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Krananlagen: Rollen & Verantwortlichkeiten

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Rollen und Verantwortlichkeiten im Kranbetrieb: Sicherheit und Compliance im Alltag

Rollen und Verantwortlichkeiten im Kranbetrieb: Sicherheit und Compliance im Alltag

Rollen und Verantwortlichkeiten im Kranbetrieb sind entscheidend für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Effizienz und Rechtskonformität. Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Kranführern, Instandhaltungspersonal und Aufsichtsführenden gewährleistet eine reibungslose Koordination und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie DGUV und BetrSichV. Effektive Kommunikation, regelmäßige Schulungen und dokumentierte Verantwortlichkeiten tragen dazu bei, Betriebsrisiken zu minimieren und eine Sicherheitskultur im Facility Management zu fördern.

Sicherer Kranbetrieb durch klare Zuständigkeiten

Anforderungen:

  • Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit, Rechtskonformität und Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel.

  • Kenntnis der betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen (BetrSichV, DGUV, TRBS).

  • Fähigkeit, Ressourcen (Personal, Zeit, Budget) risikoadäquat zuzuweisen und Governance-Strukturen zu etablieren.

Befugnisse:

  • Erlass und Freigabe von Unternehmensrichtlinien, Betriebsanweisungen und Eskalationsregeln.

  • Benennung und Abberufung von Schlüsselrollen (z. B. Befähigte Person, Aufsichtführender).

  • Stop-Work-Authority (SWA) auf Organisationsebene; Genehmigung von Sonderhüben mit hohem Risiko.

Aufgaben:

  • Einrichtung und Auditierung des Managementsystems für Hubarbeiten.

  • Sicherstellung von Qualifikation, Eignung (z. B. arbeitsmedizinische Vorsorge) und Unterweisung.

  • Bereitstellung und Instandhaltung von Kranen, Anschlagmitteln und Infrastruktur (Aufstellflächen, Fahrwege).

  • Etablierung eines wirksamen Mängelmanagements und eines Dokumentationssystems.

Anforderungen:

  • Vertiefte Kenntnisse der betrieblichen Anlagen, Prozesse und Schnittstellen (SIMOPS).

  • Kompetenzen in Genehmigungsverfahren (Permit-to-Work, Hubfreigaben) und Gefährdungsbeurteilung.

Befugnisse:

  • Erteilung oder Versagung von Hubfreigaben innerhalb des Verantwortungsbereichs.

  • Festlegung betrieblicher Randbedingungen (Sperrkreise, Ex-Zonen, Betriebszustände).

Aufgaben:

  • Koordination zwischen Unternehmer, Lift Supervisor und ausführendem Team.

  • Prüfung und Freigabe von Hubplänen, Betriebsanweisungen und LOTO-Maßnahmen.

  • Überwachung von Dokumentations-, Schulungs- und Qualifikationsnachweisen.

  • Initiierung und Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen.

Anforderungen:

  • Fundierte praktische Erfahrung in Hebeprozessen; Kenntnisse in Lastaufnahmemitteln, Statik/Standfestigkeit, Wettergrenzen.

  • Fähigkeit zur Erstellung und Bewertung von Hubplänen (Standard- und Sonderhub).

  • Kommunikations- und Führungsstärke; Entscheidungsfähigkeit in dynamischen Lagen.

Befugnisse:

  • Operative Stop-Work-Authority am Einsatzort.

  • Freigabe des Hubbeginns nach Abschluss aller Checklisten (Pre-Lift-Meeting, Lastwegkontrolle).

Aufgaben:

  • Erstellung/Überarbeitung von Hubplänen, Festlegung der Rollenverteilung im Team.

  • Durchführung von Pre-Job-Briefings/Toolbox-Talks, inklusive Kommunikations- und Notfallprotokollen.

  • Überwachung der Einhaltung von Betriebsanweisungen, Wind- und Wettergrenzen, Sperrbereichen.

  • Eskalation bei Abweichungen, Koordination mit Betreibervertretung und Befähigter Person.

Anforderungen:

  • Gültige Qualifikation nach einschlägigen DGUV-Grundsätzen; Befähigungsnachweise für den spezifischen Krantyp.

  • Eignung/Belastbarkeit (z. B. G25, falls betrieblich gefordert), Kenntnisse zu Lastmomentbegrenzern und Notabläufen.

Befugnisse:

  • Stop-Work-Authority bei unsicheren Zuständen, Abbruch eines Hubs bei Verlust der sicheren Kontrolle.

  • Ablehnung technischer Anweisungen, die gegen Sicherheitsregeln verstoßen.

Aufgaben:

  • Bedienung des Krans gemäß Herstellerangaben und Hubplan; Durchführung täglicher Sicht- und Funktionskontrollen.

  • Prüfung der Aufstellbedingungen (Untergrund, Abstützung, Ballast), Kontrolle der Witterungsbedingungen.

  • Enge Abstimmung mit Signalgeber/Einweiser; Einhaltung der vereinbarten Zeichensprache/Funkkanäle.

  • Dokumentation von Abweichungen, Störungen und Beinaheereignissen.

Anforderungen:

  • Nachweis der Fachkunde für Anschlagarbeiten; Kenntnis der Tragfähigkeiten, Anschlagarten und Winkel.

  • Fähigkeit zur Sichtprüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln.

Befugnisse:

  • Stop-Work-Authority bei erkennbaren Gefahren (z. B. beschädigte Anschlagmittel, unklarer Schwerpunkt).

Aufgaben:

  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel, fachgerechtes Anschlagen, Kontrolle der Lastsicherung.

  • Mitwirkung an der Lastwegplanung, Sicherstellung freier Laufwege, Schutz gegen Pendeln/Schwingen.

  • Führung und Pflege der Ausgabedokumentation für Anschlagmittel (Kennzeichnung, Prüffristen).

Anforderungen:

  • Nachweis der Befähigung als Einweiser; sichere Anwendung der standardisierten Handzeichen und Funkprotokolle.

  • Situatives Verständnis für Sichtlinien, Blindhübe und Kommunikationsdisziplin.

Befugnisse:

  • Weisungsbefugnis hinsichtlich Bewegungsanweisungen an den Kranführer im Rahmen der Signalisierung.

  • Abbruchsignal bei Gefahr (einheitlich definierter Notstopp-Befehl).

Aufgaben:

  • Sicherstellung eindeutiger, unmissverständlicher Kommunikation; Vermeidung paralleler Signale.

  • Positionierung für optimale Sicht; Koordination von Zwischenposten bei Langstrecken-/Blindhüben.

  • Bestätigung freier Lastwege, Einhaltung des Sperrbereichs, Überwachung von Personenannäherungen.

Anforderungen:

  • Nachweis der Qualifikation gemäß TRBS 1203 für die Prüfung von Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln.

  • Unabhängigkeit in der Beurteilung; aktuelle Sachkunde zu Normen, Herstellervorgaben und Prüftechniken.

Befugnisse:

  • Stilllegung unsicherer Arbeitsmittel; Festlegung von Auflagen und Prüffristen.

  • Freigabe nach Prüfung, inklusive Feststellung der weiteren Verwendbarkeit.

Aufgaben:

  • Durchführung wiederkehrender Prüfungen, Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen und vor Wiederinbetriebnahme.

  • Dokumentation von Prüfergebnissen, Mängelklassifizierung und Empfehlung von Abstellmaßnahmen.

  • Beratung in der Hubplanung bei Sonderhüben (z. B. Tandemhub, Personentransport mit Kran).