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Krananlagen: Tägliche Sicht‑ & Funktionsprüfung am Kran

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Krananlagen: Tägliche Sicht‑ & Funktionsprüfung am Kran

Tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen

Krananlagen sind in vielen Industrieunternehmen elementare Produktionsressourcen: Sie bewegen Lasten, verzahnen Materialfluss und Montage und bilden häufig den Engpass im innerbetrieblichen Transport. Gleichzeitig sind sie Gefahr bringende Arbeitsmittel, deren Fehlfunktion mit hoher Dynamik zu Personen- und Sachschäden führen kann. Im industriellen Facility Management (FM) kommt der sicheren, rechtskonformen und verfügbaren Bereitstellung dieser Anlagen eine Doppelrolle zu: Es gilt, gesetzliche Mindestanforderungen zuverlässig zu erfüllen und gleichzeitig Anlagenverfügbarkeit, Lebensdauer und Kosten zu optimieren. Tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen (Pre-Use-Prüfungen) sind dabei der wirksamste niederschwellige Baustein, um latente Mängel frühzeitig zu erkennen, sicherheitsrelevante Funktionen vor der Nutzung zu verifizieren und ungeplante Stillstände zu vermeiden.

Im Gegensatz zu wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen (periodische Prüfungen) zielen die täglichen Checks auf die unmittelbare Betriebsbereitschaft in der konkreten Einsatzsituation ab. Sie binden das Erfahrungswissen der Kranführer und die organisatorische Verantwortung des Betreibers zusammen und verstetigen das Sicherheitsniveau über alle Schichten hinweg. Damit stellen sie eine erste, unverzichtbare Verteidigungslinie gegen Unfälle und Ausfälle dar.

Routineprüfungen für einen sicheren Kranbetrieb

Unfälle mit Kranen haben oft gravierende Folgen. Typische Szenarien sind:

  • Lastabsturz infolge beschädigter Haken, verschlissener Ketten/Drahtseile oder versagender Hakensicherungen.

  • Kollisionsereignisse durch fehlerhafte Endschalter, blockierte Fahrwerke, unzureichende Warn- und Signalgebung oder eingeschränkte Sicht.

  • Überlast- und Stabilitätsprobleme bei fehlerhafter Sensorik (z. B. Lastmomentbegrenzer) oder unzureichend abgestützten Anlagen (mobil/portabel).

  • Elektrische Gefährdungen durch beschädigte Schleifleitungen, Festoon-Kabel, Gehäusebrüche oder mangelhafte Not-Halt-/Hauptschalter-Funktion.

  • Eskalierende Folgeschäden (z. B. Seilaufleger, Kettenlängung, Korrosionsfortschritt), die bei Nichtentdeckung zu frühzeitigem Komponentenversagen und hohen Instandsetzungskosten führen.

Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive stehen diesen Risiken erhebliche indirekte Kosten gegenüber:

Produktionsstillstände, Terminverzug, Vertragsstrafen und Reputationsschäden. Tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen adressieren genau jene Fehlerbilder, die infolge von Verschleiß, Umwelteinflüssen oder Bedienfehlern schleichend entstehen und im normalen Betrieb zunächst unauffällig bleiben. Durch die systematische Prüfung vor Nutzungsbeginn und im Schichtwechsel werden Fehlfunktionen unter kontrollierten Bedingungen entdeckt – nicht erst im Lastfall.

Der rechtliche und normative Rahmen in Deutschland ist eindeutig: Der Arbeitgeber/Betreiber hat Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Wesentliche Bezugspunkte sind:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere §3 (Gefährdungsbeurteilung), §6 (Prüfungen von Arbeitsmitteln) und §14 (Unterweisung und besondere Schutzmaßnahmen).

  • DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8, die Anforderungen an den sicheren Kranbetrieb und die Organisation der Prüfungen konkretisieren.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), u. a. TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen) und TRBS 1203 (Befähigte Personen).

Hinweis:

Aus diesen Vorgaben leitet sich ab, dass der Betreiber angemessene organisatorische Maßnahmen zu treffen hat, um die sichere Funktion vor Verwendung sicherzustellen. Tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen sind hierfür ein anerkanntes, verhältnismäßiges und wirksames Instrument. Sie ergänzen – ersetzen jedoch nicht – die wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen. Zugleich schaffen sie eine dokumentierte Nachweisführung, die im Haftungs- und Auditfall Rechtssicherheit bietet.

Die Implementierung konsequenter täglicher Checks stiftet Mehrwert auf mehreren Ebenen:

  • Arbeitssicherheit: Frühzeitige Erkennung kritischer Mängel reduziert Unfallwahrscheinlichkeit und Schwere der Folgen.

  • Anlagenverfügbarkeit: Vermeidung von Spontanausfällen, planbare Instandsetzungen, geringere Mean Time to Repair (MTTR) durch präzisere Befundlage.

  • Lebenszykluskosten: Vermiedene Folgeschäden, längere Komponentenlebensdauer (z. B. Seile, Ketten, Bremsen), bessere Ersatzteilplanung.

  • Compliance und Haftung: Auditfeste Dokumentation, klare Verantwortlichkeiten, nachweisbare Erfüllung der Betreiberpflichten.

  • Organisationskultur: Stärkung der sicherheitsgerichteten Aufmerksamkeit (Safety Culture) und der Eigenverantwortung von Kranführern und Instandhaltung.

Tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen sind dann wirksam, wenn sie

  • proaktiv (vorausschauend, nicht reaktiv),

  • standardisiert (klar definierte Prüfpunkte und Entscheidungskriterien),

  • und lernfähig (Rückkopplung aus Befunden in Instandhaltung, Schulung und Gefährdungsbeurteilung)

  • organisiert werden. Die vorliegenden Unterlagen schaffen dafür die methodische und organisatorische Grundlage: Sie übersetzen den regulatorischen Rahmen in handhabbare Praxis, reduzieren Interpretationsspielräume im Tagesgeschäft und stärken die Schnittstellen zwischen Kranführung, Instandhaltung, Anlagenverantwortung und FM-Management. So wird Sicherheit zur Routine – und aus Routine erwächst verlässliche Produktivität.

Zielsetzung:

  • Pre-Use: Unmittelbare Betriebssicherheit im Tagesgeschäft; Erkennen offenkundiger Abweichungen.

  • Wiederkehrend: Systematische, tiefgehende Beurteilung der sicheren Verwendung über den Intervallzeitraum.

Verantwortlichkeit und Kompetenz:

  • Pre-Use: Geschulte Bedienperson nach Betriebsanweisung.

  • Wiederkehrend: Befähigte Person mit nachgewiesener Sachkunde; ggf. Einbezug von Sachverständigen und Prüflaboren.

Umfang und Tiefe:

  • Pre-Use: Nichtinvasive Sicht-/Funktionschecks ohne Demontage; keine Spezialmessungen.

  • Wiederkehrend: Umfassende Prüfung inkl. Demontageinspektionen, Mess- und NDT-Verfahren, Belastungsproben, Bewertung von Ablegekriterien und Restlebensdauer.

Intervall:

  • Pre-Use: Vor jeder Benutzung, mindestens zu Schichtbeginn bzw. nach Anlagenstillstand.

  • Wiederkehrend: Festgelegt durch Gefährdungsbeurteilung, Herstellervorgaben und Regelwerk; typischerweise jährlich, bei erschwertem Einsatz verkürzt.

Dokumentation:

  • Pre-Use: Kurzprotokoll/Checkliste, Schichtjournal; Mängelmeldung im betrieblichen System.

  • Wiederkehrend: Ausführlicher Prüfbericht mit Befund, Bewertung, Maßnahmen und Fristsetzung; Eintrag ins Kranbuch.

Rechtscharakter:

  • Pre-Use: Bestandteil der betrieblichen Organisation und der Bedienpflichten; ersetzt nicht die formale Prüfung.

  • Wiederkehrend: Rechtlich geforderte Prüfung der Arbeitsmittel; Voraussetzung für die weitere Verwendung.

Beispiel:

Ein Kranhaken mit beginnender Maulweitenerhöhung wird in der Pre-Use-Prüfung als Auffälligkeit erkannt (Betriebsstopp, Meldung). Die wiederkehrende Prüfung bestimmt die Maßabweichung, prüft risskritische Bereiche mittels NDT und entscheidet über Ablegen oder Instandsetzen.

Ziel, Geltungsbereich und normative Einordnung

Die tägliche Sichtprüfung vor Schichtbeginn dient der frühzeitigen Erkennung sicherheitsrelevanter Abweichungen an Kranen, Hebezeugen und Lastaufnahmemitteln. Sie ist eine operative, rein visuelle Erstkontrolle ohne Demontagen und ohne Messmittel und ergänzt, ersetzt aber nicht die wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen. Der Anwendungsbereich umfasst die Tragkonstruktion, Laufkatze/Hubwerk, Antriebe, Fahrwerke/Schienen, Seil- bzw. Kettenführungen sowie elektrische Ausrüstung einschließlich Gehäuse und Anschlüsse. Für Lastaufnahmemittel und nicht fest mit dem Kran verbundene Lastaufnahmeeinrichtungen gelten die einschlägigen Normen und Herstellerangaben; maßgeblich u. a. ISO 4309 (Drahtseile), DIN EN 818 (Ketten für Anschlagmittel) sowie EN 13155 (lose Lastaufnahmeeinrichtungen).

Grundprinzipien der Sichtprüfung

  • Zustand und Sicherheit: Die Sichtprüfung erfolgt in sauberer, ausreichender Beleuchtung; bewegte Teile werden stromlos und gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert, soweit die Prüfung dies erfordert und zulässt. Eine Leerfahrt/Leerlauf-Funktionsprobe kann im Anschluss erfolgen.

  • Systematik: Von außen nach innen (Peripherie zu Kernbaugruppen) und von oben nach unten (Schwerkrafteinfluss) prüfen; dabei stets den Lastpfad gedanklich nachverfolgen.

  • Hilfsmittel: Taschenlampe, sauberes Tuch, Spiegel, Kreide/Marker für temporäre Markierungen, Checkliste; keine Messschieber/Prüfgeräte.

  • Dokumentation und Eskalation: Feststellungen werden unmittelbar dokumentiert; bei sicherheitskritischen Befunden folgt eine Sperrung (Nicht-Inbetriebnahme) bis zur fachkundigen Bewertung.

Ablauf der generischen Sichtprüfung vor Schichtbeginn

  • Umfeld sichern und vorbereiten: Bereich unter und um den Kran räumen; Boden- und Fahrflächen auf Sauberkeit und Hindernisse prüfen.

  • Kennzeichnungen, Warnhinweise, Betriebserlaubnisse sichtbar und gültig?

  • Rundgang – Gesamtzustand: 360°-Sicht auf Kran/Hubwerk: Ungewöhnliche Neigungen, Anstoßspuren, fehlende Abdeckungen, Leckagen.

  • Tragkonstruktion (Stahlbau) inspizieren: Träger, Ausleger, Stützen, Verbindungen, Schweißnähte, Schraub-/Bolzenverbindungen.

  • Laufkatze/Hubwerk und Antriebe: Gehäuse, Befestigungen, Dichtungen, sichtbare Wellenenden, Kupplungen.

  • Fahrwerke/Schienen: Räder/Laufräder, Spurkränze, Endanschläge, Puffer, Schienenzustand.

  • Seil-/Kettenführung: Trommel/Tasche, Umlenk- und Führungsrollen, Kettenrad, Endverbindungen, Hakenflasche.

  • Elektrik/Anschlüsse/Gehäuse: Einspeisung, Leitungsträger (Energiekette/Festoon), Steck-/Schraubverbindungen, Bediengeräte, Endschalter-Gehäuse, Schaltschränke.

  • Lastaufnahmemittel: Kennzeichnung, Zustand, Ablegereife-Indikatoren nach Norm.

  • Kurze Leerlauf-Funktionsprobe (soweit zulässig): Heben/Senken, Kran-/Katzenfahrt ohne Last; ungewöhnliche Geräusche/Vibrationen beachten; Not-Halt/Begrenzer nicht im Regelbetrieb auslösen, nur wenn Hersteller dies für die tägliche Probe vorsieht.

Tragkonstruktion

  • Schweißnähte: Risse, Anrisse, Poren, Abplatzungen, Hitzeverfärbungen (Hinweis auf Überlast/Brand).

  • Profile/Träger: Beulen, Knicke, Verzug, Durchbiegungen über das erwartbare Maß hinaus; Korrosion (Lochfraß, Schichtrost), Beschädigungen der Beschichtung.

  • Schraub-/Bolzenverbindungen: Fehlende oder gelockerte Muttern/Sicherungen, Korrosionskragen, Passungsverlust.

  • Anschlagpunkte/Ösen: Ovalisierung, Risse, beschädigte Kanten.

Laufkatze und Hubwerk

  • Gehäuse und Lagerstellen: Öl-/Fettspuren (Leckage), lose Abdeckungen, gebrochene Rippen.

  • Hakenflasche/Haken: Sicherheitsfalle funktionsfähig, Feder vollständig; Maulweite, Drall/Verzug, Kantenkerben; Hakenlager spielfrei? Hakenkennzeichnung vorhanden?

  • Umlenkrollen/Trommel: Riefen, Kanten, eingelaufene Nuten, unzulässige Seilaufwicklung (Kreuzlagen, Überläufer).

  • Kettenrad/Tasche: Eingelaufene Taschen, scharfe Kanten, Kettenstau oder -springer.

  • Endanschläge/Hubbegrenzung: Mechanische Endanschläge unversehrt; Gehäuse von Grenztastern unbeschädigt.

Antriebe und Bremsen (visuell)

  • Motoren/Getriebe: Ölspuren an Dichtstellen, lose Verschraubungen, beschädigte Lüfterhauben.

  • Bremsen (Gehäuse/Handlüftung sichtbar): Bruch/Lockerung von Bremsfedern (soweit erkennbar), übermäßiger Staub-/Belagabrieb im Gehäusebereich; keine unzulässige Erwärmungsverfärbung.

Fahrwerke und Schienen

  • Laufräder/Spurkränze: Abplatzungen, Flachstellen, ungleichmäßiger Abrieb; Risse, Lockern der Achsbefestigung.

  • Achsen/Lagergehäuse: Risse, Montageverschraubungen vollständig?

  • Schienen/Kranbahn: Fremdkörper, lose Schienenstöße, Schienenbefestigungen, korrodierte Unterlagen; Endanschläge/Puffer vollständig, unbeschädigt.

  • Spurführung: Spurkranzkontaktspuren ungewöhnlich? Zeichen von Entgleisungsereignissen.

Seil- und Kettenführung

  • Drahtseile: Gleichmäßige Schmierung? Drahtbrüche (Bündel), Kinken, „Vogelnest“, Korrosionsnester, abgeflachte Stellen, aufgeworfene Litzen; Durchhang und Auflage in Trommelrillen.

  • Seilendverbindungen: Keilschloss, Pressklemme, Gießkopf — Sitz, Sicherung, Risse, Kriecherscheinungen.

  • Lastkette: Torsion, ungleichmäßige Gelenkbeweglichkeit, Korrosionsbelag, eingelaufene Glieder; Kettenbehälter korrekt eingehängt, nicht überfüllt.

  • Umlenk-/Führungsrollen: Leichtgängigkeit (visuell an Laufspuren), Achssicherungen vorhanden.

Elektrik, Anschlüsse und Gehäuse

  • Energiezuführung: Schleifleitungen, Kabelschleppen, Festoon—Knickstellen, Mantelverletzungen, Isolationsbeschädigungen.

  • Steck-/Klemmpunkte: Gehäuserisse, fehlende Zugentlastungen, offene Klemmkästen.

  • Bediengeräte/Fernsteuerungen: Sichtprüfung auf Gehäuserisse, beschädigte Tasten/Not-Halt-Pilz, Not-Halt-Freigängigkeit.

  • Leuchten/Signalgeber: Vollständigkeit, Linsenrisse.

  • Schaltschränke: Geschlossen, verriegelt, Dichtungen vorhanden; Kondensatabfluss frei.

Umfeld und Betriebsstelle

  • Bodenverhältnisse/freie Schwenk- und Fahrwege: Keine Verschmutzung (Öl, Späne), kein Material im Lastpfad.

  • Wettereinflüsse (Außenanlagen): Eis/Reif, starker Wind; Abdeckung/Schutzbleche intakt.

Typische Befundarten und Erkennungsmerkmale

  • Verschleiß: Abrieb, eingelaufene Rillen, Flachstellen, erhöhte Maulweite am Haken, dünner gewordene Kanten; Indikator sind metallisch blanke, unregelmäßig erweiterte Kontaktflächen.

  • Verformung: Bleibende Biegung, Knick, Torsion an Bauteilen (Hakenverdrehung, ovalisierte Ösen); Anhaltspunkte sind asymmetrische Spaltmaße, nicht fluchtende Kanten.

  • Korrosion: Gleichmäßiger Oberflächenrost versus Lochfraß/Pitting (letzterer kritisch); Rostfahnen an Schraubverbindungen deuten auf Bewegung unter Last.

  • Risse: Kerbnah (an Schweißnähten, an Übergängen), sternförmige Anrisse; sichtbar als feine dunkle Linien, oft von Schmutz betont.

  • Fremdkörper/Verschmutzung: Späne, Bindemittel, Folien in Seilrillen/Kettenrädern; verhärtete Schmierstoffe, die Führung beeinträchtigen.

Hinweis:

Bei Feststellung einer der oben genannten Abweichungen mit potenziell sicherheitsrelevantem Ausmaß ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen und eine fachkundige Prüfung zu veranlassen.

Seilzug-Hubwerke (Drahtseil)

  • Seiltrommel: Füllt die Aufwicklung die Rillen gleichmäßig? Kein Überlaufen über Rillenflanken; Seiltrenner/Spiraleinlagen vollständig.

  • Flottenwinkel/Führungen: Seilablenkrolle in Position, Führungsbügel nicht verbogen; Kontaktflächen nicht scharfkantig.

  • Seilendbefestigung: Keilschloss korrekt gesetzt (Keilrichtung), Sicherungsbolzen gesteckt; Presshülsen ohne Längsrisse.

  • Seilschmierung: Ausreichend, aber nicht übermäßig (Tropfenbildung); Verschmutzung abwischen, um Drahtbrüche zu erkennen.

Kettenzug-Hubwerke

  • Kettenrad/Zahnflanken: Gleichmäßige Zahnbilder; keine Ausbrüche; Kettenführung nicht aufgespreizt.

  • Lastkette: Keine Drehung um Längsachse, Kettenglieder frei beweglich; Schweißnähte an Gliedern nicht sichtbar (bei geschweißten Ketten).

  • Kettenbehälter: Risse, Befestigung; ausreichendes Volumen, keine Schlingenbildung.

Brücken- und Portalkrane

  • Endwagen: Anschraubpunkte an Trägern, Risse in Knotenblechen; Endschalterbetätiger mechanisch unversehrt.

  • Puffer/Endanschläge: Fest, ohne Riss/Abriß; Gummipuffer nicht versprödet.

  • Stromzuführung Kranbahn: Schleifleitungsabnehmer vollständig, Kohlen nicht ausgebrochen; Kabelwagen sauber geführt.

Schwenkkrane und Leichtlaufkransysteme

  • Säule/Fußplatte: Risse an Ankerpunkten; Muttern mit Sicherung; Sockel nicht korrodiert.

  • Drehkranz/Lager: Sichtbare Schrauben komplett und gesichert; kein austretendes Lagerfett in ungewöhnlicher Menge.

  • Alu-/Leichtprofilschienen: Verbinder auf Sitz, Sturzrisse an Bohrungen.

Lose Lastaufnahmeeinrichtungen (EN 13155)

  • Mechanische Greifer/Klemmen: Maulflächen nicht ausgebrochen, Federn/Bolzen vorhanden; Sicherungen der Betätigung funktionsbereit (visuell).

  • Vakuumheber: Saugdichtungen rissfrei, weich; Sichtfenster/Manometer unbeschädigt; Schlauchleitungen ohne Knicke/Poren.

  • Lastmagnete: Gehäuse rissfrei, Hebel-Arretierung intakt; Warnschilder lesbar; sichtbarer Rost an Polflächen entfernen, tiefe Kerben kritisch.

Kennzeichnung und Dokumentation

  • Vorhanden und lesbar: Tragfähigkeit (WLL), Hersteller, Typ, Nenngröße, Werkstoff-/Güteklasse (z. B. 8/10), CE-Zeichen, Seriennummer, Herstelljahr; bei Gehängen zusätzlich Konfiguration und Neigungswinkelbereich.

  • Übereinstimmung von Kennzeichnung und Einsatz: WLL ausreichend; Umgebungseinflüsse (Temperatur, Chemikalien) beachtet.

Drahtseil-Anschlagmittel (ISO 4309, ergänzend EN 13414/13411)

  • Drahtbrüche: Häufung innerhalb kurzer Seillänge (Referenzbereiche nach ISO 4309, z. B. in 6d/30d je nach Seilkonstruktion).

  • Verformungen: Kinken, Körbe („Birdcage“), Litzen-/Seilaufwerfungen, Korb- oder Korndehnung.

  • Korrosion: Lochfraß, Rotrost mit erkennbarer Querschnittsminderung; Korrosionsnester unter Beschlagteilen.

  • Durchmesserabnahme/Abflachungen: Sichtbar ungleichmäßiger Seilquerschnitt; Hinweise auf Innenkorrosion/Kernschaden.

  • Endverbindungen: Pressklemmen mit Rissen, Keilschlösser mit Kriechspuren, Drahtauszug.

Hinweis:

Feststellung eines der obigen Merkmale in kritischem Ausmaß → Ablegen gemäß ISO 4309 und Herstellerangaben; quantitative Grenzwerte sind seiltypabhängig.

Kettengehänge und Kettenkomponenten (DIN EN 818, EN 1677)

  • Sichtkriterien für Ablegereife: Risse, Kerben, Anrisse in Gliedern, Kupplungen, Schäkel, Verkürzungshaken.

  • Verschleiß/Querschnittsreduktion: Deutlich abgeflachte Kontaktflächen, erkennbarer Dickenverlust; ungleichmäßiger Verschleiß.

  • Längenänderung/Plastische Deformation: Vergrößerte Gliedlänge, Aufweitung, Torsion.

  • Hitzeschäden: Anlauffarben, Härterisse.

  • Fehlende/defekte Sicherungen (z. B. Hakenfallen), beschädigte Federmechanik.

Hinweis:

Ablegereife liegt vor, wenn die normativen Grenzwerte nach EN 818/EN 1677 oder die Herstellerangaben überschritten sind (z. B. unzulässige Längenänderung eines Glieds, unzulässige Querschnittsabnahme, Maulweitenzunahme am Haken).

Lose Lastaufnahmeeinrichtungen (EN 13155)

  • Allgemein: Kennzeichnung (WLL, Eigengewicht, Hersteller, Seriennummer), CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung verfügbar.

  • Greifer/Klemmen: Verschleiß an Greifflächen, paralleler Lauf, Risse am Gehäuse; Sicherungsmechanismen vollständig.

  • Tiefkühl-/Vakuum-/Magnetheber:

  • Vakuum: Sauglippen rissfrei, Porosität prüfen; Sichtprüfung auf Dichtheit (keine Verunreinigung an Dichtflächen), Anzeigen/Manometer unbeschädigt.

  • Magnete: Polflächen sauber, ohne tiefe Kerben; Verriegelung der Betätigung sichtbar gesichert.

Ablegereife:

Wenn Funktions- oder Sicherheitsbauteile beschädigt, Sicherungen fehlen, strukturelle Risse erkennbar oder Kennzeichnungen unleserlich sind; spezifische Ablegekriterien sind geräteabhängig in EN 13155/Herstellerangaben festgelegt.

Befundklassen:

  • Unauffällig: Betrieb freigegeben; Datum/Initialen in Checkliste vermerken.

  • Beobachtung: Geringfügige Abweichungen ohne aktuelle Sicherheitsrelevanz; Eintrag mit Hinweis und verkürztem Nachkontrollintervall.

  • Kritisch: Sicherheitsrelevante Abweichungen (Risse, erhebliche Verformung, deutliche Drahtbruchsballung, Hakenfalle defekt, Elektrik beschädigt) → sofortige Sperrung, Kennzeichnung „außer Betrieb“, Meldung an Vorgesetzte/befähigte Person.

Nachweisführung:

Tagescheckliste (digital/papierbasiert) mit Struktur gemäß den oben beschriebenen Baugruppen; Fotodokumentation bei Auffälligkeiten; Verfolgung von Trendbefunden (z. B. zunehmender Verschleiß).

Grenzen der Sichtprüfung und Eskalation

Die tägliche Sichtprüfung ist keine Mess- oder Zerlegeprüfung. Quantitative Bewertungen (z. B. Drahtbruchzählung je Referenzlänge, prozentuale Querschnittsminderungen, Maulweitenänderungen) sind Bestandteil der periodischen Prüfung durch befähigte Personen. Tritt ein Verdacht auf Normgrenzwertüberschreitungen auf, ist das Betriebsmittel bis zur fachkundigen Beurteilung außer Betrieb zu nehmen. Herstellerangaben haben Vorrang, insbesondere bei Sonderbauarten, Hochleistungsseilen, höherfesten Kettenklassen und spezialisierten Lastaufnahmemitteln.

Zielsetzung und Anwendungsbereich

Die tägliche Funktionsprüfung dient der verlässlichen Früherkennung sicherheitsrelevanter Mängel an Steuerungs- und Sicherheitssystemen von Kranen und Hebezeugen. Sie stellt sicher, dass zentrale Schutzprinzipien – insbesondere Abschalt- und Begrenzungsfunktionen – vor Arbeitsbeginn im realen Betrieb wirksam sind. Der Schwerpunkt liegt auf funktionsbezogenen Prüfungen ohne Eingriff in Schutzverkleidungen und ohne Demontage. Der Geltungsbereich umfasst elektrisch betriebene Krananlagen und Hebezeuge mit frequenzgeregelten Antrieben ebenso wie konventionelle Schalttechnik, einschließlich funk- oder pendelgesteuerter Bedienkonzepte. Die Prüfinhalte orientieren sich an den Herstellerangaben sowie den einschlägigen Normen und Regeln (z. B. EN 60204-32, EN 15011, DGUV-Regelwerk) und werden betriebsspezifisch konkretisiert.

Prüftiefe, Verantwortlichkeiten und Voraussetzungen

  • Prüfverantwortung: Die Prüfung erfolgt durch unterwiesene Bedienpersonen beziehungsweise durch eine benannte befähigte Person, abhängig vom Anlagenrisiko und den Betriebsanweisungen.

  • Sicherheitsvoraussetzungen: Der Arbeitsbereich ist abzusperren, Lastenfreiheit ist herzustellen, und die Sichtverhältnisse sind sicherzustellen. Warnhinweise an angrenzendes Personal sind verbindlich.

  • Energiezustände: Funktionsprüfungen erfordern zumeist betriebsbereite Energieversorgung. Prüfungen an Not-Halt/Hauptschalter und Energieisolation erfolgen nach Freigabe- und Kennzeichnungsverfahren (LoTo) gemäß Betriebsanweisung.

Prüfsequenz und Umweltbedingungen

  • Grundsatz: Von passiver Sichtprüfung über Funktionschecks ohne Last hin zu Funktionschecks mit Prüflast im zulässigen Bereich; priorisiert werden Not-Aus- und Abschaltfunktionen, bevor Bewegungen ausgelöst werden.

  • Umwelt: Wind, Niederschlag und Temperatur können das Verhalten (z. B. Bremswege, Funkqualität, Antriebseinregelung) beeinflussen. Abweichungen sind zu dokumentieren.

Prüfmittel und Hilfsmittel

  • Kalibrierte Prüfgewichte oder bekannte Referenzlasten (in der Regel ≤25 % der Nennlast für Funktionschecks).

  • Maß- und Zeitaufnahme (Bandmaß, Markierungspunkt, Stoppuhr) zur Bestimmung von Bremsweg und Stillsetzzeit.

  • Prüfkarte/Checkliste (digital/papier) mit Pass/Fail-Kriterien.

  • Geeignete PSA, gegebenenfalls Funkabschirmungstestgerät, Spannungsprüfer für einfache Plausibilisierung.

Sicherheitsprinzipien

  • Fail-Safe: Sicherheitsfunktionen sind so auszulegen, dass Fehler in einen sicheren Zustand führen (z. B. kontaktöffnende Sicherheitsschalter).

  • Stop-Kategorien: Prüfung umfasst gesteuerte (Kategorie 1) und ungesteuerte (Kategorie 0) Stillsetzung gemäß EN 60204-1/-32, soweit relevant und herstellerseitig implementiert.

Not-Halt und Hauptschalter

  • Sichtprüfung: Not-Halt-Pilz erreichbar, unbeschädigt, eindeutig gekennzeichnet; Hauptschalter gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt, Beschilderung vorhanden.

  • Funktionsprüfung Not-Halt: Bei langsamer Fahr-/Hubbewegung Not-Halt betätigen; alle Bewegungen müssen sofort und sicher zum Stillstand kommen. Prüfen, ob Antriebe bestromt auslaufen (Kat. 1) oder energielos schlagartig stoppen (Kat. 0), entsprechend Herstellerangabe. Rückstellung nur durch Dreh- oder Schlüsselentriegelung zulässig; Wiederanlauf nur nach bewusster Quittierung.

  • Funktionsprüfung Hauptschalter: Bei stillstehender Anlage Hauptschalter auf 0 stellen. Verifizieren: Spannungsfreiheit an Bedieneinrichtungen, keine Restbewegungen, keine unzulässige Wiedereinschaltung. Verriegelungen (z. B. Schranktüren) müssen wirksam sein.

Heben/Senken und Fahrbewegungen

  • Richtungsprüfung: Bedieneingaben entsprechen den Richtungsaufdrucken; Verwechslungen sind als schwerwiegend zu werten.

  • Totmannfunktion: Bewegungen erfolgen nur bei gehaltenem Taster/Joystick; Loslassen führt zum Stillstand.

  • Geschwindigkeitsprofile: Stufen/Proportionalität arbeiten gleichmäßig; keine ruckartigen Sprünge; sanftes Anfahren/Abbremsen bei FU-Betrieb.

  • Vibration/Geräusche: Keine ungewöhnlichen Frequenzen; Lager/Antriebe ohne Schleifgeräusche. Abweichungen dokumentieren.

  • Senkbetrieb: Ohne Last minimal anheben und halten, dann absenken; keine Nachlaufbewegungen nach Freigabe der Bedientaste außer den herstellerseitig definierten Bremswegen.

Überlastanzeige/Lastmomentbegrenzer (LMB)

  • Nullpunktkontrolle: Bei leerem Haken sollte die Anzeige plausibel 0 Last anzeigen; Offsets protokollieren.

  • Vorwarn- und Abschaltstufe: Bei Verwendung einer moderaten Prüflast muss die Vorwarnung (optisch/akustisch) zuverlässig aktiv werden. Eine Abschaltprüfung der Endstufe darf nur mit herstellerkonformen Simulationsmitteln oder Prüfabläufen erfolgen, um Gefährdungen zu vermeiden.

  • Sperrverhalten: Bei Überlast dürfen Hubbewegungen aufwärts gesperrt sein, Absenken zur Entlastung muss möglich bleiben.

  • Ereignisspeicher: Verfügbarkeit und Lesbarkeit von LMB-Logs prüfen (falls vorhanden).

Endschalter für Hub und Fahrweg

  • Hub-Endschalter: Test des Vorabschalt- (Langsamfahr-) und Endabschaltpunktes bei minimaler Geschwindigkeit ohne Last. Der Endabschalter muss vor mechanischem Anschlag auslösen; mechanische Anschläge sind nicht als betriebliche Endbegrenzung zu nutzen.

  • Unterer Hublimitschalter: Verhindert Überabwicklung/Seildurchhang; Test durch Annähern an unteren Endpunkt unter Beobachtung des Seilverlaufs.

  • Fahrweg-Endschalter: Annäherung an Endlagen in X/Y mit reduzierter Geschwindigkeit; Abschaltpunkt und gleichmäßiges Verzögern verifizieren. Puffer/Anschläge dürfen nicht betriebsmäßig berührt werden.

Bremsencheck (Betriebs- und Haltebremse)

  • Hub-Haltebremse: Last mit geringer Prüflast anheben, halten, Bedienelement neutral; Haken darf nicht absinken. Geringe Setzung innerhalb Herstellerangaben ist zulässig. Abnorme Geräusche (Knacken, Rutschen) sind kritisch.

  • Fahrbetriebsbremsen: Aus definierter niedriger Geschwindigkeit Stillsetzen, Bremsweg mit Markierung und Stoppuhr erfassen; Wiederholbarkeit prüfen. Rechts/Links- bzw. Vor-/Rücklauf vergleichen.

  • Notstopp-Bremsung: Panik-Stopp aus geringer Geschwindigkeit; Anlage muss stabil in Spur bleiben; kein Seilschwingen über zulässiges Maß hinaus. Auffälligkeiten dokumentieren.

Signal- und Warnsysteme

  • Akustische Signale: Hupe, Vorwarnton, LMB-Warnung; Lautstärke ausreichend und eindeutig.

  • Optische Signale: Warnleuchten, Blitzer, Lastanzeige; gute Erkennbarkeit, keine defekten LEDs/Linsen.

  • Störmeldungen: Fehlermeldungen müssen klar angezeigt, quittierbar und nach Abstellung der Ursache selbsttätig zurücksetzbar sein.

Funk- und Pendelfernbedienung

  • Zutritts-/Freigabelogik: Nur ein aktiver Sender pro Anlage; Umschaltprozesse mit eindeutiger Quittung. Not-Halt am Sender funktionsfähig.

  • Funklink: Reichweitentest im Arbeitsbereich, Failsafe bei Verbindungsabbruch (Stop innerhalb definierter Zeit). Batteriestatus prüfen; Reservesatz vorhanden.

  • Pendelsteuerung: Kabel, Mantel, Knickschutz, Zugentlastung und Tasterhülsen unbeschädigt; Not-Halt am Pendant wirksam.

  • Interferenzen: Beobachtung von Verzögerungen oder Fehlreaktionen; bei Auffälligkeiten Betrieb einstellen und Ursachenanalyse veranlassen.

Kollisionsschutz und Abschaltleisten

  • Antikollisionssysteme: Abstandssensoren (Laser/Ultraschall) oder Logik zur Kran-Kran- bzw. Katz-Kollision vermeiden. Test in niedriger Geschwindigkeit mit Prüfkörper; Vorwarn- und Abschaltabstand verifizieren.

  • Abschaltleisten/Sicherheitskanten: Mechanische Sicherheitsleisten müssen bei Kontakt sofortige Stillsetzung bewirken. Sichtprüfung auf Beschädigung, korrekte Befestigung und freie Betätigung.

A2B und Seildurchhangüberwachung

  • A2B (Anti-Two-Block): Wo vorhanden, Test durch vorsichtige Annäherung des Hakenflaschenzugs an den Kopf; Vorwarnung und Abschaltfunktion müssen sicher auslösen, ohne mechanischen Kontakt zu erzwingen. Nur mit autorisierten Prüfverfahren durchführen.

  • Seildurchhang-/Unterwicklungssensorik: Funktionsprüfung durch kontrolliertes Absenken ohne Last; bei beginnendem Durchhang ist der Senkbetrieb zu sperren und Heben zu erlauben.

Stromzuführung

  • Sichtprüfung: Stromschienen, Schleifleitungen, Schleifstücke/Schleifkohlen, Festoon-Systeme und Trommeln auf Verschleiß, Ausbrüche, lose Befestigungen und unzulässiges Funken prüfen.

  • Funktionsprüfung: Gleichmäßige Energieversorgung über den gesamten Fahrweg; keine Aussetzer beim Überfahren von Schienenstößen; Erdungsbänder intakt.

  • Schutzorgane: Sicht- und Funktionskontrolle von Hauptsicherungen, Motorschutz/Überstromauslösern über Diagnoseanzeigen; keine unzulässigen Rückstellungen.

Typenspezifische Checks

  • Dreh- und Turmkrane: Drehwerksbremse, Auslegerwinkel- und Windüberwachung (Anemometer), Auslegerradiusbegrenzung, Turmdrehkranzgeräusche.

  • Portale/Kranbrücken: Schienenreinheit, Radkranzzustand, Spurführung, Sturmverriegelungen/Schienenzangen funktionsfähig.

  • Kettenzüge: Kettenlauf, Kettenbehälterfüllgrad, Kettenverschleißanzeiger, Schmierung.

  • Vakuum-/Magnetlastaufnahmemittel: Haltekraftanzeige, Vakuumlevel, Pufferbehälter, Rückschlagventile, doppelt redundante Kreise.

  • Explosionsschutz: Intakte EX-Kennzeichnung, Gehäuse, Dichtungen, Potenzialausgleich; keine unzulässigen Modifikationen.

Abfolge eines exemplarischen Tageschecks

  • Arbeitsbereich sichern, Sichtprüfung der Anlage und Stromzuführung.

  • Spannungsversorgung einschalten, Selbsttests abwarten, Störmeldungen prüfen.

  • Funktionsprüfung Not-Halt und Verriegelungen.

  • Richtungs- und Totmannprüfung an Hub und Fahrwerk ohne Last.

  • Endschaltertests für Hub und Fahrbewegungen mit reduzierter Geschwindigkeit.

  • Bremsencheck mit geringer Prüflast; Haltefunktion validieren.

  • LMB/Vorwarnstufe mit Prüflast verifizieren; keine Vollüberlast provozieren.

  • Signal- und Warnsysteme, Funk-/Pendelbedienung testen.

  • Kollisionsschutz/A2B/Seildurchhang prüfen.

  • Abschluss: Ergebnisse dokumentieren, Abweichungen bewerten, Maßnahmen einleiten.

Bewertungskriterien und Annahmekriterien

  • Pass/Fail-Logik mit klaren Grenzbedingungen: Funktion gegeben, eingeschränkt, nicht gegeben.

  • Toleranzen grundsätzlich nach Herstellerangaben; ohne Herstellerwerte gilt: keine erkennbaren Fehlfunktionen, keine driftenden Haltebremsen, Abschaltfunktionen lösen vor mechanischer Endlage aus, Failsafe greift bei Kommunikationsverlust.

  • Kritische Abweichungen (z. B. Not-Halt ohne Wirkung, Endschalter ohne Funktion, erhebliche Bremsminderung) führen zur sofortigen Stillsetzung und Kennzeichnung der Anlage.

Eine belastbare Dokumentation ist integraler Bestandteil der täglichen Prüfung. Sie sollte enthalten:

  • Anlagenstammdaten: Inventarnummer, Typ, Hersteller, Nennlast, Standort.

  • Prüfmeta: Datum/Uhrzeit, Prüfer/Operator, Umgebungsbedingungen (Temperatur, Wind).

  • Checkliste mit Prüfpunkten: Not-Halt, Hauptschalter, Hub/Fahrt, LMB, Endschalter, Bremsen, Signale, Fernbedienung, Kollisionsschutz/Abschaltleisten, A2B/Seildurchhang, Stromzuführung, typenspezifische Punkte.

  • Ergebnisfelder: i. O. / n. i. O. / n. z. (nicht zutreffend), Messwerte (z. B. Bremsweg, Vorwarnschwelle), Beobachtungen.

  • Abweichungsmanagement: Risikoeinstufung (hoch/mittel/niedrig), Sofortmaßnahmen (z. B. Stillsetzung, Geschwindigkeitsreduktion), geplante Instandhaltung (Ticket/Arbeitsauftrag), Verantwortliche und Fristen.

  • Nachweisführung: Unterschrift/Ident der prüfenden Person; optional Fotodokumentation; Versionierung bei digitalen Formularen; Datenschutzkonformität und Revisionssicherheit.

  • Trendnutzung: Möglichkeit zur Auswertung wiederkehrender Befunde (z. B. zunehmende Bremswege), Anbindung an Condition Monitoring, Eskalationsschwellen.

Hinweis:

Empfehlenswert sind digitale, mobil nutzbare Checklisten mit Pflichtfeldern, Validierungen (z. B. keine Freigabe bei kritischen Mängeln) und automatischer Ticketgenerierung. Eine eindeutige Verknüpfung zu Wartungs- und Reparaturhistorien erhöht die Nachverfolgbarkeit.

Häufige Fehlerbilder und Sofortmaßnahmen

  • Not-Halt rastet nicht ein oder lässt sich nicht zurückstellen: Anlage außer Betrieb nehmen, Schalter prüfen/ersetzen.

  • Hub driftet unter Last: Haltebremse verschlissen, Nachstellung/Überholung erforderlich; bis dahin keine Lastbewegungen.

  • Endschalter spricht verzögert: Justage/Antriebsspiel prüfen; mechanische Anschläge nicht nutzen; Betrieb nur nach Korrektur.

  • Funkverbindung instabil: Batterie tauschen, Störungen prüfen; bei anhaltenden Problemen auf Pendant umstellen und Störquelle ermitteln.

  • Schleifleitung funkt: Kohlen verschlissen, Federkräfte unzureichend, Verschmutzung; Betrieb einstellen bis Instandsetzung.

Zielsetzung und Grundprinzipien der Prüfdokumentation

Die Dokumentation von Prüfungen dient der Sicherstellung von Sicherheit, Rechtskonformität und Nachvollziehbarkeit im gesamten Lebenszyklus von Arbeitsmitteln und Anlagen. Sie muss vollständig, korrekt, zeitnah, manipulationssicher und auffindbar sein. Neben der reinen Ergebnisfesthaltung (bestanden/nicht bestanden) sind Kontextinformationen (Objektidentität, Zeitpunkt, Umgebungsbedingungen) sowie Begründungen und Evidenzen (z. B. Fotos) erforderlich.

Die Checklistenstruktur ist so zu gestalten, dass sie:

  • die relevanten Anforderungen aus internen Standards und rechtlichen Vorgaben abdeckt,

  • die Datenerfassung für Prüferinnen und Prüfer effizient und fehlerarm ermöglicht,

  • die Auswertung, Trendsicht und Ableitung von Maßnahmen unterstützt,

  • eine revisionssichere Archivierung mit klarer Verantwortlichkeit erlaubt.

Kopfbereich (Identifikation und Kontext)

  • Prüflingsidentifikation: Kran-ID/Asset-ID, Standort, Bereich/Abteilung, Hersteller, Typ, Seriennummer.

  • Operative Parameter: Zählerstände (z. B. Betriebsstunden, Lastkollektive, Zyklen), ggf. Software-/Firmwarestand von Steuerungen.

  • Bezug zu Prüfregime: Prüfart (Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, ad hoc), Norm/Regelwerk, Checklisten-Version, Gültigkeitszeitraum.

  • Datum/Uhrzeit der Prüfung, Prüfdauer, Umwelt-/Betriebsbedingungen, ggf. GPS-Position (digital).

Prüffelder (Sachverhalte und Bewertung)

  • Drahtbrüche: Häufung innerhalb kurzer Seillänge (Referenzbereiche nach ISO 4309, z. B. in 6d/30d je nach Seilkonstruktion).

  • Verformungen: Kinken, Körbe („Birdcage“), Litzen-/Seilaufwerfungen, Korb- oder Korndehnung.

  • Korrosion: Lochfraß, Rotrost mit erkennbarer Querschnittsminderung; Korrosionsnester unter Beschlagteilen.

  • Durchmesserabnahme/Abflachungen: Sichtbar ungleichmäßiger Seilquerschnitt; Hinweise auf Innenkorrosion/Kernschaden.

  • Endverbindungen: Pressklemmen mit Rissen, Keilschlösser mit Kriechspuren, Drahtauszug.

Maßnahmen und Freigaben

  • Feststellung von Abweichungen: Mangelkategorie, Priorität, Frist, Verantwortliche Stelle.

  • Sofortmaßnahmen/Stilllegung: Ja/Nein, Begründung.

  • Maßnahmenverfolgung: Ticket-/Auftragsnummer, Zieltermin, Rückmeldung.

  • Freigabeentscheidung: „Betrieb frei“, „Betrieb eingeschränkt“, „Betrieb untersagt“ mit Begründung.

Abschluss und Signaturen

  • Prüferdaten: Name, Organisation, Qualifikation/Funktionsrolle, Kontaktdaten.

  • Datum/Uhrzeit Abschluss.

  • Unterschrift: handschriftlich (Papier) oder digitale Signatur. Bei digitaler Signatur bevorzugt qualifizierte elektronische Signatur für besonders kritische Prüfungen.

  • Gegenzeichnung durch Betreiber/Verantwortliche Person optional.

Felddefinitionen und Pflichtinhalte

  • Ja/Nein/n. a.: Standardisierte Auswahlliste; „n. a.“ ist nur zulässig, wenn in der Prüfanweisung begründet und dokumentiert.

  • Bemerkungen: Freitext; Pflicht bei „Nein“/„n. a.“ oder Messwert außerhalb Toleranz.

  • Fotos: Pflicht an vorab definierten Kontrollstellen oder bei Mangel.

  • Standort/Kran-ID: Pflichtfeld; digital idealerweise per QR-/RFID-Scan, um Verwechslungen auszuschließen.

  • Zähler: numerische Pflichtangabe, Einheit festgelegt; Plausibilitätsprüfung (z. B. keine Rückwärtszählung).

  • Datum/Uhrzeit: automatische Erfassung (digital), auf Papier klar lesbar; Zeitzone definieren.

  • Unterschrift: muss Person eindeutig zuordnen; bei digitalen Lösungen inkl. Zeitstempel, Prüfsummen und Geräte-ID.

Metadaten, Validierung und Plausibilitätsprüfungen

  • Versionierung der Checkliste mit Gültigkeitsintervallen.

  • Pflichtfeldlogik, Abhängigkeiten (bei „Nein“ muss Maßnahme angelegt werden).

  • Grenzwertlogik für Messwerte, automatische Hervorhebung von Abweichungen.

  • Automatische Zeit-/Standortstempel, Geräte- und App-Version.

  • Audit-Trail: Jede Änderung mit Zeit, Person, Inhalt dokumentieren (digital).

Digitale App-Lösungen:

  • Datenqualität: Pflichtfelder, Validierungen, automatische Zeit-/GPS-Stempel, Dropdowns.

  • Evidenz: direkte Foto-/Video-Integration, Barcode-/RFID-Scan.

  • Effizienz: Vorbefüllung aus Stammdaten, Wiederverwendung von Checklisten, Offline-Fähigkeit mit späterer Synchronisation.

  • Integration: Übergabe an Instandhaltungssysteme/CMMS, BI-Reporting, automatische Maßnahmenverfolgung.

  • Nachvollziehbarkeit: manipulationssichere Audit-Trails, Versionierung.

Vorteile:

  • Einführungsaufwand: Geräte, Schulung, Change-Management.

  • IT-Anforderungen: Sicherheit, MDM, Offline-Synchronisation, Schnittstellen.

  • Rechtliche Anerkennung: ggf. Anforderungen an qualifizierte Signaturen und Revisionssicherheit.

Herausforderungen:

  • Einführungsaufwand: Geräte, Schulung, Change-Management.

  • IT-Anforderungen: Sicherheit, MDM, Offline-Synchronisation, Schnittstellen.

  • Rechtliche Anerkennung: ggf. Anforderungen an qualifizierte Signaturen und Revisionssicherheit.

Papier-/PDF-Formulare:

  • Niedrige Einstiegshürde, keine Geräteabhängigkeit.

  • Robust in rauen Umgebungen ohne Strom/Netz.

  • Akzeptanz in etablierten Prozessen.

Herausforderungen:

  • Fehleranfälligkeit: unvollständige Felder, unleserliche Einträge.

  • Medienbrüche: spätere Digitalisierung (Scans, OCR), Verlust von Metadaten (Zeit/GPS).

  • Erschwerte Auswertung und Maßnahmenverfolgung, höherer Archivierungsaufwand.

Empfehlung:

Wo immer möglich digitale Lösungen mit Offline-Fähigkeit einsetzen; für Sonderfälle Papier-Backup mit klarer Regelung zur zeitnahen Digitalisierung und Indizierung.

Checklistenpflege:

  • Zentrale Governance: Fachbereich definiert Inhalte, QS prüft, IT pflegt digitale Vorlagen.

  • Änderungsmanagement: dokumentierte Freigabe, Versionsnummer, Änderungsgrund und Gültigkeitsdatum.

  • Schulung/Kommunikation: Rollout neuer Versionen mit kompakten Änderungsübersichten.

Archivierung:

  • Revisionssichere Ablage: Unveränderbarkeit, Versionierung, lückenloser Audit-Trail.

  • Aufbewahrungsfristen: entsprechend gesetzlichen/vertraglichen Vorgaben; definierte Löschkonzepte nach Fristablauf.

  • Struktur: eindeutige Indizes (Kran-ID, Standort, Datum, Prüfart, Checklisten-Version), Volltextsuche.

  • Backups und Desaster Recovery: regelmäßige Sicherungen, Wiederanlaufpläne, Periodentests.

  • Migration: Formate und Systeme so wählen, dass Langzeitlesbarkeit gesichert bleibt (z. B. PDF/A für Archivkopien).

  • Papierhandling: qualitätsgesicherte Digitalisierung (Scanqualität, OCR), Originalaufbewahrung nur wo zwingend.

Datenkategorien:

  • Technische Daten (Anlagen-/Zustandsdaten, Fotos).

  • Personenbezogene Daten (Prüfername, Unterschrift, ggf. Personen auf Fotos).

Rechtsgrundlagen und Prinzipien:

  • Zweckbindung: Nutzung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Sicherheit und Qualität.

  • Datenminimierung: nur erforderliche personenbezogene Daten erfassen.

  • Speicherbegrenzung: Löschung/Anonymisierung nach Fristablauf.

  • Transparenz: Informationspflichten gegenüber Betroffenen (insb. externe Prüfer).

Sicherheit:

  • Zugriff: rollenbasiert (Least Privilege, Need-to-know), Mandantentrennung.

  • Authentisierung: starke Authentisierung, bei mobilen Apps MDM, Gerätekontrolle, Verschlüsselung von Speicher und Übertragung.

  • Protokollierung: Zugriffe und Änderungen auditierbar; regelmäßige Berechtigungsreviews.

  • Externe Weitergabe: Verträge/Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern; definierte Datenexporte.

  • Fotoaufnahmen: Vermeidung unnötiger Personenabbildungen; wo unvermeidbar, Freigaben/Maskierung prüfen.

Signaturen:

  • Einsatz digitaler Signaturen mit Zeitstempel; für hohe Anforderungen qualifizierte elektronische Signatur in Betracht ziehen.

Notfallzugriff:

  • Geregelt und protokolliert; nachträgliche Prüfung obligatorisch.

Praktische Umsetzungsempfehlungen

  • Standardisierte Checklistenbibliothek mit klaren Zuständigkeiten und Versionsführung.

  • Einfache, mobile App mit Offline-Fähigkeit, Barcode-/RFID-Scan und Fotoannotationen; Papier-Backup definiert.

  • Pflichtfeld- und Plausibilitätsregeln konsequent nutzen; „n. a.“ nur mit Begründung.

  • Integration in Maßnahmenmanagement und Instandhaltungssysteme zur lückenlosen Verfolgung.

  • Revisionssichere Archivierung mit klaren Aufbewahrungs- und Löschregeln.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung bei umfangreicher Bild-/Personendatenverarbeitung; regelmäßige Rechte- und Zugriffskontrollen.

Zielsetzung und Grundsatz

Die eindeutige Klassifizierung von Mängeln an Kranen, Hebezeugen, Lastaufnahmemitteln und zugehörigen Steuerungen dient der rechtssicheren, risikobasierten Entscheidung über Stillsetzung, Reparatur und Wiederinbetriebnahme. Grundlage sind BetrSichV (§§ 3, 4, 10, 14), TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln) und TRBS 1203 (Befähigte Personen) sowie einschlägige DIN-/EN-Normen und DGUV-Vorschriften/-Regeln.

Mangelgrad A (kritisch, No-Go)

  • Beschreibung: Unmittelbare erhebliche Gefährdung für Personen oder Verlust der sicheren Beherrschbarkeit des Hebe-/Fahrbetriebs. Betrieb sofort einzustellen (Außerbetriebnahme).

  • Kriterien: Primäre Schutzeinrichtungen ohne Funktion, Tragmittel mit Ausschussmerkmalen, fehlende Mindestbremswirkung, elektrische Gefährdungen.

  • Konsequenz: Sperrung, Kennzeichnung, Eskalation an Führungskraft, Instandhaltung, Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und ggf. verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK); Freigabe erst nach Instandsetzung und Prüfung durch befähigte Person.

Mangelgrad B (schwerwiegend, zeitkritisch)

  • Beschreibung: Sicherheitsrelevanter Mangel ohne akute Gefährdung bei Einhaltung zusätzlicher Schutzmaßnahmen; temporäre Einschränkung zulässig, wenn durch Gefährdungsbeurteilung gedeckt.

  • Kriterien: Redundanz vorhanden oder betriebliche Ersatzmaßnahme wirksam; Sicherheitsfunktion eingeschränkt, aber kontrollierbar.

  • Konsequenz: Kurzfristige Instandsetzung (i. d. R. ≤ 24–72 h), dokumentierte Übergangsmaßnahmen, Freigabe durch befähigte Person nach Beseitigung.

Mangelgrad C (geringfügig, nicht sicherheitskritisch)

  • Beschreibung: Kein unmittelbarer Einfluss auf die funktionale Sicherheit; betrifft Komfort, Optik oder vollständig redundante Informationen.

  • Kriterien: Vollständige Gewährleistung der grundlegenden Sicherheitsfunktionen; kein erhöhter Gefährdungsgrad.

  • Konsequenz: Behebung im nächsten geplanten Wartungsfenster; Beobachtung und Dokumentation.

Konkrete No-Go-Beispiele mit Norm-/Vorschriftenbezug (Mangelgrad A)

  • Not-Halt fehlt oder ohne Funktion: Verstoß gegen EN ISO 13850 (Not-Halt-Funktion), EN 60204-1 bzw. EN 60204-32 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen/Hubwerken); Betriebssicherheitsrechtlich unzulässig (BetrSichV § 4).

  • Beschädigte Seile/Ketten (Ausschussmerkmale): Drahtseile: Anzahl/Anordnung von Drahtbrüchen, Korrosion, Quetschungen, Durchmesserabnahme nach ISO 4309 und DIN EN 12385; sofort austauschen.

  • Ketten/Anschlagketten: Langung, Risse, Kerben, Verformung; Kriterien nach DIN EN 818 (Güteklasse) und EN 1677 (Beschlagteile); DGUV Regel 109-017 fordert sofortige Aussonderung.

  • Defekte Hakensicherung (Sicherungsfalle fehlt/defekt, Haken verzogen oder mit Rissindikationen): Anforderungen an Haken und Sicherungsfallen nach EN 1677, DIN 15401 (historisch) bzw. den herstellerbezogenen Normen; DGUV Regel 109-017: Betrieb ohne intakte Sicherung unzulässig.

  • Überlastbegrenzer außer Funktion: Pflicht zur Überlasteinrichtung je nach Bauart in EN 14492-2 (fahrerlose/elektrische Hubwerke), EN 13135 (Ausrüstung von Kranen), EN 15011 (Brücken-/Portalkrane); DGUV Vorschrift 52 (Krane): Überlastausrüstung muss wirksam sein.

  • Endschalter funktionslos (Hub-/Fahrwegendabschaltung, Notendlagen): Anforderungen an Endlagen- und Notendschalter nach EN 60204-1/32 und EN 13135; Betrieb ohne wirksame Endabschaltung unzulässig.

  • Mangelhafte Bremsen (unzureichendes Haltemoment, Schlupf, Verzögerung unterschritten): Sicherheitsanforderungen an Bremsen gemäß EN 13135 und EN 14492-2; DGUV Vorschrift 52 verlangt ausreichende Halte- und Betriebsbremswirkung.

  • Elektrische Sicherheitsmängel (z. B. beschädigte Isolierung, freiliegende aktive Teile, fehlender Schutzleiter, unzulässige Brücken von Sicherheitsschaltungen): Verstoß gegen DGUV Vorschrift 3 (Elektro), EN 60204-1/32, VDE 0100/0113; sofortige Außerbetriebnahme.

  • Fehlende/abgelaufene Kennzeichnungen und Prüfplaketten: Tragfähigkeit/Working Load Limit (WLL) nicht erkennbar: Verstoß gegen EN 818/EN 1492/EN 1677 (Anschlagmittel), EN 14492-2 (Hubwerke) und DGUV Regel 109-017.

  • Fällige wiederkehrende Prüfung überschritten: BetrSichV § 14, TRBS 1201; ohne gültigen Prüfstatus kein Betrieb.

Beispiele Mangelgrad B:

  • Redundante Füllstandsanzeige einer Hilfsfunktion defekt; Primäranzeige intakt.

  • Beleuchtung einer Anzeigeeinheit teilweise ausgefallen; Ablesbarkeit noch gegeben.

  • Leichte, nicht fortschreitende Korrosion ohne Überschreitung der Ablegekriterien; kurzfristige Behandlung erforderlich.

  • Normative Grundlage: zulässig nur, wenn Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) eine sichere Übergangsmaßnahme definiert.

Beispiele Mangelgrad C:

  • Lackschäden ohne Korrosionsdurchgriff, fehlende Abdeckung nicht sicherheitsrelevanter Zierleisten, Kosmetik der Bedruckung, sofern Kennwerte vollständig erkennbar bleiben.

Feststellung und Erstbewertung

  • Melder (Bediener, Instandhaltung, Prüfer) identifiziert Mangel, stoppt bei Verdacht auf Sicherheitsrelevanz den Betrieb und meldet umgehend.

  • Vorläufige Einstufung A/B/C anhand der Kriterien; bei Zweifel stets konservativ (A).

Sicherung, Kennzeichnung und Sperrung

  • Außerbetriebnahme bei A (und ggf. B): Hauptschalter sichern; gegen Wiedereinschalten sichern nach EN ISO 14118 (Unerwarteten Anlauf verhindern) und EN 60204-1 (Trenneinrichtung).

  • Physische Absperrung der Gefahrenzone; Anbringen von „Außer Betrieb“-Kennzeichnung (Red-Tag).

  • Bei elektrischen Mängeln: Freischalten gemäß 5 Sicherheitsregeln; Einbindung der VEFK; bei hydraulischen/pneumatischen Systemen Drucklosigkeit herstellen.

Meldung und Dokumentation

  • Digitale Mängelmeldung (Ticket) mit: Anlage/ID, Beschreibung, Fotos/Videos, vermuteter Norm-/Vorschriftenbezug, vorgeschlagener Mangelgrad, Sofortmaßnahmen, Zeitstempel, Melder.

  • Hinterlegung im Prüf-/Anlagenlebenslauf; Aufbewahrung mind. bis zur nächsten Prüfung (BetrSichV § 14, TRBS 1201).

Eskalationskette und Verantwortlichkeiten

  • Mangelgrad A: Sofortige Information an Schicht-/Teamleitung, Instandhaltungsleitung, Sifa, VEFK (bei Elektro), Anlagenverantwortlichen; ggf. Hersteller/Service.

  • Mangelgrad B: Information an Instandhaltung und Anlagenverantwortung innerhalb 2 h; Sifa bei sicherheitsrelevantem Kontext.

  • Mangelgrad C: Meldung im System; Planung über TPM/PM-Prozess.

  • Prüfpflichtige Arbeitsmittel: Einbindung einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203; bei erheblichen Änderungen ggf. außerordentliche Prüfung (BetrSichV § 14).

Technische Bewertung und Maßnahmenplanung

  • Ursachenanalyse (z. B. 5-Why, FMEA light) für A/B.

  • Festlegung der Instandsetzungsmaßnahmen, Ersatzteile und Prüfungen (Funktions- und ggf. Belastungsprobe).

  • Zulässige Übergangsmaßnahmen bei B nur mit schriftlicher Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) und Freigabe der befähigten Person.

Instandsetzung und Prüfung

  • Instandsetzung durch qualifiziertes Personal nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen (z. B. Tausch von Drahtseilen gemäß ISO 4309; Kettenkomponenten gemäß EN 818/1677).

  • Prüfungen: Funktionsprüfung aller Sicherheitsfunktionen (Not-Halt, Endschalter, Überlastschutz, Bremsen) nach EN 60204-1/32, EN 13135.

  • Ggf. Belastungsprobe/Abnahmeprüfung nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-001 (Prüfung von Kranen), insbesondere nach Eingriffen an tragenden Teilen oder Sicherheitsfunktionen.

Formale Freigabe und Wiederinbetriebnahme

  • Schriftliche Freigabe durch eine befähigte Person (TRBS 1203) mit Verweis auf:

  • durchgeführte Maßnahmen und Prüfungen,

  • Konformität mit BetrSichV § 14/TRBS 1201,

  • aktualisierte Kennzeichnungen (z. B. Prüfplakette, WLL-/Typenschild).

Fristen und Service-Level

  • Mangelgrad A: Sperrung sofort; Instandsetzungsbeginn unverzüglich; Freigabe erst nach vollständiger Wiederherstellung und positiver Prüfung.

  • Mangelgrad B: Beseitigung i. d. R. innerhalb 24–72 Stunden; tägliche Neubewertung, solange Übergangsmaßnahmen gelten.

  • Mangelgrad C: Behebung im nächsten Wartungsintervall (max. 4–8 Wochen), sofern keine Verschlechterung eintritt.

Rollen und Kompetenzen

  • Bediener: Meldung, Erstabsicherung, keine Eingriffe an Sicherheitseinrichtungen.

  • Instandhaltung: Diagnose, Reparatur, Prüfvorbereitung.

  • Befähigte Person (TRBS 1203): Bewertung, Prüfplanung, Freigabe.

  • VEFK: Fachliche Verantwortung bei elektrischen Mängeln (DGUV Vorschrift 3).

  • Sifa/Betriebsarzt: Beratung zur Gefährdungsminimierung und arbeitsmedizinischen Belangen.

  • Anlagenverantwortlicher/Betriebsleiter: Ressourcen, Freigaben, Eskalation an Management/Hersteller.

Kennzeichnung und Konfiguration

  • Pflichtkennzeichnungen müssen vollständig, lesbar und gültig sein: CE/Typenschild (EN 14492-2), Tragfähigkeit/WLL (EN 818/EN 1677/EN 1492), Prüftermin/Plakette (BetrSichV § 14, TRBS 1201).

  • Jede Änderung an Sicherheitsfunktionen unterliegt der Änderungslenkung; unautorisierte Brücken/Manipulationen sind No-Go (A) und führen zur sofortigen Sperrung.

Hinweis:

Mit dieser Systematik wird gewährleistet, dass technische und organisatorische Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen, rechtssicher dokumentiert sind und die betrieblichen Risiken transparent, reproduzierbar und wirksam beherrscht werden.

Zweck und Geltungsbereich

Diese SOP definiert den vollständigen Ablauf der täglichen Prüfungen an Produktionsanlagen und Prüfeinrichtungen einschließlich Verhalten bei Schichtbeginn, Schichtwechsel sowie nach Stillstand oder Störung. Sie regelt die Einbindung von Lockout-Tagout (LOTO) und die Signalisierung des Anlagenstatus, legt klare Zuständigkeiten und Meldewege fest und beschreibt den Prozess der Wiederinbetriebnahme und formalen Freigabe. Die SOP dient als verbindliche Arbeitsanweisung, Schulungsgrundlage und Audit-Referenz.

Begriffe und Abkürzungen

  • LOTO: Lockout-Tagout (Verriegeln/Kennzeichnen von Energiequellen)

  • QS: Qualitätssicherung

  • EHS: Environment, Health & Safety (Arbeitssicherheit/Umweltschutz)

  • CMMS: Instandhaltungs-/Ticketsystem

  • Andon: Visuelle/akustische Statussignalisierung

  • Erstmuster-/Anfahrteilprüfung: Freigabe des ersten gefertigten Teils

Rollen und Zuständigkeiten

  • Anlagenbediener/Prüftechniker: Durchführung der täglichen Prüfungen, Checklistenbearbeitung, Erstteilprüfung, Anlagensichtkontrollen, Meldung von Abweichungen.

  • Schichtleitung: Koordination, Entscheidung über Weiterproduktion bei geringfügigen Abweichungen, Eskalation, Freigabe nach Kurzstillstand, Dokumentationsprüfung.

  • Instandhaltung: Störungsdiagnose und -behebung, LOTO-Anwendung, Funktionsprüfung nach Eingriff, technische Freigabe.

  • QS: Prüfmittel- und Prozessfreigaben, Produktfreigabe nach Stillständen, Bewertung von Abweichungen/Nichtkonformitäten.

  • EHS/Sicherheitsfachkraft: Beratung und Audit von LOTO, Freigabe bei sicherheitsrelevanten Eingriffen.

  • Logistik/Planung: Anpassung der Produktionsreihenfolge bei eingeschränkter Verfügbarkeit.

Benötigte Dokumente und Hilfsmittel

  • Checkliste „Tägliche Anlagenprüfung“ (Formblatt TP-01)

  • LOTO-Plan und Energiequellenverzeichnis (LO-Plan-01)

  • Freigabeschein Wiederanlauf (RA-01)

  • Erstmusterprüfprotokoll (EMP-01) und Referenzmuster

  • Prüfmittelübersicht und Kalibrierstatus

  • Andon-/Statusanzeige, HMI-Bedienoberfläche

  • CMMS/Ticket- und Meldesystem

Grundsätze zur Signalisierung

  • Grün: Anlage produktionsbereit, freigegeben.

  • Gelb: Eingeschränkter Betrieb, Beobachtung/temporäre Abweichung mit Genehmigung.

  • Rot: Anlage gesperrt, LOTO aktiv oder Freigabe ausstehend.

  • Die Signalisierung erfolgt sichtbar an der Anlage (Leuchte/Andon), in der HMI und im digitalen Leitstand.

Ablauf bei Schichtbeginn

  • Persönliche Schutzausrüstung prüfen und anlegen.

  • Sichtprüfung der Anlage: Sauberkeit, Unversehrtheit, Abdeckungen/Schutzeinrichtungen, 5S-Konformität.

  • Sicherheits-Check: Not-Halt-Funktion an Testpunkt prüfen, Schutzzäune/Scanner/Interlocks testen gemäß TP-01 (unter Beachtung der sicheren Testmethodik).

  • Medienversorgung: Druckluft, Strom, Vakuum, Kühlmedien, Absaugung; Leckagen ausschließen.

  • Prüfmittel: Vollständigkeit, Kalibrierstatus, Funktionsprobe mit Referenzkörper/-teil.

  • Materialfreigabe: Chargen/Wareneingangsfreigaben kontrollieren, Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

  • Prozess-Setup: Parameter mit freigegebenem Datensatz abgleichen (HMI-Rezeptvergleich, Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Parametern).

  • Erstmuster-/Anfahrteilprüfung: Erstteil herstellen/prüfen, mit EMP-01 dokumentieren; Freigabe durch Bediener und QS (falls vorgeschrieben).

  • Andon/Status: Nach erfolgreichem Abschluss auf „Grün“ setzen; bei Abweichung „Gelb“/„Rot“ gemäß Bewertung.

  • Dokumentation: TP-01 vollständig ausfüllen, Unterschrift Bediener; Schichtleitung prüft und zeichnet gegen.

Hinweis:

Akzeptanzkriterien sind in TP-01 festgelegt; jede Abweichung ist zu dokumentieren und zu bewerten (GO/NO-GO).

Ablauf beim Schichtwechsel

  • Übergabegespräch am Gemba: Status der Anlage, offene Punkte, Qualitätstrends, letzte Störungen, LOTO-Status.

  • Übergabeprotokoll (digital/papierbasiert) mit:

  • Offenen Tickets/CMMS-Nummern, Restarbeiten

  • Letzter Erstteilfreigabezeitpunkt

  • Aktuelle Parameterabweichungen und genehmigte Abweichungen

  • Bestände, Materialchargen, Prüfmittelstatus

Hinweis:

Gemeinsame Kurzprüfung kritischer Sicherheitsfunktionen (stichprobenartig) und Sichtkontrolle. Aktualisierung der Andon-/HMI-Statusanzeige; Verantwortungswechsel dokumentieren (Unterschrift/Badge).

Klassifizierung:

  • Kurzstillstand: ≤10 Minuten, kein Eingriff in Schutzeinrichtungen, keine LOTO-Pflicht.

  • Langer Stillstand: >10 Minuten oder Eingriff in Prozessparameter/Komponenten; LOTO ggf. notwendig.

  • Sicherheitsrelevanter Eingriff: Arbeiten an Energiequellen, Schutzeinrichtungen oder innerhalb des Gefahrenbereichs; LOTO zwingend.

Vorgehen allgemein:

  • Produktion stoppen, Bereich sichern, Andon auf Rot.

  • Ereignis im CMMS melden (Ursache, Zeitpunkt, Produkt, Los, betroffene Station).

  • Instandhaltung und ggf. QS/EHS informieren gemäß Meldeweg.

Kurzstillstand:

  • Sichtprüfung, einfache Rücksetzung gemäß Betriebsanleitung.

  • Funktionstest betroffener Station, Leerhub/Probelauf.

  • Dokumentation im Schichtlog, Schichtleitung gibt wieder frei.

Langer Stillstand/sicherheitsrelevanter Eingriff:

  • LOTO nach LO-Plan-01 anwenden (siehe Kapitel LOTO).

  • Störungsbehebung, Austausch/Justage dokumentieren.

  • Funktions-, Sicherheits- und Qualitätsprüfung nach RA-01:

  • Sicherheitsfunktionen: Not-Halt, Interlocks, Scanner, Lichtgitter

  • Prozessfunktionen: Sensorik/Aktorik, Referenzzyklus, Kalibrier-Check

  • Qualitätsabsicherung: Erstmusterprüfung/erhöhte Stichprobe

Vier-Augen-Freigabe:

Instandhaltung (technisch) + Schichtleitung; QS bindend bei Qualitäts- oder Parameteränderungen; EHS bei sicherheitsrelevanten Eingriffen. Andon auf Grün, RA-01 ablegen.

LOTO-Schritte:

  • Vorbereitung: Energiequellen identifizieren (Strom, Pneumatik, Hydraulik, mechanische Energie, Thermik), LO-Plan-01 konsultieren.

  • Abschalten: Anlage ordnungsgemäß stillsetzen.

  • Verriegeln/kennzeichnen: Personalisierte Schlösser anbringen, Tag mit Name, Bereich, Datum.

  • Restenergie beseitigen: Druck ablassen, Kondensatoren entladen, bewegliche Teile sichern.

  • Nullenergie testen: Try-Out (Startversuch) ohne Wirkung, Messung/Nulldruckkontrolle.

  • Arbeitsfreigabe: Nur nach bestätigtem Nullzustand.

  • Entfernen der LOTO: Bereich prüfen, Schutzsysteme wiederherstellen, Personal räumen, Warnhinweise entfernen, LOTO durch die anbringende Person entfernen.

  • Dokumentation: LOTO-Log ausfüllen; bei Mehrfach-LOTO Sammelschließsystem nutzen; EHS stichprobenartig auditieren.

Meldewege und Eskalation

  • Sicherheitsabweichungen/Beinaheunfälle: Sofort an Schichtleitung und EHS, Andon Rot, Produktion stoppen.

  • Qualitätsabweichungen: An Schichtleitung und QS; Sperrung betroffener Lose, Entscheidung über Sortierung/Containment.

  • Technische Störungen: An Instandhaltung via CMMS; Priorisierung nach Schweregrad und Auswirkung.

  • Eskalationszeiten: Erstreaktion ≤5 Minuten (Schichtleitung), ≤15 Minuten (Instandhaltung); QS innerhalb 30 Minuten bei Qualitätsstopps.

  • Kommunikation: Funkkanal, Leitstand, CMMS-Ticket; Statusupdates alle 30 Minuten bis Freigabe.

Wiederinbetriebnahme und Freigabeprozess

  • Vorprüfung: Sauberkeit, Vollständigkeit, Schutzsysteme geschlossen, Medienversorgung stabil.

  • Funktionsprüfung ohne Produkt: Leerzyklus, Referenztest, Prozessstabilität.

  • Produktive Testläufe: Erstmusterteile in definierter Anzahl; EMP-01 bewerten.

  • Parameterverifikation: Abgleich gegen freigegebenen Datensatz; Änderungen dokumentieren (Change Control).

Formale Freigabe:

  • Technische Freigabe: Instandhaltung

  • Operative Freigabe: Schichtleitung

  • Produktfreigabe: QS (bei qualitätsrelevanten Ereignissen)

  • Sicherheitsfreigabe: EHS (bei sicherheitsrelevanten Eingriffen)

Status setzen:

Andon Grün; RA-01 im System ablegen; Stakeholder informieren.

Dokumentation, Nachweisführung und Aufbewahrung

  • TP-01, EMP-01, RA-01, LOTO-Logs sind tagesaktuell auszufüllen, digital zu archivieren.

  • Aufbewahrung: Mindestens 3 Jahre oder gemäß regulatorischer Vorgaben.

  • Rückverfolgbarkeit: Verknüpfung mit Auftrag/Los, Maschinen-ID, Zeitstempel, Verantwortlichen.

  • Kennzahlen: Checklisten-Compliance, LOTO-Compliance, First-Pass-Yield, Reaktionszeit Instandhaltung, Audit-Feststellungen (geschlossen/offen).

Schulung:

  • Unterweisung neuer Mitarbeitender mit Praxisanteil (LOTO-Demonstration, Sicherheitsfunktionstest, Erstteilprüfung).

  • Rezertifizierung jährlich; Dokumentation in Trainingsmatrix.

  • Lernkontrolle: Theoriequiz, praktische Beobachtung am Arbeitsplatz (Beobachtungsbogen).

Audit:

  • Referenzfragen: Nachweis LOTO-Anwendung, Vollständigkeit TP-01/RA-01, Parameterfreigabe, Andon-Statuskonsistenz.

  • Evidenzen: Ausgefüllte Formblätter, CMMS-Historie, Freigaben, Kalibrierzertifikate, Schulungsnachweise.

  • Layered Process Audits wöchentlich; Abweichungen mit terminiertem Maßnahmenplan.

Abweichungsmanagement und kontinuierliche Verbesserung

  • Abweichungen werden im CAPA-Prozess erfasst, Ursachenanalyse (z. B. 5-Why/Fishbone), Wirksamkeitsprüfung.

  • Lessons Learned und Änderungen fließen kontrolliert in diese SOP ein (Versionierung, Schulungs-Trigger).

  • Gemba-Feedback der Bediener wird quartalsweise ausgewertet; Maßnahmen priorisiert.

Hinweis:

Diese SOP ist erst gültig in ihrer freigegebenen Version. Jede Person ist verpflichtet, Abweichungen zu melden und die beschriebenen Sicherheits- und Qualitätsstandards strikt einzuhalten.