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Regalsysteme und Regalbediengeräte Betriebspflichten

Facility Management: Krananlagen » Betrieb » Betreiberpflichten » Regalsysteme und Regalbediengeräte

Fachgerechte Prüfung und Wartung von Regalsystemen und Regalbediengeräten zur Erfüllung der Betreiberpflichten in automatisierten Hochregallagern.

Betreiberpflichten für Regalsysteme und Regalbediengeräte

Für Betrieb und Prüfung von Regalen ist insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. Die DGUV Information 208-061 behandelt ergänzend Bau, Ausrüstung, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern.

Betreiberpflichten für Regalsysteme und Regalbediengeräte: Sicherheit, Prüfung und Instandhaltung

Regalsystem und Regalbediengerät unterscheiden

Anlagenbestandteil

Wesentliche Betreiberaufgaben

Paletten- und Fachbodenregale

Standsicherheit, Beschädigungen, Belastung, Kennzeichnung

Kragarm- und Sonderregale

Tragfähigkeit und konstruktive Veränderungen überwachen

Kraftbetriebene Regale

Mechanik, Antrieb und Sicherheitseinrichtungen prüfen

Regalbediengeräte

Maschine, Fahr- und Hubfunktionen sowie Schutzeinrichtungen überwachen

Automatiklager

Schnittstellen zwischen RBG, Regal, Fördertechnik und Steuerung beherrschen

Schäden früh erkennen und konsequent behandeln

Besonders häufig entstehen Regalschäden durch Anfahren mit Flurförderzeugen oder fehlerhaft positionierte Ladeeinheiten. Deshalb sollten Betreiber einen strukturierten Melde- und Prüfprozess vorsehen.

Die DIN-EN-15635-Systematik unterscheidet bei bestimmten Schäden an Palettenregalen zwischen grüner, orangefarbener und roter Gefahrenstufe. Bei schwerwiegenden Schäden ist eine unverzügliche Entlastung und Sperrung erforderlich.

Zu kontrollieren sind insbesondere:

  • Verformungen von Stützen und Ausfachungen,

  • beschädigte oder fehlende Aushebesicherungen,

  • Zustand von Anfahrschutz und Bodenverankerungen,

  • Verformungen der Träger,

  • Lotstellung der Regalstützen,

  • Risse und sonstige konstruktive Schäden,

  • korrekte Ladeeinheiten und Lastpositionierung,

  • vorhandene und aktuelle Belastungsschilder.

Prüfungen risikoorientiert organisieren

Die Prüffristen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Für Regale sieht die DIN-EN-15635-Systematik eine Experteninspektion mindestens alle zwölf Monate sowie zusätzliche Sichtkontrollen in kürzeren, risikobasierten Abständen vor.

Die TRBS 1201 nennt als bewährte Prüffrist sowohl für Regalbediengeräte als auch für Regale einmal jährlich. Dabei sind bei Regalbediengeräten insbesondere Zustand der Bauteile sowie Vollständigkeit und Wirksamkeit von Notbefehls- und Schutzeinrichtungen zu betrachten.

Störungsbeseitigung im Automatiklager besonders absichern

Bei automatisierten Hochregallagern entstehen zusätzliche Risiken, wenn Beschäftigte zur Störungsbeseitigung Bereiche betreten müssen, die im Normalbetrieb nicht zugänglich sind.

Hierfür sind unter anderem erforderlich:

  • sichere Stillsetzung und Freigabe,

  • Schutz gegen unerwartetes Wiederanlaufen,

  • geregelte Zugänge zu Regalgassen,

  • geeignete Absturzsicherung,

  • Kommunikationsmöglichkeiten,

  • Rettungsmaßnahmen für schwer zugängliche Bereiche,

  • qualifiziertes und unterwiesenes Personal.

Die DGUV Information 208-045 behandelt diese Anforderungen speziell für Störungsbeseitigungen in Hochregallägern.

Professionelle Betreiberpflichten verbinden damit Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Sichtkontrolle, befähigte Prüfung, Instandhaltung, Störungsmanagement und lückenlose Dokumentation. Schäden dürfen nicht lediglich erfasst werden: Entscheidend ist ein geschlossener Prozess von der Feststellung über Bewertung und Sperrung bis zur fachgerechten Reparatur und dokumentierten Wiederfreigabe.