Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Planung und Implementierung von Krananlagen in einem Neubauprojekt erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während Krananlagen als integraler Bestandteil der baulichen und technischen Infrastruktur vollständig in der GU-Leistung enthalten sind, erfolgt die spezifische Ausstattung mit Handhabungstechnik (z. B. Manipulatoren, Greifsysteme, Vakuumheber, Robotik) im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in die neue Halle integriert werden.
Leistungen des Generalunternehmers (GU) – Krananlagen
Da Krananlagen eine wesentliche infrastrukturelle Komponente sind, stellt der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für den Kranbetrieb sicher.
Bau und Installation der Krananlage
Errichtung und statische Dimensionierung der Kranbahnen und Stützen
Installation von Kranbahnschienen und Schienenbefestigungssystemen
Lieferung und Montage der Krananlage (z. B. Brückenkran, Portalkran, Schwenkkran)
Integration der Energieversorgung (z. B. Schleifleitungen, Stromschienen, Kabelwagen)
Einbau der Steuereinheit und Einbindung in die übergeordnete Gebäudeleittechnik
Not-Aus-Einrichtungen, Sicherheitsabschaltungen und Absturzsicherungen gemäß DIN EN 15011
Elektrotechnische Anbindung der Krananlagen
Anschluss an die Gebäude-Stromversorgung (Hauptanschlüsse, Absicherungen, Erdung)
Integration von Steuerleitungen und BUS-Systemen für standardisierte Bedienung
Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Kollisionsschutz, Lichtschranken, Begrenzungsschalter)
Diese Maßnahmen gewährleisten die vollständige Nutzbarkeit der Krananlagen, ohne dass es einer individuellen Anpassung durch den Nutzer bedarf.
Leistungen im Nutzerausbau – Handhabungstechnik
Während Krananlagen eine Infrastrukturkomponente sind, ist Handhabungstechnik oft stark an spezifische Produktionsprozesse gekoppelt. Daher fallen individuelle Handhabungssysteme in den Bereich des Nutzerausbaus.
Spezifische Handhabungstechnik für ProduktionsprozesseInstallation von Manipulatoren, Vakuumhebern oder Greifsystemen für Werkstücke
Installation von Manipulatoren, Vakuumhebern oder Greifsystemen für Werkstücke
Erweiterung der Kransteuerung um automatisierte Handlingsysteme
Integration von Robotik oder Fördertechnik zur Materialflussoptimierung
Zusätzliche Sensorik für präzise Lastpositionierung oder ergonomische Hebetechnik
Erweiterte Steuerungs- und Automatisierungstechnik für Handhabungssysteme
Integration von KI-gestützten Algorithmen zur Optimierung von Hebe- und Greifbewegungen
Vernetzung mit Produktionsleitsystemen (MES, SCADA) zur Prozessoptimierung
Remote-Monitoring und digitale Steuerung für vorausschauende Wartung
Integration vorhandener Bestandsausstattung
Übernahme und Anpassung bestehender Handhabungstechnik aus vorherigen Standorten
Integration von bestehenden Greifsystemen in die neue Produktionsumgebung
Modernisierung oder Retrofit alter Handhabungssysteme für neue Anforderungen
Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, Automatisierungsstrategie und Sicherheitsvorgaben angepasst.
Ergänzungen für moderne Krananlagen und Handhabungstechnik
Da moderne Kran- und Handhabungstechnik zunehmend mit Automatisierung, Industrie 4.0 und IT-Sicherheit verknüpft ist, sind zusätzliche Abgrenzungen sinnvoll:
IT-Sicherheit & Datenschutz
Sicherung der Steuerungssysteme gegen Cyberangriffe (z. B. VPN-Zugänge, isolierte Netzwerke)
Regelmäßige Software-Updates für vernetzte Handhabungssysteme
Interoperabilität & Skalierbarkeit
Schnittstellen für MES- und IoT-Integration (z. B. OPC-UA, MQTT, Profinet)
Cloud-gestützte Steuerung für Remote-Monitoring und Wartung
Erweiterte Sicherheitskonzepte
Anpassung an ATEX-Richtlinien für explosionsgefährdete Bereiche
Lasergestützte Hinderniserkennung für automatisierte Handhabungssysteme
Einsatz von Kraft- und Drehmoment-Sensorik für sichere Mensch-Maschine-Kollaboration
Abstimmung in der Werkplanung
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:
Welche baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen durch den GU erbracht werden?
Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?
Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?
Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?
Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Krananlagen als standardisierte Infrastruktur bereitstehen, während spezifische Handhabungstechnik individuell an die Fertigungsprozesse angepasst wird.
Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.