Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Endbegrenzungen im tatsächlichen Bewegungsraum erhalten

Facility Management: Krananlagen » Betrieb » VDI 3810 » Endbegrenzungen

Die Aufgabe jeder Begrenzung festhalten

Endbegrenzungen müssen mit ihrem konkreten Zweck dokumentiert werden. Eine betriebliche Abschaltung, eine zusätzliche Notendbegrenzung und eine andere Schutzfunktion sind nicht gleichbedeutend. Welche Einrichtungen vorhanden sind und wie sie zusammenwirken, ergibt sich aus der ausgeführten Anlage und ihren Unterlagen. Die Dokumentation ordnet jedem Bauteil die betroffene Bewegung und den vorgesehenen Wirkbereich zu. Für die Bedienung muss erkennbar sein, welche Positionen im normalen Ablauf angefahren werden dürfen. Eine ausschließlich für den Notfall vorgesehene Begrenzung darf nicht zum regulären Positionieren genutzt werden. Wiederholtes Ansprechen einer solchen Einrichtung ist deshalb ein Anlass, Arbeitsablauf, Betriebsgrenzen und technischen Zustand gemeinsam zu prüfen und die Ursache zu klären. Die ausgewerteten Ereignisse werden der jeweiligen Begrenzung zugeordnet, damit verschiedene Auslöser nicht in einer Sammelmeldung verschwinden.

Endbegrenzungen im Bewegungsraum zuverlässig prüfen

Bewegungsraum und Anlagenstand zusammenführen

Die Wirksamkeit einer Begrenzung hängt mit der tatsächlich vorhandenen Geometrie zusammen. Hubwerk, Einscherung, Hakenflasche, Lastaufnahmemittel und betriebliche Übergabepunkte beeinflussen die nutzbaren Bewegungen. Auch Änderungen im Gebäude können neue Hindernisse oder andere Abstände schaffen. Deshalb wird der für die Funktion maßgebliche Anlagenstand eindeutig festgehalten. Eine Planzeichnung ohne Abgleich mit dem Bestand genügt nicht. Nach dem Austausch eines Bauteils oder einer geänderten Nutzung wird geprüft, ob bisherige Einstellungen und Funktionsbeschreibungen weiterhin passen. Das gilt ebenso für Veränderungen an Fahrwegen. Eine kurzfristige Produktionsanforderung rechtfertigt keine eigenmächtige Verlagerung einer Abschaltposition. Erforderliche Anpassungen werden als technische Maßnahme mit abgestimmter Bewertung und Nachweis behandelt.

Mechanische und elektrische Einflüsse erfassen

Eine Begrenzungsfunktion kann durch Beschädigung, Verschmutzung, veränderte Befestigung oder Fehler in der Signalverarbeitung beeinträchtigt werden. Der Arbeitsauftrag sollte deshalb die vollständige Wirkungskette berücksichtigen. Die bloße Kontrolle, ob ein Schalter äußerlich vorhanden ist, bestätigt noch keine wirksame Abschaltung der zugehörigen Bewegung. Umgekehrt lässt ein einzelnes erfolgreiches Ansprechen nicht jede mögliche Beeinträchtigung erkennen. Die Fachperson legt den geeigneten Untersuchungsumfang fest. Dabei werden die relevanten Auslöseelemente, Leitungen, Steuerungsbezüge und mechanischen Verhältnisse berücksichtigt. Beobachtungen aus dem Betrieb werden mit Ort und Bewegungsrichtung dokumentiert. Wiederholte Meldungen an derselben Position können einen wertvollen Hinweis geben, ohne dass Beschäftigte zur Untersuchung in den Gefahrenbereich eingreifen müssen.

Funktionsprüfungen mit einem abgestimmten Verfahren durchführen

Die Überprüfung von Endbegrenzungen benötigt ein für die Anlage geeignetes Verfahren. Prüfanlass, Funktion, Ausgangsbedingungen und Sicherung des Arbeitsbereichs werden vor Beginn festgelegt. Das gilt besonders dann, wenn die Untersuchung von normalen Betriebsabläufen abweicht. Überbrückungen oder manipulierte Signale sind kein zulässiger improvisierter Weg, um eine fehlende Abschaltung zu umgehen. Auch eine erfolgreiche Rücksetzung ist kein Nachweis dafür, dass die Ursache einer Störung behoben wurde. Der Ergebnisnachweis beschreibt, welche Begrenzung unter welchen Bedingungen überprüft und wie das Ergebnis beurteilt wurde. Erforderliche weitere Prüfungen nach Änderungen werden gesondert geklärt. Die Wiederverwendung setzt voraus, dass der bestimmungsgemäße Zustand und die notwendigen Schutzfunktionen abgesichert sind.

Anlass

Abzugleichende Information

Erforderliches Ergebnis

Geänderte Hubgeometrie

Einscherung und nutzbarer Hubraum

Passende Begrenzungsfunktion

Neuer Einbau im Gebäude

Hindernis und Bewegungsbereich

Beurteilter Abstand und Schutz

Wiederholtes Notansprechen

Ablauf und betroffene Position

Geklärte Ursache

Eingriff in die Steuerung

Funktionsbeschreibung und Anlagenstand

Dokumentierter Funktionsnachweis

Veränderungen im Tagesbetrieb sichtbar machen

Die Betriebsorganisation benötigt eine einfache Möglichkeit, Veränderungen am Bewegungsraum zu melden. Dazu gehören neue Lagerhöhen, zusätzliche Aufbauten auf Maschinen oder eine andere Ausführung des Transportguts. Nicht jede Veränderung verlangt eine technische Anpassung des Krans; jede relevante Veränderung verlangt jedoch eine Beurteilung ihrer Auswirkungen. Das Facility Management sammelt die Informationen und stellt die Verbindung zu den zuständigen technischen Stellen her. Freigegebene Änderungen werden in Unterlagen, Betriebsanweisungen und erforderlichen Unterweisungen berücksichtigt. Historische Einstellungen bleiben als frühere Stände erkennbar. Dadurch wird verhindert, dass bei einer späteren Reparatur unbeabsichtigt eine überholte Konfiguration wiederhergestellt wird, die zum aktuellen Gebäude und zum vorgesehenen Arbeitsablauf nicht mehr passt.