Abgrenzung GU- / Nutzerausbauten
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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Planung und Implementierung von Krananlagen in einem Neubauprojekt erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während Krananlagen als integraler Bestandteil der baulichen und technischen Infrastruktur vollständig in der GU-Leistung enthalten sind, erfolgt die spezifische Ausstattung mit Handhabungstechnik (z. B. Manipulatoren, Greifsysteme, Vakuumheber, Robotik) im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in die neue Halle integriert werden.
Kran- und Handhabungstechnik im Projekt abgrenzen
Leistungen des Generalunternehmers (GU) – Krananlagen
Generalunternehmerleistungen für Krananlagen
Ganzheitliche Projektsteuerung von Planung bis Betrieb – inklusive Kranmontage, Wartung und Instandhaltung im industriellen Umfeld.
Da Krananlagen eine wesentliche infrastrukturelle Komponente sind, stellt der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für den Kranbetrieb sicher.
Bau und Installation der Krananlage
Errichtung und statische Dimensionierung der Kranbahnen und Stützen
Installation von Kranbahnschienen und Schienenbefestigungssystemen
Lieferung und Montage der Krananlage (z. B. Brückenkran, Portalkran, Schwenkkran)
Integration der Energieversorgung (z. B. Schleifleitungen, Stromschienen, Kabelwagen)
Einbau der Steuereinheit und Einbindung in die übergeordnete Gebäudeleittechnik
Not-Aus-Einrichtungen, Sicherheitsabschaltungen und Absturzsicherungen gemäß DIN EN 15011
Elektrotechnische Anbindung der Krananlagen
Anschluss an die Gebäude-Stromversorgung (Hauptanschlüsse, Absicherungen, Erdung)
Integration von Steuerleitungen und BUS-Systemen für standardisierte Bedienung
Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Kollisionsschutz, Lichtschranken, Begrenzungsschalter)
Leistungen im Nutzerausbau – Handhabungstechnik
Nutzerausbau und Handhabungstechnik
Koordination technischer Systeme für effiziente Handhabungslösungen im Nutzerausbau industrieller und gewerblicher Gebäude.
Während Krananlagen eine Infrastrukturkomponente sind, ist Handhabungstechnik oft stark an spezifische Produktionsprozesse gekoppelt. Daher fallen individuelle Handhabungssysteme in den Bereich des Nutzerausbaus.
Spezifische Handhabungstechnik für ProduktionsprozesseInstallation von Manipulatoren, Vakuumhebern oder Greifsystemen für Werkstücke
Installation von Manipulatoren, Vakuumhebern oder Greifsystemen für Werkstücke
Erweiterung der Kransteuerung um automatisierte Handlingsysteme
Integration von Robotik oder Fördertechnik zur Materialflussoptimierung
Zusätzliche Sensorik für präzise Lastpositionierung oder ergonomische Hebetechnik
Erweiterte Steuerungs- und Automatisierungstechnik für Handhabungssysteme
Integration von KI-gestützten Algorithmen zur Optimierung von Hebe- und Greifbewegungen
Vernetzung mit Produktionsleitsystemen (MES, SCADA) zur Prozessoptimierung
Remote-Monitoring und digitale Steuerung für vorausschauende Wartung
Ergänzungen für moderne Krananlagen und Handhabungstechnik
Ergänzende Systeme für Krananlagen
Integration moderner Zusatzsysteme für Sicherheit, Steuerung und Effizienz in Krananlagen und Handhabungstechnik.
Da moderne Kran- und Handhabungstechnik zunehmend mit Automatisierung, Industrie 4.0 und IT-Sicherheit verknüpft ist, sind zusätzliche Abgrenzungen sinnvoll:
IT-Sicherheit & Datenschutz
Sicherung der Steuerungssysteme gegen Cyberangriffe (z. B. VPN-Zugänge, isolierte Netzwerke)
Regelmäßige Software-Updates für vernetzte Handhabungssysteme
Abstimmung in der Werkplanung
Abstimmung in der Werkplanung
Präzise Abstimmung technischer Details zwischen Planung, Fertigung und Montage für effiziente Kran- und Handhabungssysteme.
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:
Welche baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen durch den GU erbracht werden?
Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?
Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?
Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?
Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Krananlagen als standardisierte Infrastruktur bereitstehen, während spezifische Handhabungstechnik individuell an die Fertigungsprozesse angepasst wird.
Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.
