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Krananlagen: Schulungs‑ & Kompetenzstrategie

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Schulungs- und Kompetenzstrategie

Schulungs- und Kompetenzstrategie

Anders als viele andere technische Arbeitsmittel verbinden Krane eine hohe energietechnische Potenz mit unmittelbarer Nähe zu Personen, Anlagen und wertvollen Gütern. Fehlbedienungen, technische Defekte oder unzureichende Organisation können schnell zu schweren Unfällen, Betriebsunterbrechungen und Rechtsfolgen führen. Der sichere, regelkonforme und effiziente Betrieb ist daher eine Kernaufgabe des FM – mit unmittelbarer Wirkung auf Sicherheit, Verfügbarkeit, Kosten und Reputation.

In zahlreichen Organisationen zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: heterogene Kranflotten mit unterschiedlichen Bauarten und Lebenszyklen, historisch gewachsene Verantwortlichkeiten, fragmentierte Prozesse zwischen Betrieb, Instandhaltung, Arbeitssicherheit und Einkauf sowie uneinheitliche Qualifikationsniveaus des Personals. Hinzu kommen komplexe Rechts- und Normenlandschaften mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen, steigende Einbindung von Fremdfirmen und temporären Projekten (Turnarounds, Umbauten), digitale Brüche zwischen Schulung, Autorisierung, Einsatz, Mängelmanagement und Prüfverwaltung, wachsende Anforderungen an Nachweisführung, Auditierbarkeit und transparente KPIs, besondere Betriebsbedingungen (Ex-Zonen, Außenbereiche, beengte Räume, Nähe zu Hochspannung) und alternde Anlagen, Retrofit-Bedarf und Variantenvielfalt der Lastaufnahmemittel.

Diese Gemengelage erzeugt ein erhöhtes Risiko für Regelverstöße, Doppelarbeit, ineffiziente Prüfzyklen und Sicherheitslücken – insbesondere bei atypischen oder kritischen Hubs (z. B. Tandemhübe, Heben über Personen, Vakuum- und Magnetheber). Gefragt ist daher ein konsistentes, FM-integriertes System aus Rollen, Kompetenzen, Prozessen, Technik und Daten.

Schulungs- und Kompetenzstrategie systematisch gestalten

Sicherheitsanforderungen und regulatorischer Kontext

Der sichere Einsatz von Krananlagen ist rechtlich, normativ und organisatorisch klar gerahmt.

Im Zentrum stehen insbesondere:

  • das Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht (ArbSchG, BetrSichV) mit Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten, Dokumentation und Betreiberverantwortung,

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (u. a. TRBS 1111, 1201, 1203) zur Ausgestaltung von Beurteilungen, wiederkehrenden Prüfungen und Befähigungen,

  • die einschlägigen DGUV-Vorschriften, -Regeln und -Informationen (u. a. zu sicherem Betrieb, Rollen und Qualifikationen),

  • europäische und internationale Normen (z. B. EN 15011, EN 13001, EN 13155, DIN EN 1492/EN 818/EN 12385; ISO 9927, 12480, 23814), die Anforderungen an Konstruktion, Betrieb, Prüfung und Personal konkretisieren.

Recht und Norm setzen den Rahmen; gelebte Sicherheit entsteht jedoch erst durch wirksame Organisation: klare Rollen und Autoritäten, nachweislich befähigte Personen, geeignete Arbeitsmittel, vollständige und aktuelle Dokumentation, lernende Prozesse und eine Sicherheitskultur, die kritische Hubs bewusst plant und steuert.

Zielsetzung der Schulungs- und Kompetenzstrategie

Zentrales Anliegen dieses Dokuments ist es, eine belastbare, rollenbasierte Schulungs- und Kompetenzstrategie für den Kranbetrieb im industriellen FM zu definieren.

Sie soll:

  • Anforderungen an Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen je Rolle beschreiben (Kranführer, Anschläger, Einweiser/Banksman, befähigte Person, Aufsichtführende/Verantwortliche, Betreiber),

  • einen Qualifizierungspfad von der Erstqualifizierung über Praxisnachweise bis zu Rezertifizierung und Auffrischung festlegen,

  • medizinische Eignungen, Prüf- und Beurteilungsformate sowie Anerkennung externer Qualifikationen systematisieren,

  • den Autorisierungsprozess (Betriebsberechtigungsausweis, digital/QR) mit Freigabe- und Sperrmechanismen an Qualifikations- und Prüfstatus koppeln,

  • kritische Hubs über verbindliche Hubpläne, Permit-to-Work-Mechanismen und klare Gating-Kriterien abdecken,

  • die Schnittstelle zu Fremdfirmen über Contractor-Control-Module (Qualifikationsnachweise, Lifting-Pläne, Ausrüstungsfreigaben) absichern,

  • und die End-to-End-Verknüpfung mit FM-Systemen (CAFM/CMMS, LMS, digitale Prüfbücher) gewährleisten.

Erfolgskriterien sind u. a. die Senkung von Ereignissen und Beinaheereignissen, hohe Prüfungs- und Dokumentations-Compliance, verbesserte Anlagenverfügbarkeit, reduzierte Mängelbeseitigungszeiten und eine nachweislich geschlossene Schleife zwischen Learning, Operation und Assurance.

Organisatorische Strukturen: Rollen und Verantwortlichkeiten

Klare Rollen, eindeutige Verantwortlichkeiten und robuste Schnittstellen sind die tragenden Säulen sicherer und effizienter Hebe- und Kranprozesse im Facility-Management (FM). Sie verhindern Kompetenzlücken, minimieren Fehlinterpretationen im Betrieb, strukturieren die Prüf- und Instandhaltungsorganisation und sichern die Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern. Das folgende Kapitel definiert die zentralen Rollen, grenzt Aufgaben und Befugnisse ab, beschreibt die operative Zusammenarbeit und ordnet die Rollen in ein RACI-Modell für Schlüsselprozesse ein.

Kranführer/in

  • Definition: Person, die das Hebezeug/Kran führt und die Bewegungen der Last steuert.

  • Kernaufgaben: Bedienung des Krans nach Arbeitsfreigabe und gültigem Hubplan; Funktions- und Sichtprüfung vor Einsatz.

  • Umsetzung der Signale des Einweisers/Banksman; Abbruch des Hubes bei Gefahr oder unklaren Anweisungen.

  • Kontrolle der Lastaufnahmemittel auf offensichtliche Mängel; Mitwirkung bei Warmlauf- und Bremsproben.

  • Führen von Betriebs- und Störungseinträgen im Kranbuch.

Kompetenzen

Nachgewiesene Befähigung (z. B. Schulungsnachweis gemäß einschlägigem DGUV-Grundsatz), betriebliche Unterweisung und Einweisung am spezifischen Kran.

  • Kenntnisse zu Traglastdiagrammen, Wind- und Umwelteinflüssen, Boden-/Tragfähigkeiten, Einsatzgrenzen.

  • Arbeitsmedizinische Eignung (z. B. G 25) und nachgewiesene Funk-/Signal-Kompetenz.

Verantwortung

Sichere Bedienung im Rahmen der freigegebenen Arbeitsbedingungen; Pflicht zur Gefährdungsanzeige.

  • Keine eigenmächtige Änderung des Hubplans; Stop-Work-Authority bei Abweichungen.

Schnittstellen

Direkte Kommunikation mit Einweiser/Banksman und Anschläger; technische Rückkopplung an Aufsichtführende/appointed person sowie Betreiber bei Mängeln.

Anschläger/in

  • Definition: Person, die Lasten anschlägt, Lastaufnahmemittel auswählt und die Last transportgerecht sichert.

  • Kernaufgaben: Auswahl geeigneter Anschlagmittel (WLL, Zustand, Kanten- und Temperaturbeständigkeit); Ermittlung des Schwerpunkts.

  • Sicherung gegen Pendeln/Rotieren (z. B. Taglines); Freimachen der Schwenk- und Absetzbereiche.

  • Visuelle Endkontrolle des Anschlags vor dem Anheben; Abbau des Anschlags nach Sicherabstellung.

Kompetenzen

Schulung als Anschläger; Kenntnis von Lastart, Anschlagwinkel, Hebezeugtechnik und Zeichen/Signalen.

Verantwortung

Richtiges Anschlagen und Freigabe an Einweiser/Kranführer wenn die Last sicher angehoben werden kann.

Schnittstellen

Eng mit Einweiser und Kranführer; Rückmeldung an befähigte Person über defekte Anschlagmittel.

Einweiser/Banksman

  • Definition: Person, die die Bewegungen der Last koordiniert, Signale gibt und die Gefahrenzone überwacht.

  • Kernaufgaben: Leitung der Hubkommunikation; Sicherstellung, dass nur eine signalgebende Person aktiv ist.

  • Einrichtung und Überwachung von Sperr-/Sicherheitszonen; Koordination von Blind- oder Tandem-Hüben.

  • Prüfung der Umgebungsbedingungen (SIMOPS, Verkehrswege, Personenverkehr).

Kompetenzen

Vertraut mit standardisierten Handzeichen/Funkschemata, räumlicher Wahrnehmung und Risikoabschätzung.

Verantwortung

Eindeutige, unmissverständliche Kommunikation; Abbruch bei Verlust der Sicht oder unsicheren Verhältnissen.

Schnittstellen

Führt die operative Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer; informiert Aufsichtführende bei Abweichungen.

Befähigte Person

  • Definition: Fachkundig qualifizierte und vom Betreiber beauftragte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Technischen Regeln (z. B. TRBS 1203).

  • Kernaufgaben: Wiederkehrende, anlassbezogene und ggf. erweiterte Prüfungen an Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln.

  • Festlegung von Prüfumfang, Prüfintervallen und Mängelklassifikation; Erstellung von Prüfberichten.

  • Bewertung von Schäden und Freigabe/Stilllegung von Arbeitsmitteln.

Kompetenzen

Nachgewiesene Fachkunde, Erfahrung, Kenntnis des Standes der Technik und der Herstellerunterlagen; Unabhängigkeit in der Bewertung.

Verantwortung

Objektive Beurteilung der Betriebssicherheit; revisionssichere Dokumentation; Empfehlung von Maßnahmen.

Schnittstellen

Enge Zusammenarbeit mit Betreiber (Maßnahmenumsetzung), Aufsichtführenden (Arbeitsfreigaben) und Instandhaltung.

Aufsichtführende/appointed person

  • Definition: Verantwortliche Person für Planung, Koordination und Freigabe von Hebearbeiten.

  • Kernaufgaben: Gefährdungsbeurteilung, Hubplan/Method Statement, Auswahl des geeigneten Krans/Equipment und Personaldisposition.

  • Hubfreigabe (Permit-to-Lift), Koordination beteiligter Gewerke/Externe, Einweisung/Toolbox Talk.

  • Überwachung der Rahmenbedingungen (z. B. Wetter, Boden, Verkehr), Änderungsmanagement bei Abweichungen

Kompetenzen

Vertiefte Kenntnisse zu Hebetechnik, Lasten, Bodenkennwerten, Umgebungseinflüssen, Rechtsrahmen und Kommunikation.

  • Entscheidungs- und Weisungsbefugnis im Arbeitsbereich; Fähigkeit zur Eskalation.

Verantwortung

Verantwortlich für die sichere Organisation und Freigabe; Sicherstellung der Rollenbesetzung mit qualifizierten Personen.

Schnittstellen

Schnittstelle zwischen Betreiber, befähigter Person, Kranführerteam und FM-/Betriebsorganisation; Kontaktpunkt für Behörde/Prüfinstanz.

Betreiber/Arbeitsmittelverantwortliche

  • Definition: Rechtsträger/Organisationseinheit, die die Arbeitsmittel bereitstellt, betreibt und die Verantwortung für den sicheren Betrieb trägt.

  • Kernaufgaben: Aufbau des Managementsystems (Rollen, Verfahren, Dokumentation), Ressourcenstellung und Budget; Auswahl/Beauftragung von Dienstleistern.

  • Sicherstellung von Prüfungen, Instandhaltung (nach DIN 31051-Grundsätzen), Kalibrierungen und Ersatzteilversorgung.

  • Berechtigungsmanagement (Auswahl, Qualifikation, Unterweisung), Führung von Kranbüchern/Prüfbüchern.

  • Monitoring von Vorfällen, rechtssichere Meldungen und kontinuierliche Verbesserung.

Kompetenzen

Organisations- und Richtlinienkompetenz; Vertrags- und Lieferantensteuerung; digitale Systemführerschaft für Nachweise.

Verantwortung

Gesamtverantwortung für Rechtskonformität, sichere Bereitstellung und Nachweisführung; Delegation nur mit Kontrolle.

Abgrenzung und Schnittstellen

  • Einheit der Führung: Operativ steuert der Einweiser die Lastbewegung; der Kranführer folgt ausschließlich dessen Signalen. Ausnahmen bedingen einen definierten Kommunikationswechsel (z. B. bei Notfällen).

  • Doppeltes Vier-Augen-Prinzip: Anschläger und Einweiser prüfen den Anschlag und den Gefahrenbereich; Kranführer bestätigt die Betriebsklarheit des Krans.

  • Primat der Sicherheit: Jede Rolle hat das Recht und die Pflicht, Arbeiten zu stoppen. Die Aufsichtführenden bewerten und entscheiden über Fortsetzung oder Plananpassung.

  • Unverrückbare Verantwortungen: Der Betreiber bleibt für sichere Organisation und Mittel verantwortlich; die befähigte Person für die Prüfbeurteilung; die Aufsichtführenden für die Freigabeorganisation; die operativen Rollen für die sichere Durchführung im Rahmen der Freigabe.

  • Informationsflüsse: Mängelmeldungen laufen von Kranführer/Anschläger/Einweiser an Aufsichtführende und Betreiber; Prüffeststellungen der befähigten Person gehen an Betreiber und Aufsichtführende; Änderungen im Arbeitsraum (SIMOPS) werden durch Aufsichtführende koordiniert.

  • Externe Dienstleister: Bei Fremdkraneinsätzen verbleiben Betreiberpflichten hinsichtlich Organisation, Freigabe und Schnittstellensteuerung intern; die technische Zuständigkeit für das Gerät liegt beim Dienstleister, Prüf- und Eignungsnachweise werden vor Hubfreigabe verifiziert.

Qualifikation und Befähigungspfade

  • Grundqualifikation: Kranführer: Theoretische und praktische Ausbildung, betriebliche Einweisung; Nachweis spezifischer Kranarten; regelmäßige Auffrischungen.

  • Anschläger/Einweiser: Schulungen zu Anschlagmitteln, Lasten, Winkeln, Handzeichen/Funkprotokollen; Übung in Szenarien (Blind Hub, Engstelle).

  • Befähigte Person: Fachkunde nach TRBS 1203; dokumentierte Erfahrung; Aktualisierung des Wissensstandes.

  • Aufsichtführende: Vertiefte Hebeplanungskompetenz, Risikobeurteilung, Boden-/Tragfähigkeitsbewertung, SIMOPS-Management.

Medizinische Eignung

Eignungsuntersuchungen je nach Tätigkeit (z. B. G 25); Sicht- und Hörvermögen für Signal- und Funkkommunikation.

Autorisierung

Schriftliche Beauftragung je Rolle; Eintrag in Berechtigungssystem; Entzug/Überprüfung bei Vorfällen oder Kompetenzzweifeln.

Rezertifizierung

Periodische Unterweisungen, Notfallübungen (Last hängt, Funkausfall), Lessons Learned aus Vorfällen.

Legende: R = Responsible (ausführungsverantwortlich), A = Accountable (gesamtverantwortlich), C = Consulted (konsultiert), I = Informed (informiert)

Prozess

Betreiber/Arbeitsmittelverantwortliche

Aufsichtführende/appointed person

Befähigte Person

Kranführer

Anschläger

Einweiser/Banksman

Hubfreigabe (Permit-to-Lift)

A

R

C

C

C

C

Prüfungen (wiederkehrend/anlass)

A

I

R

C

I

I

Instandhaltung

A/R

C

C

C

I

I

Dokumentation/Nachweise

A/R

C

C

I

I

I

Berechtigungsmanagement

A/R

C

I

I

I

I

Vorfallmanagement

A

R

C

C

C

C

Erläuterungen:

  • Hubfreigabe: Die Aufsichtführenden sind verantwortlich für Risikoanalyse, Hubplan, Koordination und Freigabe. Der Betreiber trägt die Gesamtverantwortung und stellt Ressourcen/Regelwerk. Operative Rollen und die befähigte Person werden konsultiert.

  • Prüfungen: Die befähigte Person führt aus und entscheidet über die Betriebssicherheit. Der Betreiber verantwortet Fristenüberwachung und Maßnahmenableitung.

  • Instandhaltung: Der Betreiber plant, beauftragt und überwacht; befähigte Person und Kranführer geben fachliche Inputs (Feststellungen, Meldungen).

  • Dokumentation: Betreiber ist Dokumentenhalter; Aufsichtführende und befähigte Person liefern Inhalte (Hubpläne, Prüfberichte).

  • Berechtigungsmanagement: Betreiber vergibt/entzieht Befugnisse; Aufsichtführende wirken bei Eignungsbeurteilung und Einsatzplanung mit.

  • Vorfallmanagement: Aufsichtführende leiten die Untersuchung; Betreiber sichert Rechtskonformität, Berichterstattung und Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen.

Governance, Kommunikation und Betriebspraxis

  • Kommunikationsprinzipien: One-Voice-Regel: Nur der benannte Einweiser gibt Signale an den Kranführer. Funkkanäle sind exklusiv belegt; Testcall vor Hubbeginn.

  • Standardisierte Signale: Verbindliche Handzeichen/Funkkommandos; Rückmeldung (closed loop) bei komplexen Manövern.

Arbeitsfreigabe

Gültigkeit an Bedingungen geknüpft (Wetter, Boden, Sicht); Änderungen erfordern erneute Bewertung durch Aufsichtführende.

  • Toolbox Talk mit allen Rollen; Klärung von Fluchtwegen, Lastwegen, Sperrzonen und Notfallprozeduren.

Zonen- und Kollisionsschutz

Physische Absperrung, Sicherung von Lastwegen; Berücksichtigung von Überkopf-Arbeiten und Nachbargewerken (SIMOPS).

  • Bei Blindhüben werden zusätzliche Einweiser/Spots oder technische Hilfsmittel (Kameras, Lastwegüberwachung) eingesetzt.

Technische Integrität

Vor-Ort-Checks der Anschlagmittel (Kennzeichnung, WLL, Zustand), Krane (Bremsen, Hakenverriegelung, Endschalter) und Hilfsmittel.

  • Mängelmanagement mit eindeutiger Sperrkennzeichnung; Freigabe erst nach qualifizierter Behebung und ggf. Nachprüfung.

Notfall- und Abbruchkriterien

Klare Trigger (Wind > Grenzwert, Sichtverlust, Personen im Sperrbereich, ungeplantes Pendeln/Rotation, Geräusch-/Vibrationsauffälligkeiten).

  • Definierte Absetzpunkte, Nothalte-Signale, Stop-Work-Authority für alle Rollen.

Dokumentation

Kranbuch/Log, Prüfberichte, Freigaben, Unterweisungsnachweise, Qualifikationsregister; digitale Ablage mit Versionierung und Audit-Trail.

  • Ereignis- und Beinaheereignisberichte mit Ursachenanalyse (z. B. 5-Why, Bow-Tie) und Maßnahmenverfolgung.

Schnittstellen im Lebenszyklus: von Planung bis Betrieb

  • Planung: Aufsichtführende erstellen Hubplan inkl. Lastdaten, Rigging-Konzept, Tragfähigkeitsnachweis für Untergrund, Geräteselektion und Personalbedarf.

  • Betreiber bestätigt Ressourcen, Termine, Dienstleister; befähigte Person prüft Sonderlastaufnahmemittel.

Vorbereitung

Bereitstellung geprüfter Anschlagmittel, Werkzeuge, Kommunikationsmittel; Zonierung und Beschilderung.

  • Team-Briefing; Rollenbenennung (inkl. Stellvertretung).

Durchführung

Checklistenlauf; Funktionsproben; schrittweise Annäherung an kritische Positionen; Lastkontrolle in niedriger Höhe vor Endhub.

Nachbereitung

Sichtprüfung der Mittel; Rückbau der Absperrungen; Dokumentation; Lessons Learned mit Rückkopplung ins Verfahren (Kontinuierliche Verbesserung).

Vorfallmanagement und Lernen

  • Meldekultur: Niedrigschwellige Meldung von Beinaheereignissen; Schutz vor Schuldzuweisungen; Fokus auf Systemursachen.

  • Untersuchung: Aufsichtführende führen; befähigte Person liefert technische Analysen; Betreiber sichert Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen.

  • Eskalation: Meldepflichtige Ereignisse werden fristgerecht an interne Gremien und externe Stellen adressiert; Dokumentation revisionssicher.

  • Wissensrückfluss: Aktualisierung von Hubplänen, Checklisten, Schulungsinhalten und Berechtigungen nach Vorfällen; gezielte Nachschulung Betroffener.

Kompetenzen und Qualifizierungspfad

Wir beschreiben ein systematisches, revisionssicheres Kompetenz- und Qualifizierungsmodell für sicherheitsrelevante technische Tätigkeiten. Es adressiert die Anforderungen an Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen je Rolle, die medizinische Eignung einschließlich G25 und G41, die Erstqualifizierung mit Theorie, Praxis und Prüfungen, die Anerkennung externer Qualifikationen, die Rezertifizierung sowie das Autorisierungs- und Betriebsberechtigungsmanagement einschließlich digitaler Freigabe- und Sperrmechanismen.

Rollen im Betrieb

  • Systemoperator/Bediener Bedienung, Überwachung und Intervention an Anlagen, mobilen Arbeitsmitteln oder ferngesteuerten/autonomen Systemen.

Einsatzleiter/Disponent

Planung, Freigabe und übergeordnete Steuerung von Einsätzen, Ressourcen- und Risikomanagement, Koordination mit Leitstelle.

Instandhaltungstechniker

Diagnose, Wartung, Kalibrierung und Reparatur; Freischalten und Sicherungsmaßnahmen (z. B. LOTO), Funktionsprüfungen.

Sicherheits- und Compliance-Verantwortliche (SiFa/HSSE)

Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Audits, Notfallvorsorge, regulatorische Konformität.

Datenanalyst/Qualitätsverantwortliche

Auswertung von Betriebs- und Qualitätsdaten, Trendanalysen, Rückführung von Erkenntnissen in Schulungs- und Betriebsstandards.

Ausbilder/Prüfer

Didaktische Aufbereitung, Durchführung von Theorie und Praxis, Abnahme von Prüfungen und On-the-Job-Beurteilungen.

Fremdfirmenkoordinator

Präqualifikation, Einweisung, Monitoring und Freigabe externer Dienstleister.

Wissens-, Fähigkeits- und Erfahrungskriterien

  • Systemoperator/Bediener Wissen: Aufbau und Grenzen des Systems, Betriebsanweisungen, Störfall- und Notfallprozeduren, grundlegende Elektrotechnik/Mechanik, Signale/Kommunikation, relevante Normen (z. B. DGUV-Regeln), Grundlagen der Risikobeurteilung und Permit-to-Work.

  • Fähigkeiten: Gerätesichere Bedienung, situatives Risikomanagement (Stop-Work-Authority), Funk- und Teamkommunikation, Checklisten diszipliniert anwenden, Störungsanalyse nach Standardverfahren.

  • Erfahrung: Mindestanzahl dokumentierter Einsätze unter Supervision, Nachweis von Routine in Normal- und Abweichungslagen, sichere Anwendung von PSA.

Einsatzleiter/Disponent

Wissen: Einsatzplanung, Ressourcen- und Schichtmanagement, Arbeitsrecht/Arbeitszeit, Eskalations- und Notfallmanagement, Schnittstellen zu Behörden/Leitstellen.

  • Fähigkeiten: Entscheidungsfindung unter Unsicherheit, Priorisierung, Deeskalation, Koordination multidisziplinärer Teams.

  • Erfahrung: Leitungsfunktion in realen Einsätzen, Nachweis erfolgreich gemanagter Störungen/Abbrüche, Audit- und Reviewkompetenz.

Instandhaltungstechniker

Wissen: Systeme/Komponenten, Diagnosemethoden, LOTO, Prüf- und Kalibrierverfahren, Dokumentationspflichten, Fremdspannungen/Energieformen.

  • Fähigkeiten: Fehlersuche, sichere Trennung/Nullspannung, Arbeiten in Höhen/engen Räumen nach Freigabe, Qualitätssicherung.

  • Erfahrung: Reparaturen und präventive Wartungen mit Abnahmeprotokollen, wiederholte sichere Anwendung von Spezialwerkzeugen und Prüfmitteln.

Sicherheits- und Compliance-Verantwortliche

Wissen: Gefährdungsbeurteilungs-Methoden (z. B. HAZOP, JSA), Recht/DGUV, Notfall- und Rettungskonzepte, Auditmethodik.

  • Fähigkeiten: Moderation, Schulung, Unfallanalyse, Ableitung von CAPA-Maßnahmen.

  • Erfahrung: Durchgeführte Audits/Begehungen, implementierte Verbesserungsmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

Datenanalyst/Qualitätsverantwortliche

Wissen: Messdatenerfassung, Datenqualität, statistische Methoden, Prozessfähigkeitskennzahlen, Rückverfolgbarkeit.

  • Fähigkeiten: Dashboards, Trend- und Ursachenanalysen, Ableitung von Trainingsbedarfen.

  • Erfahrung: Monats-/Quartalsreviews, Lessons-Learned-Zyklen.

Ausbilder/Prüfer

Wissen: Curricula, Prüfungsdidaktik, Bewertungsraster, Bias-Minimierung.

  • Fähigkeiten: Kompetenzen valide prüfen, Feedback geben, OJT beurteilen.

  • Erfahrung: Abgenommene Prüfungen/OJT-Assessments, Betreuung von Trainees kohärent zum Standard.

Fremdfirmenkoordinator

Wissen: Präqualifikationskriterien, Vertrags- und Sicherheitsanforderungen, EHS-Standards.

  • Fähigkeiten: Dokumentenprüfung, Einweisung, Überwachung, Freigabe/Sperre externer Zugänge.

  • Erfahrung: Nachweis externer Audits, Störfallfreies Fremdfirmenmanagement.

Kompetenzstufen und Skill-Matrix

  • Stufe A (Einsteiger/Trainee): Theorie absolviert, Praxis nur unter direkter Anleitung; keine Alleinarbeit; Logbuchpflicht.

  • Stufe B (Praktiker): freigegeben für Routineaufgaben unter indirekter Aufsicht; definierte Aufgabenliste; begrenzte Störungsintervention.

  • Stufe C (Fortgeschritten): Alleinarbeit in Normal- und vorhersagbaren Abweichungslagen; Teilnahme an Rufbereitschaft; Mentor für Stufe A/B.

  • Stufe D (Experte/Einsatzleiter/Prüfer): Freigabe für komplexe Lagen, Ausbildung/Prüfung, Verfahrenserstellung, Auditleitung.

Für jede Rolle wird eine Skill-Matrix geführt, die Lernziele, Trainings, Einsätze (Mindestzahlen), Prüfungen und Gültigkeiten enthält. Fortschritt wird durch Logbuch, Supervisorbewertung und Prüfungen belegt.

G25 und G41

  • G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) Erforderlich für Tätigkeiten mit sicherheitskritischem Führen/Steuern von Fahrzeugen, Flurförderzeugen, Kränen, ferngesteuerten Systemen oder Anlagenüberwachung.

  • Inhalte: Anamnese, Seh-/Hörvermögen, Reaktions- und Belastungsfähigkeit, ggf. Labor/EEG nach Indikation.

G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)

Erforderlich für Arbeiten mit Absturzhöhe oder vergleichbarer Gefährdung (z. B. Plattformen, Leitern, Gerüste, Dächer, Masten).

  • Inhalte: Herz-Kreislauf, Gleichgewicht, Orthopädie, Höhenverträglichkeit; Eignung für PSAgA.

Ergänzend nach Tätigkeit können weitere Eignungen erforderlich sein (z. B. Atemschutz G26, Eignung für enge Räume, Farbsinnprüfung). Die konkrete Zuordnung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung.

Untersuchungsintervalle und Sonderfälle

  • G25: in der Regel Erstuntersuchung vor Tätigkeitsaufnahme, Wiederholungsuntersuchung alle 36 Monate; bei erhöhter Beanspruchung, sicherheitskritischen Funktionen oder ab 50 Jahren ggf. 24 Monate.

  • G41: abhängig von Belastung und Alter typischerweise 12–36 Monate; bei intensiver Höhenexposition oder Vorerkrankungen kürzer.

  • Anlassbezogen: nach Unfall/Beinahe-Unfall, längerer Abwesenheit (> 6 Monate), Medikamentenänderung, Schwangerschaft, neue Gefährdungen im Prozess.

Die Intervalle werden betriebsärztlich festgelegt und im Kompetenzmanagementsystem hinterlegt; sie sind Freigabevoraussetzung.

Dokumentation und Datenschutz

  • Nachweis: Bescheinigung des Betriebsarztes (geeignet/geeignet mit Auflagen/nicht geeignet), Gültigkeitsdatum, ggf. Auflagen (z. B. Sehhilfe).

  • Speicherung: in der Personalakte und im digitalen Berechtigungsmanagement nur das Eignungsergebnis und die Gültigkeit (Privacy by Design), keine Diagnosen.

  • Zugriff: rollenbasiert, Need-to-know; Audit-Log für Einsichtnahmen; Einhaltung DSGVO.

Umgang mit Einschränkungen

  • Auflagen werden in Einsatzplanung und Freigabe berücksichtigt (z. B. keine Arbeiten in Höhe).

  • Temporäre Nichteignung führt zu automatischer Sperre der entsprechenden Betriebsberechtigungen; Rücknahme nach erneuter Tauglichkeitsfeststellung.

Theoretische Ausbildung- Pflichtcurriculum je Rolle, mindestens:

  • Recht und Normen: Arbeitsschutz, DGUV-Grundsätze, Betriebsanweisungen, Permit-to-Work.

  • Technik: Systemarchitektur, Funktionsweise, Schnittstellen, Energieformen und Restenergien.

  • Sicherheit: Gefährdungen, PSA, LOTO, Brand- und Explosionsschutz, Notfall- und Rettungskonzepte.

  • Betrieb: Standard Operating Procedures, Checklisten, Abweichungsmanagement, Kommunikation/Funkdisziplin.

  • Menschliche Faktoren: Situationsbewusstsein, Entscheidungsfindung, Ermüdungsmanagement, Fehlerkultur.

  • Qualität und Daten: Dokumentation, Rückverfolgbarkeit, Datenschutz, Datenqualität.

Die Theorie umfasst je nach Rolle 12–40 Unterrichtseinheiten mit Lernerfolgskontrollen (Quiz, Fallstudien).

Praktische Ausbildung und Mindestpraxis

  • Skills-Training: Geräteeinweisung, sichere Handhabung, Fehlersimulationen, Anwendung von Checklisten, Rettungsübungen (z. B. PSAgA-Rettung).

  • Begleitete Einsätze: dokumentierte On-the-Job-Einsätze unter Mentorenschaft, typischer Richtwert

  • Systemoperator: mindestens 20 Einsätze mit vollständigem Logbuch.

  • Instandhaltung: mindestens 10 präventive Wartungen und 5 Störungsbehebungen.

  • Einsatzleitung: mindestens 5 Planungen und 3 Echtfallkoordinierungen.

Mindestzeiten

je nach Komplexität 40–120 Praxisstunden; Abweichungen nach RPL möglich.

Notfallszenarien

mindestens zwei realitätsnahe Übungen (z. B. Evakuierung, Ausfall kritischer Komponenten) pro Trainee.

Theoretische und praktische Prüfungen

  • Theorieprüfung Struktur: Multiple-Choice und offene Fragen, Fallbeispiele, Mindestbestehensquote 80 % je Themenblock.

  • Wiederholung: maximal zwei Nachprüfungen; danach Remediation-Programm.

Praxisprüfung

Abnahme durch zertifizierte Prüfer, standardisierte Bewertungsraster (Checkride).

  • Inhalte: Vorbereitung/Briefing, Durchführung eines Standard- und eines Abweichungsszenarios, sichere Beendigung, Dokumentation.

  • K.O.-Kriterien: Verletzung lebenswichtiger Regeln (z. B. LOTO), Missachtung Stop-Work, grobe Kommunikationsfehler.

On-the-Job-Beurteilung (OJT)

Bewertet reale Arbeitsleistung über mindestens drei Schichten/Einsätze.

  • Elemente: Arbeitsqualität, Taktische Entscheidungen, Teamverhalten, Einhaltung von SOPs, Umgang mit Stress.

  • Ergebnis: Empfehlung zur Freigabe mit/ohne Auflagen oder weiterer Trainingsbedarf.

Anerkennung externer Qualifikationen und Brückenkurse

  • Recognition of Prior Learning (RPL) Dokumentenprüfung: Zertifikate, Logbücher, Zeugnissen; Vergleich mit interner Skill-Matrix.

  • Kompetenzinterview und, wenn erforderlich, diagnostischer Praxistest.

Brückenkurse

Bei partieller Übereinstimmung gezielte Module zur Schließung von Lücken (z. B. interne SOPs, Gerätespezifika, Rechtsraum).

Formalisierung

Entscheidung durch Prüfungsausschuss; dokumentierter Gleichwertigkeitsnachweis; Festlegung individueller Restanforderungen.

Zyklen und Inhalte

  • Gültigkeit der Betriebsberechtigung: in der Regel 24 Monate für Bediener und Instandhaltung, 12 Monate für Einsatzleiter/Prüfer in sicherheitskritischen Bereichen; abweichend je Risikoprofil.

  • Bestandteile der Rezertifizierung Theorie-Update: Änderungen in Normen, Verfahren, Lessons Learned.

  • Praxis-Check: jährlicher oder zweijährlicher Checkride mit Abweichungsszenarien.

  • Notfall-Refresher: mindestens jährlich (z. B. PSAgA-Rettung, Erste Hilfe).

  • Medizinische Eignung: gültige G25/G41 nachweisen.

  • Performance-Review: Beurteilung anhand KPIs (Fehlerquoten, Interventionen, Auditbefunde).

Trigger für vorgezogene Auffrischung

Beinaheunfall/Unfall, längere Pause (> 6 Monate), Einführung neuer Technologien/Prozesse, Auffälligkeiten im Monitoring.

Performance-Monitoring und Kompetenzentwicklung

  • Kontinuierliche Bewertung durch Beinaheereignis-Analysen, Audit- und Begehungsberichte.

  • Qualitäts- und Prozesskennzahlen.

  • Peer-Reviews und 360°-Feedback bei leitenden Rollen.

Individuelle Entwicklungspläne

Zielgerichtete Trainings, Mentoring, Rotationen.

  • Pfad von Stufe B nach C/D konsistent mit Unternehmensbedarf.

Fehler- und Lernkultur

  • Nicht-sanktionierendes Meldewesen für Unsicherheiten und Beinaheereignisse.

  • Strukturierte Debriefs nach Übungen und realen Einsätzen.

  • CAPA-Prozess zur nachhaltigen Verankerung von Verbesserungen in SOPs und Trainings.

Digitales Berechtigungsmanagement

  • Rollenbasierte Autorisierung (RBAC) Zuweisung von Rechten je Rolle und Kompetenzstufe, gekoppelt an Nachweise (Prüfungen, Eignung, Rezertifizierung).

Digitale Betriebsberechtigung

Ausstellung als personalisiertes, fälschungssicheres Zertifikat mit QR-Code/NFC, maschinenlesbar.

  • Enthält: Identität, Rolle, Kompetenzstufe, Gültigkeiten (Prüfung, G25/G41), Auflagen, Gültigkeitsbereich (Standorte/Anlagen).

Verifikation im Feld

Scan durch Vorgesetzte/Prüfer/Anlagenzugänge; Offline-Validierung über kryptografische Signatur; Online-Abgleich für tagesaktuelle Gültigkeit.

Integration

Schnittstellen zu LMS/QMS, Zeitwirtschaft, Zutrittskontrolle, Permit-to-Work, Geräteinterlocks.

Freigabeprozesse

  • Pre-Job-Freigabe (Permit-to-Work) Checkliste: Kompetenz/Gültigkeiten, Gefährdungsbeurteilung, LOTO/Isolierungen, Wetter/Umgebung, PSA, Rettungskonzept, Kommunikationsmittel.

  • 4-Augen-Prinzip bei risikoreichen Tätigkeiten: bei sehr hohem Risiko 6-Augen (Einsatzleiter/SiFa).

Dynamische Freigabe

Kontextabhängige Prüfung (z. B. Wind, Temperatur, Schichtdauer) und automatische Sperre bei Grenzwertüberschreitung.

  • Smart Interlocks: Anlage/Arbeitsmittel aktivieren nur bei gültiger Betriebsberechtigung und Permit.

Schichtbezogene Autorisierung

Tagesfreigabe verknüpft Gültigkeiten mit konkretem Einsatz; automatische Entziehung nach Schichtende.

Sperrmechanismen und Eskalation

  • Automatische Sperre Ablauf von G25/G41, Rezertifizierungsfrist überschritten, fehlgeschlagene Prüfungen, offene CAPA nach sicherheitskritischem Ereignis.

Manuelle Sperre

Durch Vorgesetzte/SiFa bei Verdacht auf Beeinträchtigung (z. B. Substanzkonsum, Ermüdung, psychische Belastung); dokumentierte Begründung, temporäre Dauer bis Klärung.

Eskalationspfade

Sofortige Information an Einsatzleitung/HSSE; Risikobewertung; Freigabe nur nach formalisierter Rücknahme durch berechtigte Stelle.

Audit Trail

Lückenlose Protokollierung von Freigaben, Sperren, Scans, Interlocks; Auswertung für Compliance und Verbesserungen.

Audit, Reporting und Governance

  • Regelmäßige Systemaudits Überprüfung von Vollständigkeit und Aktualität der Qualifikations- und Eignungsnachweise, Stichproben im Feld.

Kennzahlen

Compliance-Quote, Prüfungsbestehensraten, Fehlerraten in Checkrides, Sperrgründe, Dauer bis CAPA-Abschluss.

Governance

Prüfungsausschuss und Berechtigungsgremium mit klaren Befugnissen; Trennung von Ausbildung, Prüfung und operativer Linie zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Minimierung personenbezogener Daten, Verschlüsselung, Rollen- und Rechtemanagement, Notfallpläne für Systemausfälle (Fallback auf papierbasierte Permits mit nachträglicher Digitalisierung).

Zusammenführung im Qualifizierungspfad

  • Eintrittsvoraussetzungen Mindestalter, Schulabschluss je nach Rolle, Sprachkompetenz, gültige medizinische Eignung (G25/G41), Sicherheitsunterweisung.

Pfadstruktur

Theorie → Praxis/OJT → Theorie-/Praxisprüfung → befristete Betriebsberechtigung (Stufe B/C) → Rezertifizierungszyklus.

Übergänge

Von B nach C nach definierten Einsatzzahlen, positiver OJT-Bewertung und Checkride.

  • Richtung D über zusätzliche Qualifikationen (Didaktik, Auditkompetenz) und Nachweis stabiler Performance.

Externe und interne Mobilität

RPL und Brückenkurse ermöglichen effizienten Kompetenztransfer, ohne Sicherheitsstandards zu kompromittieren.

Dieses Qualifizierungs- und Berechtigungssystem stellt sicher, dass Personen nur dann betriebliche Verantwortung übernehmen, wenn ihre Kompetenzen aktuell, medizinisch geeignet und kontextgerecht freigegeben sind. Die Kombination aus standardisierten Curricula, evidenzbasierter Prüfung, digitalem Berechtigungsmanagement und robusten Freigabe-/Sperrmechanismen schafft ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und betrieblicher Effizienz.