Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Krananlagen: Normenüberblick für den Einkauf

Facility Management: Krananlagen » Krananlagen » Planung & Beschaffung » Normenüberblick für den Einkauf

Krananlagen: Normenüberblick für den Einkauf

Normenüberblick für den Einkauf

Krananlagen zählen zu den sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln mit hohen Gefährdungspotenzialen. Eine normkonforme Auslegung, Abnahme und Nutzung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern entscheidend für Betriebssicherheit, Haftungsvermeidung und Wirtschaftlichkeit. Für die Beschaffung sind EU-Maschinenrecht (2006/42/EG bzw. künftig (EU) 2023/1230), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und CE-Kennzeichnungspflichten grundlegend. Im Betrieb steuern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit TRBS – insbesondere TRBS 1201 zu Prüfungen – sowie DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8) den sicheren Einsatz. Produkt- und Sicherheitsnormen wie EN 15011, EN 13001, EN ISO 13849, EN IEC 60204-32, ISO 9927 und ISO 4309 bilden den Stand der Technik für Auslegung, Sicherheitsfunktionen, elektrische Ausrüstung und Prüfungen. Ihre frühzeitige und vollständige Berücksichtigung im Einkauf ist Voraussetzung für rechtssichere Abnahme, ordnungsgemäßen Betrieb und wirtschaftliche Instandhaltung.

Der Rechtsrahmen für betriebliche Krananlagen im Facility Management (FM) baut in Europa mehrstufig auf:

  • Primär: EU-Produktrecht für das „Bereitstellen auf dem Markt“ (Maschinenrecht inkl. CE-Kennzeichnung).

  • National: Produktsicherheitsrecht (ProdSG) als Durchführungsrahmen, Marktüberwachung, Sanktionen; ergänzend landesspezifische Verwaltungspraxis.

  • Arbeitsschutzrecht für den Betrieb: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Technischen Regeln (TRBS) sowie das autonom gesetzte Berufsgenossenschaftsrecht (DGUV-Vorschriften, -Regeln und -Informationen).

  • Technische Normen: Harmonisierte EN/ISO-Normen als Stand der Technik und Konformitätsvermutung, ohne Gesetzesrang, aber rechtlich hoch wirksam.

  • Die praktische Konsequenz: Der Einkauf muss die produktrechtliche Konformität beim Lieferanten absichern; der Betreiber muss die arbeitsschutzrechtliche Nutzung, Prüfungen und Instandhaltung gewährleisten. Beide Sphären greifen ineinander.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt seit Jahren das Inverkehrbringen von Maschinen. Sie wird von der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) abgelöst. Kernpunkte:

  • Rechtsform und Zeitplan

  • MRL 2006/42/EG bleibt bis zum Anwendungsbeginn der MVO maßgeblich.

  • Die MVO ist seit Veröffentlichung in Kraft, gilt jedoch in den meisten Bestimmungen ab 14. Januar 2027. Übergangsregelungen stellen sicher, dass nach MRL konforme Maschinen weiter in Verkehr gebracht werden können, solange die Übergangsfristen eingehalten sind.

  • Bestimmte organisatorische Regelungen (z. B. Benennung notifizierter Stellen) greifen früher, um den Übergang vorzubereiten.

Kontinuitäten:

  • Grundstruktur bleibt erhalten: grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (EHSR), Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation.

  • „Unvollständige Maschinen“ (partly completed machinery) bleiben als besondere Kategorie mit Einbauerklärung und Montageanleitung bestehen.

Wesentliche Änderungen/Neuerungen (Auswahl):

  • Digitales: Digitale Betriebsanleitungen und digitale EU-Konformitätserklärungen sind zulässig; Papier ist auf Verlangen bereitzustellen. Software als Sicherheitskomponente wird ausdrücklich erfasst.

  • Cybersecurity: Sicherheits- und Manipulationsschutz von sicherheitsrelevanten Steuerungen, inkl. sichere Updates, Schutz vor unbefugten Eingriffen; IT-Risiken, die Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen können, sind in der Risikobeurteilung zu berücksichtigen.

  • Hochrisiko-Maschinen: Der Katalog der Maschinen mit verpflichtender Drittstellenbeteiligung (EU-Baumusterprüfung/Qualitätssicherung) wird neu geordnet. Maschinen zum Heben von Personen bzw. Personen und Gütern fallen weiterhin in diese Gruppe; für stationäre Industriekrane ohne Personenbeförderung verbleibt regelmäßig die eigenverantwortliche Konformitätsbewertung, sofern keine Hochrisikomerkmale greifen.

  • Künstliche Intelligenz/Autonomie: Anforderungen an lernende/selbsttätig entscheidende Steuerungen (sofern sicherheitsrelevant) werden adressiert; Validierung und Kontrolle bleiben beim Hersteller.

  • Ergonomie und Mensch-Maschine-Interaktion: Präzisierungen zur Benutzerinformation, Bedienerergonomie und Fehlervermeidbarkeit.

  • Terminologie und Struktur: Die EHSR wandern aus Anhang I der MRL in den einschlägigen Anhang der MVO (inhaltlich fortentwickelt); die Systematik bleibt Herstellern vertraut.

Harmonisierung mit anderen Rechtsakten:

  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU ist in der Regel zusätzlich relevant (Störaussendung/-festigkeit).

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU findet auf Maschinen hinsichtlich Sicherheitsaspekten grundsätzlich keine Anwendung, da diese durch Maschinenrecht abgedeckt sind; elektrische Ausrüstung wird aber über harmonisierte Maschinennormen (z. B. EN IEC 60204-32) adressiert.

EHSR-Schwerpunkte für Krananlagen:

  • Mechanische Gefährdungen (fallende/pendelnde Lasten, Quetschen, Scheren).

  • Standsicherheit und Festigkeit (Tragwerk, Hubwerke, Anschlagpunkte).

  • Elektrische/EMV-Gefährdungen, Not-Halt, Endlagen, Überlastbegrenzung.

  • Steuerungssicherheit (Performance Level/SIL nach harmonisierten Normen).

  • Spezielle Anforderungen, wenn Personen gehoben werden (in FM in der Regel ausgeschlossen; sonst zusätzliche Maßnahmen).

  • Umweltbedingungen und Fehlanwendungen (Wind, Temperatur, Korrosion).

  • Informationspflichten (Kennzeichnung, Betriebs-/Wartungsanleitung, Restgefahren).

Hersteller/Bevollmächtigter:

  • Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung (EN ISO 12100 als Leitnorm).

  • Anwendung harmonisierter Normen (Konformitätsvermutung).

  • Erstellung Technischer Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, PL-Nachweise, EMV, Prüfprotokolle).

  • EU-Konformitätserklärung mit Referenz auf MRL bzw. MVO und relevante Normen; Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt (Typenschild mit Herstellerangaben, Baujahr, Seriennummer).

Importeur/Distributor:

  • Prüfpflichten zur formalen Konformität (CE, Unterlagen, Sprache der Anleitungen), Rückverfolgbarkeit, Korrekturmaßnahmen/Recall im Fall von Mängeln.

Integrator/Endmontage:

  • Wer eine Gesamtheit von Maschinen bildet (z. B. Kran mit automatisierten Handlingsachsen), wird zum Hersteller der Gesamtheit und trägt die Konformität der Gesamtanlage.

Wesentliche Veränderung:

  • Wird eine Maschine wesentlich verändert, gilt die veränderte Maschine als neu in Verkehr gebracht; es ist eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich. Maßstab ist das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ im Rahmen des ProdSG (Stand beachten). Betreiber sollten Umbauten deshalb konzept- und nachweisgeführt planen.

Das Produktsicherheitsgesetz setzt das europäische Binnenmarktkonzept national um und regelt:

  • Begriffe „Bereitstellung auf dem Markt“, „Inverkehrbringen“, „Hersteller/Importeur/Händler“, Pflichten der Wirtschaftsakteure.

  • Marktüberwachung, Befugnisse der Behörden, Informations- und Mitwirkungspflichten, Maßnahmen bis hin zu Verkaufsverboten und Rückrufen.

  • Sanktionen bei Verstößen (Bußgelder, Straftatbestände).

Besondere nationale Ausprägungen:

  • Sprachvorgabe: Betriebsanleitung und sicherheitsrelevante Informationen in deutscher Sprache.

  • Wesentliche Veränderung (s. o.) als zentrales Kriterium für Umbauten.

  • Für den Einkauf bedeutet das: Nur Produkte mit ordnungsgemäßer CE-Kennzeichnung und vollständiger Konformitätsdokumentation beschaffen; für Betreiber: Umbauten frühzeitig rechtlich prüfen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS

Die BetrSichV regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (inkl. Krananlagen) durch Arbeitgeber. Sie ist die zentrale Grundlage für den sicheren Betrieb im FM.

Grundpflichten (Auszug):

  • Gefährdungsbeurteilung (§ 3): Ermittlung von Gefährdungen aus Bauart, Betriebsweise, Einsatzumgebung; Ableitung Schutzmaßnahmen, Prüfkonzept, Qualifikationserfordernisse.

  • Unterweisung und Beauftragung (§§ 4, 12): Nur geeignete, unterwiesene und beauftragte Personen dürfen Krane bedienen.

  • Dokumentation: Prüfaufzeichnungen, Betriebsanleitungen, Instandhaltungsnachweise; Prüfbuchführung für Krane bewährt und von Regeln empfohlen.

  • Prüfungen (§ 14 ff.): Vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrend sind Prüfungen durch „zur Prüfung befähigte Personen“ durchzuführen; Fristen und Umfang risikobasiert festzulegen, Herstellerangaben zu berücksichtigen; nach Montageortwechsel oder wesentlichen Änderungen ist erneut zu prüfen.

TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit):

  • TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung – Methodik zur Ermittlung von Prüfintervallen und Maßnahmen.

  • TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – definiert Anlässe, Art und Umfang der Prüfungen; für Krananlagen typischerweise Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfungen einschließlich Validierung von Sicherheitsfunktionen, Dokumentationsprüfung und Kennzeichnungscheck.

  • TRBS 1203: Befähigte Personen – Anforderungen an Qualifikation, Erfahrung und Tätigkeitsnähe der prüfenden Personen.

  • Weitere relevante TRBS je nach Umfeld (z. B. TRBS 2121 Arbeiten in der Höhe, TRBS 1115 Umbauten); sie konkretisieren die BetrSichV und genießen Vermutungswirkung bei Einhaltung.

Praktische Umsetzung für Krane:

  • Erstprüfung: Nach Errichtung/Installation Prüfung der sicheren Montage, Funktions- und Belastungsprobe entsprechend Hersteller/DGUV/TRBS; Abgleich mit CE-Dokumentation.

  • Wiederkehrende Prüfungen: Intervalle typischerweise jährlich für Hauptprüfung; bei intensiver Nutzung, rauen Umgebungen oder sicherheitskritischen Komponenten (z. B. Drahtseile/Ketten) ggf. kürzer, ergänzt um Zwischen-/Sichtprüfungen durch befähigte Personen. Herstellerangaben, ISO 9927 und ISO 4309 liefern Tiefe für Prüfpläne.

  • Prüfbuch: Lückenlose Nachweisführung (Prüfberichte, Feststellungen, Mängelbeseitigungen, Fristen).

DGUV-Vorschriften, -Regeln und -Informationen

Das autonome Satzungsrecht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert den Stand der Technik für Prävention und wird von Aufsichtsbehörden als anerkannte Regelwerke herangezogen. Für Krananlagen sind insbesondere relevant:

DGUV Vorschrift 52 „Krane“ (ehem. BGV D6):

  • Pflichten des Unternehmers/Betreibers: Auswahl und Unterweisung der Kranführer, sichere Betriebsorganisation, regelmäßige Prüfungen und Instandhaltung.

  • Prüfanforderungen: In der Praxis mindestens jährliche Prüfung durch Sachkundige; zusätzlich anlassbezogene Prüfungen nach besonderen Ereignissen, Umbauten, Unfällen. Die BetrSichV erlaubt risikobasierte Abweichungen, sofern durch Gefährdungsbeurteilung und Herstellervorgaben gedeckt.

  • Betrieb: Betriebsanweisungen, Sichtkontrollen vor Arbeitsbeginn, Lastdiagramme/Belastungsgrenzen beachten, Verbot unsachgemäßer Personenbeförderung.

DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 „Betreiben von Krananlagen“:

  • Detaillierte Auslegung betrieblicher Schutzmaßnahmen: Verkehrswege, Gefahrenbereiche, Signaleinrichtungen, Anschlag- und Lastführung, Organisation des Betriebes (Weisungsbefugnisse, Kommunikationsregeln).

  • Hinweise zur Auswahl geeigneter Lastaufnahmemittel, Prüfintervalle und Kennzeichnung.

  • Praxisleitfäden für Gefahrenbeurteilung, z. B. bei Mehrkranbetrieb, Funksteuerungen, Außenanlagen (Wind).

DGUV Informationen und Grundsätze (Auswahl):

  • DGUV Information 209-013 „Sicheres Anschlagen von Lasten“ – Schulungs- und Praxisleitfaden.

  • DGUV Grundsatz 309-003 „Ausbildung und Beauftragung der Kranführer“ – Qualifikationsrahmen für Kranführer.

  • Weitere Schriften je nach Spezialfall (z. B. magnetische/vakuumgestützte Lastaufnahmemittel, Explosionsschutz).

Diese DGUV-Regelwerke sind keine Gesetze, ihr Befolgen erfüllt aber regelmäßig die Anforderungen der BetrSichV. Abweichungen sind möglich, müssen aber gleichwertige Sicherheit nachweisen (Stand der Technik/Stand der Wissenschaft).

Beschaffung:

  • Lieferant muss MRL/MVO-konforme Maschine liefern, mit CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, technischen Nachweisen (z. B. EN 13001-Berechnungen, EN ISO 13849-PL-Nachweis, EN IEC 60204-32-Prüfprotokolle, EMV-Nachweis).

  • Importeur/Betreiber im Einkauf prüfen Vollständigkeit und Sprache der Dokumente; Anforderungen sind vertraglich festzuhalten (Lieferantennachweispaket).

Abnahme/Erstinbetriebnahme:

  • Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht: Prüfung nach BetrSichV/TRBS 1201 durch befähigte Person inkl. Belastungsprobe, Sicherheitsfunktions-Check, EMV-Grundprüfung nach Herstellerangaben, Dokumentations- und Kennzeichnungsprüfung. Prüfbuch anlegen.

  • Schnittstelle Produktrecht/Arbeitsschutz: Keine Abnahme ohne vollständige CE-Dokumentation; CE ersetzt nicht die betriebliche Prüfung.

Betrieb:

  • Organisation nach DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und Vorschrift 52; Unterweisung, Beauftragung, Betriebsanweisungen.

  • Wiederkehrende Prüfungen, Seil-/Kettenmanagement nach ISO 4309/EN 818/EN 1677, Instandhaltung nach Hersteller/ISO 9927; Dokumentation im Prüfbuch/CAFM.

Änderungen/Retrofits:

  • Bewertung „wesentliche Veränderung“ nach ProdSG-Leitlinien; bei sicherheitsrelevanten Steuerungsänderungen, Tragwerksmodifikationen etc. ggf. neue Konformitätsbewertung erforderlich.

  • Nach jeder relevanten Änderung: anlassbezogene Prüfung nach TRBS 1201.

Normenüberblick für Krananlagen (Produkt- und Sicherheitsnormen)

Dieser Überblick ordnet die für stationäre Krananlagen relevanten Produkt- und Sicherheitsnormen systematisch und praxisorientiert. Er dient Beschaffung, Konstruktion, Abnahme und Betrieb als Referenzrahmen für die CE-Konformität (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) und für den sicheren Betrieb nach BetrSichV/TRBS und DGUV. Harmonisierte europäische Normen vermitteln Konformitätsvermutung; ihre korrekte Anwendung strukturiert die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, die Dokumentation und die Prüfplanung. Wo nicht harmonisiert, gelten sie als „Anerkannte Regeln der Technik“ und sind dennoch maßgeblich.

Konstruktions- und Klassifizierungsnormen

  • EN 15011 – Brücken- und Portalkrane
    - Kurzprofil: Produktsicherheitsnorm für Auslegung, Konstruktion, Prüfung und Information für die Benutzung von Brücken- und Portalkranen. Regelt u. a. sicherheitsbezogene Konstruktionsprinzipien, Einrichtungen (Endschalter, Überlastbegrenzung), Prüfungen (z. B. statische/dynamische Abnahme) und Dokumentationsanforderungen.
    - Anwendung: Zentrale Produktnorm für die Mehrheit stationärer Hallenkrane. Verweist auf EN 13001 (Nachweise), EN 13135 (Ausrüstung) und EN IEC 60204-32 (Elektrik).
    - Nachweise: Typenschildangaben, Lastkollektiv/Klassifizierung, Prüfprotokolle (Belastungsprobe), Betriebs- und Wartungsanleitung.

  • EN 13001-Reihe – Kranbaugrundlagen und Nachweisführung
    - Kurzprofil: Modulare Reihe zur Auslegung von Kranen. Sie umfasst Grundsätze der Konstruktion und Risikobeurteilung (Teil 1), Lastannahmen/Lastfälle und Kombinationsregeln (Teil 2) sowie Grenzzustands- und Festigkeitsnachweise für Baugruppen/Mechanismen (Teile 3-x, z. B. Tragstruktur, Räder/Laufräder, Seiltriebe). Ziel ist eine konsistente, probabilistische Nachweisführung für die Designlebensdauer.
    - Anwendung: Querschnittsnorm für Herstellerberechnungen; zwingende Referenz in Ausschreibungen (Duty Class, Design Working Period).
    - Nachweise: Berechnungsberichte (Spannungen/Nachweise in Grenzzuständen), Lebensdauer- und Ermüdungsnachweise, Annahmen zu Einsatzprofilen.

  • ISO 4301 – Klassifizierung von Kranen und Mechanismen
    - Kurzprofil: Definiert Beanspruchungsgruppen/Duty Classes (z. B. M1–M8) aus Lastkollektiven, Einsatzhäufigkeit und Spektrum der Lasten. Dient der Zuordnung von Krantyp und Mechanismen (Hubwerk, Katzfahrt, Kranfahrt) zu Beanspruchungsklassen.
    - Anwendung: Basis für Spezifikation, Bemessung und Instandhaltungsstrategie. Häufig ergänzend zur EN 13001 genutzt.
    - Nachweise: Klassenzuordnung je Mechanismus in der technischen Dokumentation und im Typenschild (wo gefordert).

  • ISO 8686 (ggf. EN-Übernahmen) – Lastannahmen und Kombinationsregeln
    - Kurzprofil: Legt allgemeine Lastarten (Eigengewicht, Nutzlast, Wind, Trägheitslasten, Kollisionen) und dynamische Faktoren fest und wie sie für die Bemessung zu kombinieren sind.
    - Anwendung: Besonders bei internationalen Projekten/Altanlagen; in Europa oft durch EN 13001-2 substituiert, aber inhaltlich verwandt.
    - Nachweise: Lastannahmekatalog und Kombinationsmatrix als Bestandteil der Konstruktionsdokumentation.

Hinweis:

Für Spezialkrane existieren weitere Produktnormen; im FM-Kontext deckt EN 15011 die gängigen Brücken-/Portal-Anwendungen ab.

Ausrüstung, Steuerung und Elektrik

  • EN 13135 – Anforderungen an die Ausrüstung von Kranen
    - Kurzprofil: Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen an Ausrüstungsteile (z. B. Haken, Seil-/Kettentriebe, Bremsen, Endanschläge, Puffer, Überlast- und Grenzschalter, Fahrkollisionsschutz). Behandelt auch Kennzeichnung und Dokumentation.
    - Anwendung: Ergänzt Produktnormen; maßgeblich für Auswahl, Auslegung und Nachweis von Ausrüstungen und ihre Integration in das Gesamtsystem.
    - Nachweise: Konformitätsangaben der Ausrüstungen, Prüfprotokolle, Kennzeichnungsnachweise.(Belastungsprobe), Betriebs- und Wartungsanleitung.

  • EN 13557 – Steuerstände und Bedienungseinrichtungen von Kranen
    - Kurzprofil: Anforderungen an Gestaltung, Ergonomie und Sicherheit von Steuerständen, Kabinen, Hängetastern und Funksteuerungen sowie an Bedienlogik (z. B. Zwangsbedienung, Prioritäten).
    - Anwendung: Gestaltung sicherer Bedienkonzepte, Reduktion von Fehlbedienung, Festlegung von Schutzmaßnahmen (z. B. Totmannschalter).
    - Nachweise: Spezifikation/Zeichnungen der Bedienstände, Prüf- und Abnahmeberichte (Funktion/Ergonomie).

  • EN IEC 60204-32 – Elektrische Ausrüstung von Hebezeugen
    - Kurzprofil: Spezifischer Teil der Reihe „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung“ für Hebezeuge und Krane. Behandelt elektrische Schutzmaßnahmen (Schutz gegen elektrischen Schlag), Steuerstromkreise, Not-Halt, Potentialausgleich/Erdung, Schutzarten/IP, Verdrahtung, Prüfungen (z. B. Isolations- und Schutzleiterprüfung) und Dokumentationsanforderungen (Schaltpläne).
    - Anwendung: Maßgebend für Planung, Bau, Prüfung und Dokumentation der elektrischen Ausrüstung von Krananlagen.
    - Nachweise: Prüfprotokolle nach Inbetriebnahme (Schutzleiter-, Isolations-, Funktionsprüfungen), Stromlauf- und Klemmenpläne, Stücklisten.

  • EMV-Normen – EN 61000-6-2/-6-4 (industrielle Umgebung)
    - Kurzprofil: Generische Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit in Industriebereichen: Störfestigkeit (EN 61000-6-2) und Störaussendung (EN 61000-6-4). Verweisen auf Grundnormen (Immunität gegen ESD, Burst/Surge, leitungsgeführte Störungen; Emissionsgrenzwerte).
    - Anwendung: Nachweis der EMV-Konformität im CE-Verfahren; Planung von Schirmung, Erdung, Trennung, Filterung und leitungsführungsspezifischen Maßnahmen in der Anlage.
    - Nachweise: EMV-Prüfberichte auf Komponenten-/Systemebene, EMV-Konzeptbeschreibung, ggf. Abweichungsbegründungen/technische Aktennotizen.

Ergänzende Hinweise:

Für Steuerungen können zusätzlich EN 12077-1/-2 (Sicherheitsanforderungen an Steuerungen und Begrenzungseinrichtungen) herangezogen werden; sie sind mit EN 13135/EN 60204-32 abzustimmen.

Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen

  • EN ISO 13849-1/-2 – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen (SRP/CS)
    - Kurzprofil: Teil 1 regelt Entwurf und Validierung von Sicherheitsfunktionen mit Performance Level (PL a–e) inklusive MTTFd-, DC- und CCF-Bewertung; Teil 2 beschreibt Validierung/Verifikation.
    - Anwendung: Bestimmung des erforderlichen Performance Levels (PLr) aus dem Risiko, Auslegung der Sicherheitskette (Sensorik – Logik – Aktorik), Wahl von Architektur (Kategorie B, 1–4) und Diagnosemaßnahmen.
    - Nachweise: Sicherheitsfunktionsliste, PL-Berechnungen (z. B. mit SISTEMA), Schaltpläne der Sicherheitskette, Validierungsprotokolle (z. B. Endlagen, Überlast, Not-Halt).

  • EN ISO 13857 – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen
    - Kurzprofil: Mindestabstände/Öffnungsweiten zum Schutz gegen Zugriff/Quetschen/Scheren, differenziert nach Körpermaßen von Erwachsenen/Kindern und nach Erreichrichtung.
    - Anwendung: Auslegung von Schutzzonen an Kranbahnen, Kabinen, Wartungszugängen, bewegten Teilen; relevant für Geländer, Verkleidungen und Schutzhauben.
    - Nachweise: Maßzeichnungen/Abstandsprüfungen, ggf. Messprotokolle.

  • EN ISO 14120 – Allgemeine Anforderungen an Schutzvorrichtungen
    - Kurzprofil: Konstruktions- und Festigkeitsanforderungen an feste/movile Schutzeinrichtungen (z. B. Abdeckungen von Antrieben, Zahnradtrieben), Montage, Kennzeichnung und Information für die Benutzung.
    - Anwendung: Auswahl und Gestaltung von Schutzverkleidungen an Hubwerken, Antrieben, Seil-/Kettenbereichen.
    - Nachweise: Festigkeits-/Befestigungsnachweise, Werkstoffangaben, Montageanweisungen.

  • EN ISO 14119 – Verriegelungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen
    - Kurzprofil: Auswahl und Integration von Verriegelungsgeräten; behandelt Fehlersicherheit, Manipulationsvermeidung (z. B. Kodierung), Betriebsartenwahl.
    - Anwendung: Wartungsklappen, Zugangstüren zu Kranbahnen, Wartungsbühnen; sichere Freigabekonzepte (z. B. Zustimmtaster, Betriebsartenwahlschalter).
    - Nachweise: Sicherheitskinematiken, Wiring, PL/SIL-Zuordnung der Verriegelungen, Testprotokolle.

Hinweis:

Für SIL-basierte Ansätze ist EN 62061 eine Alternative; im Kranbereich ist PL nach EN ISO 13849 verbreitet.

Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen

  • EN 14492-1 – Kraftbetriebene Winden
    - Kurzprofil: Sicherheitsanforderungen, Auslegung, Prüfungen und Kennzeichnung kraftbetriebener Winden (z. B. Zugwinden, Positionierwinden).
    - Anwendung: Eigenständige Winden oder Winden als Teil des Krans (z. B. Katzpositionierung); Abgrenzung zum Hubwerk beachten.
    - Nachweise: Typprüfung/Prüfprotokolle, Kennzeichnung (Trag-/Zugfähigkeit, Seiltyp), Betriebsanleitung.

  • EN 14492-2 – Kraftbetriebene Hubwerke für Krane
    - Kurzprofil: Anforderungen an Seil- und Kettenhubwerke, inklusive Bremsen, Endlagen, Überlastschutz, Trommel-/Kettenradgestaltung, Seil-/Kettenführung, Notablass (wo relevant) und Prüfungen.
    - Anwendung: Zentrale Norm für das am Kran eingesetzte Hubwerk.
    - Nachweise: Werkprüfzeugnisse, Belastungsproben, Einstellwerte (Endlagen/Überlast), Wartungsvorgaben.

  • EN 13157 – Handbetriebene Hebezeuge und Winden
    - Kurzprofil: Sicherheit und Auslegung von handbetriebenen Hebezeugen (z. B. Handkettenzüge, Ratschenzüge) und Winden.
    - Anwendung: Ergänzende Handhabungsgeräte im FM, oft temporär; Prüf- und Kennzeichnungspflichten sind gleichwohl strikt.
    - Nachweise: Konformitätsangaben, Kennzeichnung und Prüfbescheinigungen, Betriebsanweisungen.

Anschlagmittel und Drahtseile

  • EN 13155 – Lose Lastaufnahmeeinrichtungen
    - Kurzprofil: Sicherheitsanforderungen an nicht-feste Lastaufnahmemittel wie Traversen, Greifer, C-Haken, Magnet-/Vakuumheber (inkl. Sicherheitsfaktoren, Verriegelungen, Energieausfallverhalten).
    - Anwendung: Planung und sicherer Einsatz von Lastaufnahmemitteln im Zusammenspiel mit dem Kran.
    - Nachweise: CE-Konformität, spezifische Prüfungen (u. a. Funktions-/Haltekraft), Kennzeichnung (WLL, Eigengewicht, Schwerpunkt), Betriebsanleitung.

  • EN 12385 (Reihe) – Drahtseile
    - Kurzprofil: Spezifikationen für Stahldrahtseile (Begriffe, Klassifizierung, Konstruktion, Prüfungen, Abnahme/Abnahmebescheinigungen).
    - Anwendung: Auswahl geeigneter Kranseile, Anforderungen an Herstellung und Qualität.
    - Nachweise: Abnahmeprüfzeugnisse (z. B. EN 10204 3.1), Seilzertifikate mit Bruchkraft und Konstruktion, Herstellerangaben zur Montage.

  • EN 13411 (Reihe) – Endverbindungen für Stahldrahtseile
    - Kurzprofil: Anforderungen und Prüfungen für Kauschen, Pressklemmen, Seilklemmen, Keilschlösser etc.
    - Anwendung: Sichere Endbefestigung am Hubwerk/Lasthaken; Vermeidung von Schlupf und Fehlmontagen.
    - Nachweise: Konformität der Endverbindungen, Montageanweisungen, Prüfprotokolle.

  • EN 13414 – Drahtseilgehänge
    - Kurzprofil: Anforderungen an die Konfektionierung von Drahtseilgehängen (einschenklig/mehrschenklig), Kennzeichnung, Sicherheitsfaktoren und Prüfungen. Hinweis: Teile der Reihe wurden in jüngeren Ausgaben überarbeitet; aktuelle Fassung beachten.
    - Anwendung: Anschlagmittelpark im Betrieb.
    - Nachweise: Fertigungs- und Abnahmebescheinigungen, Kennzeichnung (WLL, Neigungsbereich), Begleitdokumente.

  • ISO 4309 – Aussonderungskriterien für Kranseile
    - Kurzprofil: Inspektion, Pflege, Schmierung und Aussonderungskriterien (z. B. Drahtbrüche, Verschleiß, Korrosion, Längenänderung, Vogelkrallen) für Kranseile.
    - Anwendung: Grundlage für regelmäßige Seilprüfungen und den Austauschzeitpunkt; Ergänzung zu Herstellerangaben.
    - Nachweise: Prüfprotokolle mit Verschleißmaßen/Drahtbruchzählungen, dokumentierte Aussonderungsentscheidungen.

  • EN 818 (Reihe) – Rundstahlketten für Anschlagketten
    - Kurzprofil: Güteklassen (z. B. Grad 8/10/12), Maße, mechanische Eigenschaften, Prüfungen und Kennzeichnung von Ketten für Anschlagmittel.
    - Anwendung: Auswahl und Betrieb von Kettengehängen.
    - Nachweise: Zertifikate, Kennzeichnung mit Tragfähigkeit und Güteklasse, Prüf- und Wartungsunterlagen.

  • EN 1677 (Reihe) – Komponenten für Anschlagketten
    - Kurzprofil: Haken, Verkürzungsklauen, Verbindungs- und Endglieder; Anforderungen an Festigkeit, Bruchdehnung, Sicherheit.
    - Anwendung: Konfiguration kompletter Kettengehänge.
    - Nachweise: Konformitäts- und Prüfbescheinigungen, eindeutige Kennzeichnung.

  • EN 1492-1/-2 – Textilanschlagmittel
    - Kurzprofil: Anforderungen an Hebebänder (Teil 1) und Rundschlingen (Teil 2) aus Chemiefasern (Kennfarben, Tragfähigkeiten, Sicherheitsfaktoren, Prüfungen).
    - Anwendung: Leichtere, empfindliche Lasten; beachtet werden müssen Schnitt-/Hitze-/Chemikalienbeständigkeit.
    - Nachweise: Etikett/Tragfähigkeitsangaben, Herstellerhinweise zu Einsatzgrenzen, Prüf- und Sichtkontrollpläne.

Praxisrelevanz:

Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind eigenständige Arbeitsmittel mit separater Prüfung/Kennzeichnung. Ihre Normkonformität ist beim Einkauf und in den betrieblichen Prüfplänen (z. B. Sichtprüfung vor Einsatz, periodische Sachkundeprüfung) zu berücksichtigen.

Anschlagmittel und Drahtseile

  • ISO 9927 – Inspektionsanforderungen für Krane
    - Kurzprofil: Systematik, Arten und Umfänge von Kraninspektionen (z. B. häufige/regelmäßige/zeitweilige Prüfungen), qualifikationsbezogene Anforderungen, Prüfumfänge für mechanische, strukturelle und elektrische Komponenten sowie Dokumentation.
    - Anwendung: Basis für die FM-Prüfplanung in Ergänzung zu BetrSichV/TRBS 1201 und Herstellerangaben. Dient der risikoorientierten Festlegung von Intervallen (z. B. jährliche Hauptprüfung, häufigere Sicht-/Funktionsprüfungen).
    - Nachweise: Prüfpläne, Checklisten, Protokolle und Mängelverfolgung im Prüfbuch/CAFM.

  • ISO 12482 – Zustandsüberwachung (Condition Monitoring) von Kranen
    - Kurzprofil: Verfahren zur Überwachung der kumulierten Beanspruchung (z. B. Lastkollektive, Hubspiele, Lastspektrum) und zur Abschätzung der Restlebensdauer (Design Working Period). Beschreibt Sensorik, Zähllogik und Datenverarbeitung.
    - Anwendung: Grundlage für zustandsbasierte Instandhaltung und vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), besonders bei hochbeanspruchten Prozesskranen oder bei FM-Flotten mit hoher Auslastung.
    - Nachweise: Parametrierprotokolle, Datenberichte, Grenzwert- und Alarmkonzepte, Ableitung von Instandhaltungsmaßnahmen.

Anwendungshinweise für Einkauf, Abnahme und Betrieb

  • Konsistenz sicherstellen: Produktnorm (z. B. EN 15011) und Querschnittsnormen (EN 13001, EN 13135, EN IEC 60204-32, EN ISO 13849) müssen konsistent angewendet und in der Risikobeurteilung EN ISO 12100 dokumentiert werden.

  • Spezifizieren statt interpretieren: In Ausschreibungen konkrete Normausgaben und Zielwerte nennen (z. B. Duty Class nach ISO 4301/EN 13001, PLr je Sicherheitsfunktion, EMV-Umgebungsklasse, Korrosivitätskategorie nach ISO 12944 für Beschichtungen – letzteres im Zusammenspiel mit konstruktivem Korrosionsschutz).

  • Nachweispaket einfordern: Berechnungen (EN 13001), Sicherheitsnachweise (EN ISO 13849), elektrische Prüfprotokolle (EN 60204-32), EMV-Nachweise (EN 61000-6-2/-6-4), Ausrüstungsnachweise (EN 13135), Hubwerksnachweise (EN 14492-2), Anschlagmittel-/Seilzertifikate (EN/ISO-Reihen) und Inspektionskonzepte (ISO 9927/ISO 4309) gehören in die technische Akte.

  • Abnahme pragmatisch verankern: Funktions- und Belastungsprüfungen an EN 15011/EN 14492 ausrichten; Sicherheitsfunktionen gemäß Validierungsplan nach EN ISO 13849-2 prüfen; Dokumentationscheck gegen Normenliste durchführen.

  • Betrieb normgeführt organisieren: Prüf- und Wartungsintervalle auf ISO 9927/ISO 4309 und Herstellerangaben stützen; Zustandsüberwachung nach ISO 12482 nutzen, um Lebensdauer und Ersatzinvestitionen planbar zu machen; Schulung/Unterweisung nach DGUV-Grundsätzen ergänzen.

Normenstand und Aktualität

Normen werden fortlaufend überarbeitet; maßgeblich ist die im Amtsblatt der EU gelistete harmonisierte Fassung für die Konformitätsvermutung. In Verträgen sollte daher eine „Standklausel“ (z. B. „gültige, im Zeitpunkt der Angebotsabgabe harmonisierte Ausgaben“) sowie ein Mechanismus für Änderungen enthalten sein. Bei internationalen Lieferketten ist sicherzustellen, dass Normenäquivalenz (EN/ISO/IEC) und Sprachfassungen der Dokumente (Deutsch für Betrieb) eingehalten werden.

Mit diesem Normenkompass lassen sich Krananlagen über den gesamten Lebenszyklus – von der Spezifikation über die Abnahme bis zur Wiederholungsprüfung – standardkonform planen, beschaffen und betreiben.

Überblick

Der rechtssichere und wirtschaftliche Betrieb stationärer Krananlagen im Facility Management erfordert ein durchgängiges Lebenszyklusmanagement. Die Pflichten und Nachweise unterscheiden sich je Phase: Beschaffung, Abnahme/Erstprüfung, Betrieb und wiederkehrende Prüfungen. Maßgeblich sind das EU-Maschinenrecht (CE-Konformität), das deutsche Produktsicherheits- und Arbeitsschutzrecht (ProdSG, BetrSichV), die TRBS – insbesondere TRBS 1201 – sowie DGUV-Vorgaben in Verbindung mit einschlägigen EN/ISO-Normen.

Beschaffungsphase: Anforderungen, Nachweise, Vertrag

Ziel ist die CE-konforme Maschine mit vollständigem Nachweispaket, das die spätere Abnahme und den sicheren Betrieb ermöglicht.

Rechtsgrundlage und Grundprinzipien

  • CE-Konformität nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. perspektivisch Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; zusätzlich EMV-Richtlinie 2014/30/EU.

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 als zentrales Dokument; daraus abgeleitet Sicherheitsfunktionen und Schutzmaßnahmen.

  • Harmonisiertes Normenverzeichnis (Stand zum Angebotszeitpunkt), z. B. EN 15011, EN 13001-Reihe, EN 13135, EN 13557, EN IEC 60204-32, EN ISO 13849-1/-2, EN 14492-2, EN 61000-6-2/-6-4, ISO 9927, ISO 4309.

Vertrags- und Spezifikationsinhalte

  • Technische Auslegung: Duty Class/Klassifizierung (ISO 4301/EN 13001), Lastkollektiv (ISO 8686), Umgebungsbedingungen (Temperatur, Wind, Feuchte, Korrosivitätskategorie nach ISO 12944), Explosionsschutz (falls relevant).

  • Sicherheitsanforderungen: PLr je Sicherheitsfunktion (EN ISO 13849), Not-Halt und Endlagen, Überlastbegrenzung, Kollisionsschutz, Schutzabstände (EN ISO 13857), Verriegelungen (EN ISO 14119).

  • Elektrik/EMV: EN IEC 60204-32-konforme Ausführung inkl. Schutzmaßnahmen, Schaltpläne, Prüfprotokolle; EMV-Konzept und Prüfberichte (EN 61000-6-2/-6-4).

  • Werkstoffe/Korrosionsschutz: Werkstoffnachweise (EN 10204), Beschichtungssystem gemäß ISO 12944 (C-Klasse) inkl. Schichtdickenprotokolle; konstruktiver Korrosionsschutz.

  • Dokumente und Sprachen: Vollständige, deutschsprachige Betriebs- und Wartungsanleitung; digitale Formate zulässig (MVO 2023/1230), Papierfassung auf Verlangen.

Einzuforderndes Lieferantennachweispaket

  • EU-Konformitätserklärung (MRL/MVO) mit Normenliste; CE-Kennzeichnung am Typenschild.

  • Risikobeurteilung (EN ISO 12100) mit Maßnahmenumsetzung.

  • Konstruktions- und Festigkeitsnachweise nach EN 13001 (inkl. Lastannahmen und Lebensdauer).

  • Sicherheitsnachweise: PL-Berechnungen/Validierungsplan (EN ISO 13849-1/-2) für Not-Halt, Endlagen, Überlast, Verriegelungen.

  • Elektrische Unterlagen: Stromlauf-, Klemm- und Kabellisten; Prüfprotokolle nach EN 60204-32 (Schutzleiter/Isolationsprüfung, Funktionsprüfung).

  • EMV-Nachweis: Prüfberichte/technische Begründung; EMV-Maßnahmenbeschreibung.

  • Hubwerks-/Ausrüstungsnachweise: EN 14492-2, EN 13135; Seil-/Kettenzertifikate (EN 12385/EN 818/EN 1677) mit Abnahmezeugnissen (EN 10204).

  • Lastaufnahmemittel: CE/EN 13155-Nachweise, Betriebsanleitungen.

  • Ersatzteil-/Verschleißteilliste, Schmierstoffplan, Wartungsanweisungen; Software-/Firmwarestand, Änderungsdokumentation.

Praxis-Tipp: „Future-proof“ ausschreiben – Anforderungen der MVO 2023/1230 zu Software-/Cybersecurity und digitalen Anleitungen bereits heute vertraglich fixieren.

Die CE-Konformität ersetzt nicht die betriebliche Prüfung. Vor Erstinbetriebnahme gelten BetrSichV und TRBS 1201.

  • Prüfverantwortung und Personal

  • Prüfung durch „zur Prüfung befähigte Person“ (TRBS 1203), unabhängig und fachkundig.

  • Einbindung des Herstellers/Lieferanten zur Funktionsprüfung und Mängelbeseitigung.

Prüf- und Abnahmeumfang (Auszug)

  • Dokumentationsprüfung: Vollständigkeit/Sprachfassung der CE-Unterlagen, Übereinstimmung Typenschild/Konformitätserklärung, Normenliste, Schaltpläne, Sicherheitsnachweise.

  • Sicht- und Maßprüfung: Montagequalität, Kennzeichnungen, Schutzvorrichtungen, Schutzabstände (EN ISO 13857), Energiezuführung, Erdung/Potentialausgleich.

  • Funktionsprüfung: Alle Bewegungen (Hub, Katze, Kranfahrt, Schwenken) – ruckfrei, reproduzierbar; Not-Halt, Betriebsarten, Verriegelungen (EN ISO 14119), Endlagen, Überlastabschaltung.

  • Sicherheitsvalidierung: Gegen die Sicherheitsfunktionsliste und den Validierungsplan (EN ISO 13849-2); CCF/DC-Annahmen plausibilisieren (z. B. Kanalkonzepte).

  • Elektrische Prüfungen: Nach EN 60204-32 (Schutzleiterwiderstand, Isolationsmessung, Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen), Funktionsprüfung der Steuerkreise.

  • Belastungsprobe: Nach EN 15011/EN 14492-2/DGUV V 52; statisch und dynamisch mit definierten Prüflasten.

  • EMV-Grundcheck: Abgleich zu EMV-Konzept; Störfestigkeit im realen Umfeld (z. B. FU-Betrieb neben Schweißanlagen) beobachten.

  • Betriebsorganisation: Betriebsanweisungen, Unterweisungskonzepte, Prüfbuchanlage.

Abnahmeprotokoll und Mängelmanagement

  • Strukturierte Checkliste mit Referenz auf Normen/Regeln; Feststellungen, Fristen, Verantwortlichkeiten.

  • Handover Paket: geprüfte Dokumentation, Ersatzteil-/Verschleißpakete, Werkzeuge, Kalibrierscheine, Schulungsnachweise.

Im Regelbetrieb stehen die Gefährdungsbeurteilung, die sichere Organisation und die normgeführte Instandhaltung im Fokus.

  • Gefährdungsbeurteilung und Organisation (BetrSichV, DGUV)

  • Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) unter Berücksichtigung der Einsatzumgebung; Festlegung von Schutzmaßnahmen, Betriebsarten, Sperr- und Kommunikationsregeln.

  • Betriebsanweisungen, Unterweisung und Beauftragung von Kranführern (DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003).

  • Festlegung von Zuständigkeiten (Bedienung, Instandhaltung, Prüfungen), Freigabeprozesse für Arbeiten in Gefahrenbereichen; Lockout/Tagout-Prozesse.

Inspektion und Wartung (ISO 9927, Herstellerangaben)

  • Pflege- und Wartungsplan nach Hersteller und ISO 9927: Schmierung, Verschleißmessungen, Funktionschecks, Einstellarbeiten.

Inspektionsstufen:

  • Bedienersichtkontrollen vor Einsatz (z. B. Hakenverriegelung, Ketten/Seilzustand).

  • Häufige Prüfungen (zeit- oder nutzungsbasiert) durch unterwiesenes Instandhaltungspersonal.

  • Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen (umfangreich, dokumentiert).

Ersatzteil- und Verschleißteillogistik:

  • Seile/Ketten, Bremsbeläge, Räder/Laufrollen, Puffer; Fristen und Mindestbestände.

Änderungen und Retrofits

  • Bewertung „wesentliche Veränderung“ (ProdSG-Leitlinie): sicherheitsrelevante Steuerungsumbauten, Tragwerksänderungen, neue Betriebsarten. Ggf. neue CE-Bewertung.

  • Nach jeder relevanten Änderung: Prüfung nach TRBS 1201 und Aktualisierung der Dokumentation/Prüfbuch.

Intervallfestlegung

  • Einflussgrößen: Nutzungshäufigkeit und -intensität (Duty), Umgebungsbedingungen (Staub, Chemie, Außen), sicherheitsrelevante Funktionen, Störungs-/Schadhaushistorie.

  • Praxis: Jährliche Hauptprüfung durch befähigte Person ist Regelfall (DGUV V 52, ISO 9927); zusätzliche Zwischenprüfungen bei intensiver/rauer Nutzung. Sichtkontrollen durch Bediener täglich.

  • Anlassprüfungen: Nach Unfällen, außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Kollision, Überlast), Standortwechseln oder Änderungen.

Prüfumfang (Auszug, an ISO 9927 angelehnt)

  • Mechanik/Struktur: Risse/Verformungen, Befestigungen, Räder/Laufschienen, Puffer/Endanschläge.

  • Hubwerk/Antriebe: Bremsen (Wirkung/Spiel), Endlagen, Überlastschutz, Seil-/Kettenführung, Trommel/Kettenrad.

  • Elektrik/Steuerung: Schutzmaßnahmen (EN 60204-32), Not-Halt, Verriegelungen, Kabel/Schleifleitungen, Funksteuerung (Batterie/Notstopp).

  • Dokumentation/Kennzeichnung: Prüffristen, Typenschilder, Lasttabellen, Betriebsanweisungen.

Drahtseile und Ketten (ISO 4309, EN 818/EN 1677)

  • Drahtseile: Regelmäßige visuelle und messtechnische Inspektionen; Aussonderung nach ISO 4309 (z. B. Drahtbruchanzahl/Seillänge, Korrosion, Durchmesserreduktion, Litzenbruch, Vogelkrallen). Dokumentation der Messwerte und Restlebensdauerabschätzung; korrekte Installation und Schmierung.

  • Anschlagketten/-komponenten: Prüfungen und Ablegereife nach EN 818/EN 1677 (Längenänderung, Verschleiß an Gliedern/Haken, Risse); Kennzeichnung und Prüfnachweise führen.

  • Textilanschlagmittel: Sichtprüfung auf Schnitte, Abrieb, chemische/thermische Schädigung; Ablegeregeln nach EN 1492-1/-2.

  • Lastaufnahmemittel: Prüfungen nach EN 13155 (Funktion, Haltekraft, Sicherheitseinrichtungen); Kennzeichnung prüfen.

Prüfberichte und Fristensteuerung

  • Prüfergebnisse im Prüfbuch/CAFM erfassen, Mängel kategorisieren (sicherheitskritisch – Betriebsverbot bis zur Behebung), Wiedervorlagen/Fristen automatisieren.

  • Trendbeobachtung (Condition Monitoring nach ISO 12482, sofern vorhanden) zur Intervalloptimierung.

Nachweise und Prüfbuchführung

Das Prüfbuch ist das zentrale Compliance-Instrument über den Lebenszyklus.

Inhaltliche Mindestanforderungen

  • Anlagendaten: Identifikation, Typenschild, Hersteller, Baujahr, CE-Dokumente (Konformitätserklärung, Normenliste), Risikobeurteilung, Schaltunterlagen.

  • Abnahmeunterlagen: Protokolle Erstprüfung (TRBS 1201), Belastungsprobe, Sicherheitsvalidierung, EMV-Nachweise.

  • Betriebsdokumente: Betriebs-/Wartungsanleitungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Beauftragung der Kranführer.

  • Prüf- und Wartungshistorie: Alle wiederkehrenden Prüfungen, Zwischen-/Anlassprüfungen, Instandhaltungen, Störungen, Mängelbeseitigungen, Seil-/Kettenwechsel mit Zertifikaten.

  • Änderungen/Retrofits: Änderungsberichte, Neubewertungen (wesentliche Veränderung), aktualisierte Nachweise.

Form und Aufbewahrung

  • Papier- oder digital (CAFM/CMMS) – Zugänglichkeit für Aufsicht/Behörden sicherstellen; revisionssichere Ablage.

  • Rückverfolgbarkeit: Eindeutige Zuordnung von Komponenten (Seriennummern, Chargen), Softwareständen, Parametrierungen.

Verantwortlichkeiten

  • Betreiber benennt Verantwortliche für Prüfbuchführung und Fristenmanagement; befähigte Personen dokumentieren Prüfungen eigenhändig.

  • Eskalationsregeln bei Mängeln: Sperrung, Reparatur, Wiederfreigabe mit Dokumentation.

Mit der konsequenten Umsetzung dieser Phasenanforderungen – CE-konforme Beschaffung, normgeleitete Abnahme, strukturiertes Betriebs- und Prüfmanagement – werden Sicherheit, Rechtskonformität und Verfügbarkeit von Krananlagen im FM nachhaltig gewährleistet.

Zielbild

Die nachfolgende Checkliste bündelt die Mindestanforderungen an Lieferantennachweise sowie die Pflichten des Betreibers aus BetrSichV, TRBS und DGUV. Sie dient als auditierbarer Leitfaden für Beschaffung, Abnahme, Betrieb und wiederkehrende Prüfungen. Grundlage sind u. a. EN ISO 12100, EN 15011, EN 13001, EN 13135, EN 13557, EN ISO 13849-1/-2, EN IEC 60204-32, EN 14492-2, EN 61000-6-2/-6-4, ISO 9927 und ISO 4309 sowie DGUV Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8.

Prüfkatalog für Lieferantennachweise (vor Abnahme/Erstinbetriebnahme)

  • EU-Konformität und Kennzeichnung

  • EU-Konformitätserklärung nach 2006/42/EG bzw. (EU) 2023/1230; eindeutige Referenz auf angewandte Normen.

  • CE-Kennzeichnung am Typenschild (Hersteller, Baujahr, Seriennummer, WLL); Übereinstimmung der Daten mit der Erklärung.

  • Bei unvollständigen Maschinen: Einbauerklärung und Montageanleitung.

Risikobeurteilung und Sicherheitskonzept

  • Vollständige Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 mit Maßnahmenumsetzung und Restgefahren.

  • Sicherheitsfunktionsliste mit PLr-Vorgaben; Berechnungen/CCF-/DC-Nachweise nach EN ISO 13849-1 sowie Validierungsplan/-protokolle nach EN ISO 13849-2.

  • Verriegelungskonzept nach EN ISO 14119; Schutzabstände nach EN ISO 13857; Schutzvorrichtungen nach EN ISO 14120.

Konstruktions- und Festigkeitsnachweise

  • EN 13001-Reihe: Lastannahmen (ISO 8686/EN 13001-2), Grenzzustandsnachweise Tragstruktur/Mechanismen (Teile 3-x), Klassifizierung der Mechanismen (ISO 4301).

  • Produktnorm-Compliance: EN 15011 (Brücken-/Portalkrane) inkl. Prüf- und Informationsanforderungen.

Hebezeuge, Ausrüstung und Lastaufnahmemittel

  • Hubwerk nach EN 14492-2; handbetriebene Geräte nach EN 13157 (falls geliefert).

  • Ausrüstungsteile nach EN 13135 (Endschalter, Bremsen, Puffer, Überlast).

  • Lose Lastaufnahmeeinrichtungen nach EN 13155 (CE, Kennzeichnung, Betriebsanleitung).

  • Seil-/Ketten-/Komponentennachweise: EN 12385, EN 13411, EN 13414; EN 818 (Ketten), EN 1677 (Komponenten), EN 1492 (Textil). Abnahmezeugnisse nach EN 10204 (mind. 3.1 für tragende Teile).

Elektrische Ausrüstung und EMV

  • Schaltunterlagen vollständig: Stromlauf-, Klemmen-, Kabel-, Aufbaupläne; Stücklisten; Geräte-/Softwarelisten mit Firmwareständen.

  • Prüfprotokolle nach EN IEC 60204-32 (Schutzleiterwiderstand, Isolationsmessung, Wirksamkeit Schutzmaßnahmen, Funktionsprüfung).

  • EMV-Nachweis: Prüfberichte/Konzept gemäß EN 61000-6-2 (Störfestigkeit) und EN 61000-6-4 (Emission).

Umgebungs- und Korrosionsschutz

  • Beschichtungssystem nach ISO 12944 passend zur spezifizierten C-Klasse; Vorbehandlung, DFT-Protokolle, Ziel-Lebensdauer.

  • Konstruktiver Korrosionsschutz (Entwässerung, Kantenverrundung) dokumentiert.

Betriebs- und Serviceunterlagen

  • Deutschsprachige Betriebs- und Wartungsanleitung; Ersatzteilliste, Schmierstoffplan, Wartungsintervalle (Bezug ISO 9927/ISO 4309).

  • Prüfbuchvorlage, Abnahme-/Prüfchecklisten, Schulungsunterlagen.

  • Handover-Liste sämtlicher Passwörter, Parametrierprotokolle, Backups und Änderungsdokumentation (Software/Cybersecurity-Anforderungen der (EU) 2023/1230 berücksichtigen).

Abnahmefähigkeit

  • Geplanter FAT/SAT-Prüfplan (inkl. Belastungsprobe, Sicherheitsvalidierung, EMV-Integrationscheck).

  • Mängel- und Fristenmanagement; Ansprechpartner/Verantwortlichkeiten benannt.

Organisation und Verantwortung

  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRBS 1111 erstellen und aktuell halten (Einsatzprofil, Umgebung, Betriebsarten, Schnittstellen).

Verantwortlichkeiten festlegen:

  • Anlagenverantwortlicher, Prüfkoordination, Instandhaltung, Dokumentation/Prüfbuch.

  • Betriebsanweisungen erstellen und vorhalten (DGUV), Sicherheitsregeln kommunizieren (Sperrbereiche, Signale, Kommunikationswege).

Personalqualifikation und Unterweisung

  • Kranführer nur beauftragen, wenn geeignet und unterwiesen; Qualifikation nach DGUV Grundsatz 309-003 dokumentieren.

  • Unterweisung mindestens jährlich und anlassbezogen (z. B. Änderungen, Unfälle); Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.

  • Befähigte Personen für Prüfungen nach TRBS 1203 benennen (Fachkenntnisse, Erfahrung, zeitnahe Tätigkeit).

Prüfungen und Instandhaltung

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme sowie Prüfungen nach Änderungen/Standortwechseln nach TRBS 1201 veranlassen.

  • Wiederkehrende Prüfungen nach risikoorientierter Festlegung (siehe Abschnitt Prüfintervalle) durchführen; Prüfumfang mind. nach ISO 9927; Seilmanagement nach ISO 4309.

  • Instandhaltung nach Hersteller und ISO 9927 planen (Wartungs-/Schmierpläne, Verschleißgrenzen); Mängelmanagement mit Sperr-/Freigabeprozessen (Lockout/Tagout).

Dokumentation und Prüfbuch

  • Prüfbuch führen und pflegen (Papier oder digital/CAFM): Anlagendaten, CE-Dokumente, Abnahmeberichte, Prüf-/Wartungsnachweise, Mängel und Freigaben, Seil-/Kettenwechsel mit Zertifikaten, Softwarestände.

  • Revisionssichere Archivierung und Rückverfolgbarkeit (Serien-/Chargennummern, Versionsstände).

Grundsätze der Intervallfestlegung

  • Maßgeblich: Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111), Herstellerempfehlungen, ISO 9927, Nutzung (Duty), Umgebungsbedingungen (Staub, Chemie, Außen), Schadens- und Ereignishistorie.

Praxisleitplanken:

  • Bedienersichtkontrolle täglich bzw. vor Arbeitsbeginn.

  • Häufige Prüfungen in kurzen Intervallen (z. B. monatlich/vierteljährlich) durch unterwiesenes Instandhaltungspersonal.

  • Jährliche Hauptprüfung durch befähigte Person als Regelfall (DGUV V 52 in Verbindung mit ISO 9927), bei hoher Beanspruchung/rauem Umfeld kürzere Intervalle.

  • Anlassprüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (Kollision, Überlast, Seilauffälligkeiten), nach Umbauten oder Standortwechseln.

Prüfumfang nach ISO 9927 (Auszug)

  • Struktur/Mechanik: Sichtprüfung auf Risse/Verformungen, Befestigungen, Kranbahn/Räder, Puffer/Endanschläge, Haken und Hakenverriegelung.

  • Hubwerk/Antriebe: Bremsen, Endlagen, Überlastschutz, Trommel/Kettenrad, Seil-/Kettenführung, Schmierzustand.

  • Elektrik/Steuerung: Schutzmaßnahmen (EN 60204-32), Not-Halt, Verriegelungen, Kabel/Leitungen/Schleifleitungen, Funksteuerung (Notstopp/Pairing/Signalqualität).

  • Funktionsprüfungen: Ruckfreie Bewegungen, Stillsetzzeiten, Sicherheitsfunktionen gegen Validierungsplan.

  • Dokumentation/Kennzeichnung: Vollständigkeit, Lesbarkeit, Aktualität (Lasttabellen, Warnhinweise).

Seile und Anschlagmittel nach ISO 4309/EN 818/EN 1677/EN 1492

  • Drahtseile: Inspektions- und Ablegekriterien gemäß ISO 4309 (Drahtbrüche pro Längenabschnitt, Durchmesserabnahme, Korrosion, Litzen-/Drallfehler, Vogelkrallen). Inspektionsintervalle nutzungs- und umgebungsabhängig; dokumentierte Drahtbruchzählung und Messwerte. Richtige Seilschmierung/Spulung sicherstellen.

  • Ketten/Komponenten: Verschleiß, Längenänderung, Risse, Verformungen; Ablegeregeln und Kennzeichnung nach EN 818/EN 1677.

  • Textilanschlagmittel: Schnitte, Abrieb, chemische/thermische Schädigung; Ablegeregeln nach EN 1492-1/-2.

  • Lastaufnahmemittel: Funktions-/Haltekraftprüfung, Sicherheitseinrichtungen nach EN 13155; Kennzeichnung (WLL, Eigengewicht, Seriennummer).

Dokumentation und Archivierung

  • Mindestinhalte der Nachweiskette CE-Dokumente: EU-Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Normenliste, technische Unterlagen (EN 13001, EN ISO 13849, EN 60204-32, EMV).

  • Abnahme/Erstprüfung: Protokolle gem. TRBS 1201, Belastungsprobe, Sicherheitsvalidierung, EMV-Integrationsnachweis.

  • Regelbetrieb: Prüfberichte (ISO 9927), Seil-/Kettenprotokolle (ISO 4309/EN 818/EN 1677), Instandhaltungsberichte, Mängelfeststellungen und Freigaben.

  • Änderungen: Änderungsanträge, Bewertung „wesentliche Veränderung“, Freigaben, aktualisierte CE-/Prüfdokumente.

  • Schulungen/Beauftragung: Unterweisungsnachweise, Befähigungsnachweise, Prüfberechtigung (TRBS 1203).

Form, Aufbewahrung, Zugriff

  • Revisionssichere Ablage (Versionierung, Änderungsprotokolle), Aufbewahrungsfristen gemäß interner Governance und behördlicher Anforderungen.

  • Digital bevorzugt (CAFM/CMMS): Fristenmanagement, Wiedervorlagen, Eskalationen, KPI-Reporting (z. B. fristgerechte Prüfquote).

  • Zugriffsregelung und Datenschutz; Notfallzugriff für Aufsichtsbehörden/Versicherer.

Praktische Umsetzung und Auditfähigkeit

  • Gate-Logik etablieren: Abnahme nur bei vollständigem Lieferantennachweispaket; Betriebsfreigabe erst nach bestandener Erstprüfung.

  • Mängelklassifikation: Sicherheitskritisch (sofortiges Betriebsverbot), wesentlich (Fristsetzung), geringfügig (im nächsten Instandhaltungsfenster).

  • Eskalations- und Sperrprozesse: Klare Verantwortlichkeiten für Sperrung, Reparatur, Wiederinbetriebnahme mit dokumentierter Wirksamkeitsprüfung.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Trendanalysen (Fehlerbilder, Wiederholmängel), Lessons Learned in Spezifikationen und Wartungsplänen verankern; optional Condition Monitoring nach ISO 12482 zur Intervalloptimierung.

Mit dieser Checkliste sichern Betreiber und Einkauf die lückenlose Nachweiskette von der CE-Konformität bis zur wiederkehrenden Prüfung ab und erfüllen die organisatorischen Kernpflichten für einen rechtssicheren und sicheren Kranbetrieb.