Betriebsfähigkeit bezeichnet hier die nachgewiesene Fähigkeit eines abgegrenzten Kransystems, die vorgesehenen Lasten unter definierten Bedingungen sicher, rechtlich zulässig, funktionsgerecht und in der benötigten Verfügbarkeit zu heben, zu bewegen und sicher abzusetzen. Sie umfasst die erforderlichen Menschen, Informationen und Ressourcen ebenso wie technische Eignung und laufende Aufrechterhaltung.
Die Aussage ist stets an Anlagenidentität, Konfiguration, Nutzung, Arbeitsumgebung und betrachteten Betriebszustand gebunden. Eine positive Aussage für einen unbelasteten Funktionstest ist nicht automatisch ein Nachweis für den vorgesehenen Produktionsbetrieb.
Systemebenen und Gegenstände der Betriebsfähigkeitsbewertung
Systemebene
Gegenstand der Bewertung
Baulicher Lastabtrag
Kranbahn, Aufhängungen, Stützen, Anschlüsse, Fundamente und Gebäudetragwerk.
Hebezeug und Steuerung
Kran, Hubwerke, Fahrwerke, Tragmittel, Schutzfunktionen und Energiezuführung.
Lastaufnahmekette
Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Verbindungen, Anschlagpunkte und Last.
Arbeitsablauf
Fahr- und Lastweg, Gefahrenbereich, Verständigung, Absetzen und Rückgabe.
Organisation und Lebenszyklus
Befähigung, Zuständigkeit, Kontrollen, Prüfungen, Instandhaltung, Änderung und Notfall.
Besondere Nutzungen nicht stillschweigend einschließen
Personenheben ist nicht Teil dieses allgemeinen Lastenbetriebsrahmens. Auch flüssige Metalle, Explosionsgefährdungen, besondere Gefahrgüter sowie spezielle Branchenbedingungen benötigen eine eigenständige Fachergänzung. Mobile, Fahrzeug- und Ladekrane sind bei Einsatz im Werk gesondert zuzuordnen; das Hallenkran-Prüfschema gilt für sie nicht pauschal.