
| Wesentliche Inhalte | • Darstellung aller Stromkreise und Verknüpfungen |
| Verantwortlich | Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Ermöglicht dem Facility Management die Bewertung der Betriebssicherheit und Wartungsfreundlichkeit sowie die Vorbereitung von Prüf-, Wartungs- und Erweiterungskonzepten |
Erläuterung
Ausführungspläne sind verbindliche Unterlagen für die Errichtung. Sie müssen alle relevanten Details enthalten, damit Elektroinstallationen sicher ausgeführt werden können. Ein vollständiger Stromlaufplan ermöglicht es dem Facility Management, Redundanzen, Sicherheitsfunktionen und Zugänglichkeiten bereits vor der Umsetzung zu beurteilen. DIN EN 61082-1 fordert, dass der Schaltplan sämtliche Geräte mit Symbolen, Bezeichnungen, Anschluss- und Leitungsinformationen sowie einen Titelblock enthält. VDI 6026 legt zusätzliche Dokumentationsanforderungen für technische Gebäudeausrüstung fest. Durch diese Transparenz können spätere Erweiterungen oder Wartungen ohne Sicherheitsrisiken durchgeführt werden.
Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 – Leistungsphase 8 (Bestandsversion)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Übersichtsschaltplan (As-Built-Version) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich errichteten elektrischen Anlage im Bestand; Präsentation in stationären Anlagen (z. B. Trafo- oder Maschinenräumen) als Betriebs- und Wartungsunterlage |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1, DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1), AMEV-Leitfaden für elektrische Anlagen |
| Wesentliche Inhalte | • Endausführung der Stromlaufpläne |
| Verantwortlich | Auftragnehmer/Errichter der Hebeplattform |
| Praxisbezug FM | Dient als Revisionsunterlage für Betrieb, Wartung und Störungsanalyse; muss gut sichtbar angebracht und jederzeit zugänglich sein |
Erläuterung
Nach Fertigstellung ersetzt der Übersichtsschaltplan alle vorherigen Planungsstände. In Trafostationen und Maschinenräumen sind nach AMEV-Leitfaden ein Übersichtsschaltplan, ein Erdungsplan und das Stationsbuch hinter Glas anzubringen. Der Plan dokumentiert die tatsächliche Ausführung, ermöglicht Störungsanalysen und sichere Arbeiten an der Anlage. Er bildet zudem die Grundlage für periodische Prüfungen gem. BetrSichV und TRBS.
Übersichtszeichnung – Hebeplattform
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Übersichts- und Baugruppenzeichnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Visuelle Darstellung von Aufbau, Bewegungsbereichen, Tragwerk und Funktionsweise der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Grundsatz 308-002 für maschinelle Hebebühnen, TRBS 3121 (Technische Regeln für Aufzugsanlagen) |
| Wesentliche Inhalte | • Darstellung von Baugruppen, Führungs- und Antriebselementen |
| Verantwortlich | Hersteller oder Inverkehrbringer |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Notfall- und Rettungspläne; erleichtert die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft und Behörden |
Erläuterung
DGUV-Grundsatz 308-002 verlangt, dass die Sicherheit von Hebeplattformen durch Konstruktion, Prüfung und Wartung gewährleistet wird. Eine detaillierte Übersichtszeichnung zeigt dem Betreiber alle relevanten Baugruppen, Bewegungsräume und Sicherheitsabstände und unterstützt damit die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterweisungen. TRBS 3121 fordert, dass technische Unterlagen elektrische und hydraulische Schaltpläne, Betriebsanleitungen und Nachweise über Sicherheitseinrichtungen enthalten; die Übersichtszeichnung ist Teil dieser Unterlagen und bildet die Grundlage für Rettungs- und Notfallmaßnahmen.
Unfall- und Schadensbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unfall- und Schadensbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Ereignissen mit Personen- oder Sachschäden, insbesondere für Arbeitsunfälle und Störungen an der Hebeplattform |
| Rechts- & Normbezug | TRBS 3121 und TRBS 3151 für Aufzugsanlagen; § 19 BetrSichV zu Mitteilungspflichten |
| Wesentliche Inhalte | • Detaillierte Ereignisbeschreibung (Ort, Zeit, Beteiligte) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber bzw. Betreiber der Hebeplattform |
| Praxisbezug FM | Dient der Prävention, der Nachweisführung gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften sowie der fortlaufenden Verbesserung der Betriebssicherheit |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Unfälle mit tödlichen oder schweren Verletzungen sowie Schäden, die zum Ausfall sicherheitsrelevanter Bauteile führen, umgehend den zuständigen Behörden zu melden. Die Behörden können eine sicherheitstechnische Bewertung verlangen, welche Ursachenanalyse, Zustandsfeststellung und zusätzliche Schutzmaßnahmen umfasst. Der Unfall- und Schadensbericht dokumentiert diese Vorgänge und stellt sicher, dass der Betreiber seine Mitwirkungspflichten erfüllt. TRBS 3121/3151 geben ergänzende Vorgaben zur Aufklärung und Meldung von Störungen.
Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Herstellerinformationen zur Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterstützung des Betreibers bei der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV |
| Rechts- & Normbezug | § 3 BetrSichV (Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen), Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang VII B – Technische Unterlagen für unvollständige Maschinen) |
| Wesentliche Inhalte | • Hinweise des Herstellers zu Restrisiken und Betriebsgrenzen |
| Verantwortlich | Hersteller bzw. Inverkehrbringer |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Arbeitsschutz, Unterweisungen und Prüfbuchführung; erleichtert die Erfüllung der Betreiberpflichten aus der BetrSichV |
Erläuterung
Die BetrSichV verlangt, dass der Arbeitgeber Gefährdungen der verwendeten Arbeitsmittel ermittelt und beurteilt und dabei den Stand der Technik berücksichtigt. Herstellerunterlagen zu Restrisiken, Betriebsgrenzen und empfohlenen Schutzmaßnahmen sind hierfür zentral. Bei unvollständigen Maschinen schreibt die Maschinenrichtlinie vor, dass der Hersteller eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung sowie technische Unterlagen bereitstellt, die Zeichnungen, Schaltpläne, Risikobeurteilungen und Prüfergebnisse enthalten. Diese Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Unterlagen für behördliche Genehmigungen und Abnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Genehmigungs- und Abnahmeunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit sowie Abnahme durch Prüfbehörden oder akkreditierte Sachverständige |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18385 (VOB/C ATV – Aufzugsanlagen), BetrSichV, Landesbauordnungen |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfbescheide und Abnahmeprotokolle |
| Verantwortlich | Auftragnehmer/Errichter der Hebeplattform |
| Praxisbezug FM | Beleg für den rechtssicheren Betrieb, Aufbewahrungspflicht für Behördenprüfungen und interne Audits |
Erläuterung
Die VOB/C ATV DIN 18385 für Aufzugsanlagen definiert Leistungsinhalte und Prüfanforderungen, die bei der Ausführung zu beachten sind. Behörden und zugelassene Überwachungsstellen verlangen Prüfbescheide, Bau- und Abnahmeprotokolle sowie Konformitätsnachweise. Für den Betreiber bildet dieses Paket die rechtliche Grundlage für den zulässigen Betrieb und muss im FM jederzeit verfügbar sein. Im Schadensfall oder bei Kontrollen dienen diese Unterlagen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Spezielle technische Dokumentation für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicheren Integration unvollständiger Maschinen in eine Gesamtanlage; relevant bei Nachrüstungen, Erweiterungen oder dem Einsatz von Modulbaugruppen |
| Rechts- & Normbezug | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang II und VII B), BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Technische Beschreibung, Zeichnungen und Schaltpläne |
| Verantwortlich | Hersteller der unvollständigen Maschine oder Modulbaugruppe |
| Praxisbezug FM | Wichtig bei Umbauten, Nachrüstungen und Modernisierungen; ermöglicht die Bewertung der Endkonformität und die sichere Integration in bestehende Anlagen |
Erläuterung
Die Maschinenrichtlinie definiert unvollständige Maschinen als Einheiten, die für sich allein noch nicht den vollständigen Betrieb ermöglichen. Der Hersteller muss eine Montageanleitung bereitstellen, die sichere Anbau- und Integrationshinweise, Befestigungspunkte und erforderliche Schutzeinrichtungen enthält. Zudem ist eine Einbauerklärung erforderlich, in der der Hersteller bestätigt, dass die besonderen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII B erstellt wurden und welche grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden; diese Erklärung muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Das FM benötigt diese Unterlagen, um Umbauten rechtssicher zu planen und die Endkonformität sicherzustellen.
Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Spezifikationen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungs- und Leistungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Eindeutige Leistungsbeschreibung für die Vergabe von Planung, Lieferung und Errichtung der Hebeplattform; Abgrenzung der Leistungen verschiedener Gewerke |
| Rechts- & Normbezug | VOB/A 2019 (§ 7 Abschnitt 2 VOB/A), HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Leistung nach Leistungsbereichen und Mengen |
| Verantwortlich | Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Sicherstellung, dass bereits im Vergabeverfahren FM-relevante Anforderungen (z. B. Wartungszugang, Sicherheitsfunktionen) berücksichtigt werden; ermöglicht transparente Angebotsbewertung |
Erläuterung
§ 7 VOB/A schreibt vor, dass der Leistungsumfang durch eine allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe sowie eine Liste der Teilleistungen zu beschreiben ist; falls erforderlich, sind grafische Darstellungen oder Muster beizufügen, und für die Ausführung notwendige Zeichnungen und Muster müssen eindeutig bezeichnet werden. Die HOAI definiert zusätzlich die zu erbringenden Planungsleistungen. Durch eine klare und umfassende Ausschreibung wird sichergestellt, dass Sicherheits- und Wartungsanforderungen von Anfang an im Projekt verankert sind und späteren Streitigkeiten vorgebeugt wird.
Vergabevorschlag
| Feld | Inhalt |
| Dokumenttyp | Vergabevorschlag bzw. Zuschlagsempfehlung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachvollziehbare Vergabeentscheidung unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Kriterien |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VOB/A, interne Vergaberichtlinien |
| Wesentliche Inhalte | • Dokumentation der Angebotswertung nach vorab definierten Kriterien |
| Verantwortlich | Fachplaner (TGA) in Abstimmung mit dem Bauherrn bzw. Betreiber |
| Praxisbezug FM | Transparente Entscheidungsgrundlage für den Betreiber; dient als Referenz bei Gewährleistungs- und Leistungsfragen |
Erläuterung
Der Vergabevorschlag ist ein internes Dokument, das die Wertung der Angebote nach festgelegten Kriterien darstellt. Neben dem Preis werden insbesondere die technische Qualität, die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und die Erfahrung des Bieters bewertet. Im Facility Management dient dieser Bericht zur Nachvollziehbarkeit der Systementscheidung und kann bei späteren Gewährleistungs- oder Leistungsstreitigkeiten herangezogen werden. HOAI und VOB/A geben den rechtlichen Rahmen vor; interne Vergaberichtlinien des Betreibers konkretisieren die Kriterien.
Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vermerk zur Fortschreibung und regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Aktualität und Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung; umfasst sämtliche Änderungen, neue Erkenntnisse oder Ereignisse (z. B. Unfälle) |
| Rechts- & Normbezug | § 3 BetrSichV (Regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfanlass (Turnus, Ereignis, Änderungen) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber bzw. Betreiber der Hebeplattform |
| Praxisbezug FM | Dient als Audit- und Behördennachweis; stellt sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse angepasst wird |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Dabei muss der Stand der Technik berücksichtigt und dokumentiert werden, wann eine Überprüfung erfolgt ist. Wenn sich Gefährdungen, Betriebsbedingungen oder Erkenntnisse (z. B. durch Unfälle) ändern, muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. Ist keine Änderung erforderlich, wird das Datum der Überprüfung vermerkt. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und bei internen Audits.
