Betreiberpflichten für Regalsysteme und Regalbediengeräte
Für Betrieb und Prüfung von Regalen ist insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. Die DGUV Information 208-061 behandelt ergänzend Bau, Ausrüstung, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern.
Betreiberpflichten für Regalsysteme und Regalbediengeräte: Sicherheit, Prüfung und Instandhaltung
Tragfähigkeit und konstruktive Veränderungen überwachen
Kraftbetriebene Regale
Mechanik, Antrieb und Sicherheitseinrichtungen prüfen
Regalbediengeräte
Maschine, Fahr- und Hubfunktionen sowie Schutzeinrichtungen überwachen
Automatiklager
Schnittstellen zwischen RBG, Regal, Fördertechnik und Steuerung beherrschen
Schäden früh erkennen und konsequent behandeln
Besonders häufig entstehen Regalschäden durch Anfahren mit Flurförderzeugen oder fehlerhaft positionierte Ladeeinheiten. Deshalb sollten Betreiber einen strukturierten Melde- und Prüfprozess vorsehen.
Die DIN-EN-15635-Systematik unterscheidet bei bestimmten Schäden an Palettenregalen zwischen grüner, orangefarbener und roter Gefahrenstufe. Bei schwerwiegenden Schäden ist eine unverzügliche Entlastung und Sperrung erforderlich.
Zu kontrollieren sind insbesondere:
Verformungen von Stützen und Ausfachungen,
beschädigte oder fehlende Aushebesicherungen,
Zustand von Anfahrschutz und Bodenverankerungen,
Verformungen der Träger,
Lotstellung der Regalstützen,
Risse und sonstige konstruktive Schäden,
korrekte Ladeeinheiten und Lastpositionierung,
vorhandene und aktuelle Belastungsschilder.
Prüfungen risikoorientiert organisieren
Die Prüffristen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Für Regale sieht die DIN-EN-15635-Systematik eine Experteninspektion mindestens alle zwölf Monate sowie zusätzliche Sichtkontrollen in kürzeren, risikobasierten Abständen vor.
Die TRBS 1201 nennt als bewährte Prüffrist sowohl für Regalbediengeräte als auch für Regale einmal jährlich. Dabei sind bei Regalbediengeräten insbesondere Zustand der Bauteile sowie Vollständigkeit und Wirksamkeit von Notbefehls- und Schutzeinrichtungen zu betrachten.
Störungsbeseitigung im Automatiklager besonders absichern
Bei automatisierten Hochregallagern entstehen zusätzliche Risiken, wenn Beschäftigte zur Störungsbeseitigung Bereiche betreten müssen, die im Normalbetrieb nicht zugänglich sind.
Hierfür sind unter anderem erforderlich:
sichere Stillsetzung und Freigabe,
Schutz gegen unerwartetes Wiederanlaufen,
geregelte Zugänge zu Regalgassen,
geeignete Absturzsicherung,
Kommunikationsmöglichkeiten,
Rettungsmaßnahmen für schwer zugängliche Bereiche,
qualifiziertes und unterwiesenes Personal.
Die DGUV Information 208-045 behandelt diese Anforderungen speziell für Störungsbeseitigungen in Hochregallägern.
Professionelle Betreiberpflichten verbinden damit Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Sichtkontrolle, befähigte Prüfung, Instandhaltung, Störungsmanagement und lückenlose Dokumentation. Schäden dürfen nicht lediglich erfasst werden: Entscheidend ist ein geschlossener Prozess von der Feststellung über Bewertung und Sperrung bis zur fachgerechten Reparatur und dokumentierten Wiederfreigabe.