Krananlagen: Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort
Krananlagen zählen in Industrie- und Logistikgebäuden zu den sicherheitsrelevanten Betriebseinrichtungen. Sie unterliegen besonderen Anforderungen an Planung, Betrieb, Wartung, Dokumentation und Prüfung. Damit Krananlagen ab Inbetriebnahme rechtskonform, effizient und betriebssicher genutzt werden können, ist die Erstellung eines Betriebskonzepts für den neuen Standort unerlässlich.
Das Betriebskonzept legt verbindlich fest, wie die Krananlagen in die betriebliche Organisation, das Sicherheitsmanagement, die Instandhaltungsprozesse und die digitalen Systeme eingebunden werden – und bildet damit die Grundlage für einen koordinierten, geprüften und auditfähigen Kranbetrieb.
Das Betriebskonzept gilt für alle Krananlagen, Kranbahnen, Lastaufnahmeeinrichtungen und zugehörigen Steuerungssysteme, die am Standort installiert und betrieben werden – unabhängig davon, ob sie mobil, stationär, manuell oder automatisiert geführt sind.
Vermeidung von Medienbrüchen, transparente Kommunikation
Das Betriebskonzept für Krananlagen ist Grundlage für:
rechtskonformen Betrieb gemäß BetrSichV und DGUV
sichere Einweisung und Nutzung durch berechtigte Personen
transparente Fristen- und Prüfplanung
vollständige digitale Nachweisführung
effiziente Zusammenarbeit zwischen FM, SiBe, Prüfstelle und Produktion
So wird sichergestellt, dass Krananlagen nicht nur leistungsfähig, sondern auch sicher, wartbar und nachhaltig betreibbar sind – als integraler Bestandteil des Standortbetriebs.